Das berichtet am 14.6.24 dpa:
»Osnabrück – Im stark betrunkenen Zustand und mit unkoordinierten Handbewegungen operierte er eine Notfallpatientin am Blinddarm, wurde aber von seinem Team gestoppt. Nun hat das Landgericht Osnabrück einen Chirurgen zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Es sei unstreitig, dass es sich bei dem Verhalten des heute 56 Jahre alten Mediziners um gefährliche Körperverletzung handelte, sagte die Vorsitzende Richterin Nicole Hellmich am Freitag. Dem Mann sei klar gewesen, dass er zum Zeitpunkt der Operation unter Alkoholeinfluss gestanden habe – schließlich habe er sich deswegen zuvor von seiner Frau zur Klinik fahren lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Anwalt des Mediziners hatte Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Osnabrück eingelegt, dass seinen Mandanten zuvor zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt hatte. Er argumentierte, dass es sich lediglich um eine fahrlässige Körperverletzung handeln könne. Er verwies auf die Einwilligung der Patientin zur Operation und auf den Grundsatz, dass sich Patienten ihren Operateur in der Regel nicht aussuchen könnten. Das Gericht folgte dem nicht…
Panik im OP
Er habe gekichert – auch als sowohl eine OP-Schwester als auch die Narkoseärztin ihn darauf aufmerksam machten, dass er soeben nicht den Blinddarm mit einem elektrisch beheizten OP-Instrument verletzt habe, sondern den Dünndarm. „Ja, ich weiß“, habe der Chirurg auf den Hinweis damals geantwortet, sagten die Zeuginnen übereinstimmend aus.
Als der Arzt dann völlig überraschend für alle Beteiligten anfing, die Operation nicht mehr minimalinvasiv vorzunehmen, sondern seiner Patientin mit einem elektrischen Instrument den Bauch aufzuschneiden, sei Panik ausgebrochen, erzählte eine OP-Schwester. „Ich habe dann das Kabel vom Instrument etwas herausgezogen, damit er nicht mehr schneiden kann“, berichtete die Zeugin. Sie habe die Patientin schützen wollen. Ihre Kollegin habe den Chefarzt der Chirurgie zu Hause angerufen…
Entschuldigung im Gerichtssaal
Unter anderem auch, weil der Arzt im Berufungstermin doch noch bei seiner Patientin um Entschuldigung bat, reduzierte das Gericht die Haftstrafe um einen Monat. Der Anwalt versprach auch die Zahlung eines Schmerzensgeldes von 3000 Euro. Der Grad der Alkoholisierung sei erheblich gewesen, sagte Richterin Hellmich: „2,2 Promille, das ist kein Kleinkram.“
Die Klinik habe sich nach dem Vorfall von dem Arzt getrennt und Anzeige erstattet, sagte eine Unternehmenssprecherin. Er habe mehr als 20 Jahre in dem Haus gearbeitet. Inzwischen hat der Mediziner seinen eigenen Angaben zufolge eine Beschäftigung in einem Krankenhaus im nördlichen Nordrhein-Westfalen.«
volksstimme.de (14.6.24)
Maskenbefreiungsatteste: StA fordert vier Jahre und zehn Monate Haft und Berufsverbot
Der Schrei nach Berufsverbot. Kommt dem Aberkennen von Grundrechten gleich.
Es geht darum
In den Köpfen der Leser zu verankern, daß der Entzug von Grundrechten eine gute Idee sei, eine, die die Demokratie schützt, eine, die zur Rettung des Staatswesens geradezu unverzichtbar sei. Dafür besteht eine gewisse technische Notwendigkeit.
2,2 Promille ist vermutlich "unzurechnungsfähig". Wie konnte das denn vor der OP unerkannt bleiben? Kommt doch hoffentlich nicht allzu oft vor.
Ich erinnere mich noch gut an die "öffentliche Diskussion" im Rahmen der StGB-Reform in den neunziger Jahren, in der u.a. die Diskrepanz der Strafen für körperliche und Vermögensschäden thematisiert und mit den Interessen und Ängsten der Mittel- und Oberschicht des 19. Jahrhunderts erklärt wurde:
die Furcht vor Vermögensverlust war bei dieser eben wesentlich stärker ausgeprägt als z.B. vor einer Wirtshausschlägerei, bei der
sich "nur" Pack verschlug oder vertrug.
Warum bleibt ein Gericht bei einer unstrittigen Straftat https://dejure.org/gesetze/StGB/224.html trotz zweifelsfreiem Schaden im untersten Strafrahmen und warum nutzt ein anderes bei einem minderschweren:
https://dejure.org/gesetze/StGB/278.html
(bei dem nicht einmal klar ist, in welchem Verhältnis hier ein eher abstrakter "Schaden" zum zweifelsfreien Nutzen – "freies Atmen" – steht) die Bandbreite nach oben voll aus?
Und verhängt zusätzlich Berufsverbot, während der Säufer (möglicherweise gar ohne täglichen Alkotest) weiterwursteln darf?
Rechtgläubige könnten hier etwas von Bevölkerungs-"Schutzmaßnahmen" (mittels vom RKI gelieferten "Beweisen"?) fabulieren.
Oder ist es der abstrakte Schutz eines potentiellen "Vermögensschadens" für den Hersteller eines medizinischen Produkts, der dessen Verkauf bei Unterlassen einer virtuellen "Werbung" gefährdet sehen könnte?
Oder einfach nur:
https://de.wikipedia.org/wiki/Strafzwecktheorie#Generalpr%C3%A4vention ?
Na ja, Hauptsache "geimpft".
Ich gehe davon aus, dass er auch keine Maskenbefreiungen augestellt hat. Ein ordentlicher Arzt.