Mit 2,2 Promille Alkohol operiert: 9 Monate Haft auf Bewährung

Das berich­tet am 14.6.24 dpa:

»Osnabrück – Im stark betrun­ke­nen Zustand und mit unko­or­di­nier­ten Handbewegungen ope­rier­te er eine Notfallpatientin am Blinddarm, wur­de aber von sei­nem Team gestoppt. Nun hat das Landgericht Osnabrück einen Chirurgen zu einer neun­mo­na­ti­gen Freiheitsstrafe auf Bewährung ver­ur­teilt. Es sei unstrei­tig, dass es sich bei dem Verhalten des heu­te 56 Jahre alten Mediziners um gefähr­li­che Körperverletzung han­del­te, sag­te die Vorsitzende Richterin Nicole Hellmich am Freitag. Dem Mann sei klar gewe­sen, dass er zum Zeitpunkt der Operation unter Alkoholeinfluss gestan­den habe – schließ­lich habe er sich des­we­gen zuvor von sei­ner Frau zur Klinik fah­ren las­sen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Anwalt des Mediziners hat­te Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Osnabrück ein­ge­legt, dass sei­nen Mandanten zuvor zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten ver­ur­teilt hat­te. Er argu­men­tier­te, dass es sich ledig­lich um eine fahr­läs­si­ge Körperverletzung han­deln kön­ne. Er ver­wies auf die Einwilligung der Patientin zur Operation und auf den Grundsatz, dass sich Patienten ihren Operateur in der Regel nicht aus­su­chen könn­ten. Das Gericht folg­te dem nicht…

Panik im OP

Er habe geki­chert – auch als sowohl eine OP-Schwester als auch die Narkoseärztin ihn dar­auf auf­merk­sam mach­ten, dass er soeben nicht den Blinddarm mit einem elek­trisch beheiz­ten OP-Instrument ver­letzt habe, son­dern den Dünndarm. „Ja, ich weiß“, habe der Chirurg auf den Hinweis damals geant­wor­tet, sag­ten die Zeuginnen über­ein­stim­mend aus.

Als der Arzt dann völ­lig über­ra­schend für alle Beteiligten anfing, die Operation nicht mehr mini­mal­in­va­siv vor­zu­neh­men, son­dern sei­ner Patientin mit einem elek­tri­schen Instrument den Bauch auf­zu­schnei­den, sei Panik aus­ge­bro­chen, erzähl­te eine OP-Schwester. „Ich habe dann das Kabel vom Instrument etwas her­aus­ge­zo­gen, damit er nicht mehr schnei­den kann“, berich­te­te die Zeugin. Sie habe die Patientin schüt­zen wol­len. Ihre Kollegin habe den Chefarzt der Chirurgie zu Hause angerufen…

Entschuldigung im Gerichtssaal
Unter ande­rem auch, weil der Arzt im Berufungstermin doch noch bei sei­ner Patientin um Entschuldigung bat, redu­zier­te das Gericht die Haftstrafe um einen Monat. Der Anwalt ver­sprach auch die Zahlung eines Schmerzensgeldes von 3000 Euro. Der Grad der Alkoholisierung sei erheb­lich gewe­sen, sag­te Richterin Hellmich: „2,2 Promille, das ist kein Kleinkram.“

Die Klinik habe sich nach dem Vorfall von dem Arzt getrennt und Anzeige erstat­tet, sag­te eine Unternehmenssprecherin. Er habe mehr als 20 Jahre in dem Haus gear­bei­tet. Inzwischen hat der Mediziner sei­nen eige­nen Angaben zufol­ge eine Beschäftigung in einem Krankenhaus im nörd­li­chen Nordrhein-Westfalen.«
volks​stim​me​.de (14.6.24)


Maskenbefreiungsatteste: StA for­dert vier Jahre und zehn Monate Haft und Berufsverbot

4 Antworten auf „Mit 2,2 Promille Alkohol operiert: 9 Monate Haft auf Bewährung“

  1. Der Schrei nach Berufsverbot. Kommt dem Aberkennen von Grundrechten gleich. 

    Es geht darum

    In den Köpfen der Leser zu ver­an­kern, daß der Entzug von Grundrechten eine gute Idee sei, eine, die die Demokratie schützt, eine, die zur Rettung des Staatswesens gera­de­zu unver­zicht­bar sei. Dafür besteht eine gewis­se tech­ni­sche Notwendigkeit.

  2. 2,2 Promille ist ver­mut­lich "unzu­rech­nungs­fä­hig". Wie konn­te das denn vor der OP uner­kannt blei­ben? Kommt doch hof­fent­lich nicht all­zu oft vor.

  3. Ich erin­ne­re mich noch gut an die "öffent­li­che Diskussion" im Rahmen der StGB-Reform in den neun­zi­ger Jahren, in der u.a. die Diskrepanz der Strafen für kör­per­li­che und Vermögensschäden the­ma­ti­siert und mit den Interessen und Ängsten der Mittel- und Oberschicht des 19. Jahrhunderts erklärt wurde:
    die Furcht vor Vermögensverlust war bei die­ser eben wesent­lich stär­ker aus­ge­prägt als z.B. vor einer Wirtshausschlägerei, bei der
    sich "nur" Pack ver­schlug oder vertrug.

    Warum bleibt ein Gericht bei einer unstrit­ti­gen Straftat https://​deju​re​.org/​g​e​s​e​t​z​e​/​S​t​G​B​/​2​2​4​.​h​tml trotz zwei­fels­frei­em Schaden im unter­sten Strafrahmen und war­um nutzt ein ande­res bei einem minderschweren:
    https://​deju​re​.org/​g​e​s​e​t​z​e​/​S​t​G​B​/​2​7​8​.​h​tml
    (bei dem nicht ein­mal klar ist, in wel­chem Verhältnis hier ein eher abstrak­ter "Schaden" zum zwei­fels­frei­en Nutzen – "frei­es Atmen" – steht) die Bandbreite nach oben voll aus?
    Und ver­hängt zusätz­lich Berufsverbot, wäh­rend der Säufer (mög­li­cher­wei­se gar ohne täg­li­chen Alkotest) wei­ter­wur­steln darf?

    Rechtgläubige könn­ten hier etwas von Bevölkerungs-"Schutzmaßnahmen" (mit­tels vom RKI gelie­fer­ten "Beweisen"?) fabulieren.
    Oder ist es der abstrak­te Schutz eines poten­ti­el­len "Vermögensschadens" für den Hersteller eines medi­zi­ni­schen Produkts, der des­sen Verkauf bei Unterlassen einer vir­tu­el­len "Werbung" gefähr­det sehen könnte?
    Oder ein­fach nur:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Strafzwecktheorie#Generalpr%C3%A4vention ?

  4. Na ja, Hauptsache "geimpft".

    Ich gehe davon aus, dass er auch kei­ne Maskenbefreiungen augestellt hat. Ein ordent­li­cher Arzt.

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