Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Arbeitgeber muss Urlaub bei Corona-Quarantäne nicht nachgewähren

Unter die­ser Überschrift wird am 28.5.24 auf mdr​.de berichtet:

»… Arbeitnehmer haben kei­nen Anspruch, Urlaub nach­zu­ho­len, wenn sie ihre frei­en Tage in einer ange­ord­ne­ten Corona-Quarantäne ver­brin­gen muss­ten. Das ent­schied am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Nach Angaben der höch­sten deut­schen Arbeitsrichter sind Arbeitgeber nicht dafür ver­ant­wort­lich, ob sich ein Beschäftigter wirk­lich wäh­rend sei­nes Urlaubs erho­len kann.

Die Entscheidung gilt für Arbeitnehmer, die selbst nicht an dem Virus erkrankt waren, und nur für "Alt-Fälle". Seit Herbst 2022 müs­sen Arbeitgeber laut Bundesinfektionsschutzgesetz das Risiko tra­gen und den Urlaub nachgewähren.

Mann aus Nordrhein-Westfalen hatte geklagt

Geklagt hat­te ein Mitarbeiter eines Autozulieferbetriebes in Nordrhein-Westfalen, der wäh­rend der Corona-Pandemie für Oktober 2020 acht Tage Urlaub bean­tragt hat­te. Während die­ser Zeit ord­ne­te die Stadt Hagen Quarantäne an, weil der Mann Kontakt zu einer mit Corona infi­zier­ten Person hat­te. Der Mann durf­te sei­ne Wohnung wäh­rend der Quarantäne nicht ver­las­sen und for­der­te nach­träg­lich von sei­nem Arbeitgeber, ihm die Urlaubstage gut zu schrei­ben. Der Arbeitgeber lehn­te das jedoch ab.

Die Quarantäne sei ver­gleich­bar mit einer Krankschreibung, so die Argumentation des Klägers. Krankgeschriebene Arbeitnehmer hät­ten laut Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf Nachgewährung des Urlaubs.

Quarantäne nicht mit Krankschreibung gleichzusetzen

Das Bundesarbeitsgericht ent­schied jedoch, dass behörd­li­che Quarantäne nicht mit einer Krankschreibung ver­gleich­bar sei. Ereignisse, die den Urlaub beein­träch­ti­gen kön­nen, fal­len dem­nach in den Risikobereich des Arbeitnehmers…«

dpa gibt dazu das Aktenzeichen 9 AZR 76/​22 an.

4 Antworten auf „Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Arbeitgeber muss Urlaub bei Corona-Quarantäne nicht nachgewähren“

  1. Punkt, Punkt, Komma

    Sie wer­den wie­der frech! Sie müs­sen dem arbei­ten­den Volk nicht mehr in den A.…h rein krie­chen. Etwa um "Corona" – Zuspruch aus­zu­han­deln. Und auf die Schwurbler ein­zu­dre­schen. Jetzt ist Schluss mit Analtourismus auf Covidiotens Kosten .… Ha!

    Ein Strich ist ein Strich ist ein Strich .….…

  2. Für die seit Jahren bestehen­de (fast) jeden Patienten betref­fen­de Gesundheitstelematik gibt es vom BMG bis heu­te kei­ne Technikfolgeabschätzung.
    Auch weiß man dort offen­sicht­lich nicht, ob die­se, obwohl gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, je final vor­ge­stellt wer­den wird.

    "Alena Buyx, Vorsitzende des Ethikrats, reibt sich an einem grund­le­gen­den Prinzip der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): "Datensparsamkeit ist in der heu­ti­gen Zeit eine irr­sin­ni­ge Idee", erklär­te die Medizinethikerin am Dienstag auf der Digitalkonferenz re:publica 24 in Berlin bei einem Streitgespräch mit dem noch amtie­ren­den Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber. "Wir klicken 48 Seiten Cookie-Erklärungen weg", argu­men­tier­te Buyx. Für Big-Tech-Konzerne sei es kein Problem, an immense Datenmassen zu kom­men. Jeder Browserverlauf sei auf­grund der dar­aus ersicht­li­chen Porno-Vorlieben sen­si­bler als Gesundheitsdaten. Hier gebe es eine gro­ße Unverhältnismäßigkeit, "was Risiken anbelangt".

    Sie sei dafür, die Interessen der Menschen zu schüt­zen, "von denen die Daten stam­men", ver­deut­lich­te Buyx. Zugleich sei es nötig, im Gesundheitssektor etwa durch gemein­wohl­ori­en­tier­te Forschungskonsortien "üppig" Daten zu nut­zen: "Da hin­ken wir hin­ter­her, dra­ma­tisch." Einschlägige Studien fän­den in Deutschland ent­we­der gar nicht mehr statt oder fin­gen andert­halb Jahre spä­ter an. Das lie­ge auch mit an der hie­si­gen Datenschutzpraxis und "wie wir Leute zwin­gen, über Hürden zu sprin­gen". Viele Menschen gin­gen hier­zu­lan­de davon aus, "bestimm­te Daten kön­nen wir gar nicht nut­zen". Das lie­ge mit an der Erfahrung, dass die Schutzbestimmungen "sehr streng aus­ge­legt" würden.

    Man dür­fe die Vorgabe aus der DSGVO zur "Minimierung" per­sön­li­cher Daten "nicht mit Sparsamkeit ver­wech­seln", hielt Kelber dage­gen. Das Motto lau­te also nicht: "Alles weg­wer­fen." Vielmehr gehe es dar­um, nichts zu erhe­ben, was man nicht für eine kon­kre­te Datenverarbeitung brau­che. Wolle man per­sön­li­che Informationen für ande­re Zwecke wie etwa die Forschung im Gesundheitsbereich wei­ter­ver­wen­den ("Sekundärnutzung"), ermög­lich­ten tech­ni­sche Schutzmechanismen wie die Pseudonymisierung "alles". Die Aufsichtsbehörden ver­wen­de­ten 90 Prozent ihrer Arbeit dar­auf, um zu bera­ten, "wie eine gewoll­te Datennutzung erreicht wer­den kann". Da es dar­über aber kei­nen Streit gebe, tau­che die­ser Aspekt nicht in den Medien auf.
    Datenschutz kann "sta­ti­sti­sche" Leben kosten

    Vor allem wäh­rend der Corona-Pandemie sei es "super-fru­strie­rend" gewe­sen, wenn ein Anruf genügt hät­te, um sich über eine stär­ke­re Nutzung von Krankenhausdaten mit Datenschutzbeauftragten ins Benehmen zu set­zen, blick­te Buyx zurück. Dann wäre schnel­ler klar gewor­den, wel­che Form von Isolation in Kliniken und wel­che Medikamente häl­fen, wo die Patienten über­haupt hin­gin­gen und wie es mit Besuchen gere­gelt wor­den sei. "Wir hat­ten eine Datenwüste", ärgert sich die Wissenschaftlerin. Sie und ihre Kollegen hät­ten mit Informationen aus Israel oder Großbritannien arbei­ten müs­sen. Insofern sei an der Behauptung, "Datenschutz kann Leben kosten", etwas dran. "Das heißt nicht, vor­ne fällt einer um. Das sind sta­ti­sti­sche Leben, die man ver­liert." So hät­ten etwa hoch­be­tag­te, beson­ders gefähr­de­te Menschen durch eine bes­se­re Verteilung von Impfungen stär­ker geschützt wer­den können.

    Zu den größ­ten Aufregern zähl­te für Buyx ein Paragraf im Krankenhausgesetz Bayerns, wonach Daten vor Ort ver­blei­ben muss­ten. Diese Regel aus den 1980ern habe ver­hin­dert, dass Informationen aus Kliniken in die Forschungs-Cloud gepackt wer­den konn­ten. Erst Brandbriefe inter­es­sier­ter Wissenschaftler hät­ten erreicht, dass die Klausel gestri­chen wor­den sei. Generell sei­en die Datenschutz-Folgenabschätzungen auch bei Forschungsprojekten extrem lang in Deutschland. Hier wäre es wün­schens­wert, die Hürden gera­de bei Gemeinwohlorientierung etwas zu senken."

    https://​www​.hei​se​.de/​n​e​w​s​/​E​t​h​i​k​r​a​t​-​V​o​r​s​i​t​z​e​n​d​e​-​D​a​t​e​n​s​p​a​r​s​a​m​k​e​i​t​-​i​s​t​-​h​e​u​t​e​-​e​i​n​e​-​i​r​r​s​i​n​n​i​g​e​-​I​d​e​e​-​9​7​3​7​6​4​3​.​h​tml

    Schon der elek­tro­ni­schen Patientenakte ab 2025 ver­bind­li­chen bei der Krankenkasse vor­beu­gend widersprochen?

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