Darüber berichtet die "Süddeutsche Zeitung" am 16.5.24:
»Das polizeiliche Vorgehen gegen Teilnehmer des "Palästina-Kongresses" in Berlin am 14. April hat nun ein Nachspiel. Die Bundespolizei hatte im vergangenen Monat zwei prominenten Rednern die Einreise nach Deutschland verweigert, dem palästinensisch-britischen Arzt Ghassan Abu-Sittah und dem griechischen Linkspolitiker Yanis Varoufakis. An diesem Dienstag hat das Verwaltungsgericht Potsdam die Maßnahmen gegen Abu-Sittah für rechtswidrig erklärt. Das heißt: Deutschland hätte den Mann einreisen lassen müssen.
In dem Beschluss des Gerichts, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, heißt es: Die vorgebrachten Vorwürfe gegen Abu-Sittah seien nicht schwer genug. Der Arzt arbeitet als Rektor der Universität Glasgow, von wo aus er immer wieder zu Nothilfeeinsätzen unter anderem in die Palästinensergebiete reist. Im Oktober und November vergangenen Jahres war er im Auftrag der Organisation "Ärzte ohne Grenzen" auch im Gazastreifen…
Auch für die Planung von Straftaten in Deutschland fehle es an ausreichend "konkreten Hinweisen", wandte nun das Verwaltungsgericht ein und gab dem Eilantrag von Abu-Sittahs Anwalt, Alexander Gorski, somit statt. Die Folge ist, dass die Bundespolizei den Eintrag im Schengener Informationssystem löschen muss. Dagegen könnte die Bundespolizei noch eine Beschwerde einlegen…
Wenn das Einreiseverbot für den Arzt Abu-Sittah rechtswidrig war, könnte dies nun für den ehemaligen griechischen Finanzminister Yanis Varoufakis erst recht gelten. Varoufakis ist EU-Bürger…«
msn.com
Es wäre für ein Gericht wahrscheinlich auch äußerst schwer gewesen, die Fakten so zu biegen, dass das politische Wunschergebnis in vollem Umfang herauskommt. Jedoch muss berücksichtigt werden, dass ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels offenbar Teil der Einbürgerung in diesen Staat und damit die EU ist. Einmalig. Es handelt sich wahrscheinlich um ein "antisemitisches Gericht".
Ist das totale Vertrauen der digitalen Versuchskaninchen in die kommenden "Gesundheitstechnologien" ( vulgo: intransparente Datenverwertungsdateien) angemessen?
"Datenschutz vs. Datennutzung: unvereinbare Gegensätze?"
""Datenschutz tötet" oder „Datenschutz ist ein Grundrecht“ – In der öffentlichen Diskussion prallen hier Welten aufeinander. Gerade in Krisenzeiten gab und gibt es intensive Kontroversen rund um die Nutzung von Daten. Einige Medien sahen den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber schon häufiger „auf frontalem Kollisionskurs", weil er rechtskonforme Datenverarbeitungen zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger forderte. Dabei ist der BfDI selbst ein großer Fan der Digitalisierung und sieht in Deutschland enormen Nachholbedarf.
Die Direktorin des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin, Professor Dr. Alena Buyx, fordert eine bessere Datennutzung, ohne dass der Datenschutz geschwächt wird. Sie findet trotzdem, dass die Gesetze in Deutschland zu streng ausgelegt werden. Das führe dazu, "dass der Datenschutz zum Hemmnis für Forschung werde“.
Sind Datenschutz und Ethik im digitalen Raum wirklich Gegensätze? Kann zwischen gemeinwohlorientierter und kommerzieller Datennutzung unterschieden werden? Ist Datenschutz ein unantastbares „Supergrundrecht“ oder sind Verantwortliche oftmals nur zu faul für clevere Lösungen? Und liegen die Ziele von Menschen die Daten schützen und Menschen die Daten nutzen wollen wirklich so weit auseinander?
Prof. Ulrich Kelber und Prof. Dr. Alena Buyx wollen diese und weitere spannende Fragen mit Moderatorin Teresa Sickert diskutieren."
"Ulrich Kelber
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)"
"Alena Buyx
Direktorin des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin &
Professorin für Ethik der Medizin und Gesundheitstechnologien
Fakultät für Medizin der Technischen Universität München"
https://re-publica.com/de/session/datenschutz-vs-datennutzung-unvereinbare-gegensaetze
Natürlich wird keine Ermittlung nach § 345 StGB eröffnet:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckung_gegen_Unschuldige
Eine Analyse des Verwaltungshandelns hier:
https://verfassungsblog.de/scharfgestellte-staatsrason/
Dem Land Berlin wurden diverse Fragen gestellt, die alle unbeantwortet blieben, u.A. diese:
"Worauf bezieht sich nach Ansicht des Landesamts das von ihm angeführte „Existenzrecht“ des Staates Israel? Welches Territorium ist bzw. sollte nach Ansicht des Landesamts damit gemeint sein?"
Das ist zur Abwägung, welche Kritik als "israelfeindlich" gelten könnte, nicht grade unwesentlich …
"Lavendel" und "Wo ist Papi?" wurden damit nicht öffentlich in D erörtert – der Verfassungsblog tut es sicherheitshalber nicht auf Deutsch:
https://verfassungsblog.de/gaza-artificial-intelligence-and-kill-lists/
Sie lesen die "SZ"?
Ja, schämen Sie sich nicht?:
https://plagiatsgutachten.com/blog/semantische-analyse-sz-artikel/