Prozessbetrug? Acht Milliarden Euro Schaden? Lauterbachs Ministerium unter Druck

Das ist unter die­ser Überschrift am 28.6.24 hin­ter der Bezahlschranke auf welt​.de zu lesen:

»Das Urteil, das am Freitag ver­gan­ge­ner Woche vor dem 6. Zivilsenats des Kölner Oberlandesgerichts ergan­gen ist, gilt schon heu­te als ein Dokument der Zeitgeschichte. Immer wie­der haben die Richter auf Widersprüche hin­ge­wie­sen, die „unlös­bar“ „unauf­lös­lich“ und „unauf­ge­löst“ sei­en. Angeprangert wer­den mehr­mals Rechtsmissbrauch und – an 14 Stellen – Treuwidrigkeit.

Die Rede ist nicht etwa von einer kri­mi­nel­len Vereinigung, kri­ti­siert wird viel­mehr das Bundesgesundheitsministerium (BMG) von Karl Lauterbach (SPD). Selten hat ein Gericht in solch dra­ko­ni­scher Weise dem Staat die Leviten gelesen.

Der Rechtsstreit dreht sich um das Verfahren, mit dem Lauterbachs Vorgänger Jens Spahn (CDU) zu Beginn der Corona-Pandemie im Eiltempo Masken beschafft hat­te. Damals wur­den poten­zi­el­le Lieferanten mit einem staat­li­chen Abnahme­versprechen und einem garan­tier­ten Stückpreis von 4,50 Euro gelockt…«

Offenbar hat­te Spahn Panik bekom­men. Der Weltmarkt schien wegen der ent­fach­ten Hysterie leer­ge­fegt, die seit Jahren in Pandemieplänen ver­an­ker­te Vorratshaltung von Schutzkleidung war eben­so lan­ge igno­riert wor­den. Sein Angebot konn­te nie­mand ableh­nen, der in die ver­mu­te­te Pandemie inve­stie­ren woll­te. Das BMG wur­de über­schwemmt mit Angeboten und ver­such­te, vie­le davon zu stor­nie­ren. Daß es das mit recht­lich unhalt­ba­ren Begründungen tat, hat jetzt das Kölner Gericht entschieden.

Eine Lieferantin geht nun noch wei­ter. Sie hat bei der Staatsanwalt­schaft Bonn eine Strafanzeige gestellt.

»… Diese rich­tet sich zwar gegen unbe­kannt, aber als mög­li­che Täter wer­den „Beamte und gege­be­nen­falls Rechtsanwälte des BMG“ benannt. Der Verdacht: Prozessbetrug…

Der zen­tra­le Vorwurf lau­tet: Es bestehe der begrün­de­te Verdacht, dass das BMG vor diver­sen Gerichten „falsch, irre­füh­rend oder unvoll­stän­dig vor­trägt, um sich gegen berech­tig­te Ansprüche der Auftragnehmer zu wehren“.

Der Anzeige sind umfang­rei­che Beweismittel bei­gelegt, benannt wird auch ein Zeuge. Der ver­such­te oder voll­ende­te Prozessbetrug betref­fe „weit mehr als 100 Verfahren mit einem wahr­schein­li­chen Streitwert von meh­re­ren Milliarden Euro“. Das BMG weist den Vorwurf des Prozessbetrugs „in aller Deutlichkeit“ zurück…

Um Ansprüche von Lieferanten abzu­weh­ren, hat das BMG die renom­mier­te­sten Kanzleien des Landes ein­ge­schal­tet. Allein dafür sind nach Schätzung von Experten bereits Kosten in drei­stel­li­ger Millionenhöhe ange­fal­len. Das BMG selbst sieht sich indes außer­stan­de, die ent­spre­chen­den Ausgaben zu beziffern…«

7 Antworten auf „Prozessbetrug? Acht Milliarden Euro Schaden? Lauterbachs Ministerium unter Druck“

  1. ??? "Die Rede ist nicht etwa von einer kri­mi­nel­len Vereinigung, kri­ti­siert wird viel­mehr das Bundesgesundheitsministerium (BMG)" ???

    Welt​.de träumt doch nicht etwa? Jedenfalls ein Merkwürdiger Satz in dem Zusammenhang.

    Und was ver­steht man unter einem "reno­mier­ten Anwalt" in dem Zusammenhang?

    Verstehe schon war­um uns so weni­ge "Satire" vor­wer­fen. Bei der "Politik".

  2. Acht Milliarden? Peanuts im Vergleich zu dem, was an Mitteln für Waffenkäufe über den gro­ßen Teich und an Rheinmetall geht. Kleinkram im Vergleich zur Sammelbestellung der EU mit­tels SMS (fiel dies übri­gens unter ein Fernabsatzgesetz, falls es dies auch in Belgien geben sollte)?

    Die eigent­li­che Fragestellung ist nicht zivil­recht­lich, sie dürf­te zunächst straf­recht­lich sein. Die RKI-Papiere zei­gen es mit nahe­zu jedem Satz: Es gab nie eine Pandemie. Herbeigetestet und her­bei­mo­del­liert. Und mit­tels Weisungen durch­ge­zo­gen, obwohl evi­denz­be­freit oder die Fakten ent­ge­gen­ge­setzt waren. In der der­zei­ti­gen Konstellation geht es letzt­lich um die Vollendung der Plünderung der Staatskasse.

    1. https://kodoroc.de/2024/06/14/1307-mio-e-spenden-an-das-bundesgesundheitsministerium-2019–20/#comment-2060

      @ Clarence O'Mikron, Zitat:

      "Die eigent­li­che Fragestellung ist nicht zivil­recht­lich, sie dürf­te zunächst straf­recht­lich sein. Die RKI-Papiere zei­gen es mit nahe­zu jedem Satz: Es gab nie eine Pandemie. Herbeigetestet und herbeimodelliert."


      Was hat das für Auswirkungen auf alle, wirk­lich alle Firmen in Deutschland?

      Vor kur­zem schrieb jemand, die Firmen soll­ten auf Schadenersatz wegen Shutdownauswirkungen kla­gen, das wäre dann Zivilrecht. Wenn es Fakt ist, es HAT über­haupt kei­ne extrem bedroh­li­che Lage gege­ben, dann wur­den alle Firmen in Deutschland (klein, mit­tel, groß) von den Verursachern und Ausführenden der Plandemie betro­gen, und zwar absicht­lich mit vol­lem Wissen um die nicht oder nur sehr gering vor­han­de­ne "Gefahr" von Virenbedrohungen.

      Von der Bedrohung der Bevölkerung ganz zu schwei­gen, die man zu gefähr­li­chen Spritzen genö­tigt hat.

      1. @ Dunkelziffer: Von der Logik her erscheint eine straf­recht­li­che "Aufarbeitung" erfor­der­lich, da es bei den um die Fakten damals bereits wis­sen­den Entscheidern durch­aus um eine Menge Straftaten gehen wür­de, die in Frage kämen und Gegenstand der "Aufarbeitung" sein müss­ten. Und die Quasi-Oktroyierung einer lebens­ge­fähr­li­chen Gentherapie gehört dazu. Zu klä­ren wäre damit, ob tat­säch­lich Rechtfertigungsgründe vor­ge­le­gen haben soll­ten, z.B. eine Befürchtung, wenn ein mani­pu­lier­tes Virus aus einem Labor ent­wei­chen konn­te und man die Gefährlichkeit zu Beginn tat­säch­lich nach­weis­bar nicht ein­schät­zen konn­te. Nur Unkenntnis kann es nicht gewe­sen sein, das zei­gen u.a. die RKI-Papiere. Und kei­nes­falls für die erheb­li­che Dauer. Daran wür­den sich dann vom Ablauf her zivil­recht­li­che Fragen anschlie­ßen. Stichwort wäre u.a. wohl auch Amtshaftung. Soviel zur Theorie.

        Schadenersatz für alle Firmen (wie­so eigent­lich nicht wegen Freiheitsberaubung und Gesundheitsgefährdung und Gesundheitsschädigung für jeden) ist gut, jedoch aus der Staatskasse ist das Problem. Die Opfer bezah­len ihren eig­nen Schadenersatz nach dem immer erfolg­rei­chen Prinzip: Gewinne pri­va­ti­sie­ren, Verluste sozia­li­sie­ren. Corona war der bis dahin größ­te Beutezug /​Umverteilung von unten nach oben, der je statt­ge­fun­den hat. Ohne wirk­li­ches Risiko für die dies Durchziehenden, da Schadenersatz nicht rea­li­stisch ist, da dies jede Dimension über­stei­gen wür­de und wegen z.B. einer mög­li­chen Amtshaftung daher auf Staatskosten gin­ge und die Systeme spren­gen wür­de. Die ulti­ma­ti­ven finan­zi­el­len "Gewinner" einer sol­chen Veranstaltung dürf­ten dies sehr genau wis­sen und in Entscheidungen ein­be­zie­hen, sofern eben zutreffend.

        Daneben bestehen selbst­ver­ständ­lich noch die Ansprüche der die Ausrüstung/​Masken lie­fern­den Firmen, um die es der­zeit geht. Und damit im Zusammenhang ste­hend auch die Frage nach Prozessbetrug.

        1. @Clarence O'Mikron

          In Summe, weg­ge­kürzt, Insgesamt: Verdacht auf Verfassungshochverrat u.A. Das wäre die Stossrichtung.

          "
          § 81
          Hochverrat gegen den Bund
          (1) Wer es unter­nimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

          1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beein­träch­ti­gen oder
          2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beru­hen­de ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Ordnung zu ändern,
          wird mit lebens­lan­ger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
          (2) In min­der schwe­ren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren."

          aus:
          https://​deju​re​.org/​g​e​s​e​t​z​e​/​S​t​G​B​/​8​1​.​h​tml

          Es gibt Andere, min­de­stens genau­so tref­fen­de und beach­tens­wer­te Ausführungen. Bloss des Platzes hal­ber (und momen­ta­ner Faulheit 🙂 ) nicht wei­ter aufgearbeitet.

          Es wird weder dazu, noch an ver­gleich­ba­re Prozesse kom­men. Die BRD ist die pure Theorie. BLABLABLA

          Das wird nur ange­wen­det wenn "unser­ei­ner" sich des­sen schul­dig macht, wenn überhaupt.

          DEUTSCHLAND halt.

          Übrigens, alles was Anwälte an Kleinkram dar­un­ter zu stem­men ver­su­chen, bewirkt rein gar nichts. In man­chen Fällen direkt betrof­fe­nen im ein oder ande­ren Fall. Kleinklein halt, um das volk zu unter­hal­ten und bei Laune zu hal­ten, wozu auch immer. Dahingehend habe ich im gesam­ten Widerstand noch nicht mal die Denkrichtung irgend­wo gehört.

        2. https://​www​.gew​-ber​lin​.de/​b​e​a​m​t​i​n​n​e​n​/​r​e​m​o​n​s​t​r​a​t​ion

          @ Clarence O'Mikron

          Was ist eigent­lich mit der Pflicht zur Remonstration von Beamten? Wenn – Beispiel – eine Grundschullehrerin in 2021 remon­striert und gesagt hat: Nein. Ich zwin­ge mein Schüler und Schülerinnen nicht unter Masken, ich remon­strie­re gegen die Verordnung. Dann hat sie nach mei­nem Rechtsverständnis alles rich­tig gemacht.

          Wenn aber ein Jurist im Beamtenverhältnis beschäf­tigt – Beispiel Berliner Senat – brav und treu alle Covidschutzmaßnahmenbestimmungen nach Anordnung sei­nes Vorgesetzten abseg­net, und sie zur Veröffentlichung gibt, also nicht remon­striert, was ist mit dem Fall, mit den vie­len ähn­li­chen Fällen bun­des­weit? Hier ist immer die Rede von "der Politik", aber was ist mit den Beamten in Hierarchien unter­halb der Bürgermeister? Hätte nicht jeder und jede gegen die Maßnahmen remon­strie­ren müssen?

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