Aus den Protokollen des CoronaexpertInnenrates (III): Verschärfung der "einrichtungsbezogenen Impfpflicht" erbeten

In der Sitzung vom 25.1.22 wird fest­ge­stellt: "In DEU zeigt sich der Krankheitsverlauf deut­lich atte­nu­iert, es sind weni­ger Fälle von schwe­rem Lungenversagen zu erwar­ten, die Liegezeiten wer­den kür­zer." Attenuiert bedeu­tet "abge­schwächt", "ver­dünnt" oder auch "ver­min­dert". Ein geschwärz­ter "Experte" ver­kün­det Erfreuliches und Unsinniges:

Die Dokumente sind hier ein­seh­bar. Die gel­ben Hervorhebungen stel­len die Passagen dar, bei denen die Schwärzung auf­ge­ho­ben wur­de, rote stam­men von mir. 

Wenn Genesene vor Ansteckung geschützt sind und kei­ne Hospitalisierung zu befürch­ten haben, was soll dann eine "Impfung" zum Schutz vor schwe­rer Erkrankung beitragen?

Verschärfung der "einrichtungsbezogenen Impfpflicht" erbeten

Die "ExpertInnen" ver­lan­gen schär­fe­re Regeln für das Gesundheitspersonal. Betretungsverbote für nicht "Geimpfte" und ande­re Sanktionen sol­len for­ciert wer­den. Ausnahmen sol­len Unternehmen ("Arbeitgeber") ertei­len kön­nen, wenn ihre Gewinne gefähr­det sind:

"Anteil der intensivpflichtigen Personen an allen gemeldeten Infektionen liegt bei 0,12%"

Update: Wir sind hier im Protokoll der 11. Sitzung vom 15.2.22.

Als am 12.1.22 eine höhe­re Quote kol­por­tiert wur­de, war zu lesen: "Zum Vergleich: Bei Influenza liegt die Intensivpflichtigkeit bei 0,1 – 0,15%". Bis heu­te gilt ein Vergleich mit der Grippe als rechts­ra­di­kal und ver­schwö­rungs­theo­re­tisch. Bemerkenswert: Insbesondere in der Altersgruppe der mehr­fachst "Geimpften" stei­gen die Zahlen:

Die galop­pie­ren­de Inkompetenz wird an sol­chen Formulierungen deutlich:

(Wird fort­ge­setzt.)

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