"Ablage P" des RKI (1). "Bei FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden"

Unter den gele­ak­ten Dokumenten des RKI-Krisenstabs fin­det sich am 18.1.21 ein "Vorschlag Ergänzung FAQ zu FFP2-BM.docx". Dort ist zu lesen:

»Welche Funktion bzw. Einsatzbereiche haben FFP2-Masken außer­halb der Indikationen des Arbeitsschutzes?

Das Tragen von FFP2-(bzw. FFP3-)Masken durch geschul­tes und qua­li­fi­zier­tes Personal wird z.B. im medi­zi­ni­schen Bereich im Rahmen des Arbeitsschutzes vor­ge­schrie­ben, wenn pati­en­ten­na­he Tätigkeiten mit erhöh­tem Übertragungsrisiko durch Aerosolproduktion, z.B. eine Intubation, durch­ge­führt wer­den. Siehe hier­zu auch die „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV‑2“.

Die Anwendung durch Laien soll­te nur bei sicher­ge­stell­ter prio­ri­tä­rer Versorgung des Medizin- und Pflegebereichs, indi­vi­du­el­ler gesund­heit­li­cher Eignung und kor­rek­ter Anwendung erfol­gen. , Insbesondere bei Personen, die einer vul­ner­ablen Personengruppe ange­hö­ren (z.B. Immunsupprimierte) soll­te grund­sätz­lich nur nach sorg­fäl­ti­ger Abwägung von poten­ti­el­lem Nutzen und uner­wünsch­ten Wirkungen erfolgen. 

Beim bestim­mungs­ge­mä­ßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeits­me­di­zi­ni­sche Vorsorgeuntersuchung im Voraus ange­bo­ten wer­den, um durch den erhöh­ten Atemwiderstad ent­ste­hen­de Risiken für den indi­vi­du­el­len Anwender medi­zi­nisch zu bewer­ten. Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfas­send gewähr­lei­stet, wenn sie durch­ge­hend und dicht sit­zend (d.h. pas­send zur Gesichtsphysiognomie und abschlie­ßend auf der Haut, Nachweis durch FIT-Test) getra­gen wird.

Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines kor­rekt getra­ge­nen MNS hin­aus daher nicht zwangs­läu­fig gegeben. 

In den „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV‑2“ wer­den FFP2-Masken nicht zur pri­va­ten Nutzung empfohlen.

Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durch­ge­hen­de Tragedauer von FFP2-Masken bei gesun­den Menschen begrenzt (sie­he Herstellerinformationen, i.d.R. 75 Minuten mit fol­gen­der 30-minü­ti­ger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöh­ten Atemwiderstand zu mini­mie­ren. Bedingt durch den zweck­be­stimm­ten, ziel­ge­rich­te­ten Einsatz sind kei­ne Untersuchungen zu den gesund­heit­li­chen, ggf. auch lang­fri­sti­gen Auswirkungen der Anwendung von FFP2-Masken außer­halb des Gesundheitswesens z.B. bei vul­ner­ablen Personengruppen oder Kindern ver­füg­bar. Bei Gesundheitspersonal sind Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infol­ge des abschlie­ßen­den Dichtsitzes beschrie­ben. Beim Einsatz bei Personen mit z.B. ein­ge­schränk­ter Lungenfunktion oder älte­ren Personen sind gesund­heit­li­che Auswirkungen nicht auszuschließen.

Sie soll­te mög­lichst ärzt­lich beglei­tet wer­den, um über die Handhabung und Risiken auf­zu­klä­ren, einen kor­rek­ten Dichtsitz zu gewähr­lei­sten, die für den Träger ver­tret­ba­re Tragedauer unter Berücksichtigung der Herstellerangaben indi­vi­du­ell fest­zu­le­gen und gesund­heit­li­che Risiken/​Folgen zu mini­mie­ren. Weiterhin soll­ten FFP2-Masken grund­sätz­lich nicht mehr­fach ver­wen­det wer­den, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.

Es ist dar­auf hin­zu­wei­sen, dass im Kontext der all­ge­mei­nen Infektionsschutzmaßnahmen das Tragen einer Alltagsmaske eine wich­ti­ge Maßnahme dar­stellt, die aller­dings ein­zeln ange­wen­det nicht so effek­tiv sein kann wie die Kombination von meh­re­ren Maßnahmen im Sinne eines Maßnahmenbündels. Deshalb soll­te der Einsatz von Masken nicht dazu füh­ren, dass ande­re Komponenten der AHA+L‑Regeln ver­nach­läs­sigt wer­den oder sogar Risiken bewusst in Kauf genom­men wer­den (z.B. durch Erhöhung der Personendichte in geschlos­se­nen Räumen mit schlech­ter Belüftung, oder Erhöhung der Zahl der nicht zwin­gend erfor­der­li­chen Kontakte).

Abschließend ist dar­auf hin­zu­wei­sen, dass bei fort­schrei­ten­dem Infektionsgeschehen es zudem nicht aus­zu­schlie­ßen ist, dass es wie zu Beginn der Pandemie zu Engpässen in der Versorgung mit FFP-Masken im Gesundheitswesen, kom­men könn­te. Siehe auch die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie.

In der Allgemeinbevölkerung ist die Mund-Nasen-Bedeckung eine akzep­tier­te, ver­füg­ba­re und ein­fach zu hand­ha­ben­de Maßnahme (sie­he auch die Frage Was ist beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit zu beach­ten?).

Stand: 18.11.2020«

Es han­delt sich nicht um einen Beschluß des RKI, son­dern um einen Vorschlag, der basiert auf einem von "LS" (Lars Schaade?) erstell­ten Dokument. Die end­gül­ti­ge, leicht ent­schärf­te, Version gibt es inzwi­schen nur im Webarchiv hier.

Ein ver­zwei­fel­ter Versuch, war­nen­de Stimmen im Netz der Fälschung zu über­füh­ren, wobei wie stets auf über­spitz­te Darstellungen ver­wie­sen wird, ende­te bei cor​rec​tiv​.org am 22.1.21 so:

»Fazit: Eine expli­zi­te Warnung vor der Verwendung von FFP2-Masken hat das Robert-Koch-Institut nicht aus­ge­spro­chen. Es wird jedoch dar­auf hin­ge­wie­sen, dass gesund­heit­li­che Auswirkungen bei lun­gen­ge­schä­dig­ten und älte­ren Menschen nicht aus­zu­schlie­ßen seien.«

Der erste Link ist inzwi­schen hier verfügbar.

Das gele­ak­te Dokument gibt es hier.

3 Antworten auf „"Ablage P" des RKI (1). "Bei FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden"“

  1. Bei wie vie­len Kindern ab Grundschulalter auf­wärts wur­den die arbeits­me­di­zi­ni­schen Voruntersuchungen täg­lich unternommen?

    Wieviel Stunden am Tag muss­ten Kinder und Jugendliche Plastikpartikel aus FFP2 und OP-Masken ein­at­men? Unter Sauerstoffmangel lei­den? Und sich dabei trotz­dem auf Diktate, Englisch-Klausuren, Mathematik-Tests konzentrieren? 

    Hier ein Artikel aus 2018, da ahn­te noch nie­mand, was man nur 2 Jahre spä­ter den Kindern und Jugendlichen zuge­mu­tet hat.

    https://www.phase‑6.de/magazin/rubriken/lerntipps/frische-luft-hilft-beim-lernen/

    Es war Kindesmisshandlung und ein Verbrechen, gesun­de Kinder und Jugendliche unter Plastik zu zwin­gen. Ich hof­fe, alle, die das wis­sent­lich, wis­send um die Schäden oder auch nur als gehor­sa­mer Mitläufer ver­ur­sacht, ver­an­lasst und aus­ge­führt haben, wer­den irgend­wann ver­ur­teilt. Wenn nicht, sol­len die Täter kei­ne Nacht mehr ruhig schla­fen kön­nen und sich vor sich selbst ekeln, wenn sie sich im Spiegel anse­hen. Sie müs­sen auch eines Tages ster­ben und dann die Bilanz ihres Lebens zie­hen, sie müs­sen die Bilanz ihrer Taten anse­hen. Sie wer­den weder in die­sem Leben noch in ihrem näch­sten Leben glück­lich sein. Keiner, der den sinn­lo­sen Maskenzwang aus­ge­übt hat, soll jemals wie­der glück­lich wer­den. Angst sol­len sie füh­len, Beklemmung und schwar­ze Gedanken sol­len sie quä­len über ihren Tod hin­aus. Sie sol­len sich mit Drogen betäu­ben, und das wird ihnen trotz­dem nicht helfen.

    1. Es betraf nicht allein die Kinder, son­dern ins­be­son­de­re die Menschen, die in Heimen leb­ten, dabei waren selbst offen­sicht­lich gehan­di­cap­te Menschen nicht aus­ge­nom­men (auch wenn womög­lich ähn­li­ches gesetz­lich mög­lich wäre). Sie waren 24 Stunden davon betrof­fen, inl. der Angestellten. Wie konn­te das nur so lan­ge gedul­det wer­den? Diese Frage muß sich die Gesellschaft ins­ge­samt stellen.

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