Nach dem Skandal um Gil Ofarim formulieren die meisten Medien eher vorsichtig über den Fall, den der schwarz-rote Senat zum Anlaß seiner demokratiegefährdenden Pläne nimmt. "Ein propalästinensischer Kommilitone" soll einen einen jüdischen Studenten krankenhausreif geschlagen haben. Sollte das zutreffen, wäre dies ein klarer Fall für den Staatsanwalt. Bislang galt in "unserer Demokratie", die so beherzt auf den Straßen verteidigt wird, bis zu einer richterlichen Entscheidung die Unschuldsvermutung. Die "Freie Universität" hat dem "mutmaßlichen Angreifer" vorsorglich ein zunächst dreimonatiges Hausverbot ausgesprochen.
"Ich finde, solche Leute haben auf unseren Universitäten nichts zu suchen", wird Senatschef Wegner in einer Meldung auf faz.net am 13.2.24 unter der Überschrift "Berliner Senat will Exmatrikulation von Studenten wieder einführen" zitiert. Das erinnert stark an den Umgang mit den langhaarigen Revoluzzern 1967/68, schlimmer aber, an den Ausschluß jüdischer StudentInnen aus deutschen Hochschulen durch die Nazis. Dabei ist klar, solche Taten müssen bestraft werden. Antisemitismus ist entgegenzutreten. Worin sich dieser ausdrückt, ist heutzutage äußerst strittig. Der Vorwurf erfreut sich eine gewissen Beliebigkeit.