Meist unter der Überschrift "Falsche Corona-Atteste – Staatsanwalt plädiert auf Haftstrafe", aber auch unter "SÄCHSISCHE ÄRZTIN FÄLSCHTE CORONA-ATTESTE: STAATSANWALT FORDERT HAFTSTRAFE!" (tag24.de, 4.6.24) wird diese dpa-Melung verbreitet:
»Dresden. Im Prozess gegen eine Ärztin wegen gefälschter Corona-Atteste am Landgericht Dresden hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe gefordert. Sie sieht es als erwiesen an, dass die Hausärztin aus Moritzburg während der Corona-Pandemie 2021 und 2022 an fünf Sammelterminen im ganzen Bundesgebiet auf Bestellung Atteste ausstellte, die vom Tragen der Schutzmaske, vom Impfzwang oder Schnelltest per Nasen- oder Rachenabstrich befreiten, wie Vertreter der Anklagebehörde in seinem Plädoyer am Dienstag sagte.
Die Angeklagte habe ihre Tätigkeit trotz Gesetzesverschärfung 2021 und deutlicher Warnungen durch die Landesärztekammer Sachsen fortgesetzt, sagte der Staatsanwalt. Er forderte auch ein Berufsverbot von vier Jahren und die Einziehung der Taterträge in Höhe von über 47.000 Euro. Pro Attest habe sie mindestens 30 Euro kassiert und sich daher unter anderem wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in zusammen 1.003 Fällen schuldig gemacht.
Der Prozess hatte im November 2023 begonnen. Die Medizinerin äußerte sich bisher nicht zu den Vorwürfen. Aus Sicht der Anklage ist „zweifelsfrei“ erwiesen, dass sie aus Überzeugung gegen die staatlichen Schutzmaßnahmen in der Pandemie gehandelt habe, mit hoher krimineller Energie, so der Staatsanwalt. Sie habe die Atteste nach Angaben der Empfänger ausgestellt, bevor sie die Menschen bei den Sammelterminen traf und da eine Behandlung nur vorgetäuscht.
Die Plädoyers werden am 11. Juni mit der Verteidigung fortgesetzt, ein Urteil soll noch im Juni gesprochen werden. (dpa)«
aerztezeitung.de (4.6.24 – im Ressort "Wirtschaft")
Selbst wenn die Angaben stimmen sollten, welchen Schaden soll die Ärztin wem damit zugefügt haben?
Nur einer der zahlreichen Fälle, bei denen Steuergelder in Millionenhöhe veruntreut wurden:
»Die Staatsanwaltschaft München I hat im sogenannten "Masken-Deal" das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt "mangels Vorliegens strafbaren Handelns" eingestellt. Das teilte die Justizbehörde am Dienstag mit.
Vorwurf: Kauf von einer Million überteuerter FFP2-Masken
Zuvor waren dort mehrere Anzeigen gegen namentlich nicht genannte Mitarbeiter des bayerischen Gesundheitsministeriums eingegangen. Ihnen wurde vorgeworfen, im März 2020 eine Million überteuerte FFP2-Masken für 8,90 Euro das Stück von dem Unternehmen Emix gekauft und mangelhafte Ware akzeptiert zu haben. Der Vorwurf lautete auf (Haushalts-)Untreue.
Staatsanwaltschaft: Schnelle Masken-Beschaffung nachvollziehbar
"Der Vorwurf strafbaren Handelns hat sich durch die Ermittlungen nicht bestätigt", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Abschluss des Vertrages sei zu einer Zeit erfolgt, als sich die pandemische Lage in Deutschland dramatisch zuspitzte…«
Nur ein Fall ging – wegen Steuerhinterziehung – nicht gut aus:
Kein Verantwortlicher aus Bundes- und Landesregierung muß sich wegen Beihilfe zu millionenfachem Testbetrug verantworten. Der Erwerb hunderter Millionen unnötiger "Impfstoffdosen", die den Pharmaunternehmen Milliarden in die Tasche spülten und für die nächsten Jahre weiter spülen werden, bleibt ebenso ungeahndet. Mit aller Härte des Rechtsstaates, die die Politblase täglich zu anderen Anlässen androht, wird keiner der Täter dieser kriminellen Machenschaften verfolgt.
"Sammeltermine"
Nun ja: Wie bei der Impfkampagne eben. Immerhin haben die Leute ihren Dienst zum Gesundheitsschutz freiwillig in Aspruch genommen.
Bestechungen mit Bratwürsten gibts nur bei experimentellen Menschenversuchen. Die sind auch straffrei, denn die Regierung sagt, das wäre gut für die Bevölkerung.
Die Logik der Staatsanwaltschaft bezieht sich auf §278(2)
https://dejure.org/gesetze/StGB/278.html
eigens im November 2021 hinzugefügt.
Dies hält es wahrscheinlich auch noch für besonders "milde", zwei Monate weniger als die vollen Fünf Jahre zu fordern (möglicherweise wird das 4‑jährige Berufsverbot wie 2 Monate Knast gewertet).
Wen, bzw,. welches "Rechtsgut" man im "Zweiten Reich" 1871 damit "schützen" wollte, wurde damals sogar klar benannt:
"Behörde oder Versicherungsgesellschaft"
https://lexetius.com/StGB/278,4
(vulgo: bitte keinen Missbrauch von Krankschreibungen oder Invaliditätsbescheinigungen zum Nachteil derselben)
und hat so im wesentlichen (bis auf die Ersetzung des "Gefängniß" durch "Freiheitsstrafe") unverändert gut 150 Jahre überdauert.
Dass das Regime es nach anderthalb Jahren "Pandemie" für nötig hielt, nicht nur das ursprünglich erkennbare "Rechtsgut" zu verschleiern, indem man es abstrakt erweiterte ("Täuschung im Rechtsverkehr") und noch ein "(b)" hinzufügte, das das "Delikt" auf die Ebene eines Raubes (§249 StGB) erhob?
Rechtgläubige Juristen entblöden sich sicher nicht, diesbezüglich als "Rechtsgut", das der zusammengeschusterte §278 "schützen" soll Art .2 (2) GG (Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit) zu benennen.
Bleibt das Problem, der "approbierten Medizinalperson" sowohl den Zweck der "Täuschung" als auch die Existenz von "Getäuschten" nachzuweisen. Nach der Logik der Rechtgläubigen reicht für ersteres bloßes "Corona-Leugnen" und für zweiteres eine Mischung aus "gesundem Volksempfinden" und jener bedauernswerten Person, die das "Maskenbefreiungsattest" zähneknirschend hatte akzeptieren müssen.
Es wundert mich, dass das bisher noch nicht thematisiert wurde und wie hoch die Bandbreite der einschlägigen Urteile ist:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-weinheim-corona-masken-falsche-atteste-aerztin-haftstrafe-berufsverbot/
Meine Hoffnung daß die Blogisten samt ihrer Leser und Senf-dazu-Geber nur ein bischen was dazugelernt haben in den letzten 4 Jahren hat sich leider nicht erfüllt. Der Betreiber schnappt nach wie vor nach jedem Stöckchen was man ihm zuwirft und nach jeder Zeitungsente die ihn anschnattert und fällt damit praktisch auf jeden billigen Propagandatrick herein.
Und noch Eins: Im Kapitalismus gibt es keine Korruption, der Kapitalismus ist Korruption! Weil er nicht anders fuktioniert!
@Erfordia…:
Dem "noch Eins" könnte ich ja noch zustimmen -
ansonsten:
Hä?
Es braucht auch keine individuelle "Behandlung", da diese Bazillenzuchtanlagen offenkundig unwirksam sind.
Außerdem wurde bis heute die Unschädlichkeit nicht nachgewiesen.
Unfassbar, daß Richter bis heute hart, herzlos sowie unbelehrbar den Schmonzes durchziehen.