Das ist unter dieser Überschrift am 28.6.24 hinter der Bezahlschranke auf welt.de zu lesen:
»Das Urteil, das am Freitag vergangener Woche vor dem 6. Zivilsenats des Kölner Oberlandesgerichts ergangen ist, gilt schon heute als ein Dokument der Zeitgeschichte. Immer wieder haben die Richter auf Widersprüche hingewiesen, die „unlösbar“ „unauflöslich“ und „unaufgelöst“ seien. Angeprangert werden mehrmals Rechtsmissbrauch und – an 14 Stellen – Treuwidrigkeit.
Die Rede ist nicht etwa von einer kriminellen Vereinigung, kritisiert wird vielmehr das Bundesgesundheitsministerium (BMG) von Karl Lauterbach (SPD). Selten hat ein Gericht in solch drakonischer Weise dem Staat die Leviten gelesen.
Der Rechtsstreit dreht sich um das Verfahren, mit dem Lauterbachs Vorgänger Jens Spahn (CDU) zu Beginn der Corona-Pandemie im Eiltempo Masken beschafft hatte. Damals wurden potenzielle Lieferanten mit einem staatlichen Abnahmeversprechen und einem garantierten Stückpreis von 4,50 Euro gelockt…«
Offenbar hatte Spahn Panik bekommen. Der Weltmarkt schien wegen der entfachten Hysterie leergefegt, die seit Jahren in Pandemieplänen verankerte Vorratshaltung von Schutzkleidung war ebenso lange ignoriert worden. Sein Angebot konnte niemand ablehnen, der in die vermutete Pandemie investieren wollte. Das BMG wurde überschwemmt mit Angeboten und versuchte, viele davon zu stornieren. Daß es das mit rechtlich unhaltbaren Begründungen tat, hat jetzt das Kölner Gericht entschieden.
Eine Lieferantin geht nun noch weiter. Sie hat bei der Staatsanwaltschaft Bonn eine Strafanzeige gestellt.
»… Diese richtet sich zwar gegen unbekannt, aber als mögliche Täter werden „Beamte und gegebenenfalls Rechtsanwälte des BMG“ benannt. Der Verdacht: Prozessbetrug…
Der zentrale Vorwurf lautet: Es bestehe der begründete Verdacht, dass das BMG vor diversen Gerichten „falsch, irreführend oder unvollständig vorträgt, um sich gegen berechtigte Ansprüche der Auftragnehmer zu wehren“.
Der Anzeige sind umfangreiche Beweismittel beigelegt, benannt wird auch ein Zeuge. Der versuchte oder vollendete Prozessbetrug betreffe „weit mehr als 100 Verfahren mit einem wahrscheinlichen Streitwert von mehreren Milliarden Euro“. Das BMG weist den Vorwurf des Prozessbetrugs „in aller Deutlichkeit“ zurück…
Um Ansprüche von Lieferanten abzuwehren, hat das BMG die renommiertesten Kanzleien des Landes eingeschaltet. Allein dafür sind nach Schätzung von Experten bereits Kosten in dreistelliger Millionenhöhe angefallen. Das BMG selbst sieht sich indes außerstande, die entsprechenden Ausgaben zu beziffern…«
??? "Die Rede ist nicht etwa von einer kriminellen Vereinigung, kritisiert wird vielmehr das Bundesgesundheitsministerium (BMG)" ???
Welt.de träumt doch nicht etwa? Jedenfalls ein Merkwürdiger Satz in dem Zusammenhang.
Und was versteht man unter einem "renomierten Anwalt" in dem Zusammenhang?
Verstehe schon warum uns so wenige "Satire" vorwerfen. Bei der "Politik".
Acht Milliarden? Peanuts im Vergleich zu dem, was an Mitteln für Waffenkäufe über den großen Teich und an Rheinmetall geht. Kleinkram im Vergleich zur Sammelbestellung der EU mittels SMS (fiel dies übrigens unter ein Fernabsatzgesetz, falls es dies auch in Belgien geben sollte)?
Die eigentliche Fragestellung ist nicht zivilrechtlich, sie dürfte zunächst strafrechtlich sein. Die RKI-Papiere zeigen es mit nahezu jedem Satz: Es gab nie eine Pandemie. Herbeigetestet und herbeimodelliert. Und mittels Weisungen durchgezogen, obwohl evidenzbefreit oder die Fakten entgegengesetzt waren. In der derzeitigen Konstellation geht es letztlich um die Vollendung der Plünderung der Staatskasse.
https://kodoroc.de/2024/06/14/1307-mio-e-spenden-an-das-bundesgesundheitsministerium-2019–20/#comment-2060
@ Clarence O'Mikron, Zitat:
"Die eigentliche Fragestellung ist nicht zivilrechtlich, sie dürfte zunächst strafrechtlich sein. Die RKI-Papiere zeigen es mit nahezu jedem Satz: Es gab nie eine Pandemie. Herbeigetestet und herbeimodelliert."
—
Was hat das für Auswirkungen auf alle, wirklich alle Firmen in Deutschland?
Vor kurzem schrieb jemand, die Firmen sollten auf Schadenersatz wegen Shutdownauswirkungen klagen, das wäre dann Zivilrecht. Wenn es Fakt ist, es HAT überhaupt keine extrem bedrohliche Lage gegeben, dann wurden alle Firmen in Deutschland (klein, mittel, groß) von den Verursachern und Ausführenden der Plandemie betrogen, und zwar absichtlich mit vollem Wissen um die nicht oder nur sehr gering vorhandene "Gefahr" von Virenbedrohungen.
Von der Bedrohung der Bevölkerung ganz zu schweigen, die man zu gefährlichen Spritzen genötigt hat.
@ Dunkelziffer: Von der Logik her erscheint eine strafrechtliche "Aufarbeitung" erforderlich, da es bei den um die Fakten damals bereits wissenden Entscheidern durchaus um eine Menge Straftaten gehen würde, die in Frage kämen und Gegenstand der "Aufarbeitung" sein müssten. Und die Quasi-Oktroyierung einer lebensgefährlichen Gentherapie gehört dazu. Zu klären wäre damit, ob tatsächlich Rechtfertigungsgründe vorgelegen haben sollten, z.B. eine Befürchtung, wenn ein manipuliertes Virus aus einem Labor entweichen konnte und man die Gefährlichkeit zu Beginn tatsächlich nachweisbar nicht einschätzen konnte. Nur Unkenntnis kann es nicht gewesen sein, das zeigen u.a. die RKI-Papiere. Und keinesfalls für die erhebliche Dauer. Daran würden sich dann vom Ablauf her zivilrechtliche Fragen anschließen. Stichwort wäre u.a. wohl auch Amtshaftung. Soviel zur Theorie.
Schadenersatz für alle Firmen (wieso eigentlich nicht wegen Freiheitsberaubung und Gesundheitsgefährdung und Gesundheitsschädigung für jeden) ist gut, jedoch aus der Staatskasse ist das Problem. Die Opfer bezahlen ihren eignen Schadenersatz nach dem immer erfolgreichen Prinzip: Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren. Corona war der bis dahin größte Beutezug /Umverteilung von unten nach oben, der je stattgefunden hat. Ohne wirkliches Risiko für die dies Durchziehenden, da Schadenersatz nicht realistisch ist, da dies jede Dimension übersteigen würde und wegen z.B. einer möglichen Amtshaftung daher auf Staatskosten ginge und die Systeme sprengen würde. Die ultimativen finanziellen "Gewinner" einer solchen Veranstaltung dürften dies sehr genau wissen und in Entscheidungen einbeziehen, sofern eben zutreffend.
Daneben bestehen selbstverständlich noch die Ansprüche der die Ausrüstung/Masken liefernden Firmen, um die es derzeit geht. Und damit im Zusammenhang stehend auch die Frage nach Prozessbetrug.
@Clarence O'Mikron
In Summe, weggekürzt, Insgesamt: Verdacht auf Verfassungshochverrat u.A. Das wäre die Stossrichtung.
"
§ 81
Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren."
aus:
https://dejure.org/gesetze/StGB/81.html
Es gibt Andere, mindestens genauso treffende und beachtenswerte Ausführungen. Bloss des Platzes halber (und momentaner Faulheit 🙂 ) nicht weiter aufgearbeitet.
Es wird weder dazu, noch an vergleichbare Prozesse kommen. Die BRD ist die pure Theorie. BLABLABLA
Das wird nur angewendet wenn "unsereiner" sich dessen schuldig macht, wenn überhaupt.
DEUTSCHLAND halt.
Übrigens, alles was Anwälte an Kleinkram darunter zu stemmen versuchen, bewirkt rein gar nichts. In manchen Fällen direkt betroffenen im ein oder anderen Fall. Kleinklein halt, um das volk zu unterhalten und bei Laune zu halten, wozu auch immer. Dahingehend habe ich im gesamten Widerstand noch nicht mal die Denkrichtung irgendwo gehört.
https://www.gew-berlin.de/beamtinnen/remonstration
@ Clarence O'Mikron
Was ist eigentlich mit der Pflicht zur Remonstration von Beamten? Wenn – Beispiel – eine Grundschullehrerin in 2021 remonstriert und gesagt hat: Nein. Ich zwinge mein Schüler und Schülerinnen nicht unter Masken, ich remonstriere gegen die Verordnung. Dann hat sie nach meinem Rechtsverständnis alles richtig gemacht.
Wenn aber ein Jurist im Beamtenverhältnis beschäftigt – Beispiel Berliner Senat – brav und treu alle Covidschutzmaßnahmenbestimmungen nach Anordnung seines Vorgesetzten absegnet, und sie zur Veröffentlichung gibt, also nicht remonstriert, was ist mit dem Fall, mit den vielen ähnlichen Fällen bundesweit? Hier ist immer die Rede von "der Politik", aber was ist mit den Beamten in Hierarchien unterhalb der Bürgermeister? Hätte nicht jeder und jede gegen die Maßnahmen remonstrieren müssen?
Ach was. Das BMG hat genau das gemacht was es sollte.