Unter dieser Überschrift wird am 28.5.24 auf mdr.de berichtet:
»… Arbeitnehmer haben keinen Anspruch, Urlaub nachzuholen, wenn sie ihre freien Tage in einer angeordneten Corona-Quarantäne verbringen mussten. Das entschied am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Nach Angaben der höchsten deutschen Arbeitsrichter sind Arbeitgeber nicht dafür verantwortlich, ob sich ein Beschäftigter wirklich während seines Urlaubs erholen kann.
Die Entscheidung gilt für Arbeitnehmer, die selbst nicht an dem Virus erkrankt waren, und nur für "Alt-Fälle". Seit Herbst 2022 müssen Arbeitgeber laut Bundesinfektionsschutzgesetz das Risiko tragen und den Urlaub nachgewähren.
Mann aus Nordrhein-Westfalen hatte geklagt
Geklagt hatte ein Mitarbeiter eines Autozulieferbetriebes in Nordrhein-Westfalen, der während der Corona-Pandemie für Oktober 2020 acht Tage Urlaub beantragt hatte. Während dieser Zeit ordnete die Stadt Hagen Quarantäne an, weil der Mann Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person hatte. Der Mann durfte seine Wohnung während der Quarantäne nicht verlassen und forderte nachträglich von seinem Arbeitgeber, ihm die Urlaubstage gut zu schreiben. Der Arbeitgeber lehnte das jedoch ab.
Die Quarantäne sei vergleichbar mit einer Krankschreibung, so die Argumentation des Klägers. Krankgeschriebene Arbeitnehmer hätten laut Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf Nachgewährung des Urlaubs.
Quarantäne nicht mit Krankschreibung gleichzusetzen
Das Bundesarbeitsgericht entschied jedoch, dass behördliche Quarantäne nicht mit einer Krankschreibung vergleichbar sei. Ereignisse, die den Urlaub beeinträchtigen können, fallen demnach in den Risikobereich des Arbeitnehmers…«
dpa gibt dazu das Aktenzeichen 9 AZR 76/22 an.
Punkt, Punkt, Komma
Sie werden wieder frech! Sie müssen dem arbeitenden Volk nicht mehr in den A.…h rein kriechen. Etwa um "Corona" – Zuspruch auszuhandeln. Und auf die Schwurbler einzudreschen. Jetzt ist Schluss mit Analtourismus auf Covidiotens Kosten .… Ha!
Ein Strich ist ein Strich ist ein Strich .….…
Danke den standhaften, ungeimpft gebliebenen BW-Soldaten!
Chapeau!
@Dank: Und auf ins richtige Gefecht! Oder?
Für die seit Jahren bestehende (fast) jeden Patienten betreffende Gesundheitstelematik gibt es vom BMG bis heute keine Technikfolgeabschätzung.
Auch weiß man dort offensichtlich nicht, ob diese, obwohl gesetzlich vorgeschrieben, je final vorgestellt werden wird.
"Alena Buyx, Vorsitzende des Ethikrats, reibt sich an einem grundlegenden Prinzip der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): "Datensparsamkeit ist in der heutigen Zeit eine irrsinnige Idee", erklärte die Medizinethikerin am Dienstag auf der Digitalkonferenz re:publica 24 in Berlin bei einem Streitgespräch mit dem noch amtierenden Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber. "Wir klicken 48 Seiten Cookie-Erklärungen weg", argumentierte Buyx. Für Big-Tech-Konzerne sei es kein Problem, an immense Datenmassen zu kommen. Jeder Browserverlauf sei aufgrund der daraus ersichtlichen Porno-Vorlieben sensibler als Gesundheitsdaten. Hier gebe es eine große Unverhältnismäßigkeit, "was Risiken anbelangt".
Sie sei dafür, die Interessen der Menschen zu schützen, "von denen die Daten stammen", verdeutlichte Buyx. Zugleich sei es nötig, im Gesundheitssektor etwa durch gemeinwohlorientierte Forschungskonsortien "üppig" Daten zu nutzen: "Da hinken wir hinterher, dramatisch." Einschlägige Studien fänden in Deutschland entweder gar nicht mehr statt oder fingen anderthalb Jahre später an. Das liege auch mit an der hiesigen Datenschutzpraxis und "wie wir Leute zwingen, über Hürden zu springen". Viele Menschen gingen hierzulande davon aus, "bestimmte Daten können wir gar nicht nutzen". Das liege mit an der Erfahrung, dass die Schutzbestimmungen "sehr streng ausgelegt" würden.
Man dürfe die Vorgabe aus der DSGVO zur "Minimierung" persönlicher Daten "nicht mit Sparsamkeit verwechseln", hielt Kelber dagegen. Das Motto laute also nicht: "Alles wegwerfen." Vielmehr gehe es darum, nichts zu erheben, was man nicht für eine konkrete Datenverarbeitung brauche. Wolle man persönliche Informationen für andere Zwecke wie etwa die Forschung im Gesundheitsbereich weiterverwenden ("Sekundärnutzung"), ermöglichten technische Schutzmechanismen wie die Pseudonymisierung "alles". Die Aufsichtsbehörden verwendeten 90 Prozent ihrer Arbeit darauf, um zu beraten, "wie eine gewollte Datennutzung erreicht werden kann". Da es darüber aber keinen Streit gebe, tauche dieser Aspekt nicht in den Medien auf.
Datenschutz kann "statistische" Leben kosten
Vor allem während der Corona-Pandemie sei es "super-frustrierend" gewesen, wenn ein Anruf genügt hätte, um sich über eine stärkere Nutzung von Krankenhausdaten mit Datenschutzbeauftragten ins Benehmen zu setzen, blickte Buyx zurück. Dann wäre schneller klar geworden, welche Form von Isolation in Kliniken und welche Medikamente hälfen, wo die Patienten überhaupt hingingen und wie es mit Besuchen geregelt worden sei. "Wir hatten eine Datenwüste", ärgert sich die Wissenschaftlerin. Sie und ihre Kollegen hätten mit Informationen aus Israel oder Großbritannien arbeiten müssen. Insofern sei an der Behauptung, "Datenschutz kann Leben kosten", etwas dran. "Das heißt nicht, vorne fällt einer um. Das sind statistische Leben, die man verliert." So hätten etwa hochbetagte, besonders gefährdete Menschen durch eine bessere Verteilung von Impfungen stärker geschützt werden können.
Zu den größten Aufregern zählte für Buyx ein Paragraf im Krankenhausgesetz Bayerns, wonach Daten vor Ort verbleiben mussten. Diese Regel aus den 1980ern habe verhindert, dass Informationen aus Kliniken in die Forschungs-Cloud gepackt werden konnten. Erst Brandbriefe interessierter Wissenschaftler hätten erreicht, dass die Klausel gestrichen worden sei. Generell seien die Datenschutz-Folgenabschätzungen auch bei Forschungsprojekten extrem lang in Deutschland. Hier wäre es wünschenswert, die Hürden gerade bei Gemeinwohlorientierung etwas zu senken."
https://www.heise.de/news/Ethikrat-Vorsitzende-Datensparsamkeit-ist-heute-eine-irrsinnige-Idee-9737643.html
Schon der elektronischen Patientenakte ab 2025 verbindlichen bei der Krankenkasse vorbeugend widersprochen?