"Volksverpetzer" müssen hohen fünfstelligen Betrag an Finanzamt nachzahlen

Wir müs­sen eben alle spa­ren (außer der Herr Pistorius). Da ist wenig Spielraum für Volksverbildung.

twit​ter​.com (14.5.24)

Wer fin­det das schade?

twit​ter​.com (14.5.24)

Vergleiche:

8 Antworten auf „"Volksverpetzer" müssen hohen fünfstelligen Betrag an Finanzamt nachzahlen“

  1. Wenn sie einen hohen fünf­stel­li­gen Betrag an das Finanzamt nach­zah­len müs­sen, wie hoch waren dann ihre Einkünfte? Und von wem?

    Es ist vor­bild­lich, die Spendeneinnahmen offen­zu­le­gen, danke
    .

    Wieso macht das eigent­lich nie­mand sonst?

  2. Das ist natür­lich ein schwe­rer Schlag für den Thomas und sei­ne Mission die "inter­na­tio­na­le Gesinnung" zu verbreiten. 

    Schade fin­de ich das aber nicht, ganz im Gegenteil.

  3. Upps …was haben die denn ange­stellt um plötz­lich so in Ungnade zu fal­len. Das trifft doch sonst immer nur Querdenker & Schwurbler. 😂

  4. "Gemein AG&CoKG" ???

    Es plät­tet schon ein bischen. Jetzt ver­ste­he ich auch war­um in die­sen Zeiten mehr so Leute wie Karl Lauterbach für die Tüte votie­ren. Das Hirn schal­tet sich ein­fach so ein – Ohne Canabis! – Nunja, Tüte rau­chen is kil­ling the Psychia-Tristique??? Wer wird denn da noch durch­dre­hen. 😀 Aber kei­ne Angst Ihr Falschgutachter und Co., wo sich eine Tüte – äh Türe! – schliesst, geht ja bekannt­lich eine ande­re auf. (?Zitat äh, n. Chem Özdemir?)

    Das "Nützig" scheint aberkannt. Weiss einer ob ab nun "GmbH" oder ob "GbR". Um eine "AG" wird es sich der­zeit ver­mut­lich doch noch nicht han­deln!? Aber wie wäre es denn mit "poli­ti­scher Partei", Frau Lamberty deu­tet da sowas an. Oder was für eine Art von "Gesellschaft" meint sie, in ihrem Kommentar. Hoffentlich grab­belt sich Der wie­der her­vor, wenn der Petzi sein erstes Urteil kas­siert. Natürlich "unge­recht­fer­tig­ter­wei­se", Frau Lamberty! 😉

    Aber mal was zu "Petzi gegen coro​dok​.de". Dachte immer die Farbwechsel kämen vom Petzi selbst. Intrinsisch Quasi! (IQ) Wie das alte Sprichwort sagt: So kann man sich täuschen.

    ["Intrinsisch" ist das Wort wel­ches mich die Krise lehr­te – NÖ, Alles war nicht schlecht. Vermute es kommt von "innen drin von sich", oder sowas in der Art. Sa-gen-haft]

    "you live, you learn", etwas frei nach Alanis Morisette (Künstlerin)

    1. Richtigstellung: Morissette schreibt sich die Künstlerin! (Mit Doppel‑S; kei­ne VT – isso!)

      [Ich wünsch­te unse­re Polütik wäre eine VT, aber NEIN, its real man]

  5. Es gibt Artikel dazu die rich­tig dar­auf hin­wei­sen, dass 'Nachdenkseiten' und wei­te­ren auch bereits die Gemeinnützigkeit ent­zo­gen wur­de. Das Steuerrecht hat dort 'schon immer' sei­ne Regelungen und es muss metho­disch kor­rekt und nach Prüfschema vor­ge­gan­gen wer­den. Auch 'Volksverpetzer' wird eine kon­kre­te Begründung vom zustän­di­gen Finanzamt erhal­ten haben, auch wenn ich auf Anhieb kei­ne Bezugnahme dar­auf fin­de beim Googeln. Es steht auch jedem 'Betroffenen' offen, ent­spre­chen­de Anpassungen im Vorgehen und Ausrichtung vor­zu­neh­men, um die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit zu erfül­len. Wer das nicht macht, der braucht sich auch nicht öffent­lich­keits­wirk­sam zwecks Spendenaufruf zu beschweren. 

    Es gibt auf Seiten der 'Volksverpetzerversteher' und Konsorten die Forderung nach Gesetzesanpassung wonach 'Gemeinnütziger Journalismus' ein eige­ner zusätz­li­cher gemein­nüt­zi­ger Zweck wer­den sol­le, vor­aus­ge­setzt er hat die rich­ti­ge Gesinnung…was mei­nes Ermessens gegen Grundgesetz und Abgabenordnung ver­sto­ssen würde. 

    In der 'Erforschung von Verschwörungsideologien' scheint eine dis­zi­pli­niert-wis­sen­schaft­lich-aka­de­mi­sche Arbeitsweise, dem Steuerrecht ver­gleich­bar, nicht ver­brei­tet zu sein…

  6. Ohne das Nichtvorhandensein einer irgend­wie gear­te­ten Gemeinnützigkeit die­ser obsku­ren Seite auch nur irgend­wie zu bedau­ern, stellt sich die Frage, wel­ches schwe­re Vergehen zu die­sem rück­wir­ken­den Verbot führte.

    Abgesehen davon ist die Bezeichnung einer Seite im Internet als "Volksverpetzer" an Hirnrissigkeit zwar zu über­tref­fen, jedoch erfor­dert es hohe Kreativität.

  7. Hier die wohl ein­zi­ge Information, wor­auf auch ande­re Seiten Bezug neh­men: https://​www​.volks​ver​pet​zer​.de/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​v​o​l​k​s​v​e​r​p​e​t​z​e​r​-​g​e​m​e​i​n​n​u​e​t​z​i​g​k​e​i​t​-​e​n​t​z​o​g​en/ – es sei ihnen nicht genau gesagt wor­den, war­um die Gemeinnützigkeit wider­ru­fen wird. Es sei aber bemerkt wor­den, ihre Arbeit sei 'zu nah an der von Jounalisten' und dies sei kein gemein­nüt­zi­ger Zweck. 

    Das sei Schuld der Politik, weil die das Gemeinnützigkeitsrecht nicht geän­dert habe… 

    Also, ein Verwaltungsakt muss hin­rei­chend begrün­det wer­den, sonst ist er nich­tig. Dies kann geheilt wer­den indem die Begründung nach­ge­reicht wird: https://​www​.volks​ver​pet​zer​.de/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​v​o​l​k​s​v​e​r​p​e​t​z​e​r​-​g​e​m​e​i​n​n​u​e​t​z​i​g​k​e​i​t​-​e​n​t​z​o​g​en/

    …das haben sie wahr­schein­lich noch nicht fact­ge­checked scheinbar… 

    …irgend­wo läuft etwas nicht pro­fes­sio­nell nach der Schilderung…

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