Unter den geleakten Dokumenten des RKI-Krisenstabs findet sich am 18.1.21 ein "Vorschlag Ergänzung FAQ zu FFP2-BM.docx". Dort ist zu lesen:
»Welche Funktion bzw. Einsatzbereiche haben FFP2-Masken außerhalb der Indikationen des Arbeitsschutzes?
Das Tragen von FFP2-(bzw. FFP3-)Masken durch geschultes und qualifiziertes Personal wird z.B. im medizinischen Bereich im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben, wenn patientennahe Tätigkeiten mit erhöhtem Übertragungsrisiko durch Aerosolproduktion, z.B. eine Intubation, durchgeführt werden. Siehe hierzu auch die „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV‑2“.
Die Anwendung durch Laien sollte nur bei sichergestellter prioritärer Versorgung des Medizin- und Pflegebereichs, individueller gesundheitlicher Eignung und korrekter Anwendung erfolgen. , Insbesondere bei Personen, die einer vulnerablen Personengruppe angehören (z.B. Immunsupprimierte) sollte grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung von potentiellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen erfolgen.
Beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden, um durch den erhöhten Atemwiderstad entstehende Risiken für den individuellen Anwender medizinisch zu bewerten. Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend (d.h. passend zur Gesichtsphysiognomie und abschließend auf der Haut, Nachweis durch FIT-Test) getragen wird.
Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen MNS hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben.
In den „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV‑2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.
Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, i.d.R. 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren. Bedingt durch den zweckbestimmten, zielgerichteten Einsatz sind keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, ggf. auch langfristigen Auswirkungen der Anwendung von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens z.B. bei vulnerablen Personengruppen oder Kindern verfügbar. Bei Gesundheitspersonal sind Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben. Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.
Sie sollte möglichst ärztlich begleitet werden, um über die Handhabung und Risiken aufzuklären, einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten, die für den Träger vertretbare Tragedauer unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festzulegen und gesundheitliche Risiken/Folgen zu minimieren. Weiterhin sollten FFP2-Masken grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.
Es ist darauf hinzuweisen, dass im Kontext der allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen das Tragen einer Alltagsmaske eine wichtige Maßnahme darstellt, die allerdings einzeln angewendet nicht so effektiv sein kann wie die Kombination von mehreren Maßnahmen im Sinne eines Maßnahmenbündels. Deshalb sollte der Einsatz von Masken nicht dazu führen, dass andere Komponenten der AHA+L‑Regeln vernachlässigt werden oder sogar Risiken bewusst in Kauf genommen werden (z.B. durch Erhöhung der Personendichte in geschlossenen Räumen mit schlechter Belüftung, oder Erhöhung der Zahl der nicht zwingend erforderlichen Kontakte).
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass bei fortschreitendem Infektionsgeschehen es zudem nicht auszuschließen ist, dass es wie zu Beginn der Pandemie zu Engpässen in der Versorgung mit FFP-Masken im Gesundheitswesen, kommen könnte. Siehe auch die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie.
In der Allgemeinbevölkerung ist die Mund-Nasen-Bedeckung eine akzeptierte, verfügbare und einfach zu handhabende Maßnahme (siehe auch die Frage Was ist beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit zu beachten?).
Stand: 18.11.2020«
Es handelt sich nicht um einen Beschluß des RKI, sondern um einen Vorschlag, der basiert auf einem von "LS" (Lars Schaade?) erstellten Dokument. Die endgültige, leicht entschärfte, Version gibt es inzwischen nur im Webarchiv hier.
Ein verzweifelter Versuch, warnende Stimmen im Netz der Fälschung zu überführen, wobei wie stets auf überspitzte Darstellungen verwiesen wird, endete bei correctiv.org am 22.1.21 so:
»Fazit: Eine explizite Warnung vor der Verwendung von FFP2-Masken hat das Robert-Koch-Institut nicht ausgesprochen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gesundheitliche Auswirkungen bei lungengeschädigten und älteren Menschen nicht auszuschließen seien.«
Der erste Link ist inzwischen hier verfügbar.
Das geleakte Dokument gibt es hier.
Arbeitsmedizinische Voruntersuchungen sind Schikane.
Bei wie vielen Kindern ab Grundschulalter aufwärts wurden die arbeitsmedizinischen Voruntersuchungen täglich unternommen?
Wieviel Stunden am Tag mussten Kinder und Jugendliche Plastikpartikel aus FFP2 und OP-Masken einatmen? Unter Sauerstoffmangel leiden? Und sich dabei trotzdem auf Diktate, Englisch-Klausuren, Mathematik-Tests konzentrieren?
Hier ein Artikel aus 2018, da ahnte noch niemand, was man nur 2 Jahre später den Kindern und Jugendlichen zugemutet hat.
https://www.phase‑6.de/magazin/rubriken/lerntipps/frische-luft-hilft-beim-lernen/
Es war Kindesmisshandlung und ein Verbrechen, gesunde Kinder und Jugendliche unter Plastik zu zwingen. Ich hoffe, alle, die das wissentlich, wissend um die Schäden oder auch nur als gehorsamer Mitläufer verursacht, veranlasst und ausgeführt haben, werden irgendwann verurteilt. Wenn nicht, sollen die Täter keine Nacht mehr ruhig schlafen können und sich vor sich selbst ekeln, wenn sie sich im Spiegel ansehen. Sie müssen auch eines Tages sterben und dann die Bilanz ihres Lebens ziehen, sie müssen die Bilanz ihrer Taten ansehen. Sie werden weder in diesem Leben noch in ihrem nächsten Leben glücklich sein. Keiner, der den sinnlosen Maskenzwang ausgeübt hat, soll jemals wieder glücklich werden. Angst sollen sie fühlen, Beklemmung und schwarze Gedanken sollen sie quälen über ihren Tod hinaus. Sie sollen sich mit Drogen betäuben, und das wird ihnen trotzdem nicht helfen.
Es betraf nicht allein die Kinder, sondern insbesondere die Menschen, die in Heimen lebten, dabei waren selbst offensichtlich gehandicapte Menschen nicht ausgenommen (auch wenn womöglich ähnliches gesetzlich möglich wäre). Sie waren 24 Stunden davon betroffen, inl. der Angestellten. Wie konnte das nur so lange geduldet werden? Diese Frage muß sich die Gesellschaft insgesamt stellen.