Euroimmun-Gründer Stöcker zu 250.000 Euro Strafe verurteilt

Das mel­det dpa am 10.6.24 und auto­ma­tisch die davon abhän­gi­gen Medien:

»Wegen der Impfaktion mit einem nicht zuge­las­se­nen Corona-Impfstoff ver­ur­teil­te das Amtsgericht Lübeck den Gründer der Firma Euroimmun zur Zahlung von 50 Tagessätzen zu jeweils 5000 Euro – ins­ge­samt 250.000 Euro. Er habe ein nicht zuge­las­se­nes Arzneimittel vor­sätz­lich in Verkehr gebracht und damit gegen das Arzneimittelgesetz ver­sto­ßen, sag­te Richter Jörg Fricke zur Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Stöcker hat­te mit­ten in der Corona-Pandemie im November 2021 am Lübecker Flughafen Blankensee – des­sen Eigentümer er ist – eine Impfaktion mit dem von ihm ent­wickel­ten Impfstoff „Lubeca Vax“ orga­ni­siert. Da der Impfstoff kei­ne behörd­li­che Zulassung hat­te, galt die Impfung als illegal.

„Der Andrang war groß“, schil­der­te eine Zeugin am Montag das Geschehen am Flughafen. „Ich hat­te durch Mundpropaganda von der Aktion erfah­ren. Wir wur­den von Herrn Stöcker über die feh­len­de Zulassung auf­ge­klärt, geimpft haben dann zwei Doktoren“, sag­te die 54-Jährige…«
sued​deut​sche​.de (10.6.24)

Die Staatsanwaltschaft hat­te danach nur eine Geldstrafe von 10.000 Euro gefor­dert. Stöcker wur­de u.a. ver­tei­digt von Wolfgang Kubicki.

Daß Biontech dem Verfahren als Nebenklägerin wegen unlau­te­ren Wettbewerbs bei­getre­ten sei, ist eine Verleumdung aus Impfgegnerkreisen.

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