Palästina-Tagung in Berlin: Einreiseverbot war rechtswidrig

Darüber berich­tet die "Süddeutsche Zeitung" am 16.5.24:

»Das poli­zei­li­che Vorgehen gegen Teilnehmer des "Palästina-Kongresses" in Berlin am 14. April hat nun ein Nachspiel. Die Bundespolizei hat­te im ver­gan­ge­nen Monat zwei pro­mi­nen­ten Rednern die Einreise nach Deutschland ver­wei­gert, dem palä­sti­nen­sisch-bri­ti­schen Arzt Ghassan Abu-Sittah und dem grie­chi­schen Linkspolitiker Yanis Varoufakis. An die­sem Dienstag hat das Verwaltungsgericht Potsdam die Maßnahmen gegen Abu-Sittah für rechts­wid­rig erklärt. Das heißt: Deutschland hät­te den Mann ein­rei­sen las­sen müssen.

In dem Beschluss des Gerichts, der der Süddeutschen Zeitung vor­liegt, heißt es: Die vor­ge­brach­ten Vorwürfe gegen Abu-Sittah sei­en nicht schwer genug. Der Arzt arbei­tet als Rektor der Universität Glasgow, von wo aus er immer wie­der zu Nothilfeeinsätzen unter ande­rem in die Palästinensergebiete reist. Im Oktober und November ver­gan­ge­nen Jahres war er im Auftrag der Organisation "Ärzte ohne Grenzen" auch im Gazastreifen…

Auch für die Planung von Straftaten in Deutschland feh­le es an aus­rei­chend "kon­kre­ten Hinweisen", wand­te nun das Verwaltungsgericht ein und gab dem Eilantrag von Abu-Sittahs Anwalt, Alexander Gorski, somit statt. Die Folge ist, dass die Bundespolizei den Eintrag im Schengener Informationssystem löschen muss. Dagegen könn­te die Bundespolizei noch eine Beschwerde einlegen…

Wenn das Einreiseverbot für den Arzt Abu-Sittah rechts­wid­rig war, könn­te dies nun für den ehe­ma­li­gen grie­chi­schen Finanzminister Yanis Varoufakis erst recht gel­ten. Varoufakis ist EU-Bürger…«
msn​.com

5 Antworten auf „Palästina-Tagung in Berlin: Einreiseverbot war rechtswidrig“

  1. Es wäre für ein Gericht wahr­schein­lich auch äußerst schwer gewe­sen, die Fakten so zu bie­gen, dass das poli­ti­sche Wunschergebnis in vol­lem Umfang her­aus­kommt. Jedoch muss berück­sich­tigt wer­den, dass ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels offen­bar Teil der Einbürgerung in die­sen Staat und damit die EU ist. Einmalig. Es han­delt sich wahr­schein­lich um ein "anti­se­mi­ti­sches Gericht".

  2. Ist das tota­le Vertrauen der digi­ta­len Versuchskaninchen in die kom­men­den "Gesundheitstechnologien" ( vul­go: intrans­pa­ren­te Datenverwertungsdateien) angemessen?

    "Datenschutz vs. Datennutzung: unver­ein­ba­re Gegensätze?"

    ""Datenschutz tötet" oder „Datenschutz ist ein Grundrecht“ – In der öffent­li­chen Diskussion pral­len hier Welten auf­ein­an­der. Gerade in Krisenzeiten gab und gibt es inten­si­ve Kontroversen rund um die Nutzung von Daten. Einige Medien sahen den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber schon häu­fi­ger „auf fron­ta­lem Kollisionskurs", weil er rechts­kon­for­me Datenverarbeitungen zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger for­der­te. Dabei ist der BfDI selbst ein gro­ßer Fan der Digitalisierung und sieht in Deutschland enor­men Nachholbedarf.

    Die Direktorin des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin, Professor Dr. Alena Buyx, for­dert eine bes­se­re Datennutzung, ohne dass der Datenschutz geschwächt wird. Sie fin­det trotz­dem, dass die Gesetze in Deutschland zu streng aus­ge­legt wer­den. Das füh­re dazu, "dass der Datenschutz zum Hemmnis für Forschung werde“.

    Sind Datenschutz und Ethik im digi­ta­len Raum wirk­lich Gegensätze? Kann zwi­schen gemein­wohl­ori­en­tier­ter und kom­mer­zi­el­ler Datennutzung unter­schie­den wer­den? Ist Datenschutz ein unan­tast­ba­res „Supergrundrecht“ oder sind Verantwortliche oft­mals nur zu faul für cle­ve­re Lösungen? Und lie­gen die Ziele von Menschen die Daten schüt­zen und Menschen die Daten nut­zen wol­len wirk­lich so weit auseinander?

    Prof. Ulrich Kelber und Prof. Dr. Alena Buyx wol­len die­se und wei­te­re span­nen­de Fragen mit Moderatorin Teresa Sickert diskutieren."

    "Ulrich Kelber
    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)"

    "Alena Buyx
    Direktorin des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin &
    Professorin für Ethik der Medizin und Gesundheitstechnologien
    Fakultät für Medizin der Technischen Universität München"

    https://​re​-publi​ca​.com/​d​e​/​s​e​s​s​i​o​n​/​d​a​t​e​n​s​c​h​u​t​z​-​v​s​-​d​a​t​e​n​n​u​t​z​u​n​g​-​u​n​v​e​r​e​i​n​b​a​r​e​-​g​e​g​e​n​s​a​e​tze

  3. Natürlich wird kei­ne Ermittlung nach § 345 StGB eröffnet:
    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​V​o​l​l​s​t​r​e​c​k​u​n​g​_​g​e​g​e​n​_​U​n​s​c​h​u​l​d​ige

    Eine Analyse des Verwaltungshandelns hier:
    https://​ver​fas​sungs​blog​.de/​s​c​h​a​r​f​g​e​s​t​e​l​l​t​e​-​s​t​a​a​t​s​r​a​s​on/

    Dem Land Berlin wur­den diver­se Fragen gestellt, die alle unbe­ant­wor­tet blie­ben, u.A. diese:
    "Worauf bezieht sich nach Ansicht des Landesamts das von ihm ange­führ­te „Existenzrecht“ des Staates Israel? Welches Territorium ist bzw. soll­te nach Ansicht des Landesamts damit gemeint sein?"

    Das ist zur Abwägung, wel­che Kritik als "isra­el­feind­lich" gel­ten könn­te, nicht gra­de unwesentlich …

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert