Warum Säuglinge unter Altersdemenz leiden

Und wel­che Impfung dage­gen hilft, das erfah­ren wir nicht auf t‑online.de. Doch die schon aus Corona-Zeiten ver­trau­te Melanie Rannow, die in "Potsdam Linguistik und Kommunikations­wissenschaften stu­diert" hat, berichtet:

Warum wuß­ten wir das bis­her nicht? "Senioren mit schwe­ren Atemwegserkrankungen wur­den bis­her durch­gän­gig auf Influenza und Covid gete­stet, nicht aber auf RSV. Sicher erkannt wird die Infektion nur durch einen PCR-Test". Zwei Impfstoffe wer­den von der Stiko nicht emp­foh­len. Aber Melanie gibt zu beden­ken: "Bisherige Untersuchungen zei­gen: Der Schutz vor einem schwe­ren Verlauf liegt bei etwa 95 Prozent und hält bei Älteren für min­de­stens ein Jahr an – und das mit einer ein­zi­gen Impfdosis." 

Viele wei­te­re lusti­ge Geschichten von ihr gibt es hier und hier.

6 Antworten auf „Warum Säuglinge unter Altersdemenz leiden“

  1. Geht dies als Nachricht oder ernst­ge­mein­te Information/​Analyse bei einem sol­chen Medium durch? Handelt es sich bei einem sol­chen Medium nicht eher um das Gratis-Anzeigenblättchen, das frü­her im Briefkasten lag? 

    Interessant wäre ein Wettbewerb zwi­schen KI und den "Journalisten/​Redakteuren" die­ses her­aus­ra­gen­den Mediums. Man kann dies in bei­de Richtungen testen, wobei der Favorit wäre: Wer bringt es absur­der? Die Wetten für die "Journalisten/​Redakteure" dürf­ten gefühlt recht gut stehen.

    1. @Clarence…
      "Gratis-Anzeigenblättchen"??
      Das Niveau passt in der Tat.
      Ist aber immer­hin eine "seriö­se Firma" https://​www​.stroe​er​.de/ , die eher nicht gra­tis arbei­tet, son­dern (immer noch!) lie­fert wie bestellt (von WEM??)
      https://www.corodok.de/t‑online-corona-meinungsmacht/

      Die ver­ste­hen auch echt etwas vom Geschäft:
      unter der Muttermarke hät­ten die plat­ten Nachrichten wohl eher kei­ne beson­de­re Reichweite (jeden­falls nicht auf einem Level ober­halb von, z.B., hei​se​.de), so hat man (in wei­ser Voraussicht?) recht­zei­tig eine alte, hoch­ad­li­ge Tochter eingekauft:
      https://​www​.fnp​.de/​w​i​r​t​s​c​h​a​f​t​/​t​e​l​e​k​o​m​-​v​e​r​k​a​u​f​t​-​t​-​o​n​l​i​n​e​-​i​n​t​e​r​a​c​t​i​v​e​-​m​e​d​i​a​-​s​t​r​o​e​e​r​-​1​0​8​5​3​4​6​7​.​h​tml
      die von einem guten Teil der Bevölkerung als seriö­ser Nachkomme der guten, alten, ver­läss­li­chen Bundespost wahr­ge­nom­men wird.

  2. Ein Freund von mir war kern­ge­sund. Bis man ihm gesagt hat daß er Krebs hat. Nach der drit­ten Operation ist er gestorben.

  3. Sollte man den Affen lie­ber Zucker geben?

    "Keuchhusten-Fälle neh­men zu – ver­mut­lich auch wegen der Impfung

    "Trotz hoher Impfraten stei­gen die Keuchhusten-Erkrankungen in west­li­chen Ländern seit Jahren. Studien mit Affen geben zu denken"

    "Jenkinson befasst sich seit Jahrzehnten mit dem Keuchhusten, kennt auch die wich­ti­gen Studien dazu und hat ein Buch über die Erkrankung und sei­ne Erfahrungen ver­fasst. Er begrün­det sei­ne Vermutung mit Affen-Experimenten. Mitarbeiterinnen der US-Arzneimittelbehörde FDA ver­öf­fent­lich­ten die Ergebnisse im August 2023 online in «The Journal of Infectious Diseases». Ihr Bericht sei sowohl «ein gro­sser Durchbruch» als auch «ein Schock», schreibt Jenkinson in sei­nem Blog. 

    Die Keuchhusten-Infektion bei Pavianen ver­lau­fe der beim Menschen sehr ähn­lich, erläu­tert Jenkinson. Frühere Experimente hät­ten bereits gezeigt, dass Paviane nach der Keuchhusten-Impfung zwar nicht mehr schwer erkrank­ten – aber sie waren wochen­lang ansteckend und gaben die Keuchhusten-Bakterien an ande­re Tiere wei­ter. Sie waren sogar län­ger ansteckend als nicht geimpf­te Paviane. Ähnlich Befunde gab es auch bei Mäusen.

    Impfung pro­gram­mier­te das Immunsystem um

    Den geimpf­ten Pavianen fehl­te jene Immunabwehr, die hilft, Keuchhusten-Bakterien auf den Schleimhäuten zu eli­mi­nie­ren, bei­spiels­wei­se im Rachen. Solche Immunität wür­de im Gefolge einer Keuchhusten-Infektion gebil­det – nicht aber nach Impfung mit den heu­te in west­li­chen Ländern übli­chen Impfstoffen. 

    Die im Februar ver­öf­fent­lich­te Studie der FDA-Forscherinnen hat noch mehr her­aus­ge­fun­den. Denn sie zeig­te, dass die gegen Keuchhusten geimpf­ten Paviane min­de­stens zwei durch­ge­mach­te Keuchhusten-Infektionen benö­tig­ten, um ihr Immunsystem wie­der «umzu­pro­gram­mie­ren», so dass es die­se Immunabwehr auf der Schleimhaut wie­der zustan­de brachte.

    Auch Geimpfte könn­ten die Babys anstecken

    Durch die Impfung wer­de das Immunsystem der Affen «kor­rum­piert», schreibt Jenkinson in sei­nem Blog. Erst nach mehr­ma­li­ger «Stimulierung durch eine Neuinfektion» sei es wie­der in der Lage, die Immunität zu erzeu­gen, die es braucht, um die Bakterien auf der Schleimhaut zu beseitigen.

    In dem Experiment wur­den die Paviane mit einem in den USA zuge­las­se­nen Impfstoff geimpft, der in der Schweiz nicht ver­wen­det wird. Der Befund passt aber zu einer Studie an Menschen mit einem Impfstoff, der hier­zu­lan­de zuge­las­sen ist, und die in eine ganz ähn­li­che Richtung wies.

    Falls die­se an Pavianen gewon­ne­nen Erkenntnisse auf den Menschen über­trag­bar sei­en, dann ver­hin­de­re der Keuchhusten-Impfstoff eine umfas­sen­de Immunreaktion. Erst nach wie­der­hol­ten Infektionen mit den Keuchhusten-Bakterien gelin­ge dem Immunsystem eine nor­ma­le Immunreaktion. «Übertragen auf Menschen wür­de das bedeu­ten, dass gegen Keuchhusten Geimpfte sich trotz­dem infi­zie­ren und die Erreger unwis­sent­lich wei­ter­ver­brei­ten, weil sie selbst kei­ne oder nur leich­te Symptome haben. Wir haben das ja auch bei der Covid-Impfung erlebt», sagt Jenkinson. Aus die­sem Grund hal­te er es für «kei­ne sehr erfolg­rei­che Strategie», wenn sich rings um ein Baby alle gegen Keuchhusten imp­fen las­sen wür­den. Denn sie könn­ten das Baby trotz­dem anstecken."

    https://​www​.info​sper​ber​.ch/​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​/​k​e​u​c​h​h​u​s​t​e​n​-​f​a​e​l​l​e​-​n​e​h​m​e​n​-​z​u​-​v​e​r​m​u​t​l​i​c​h​-​a​u​c​h​-​w​e​g​e​n​-​d​e​r​-​i​m​p​f​u​ng/

  4. "Im Omnisbus-Verfahren eine RSV-Meldepflicht einfach ans “Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz” angehängt" sagt:

    @RSV

    hen­ning rosenbusch

    @h_rosenbusch
    ·

    2h
    Zum ersten mRNA-RSV-Impfstoff für die EI noch ein Hinweis aufs IFSG, das im Sommerloch 2023 um RSV ergänzt wurde:

    Im Omnisbus-Verfahren

    eine RSV-Meldepflicht

    ein­fach ans “Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz” angehängt,
    damit es nie­mand mitbekommt.

    https://media.gettr.com/group4/getter/2024/07/01/07/3d9691b8-5e45-dd5c-5097–6d8b574c061e/968e47452dd9f4ba153c3add6e2455bb_768x0.jpg

    Unseredemokratie bei der Arbeit.
    https://​get​tr​.com/​p​o​s​t​/​p​3​7​v​i​p​h​9​785

    [ergän­zend eingefügt:
    Bundesgesetzblatt Teil I
    2023 Ausgegeben zu Bonn am 20. Juli 2023 Nr. 190
    Gesetz
    zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes,
    des Infektionsschutzgesetzes,
    per­so­nen­stands- und dienst­recht­li­cher Regelungen sowie
    der Medizinprodukte- Abgabeverordnung
    Vom 17. Juli 2023

    Artikel 1a
    Änderung des Infektionsschutzgesetzes
    Das Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045),
    das zuletzt durch Artikel 8b des Gesetzes
    vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2793) geän­dert wor­den ist,
    wird wie folgt geändert:

    1. § 7 wird wie folgt geändert:
    a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
    aa) Nach Nummer 6 wird fol­gen­de Nummer 6a eingefügt:

    „6a. Candida auris; Meldepflicht nur für den direk­ten Nachweis aus Blut oder ande­ren nor­ma­ler­wei­se ste­ri­len Substraten“.
    bb) Die bis­he­ri­ge Nummer 6a wird Nummer 6b.
    cc) Nach Nummer 36a wird fol­gen­de Nummer 36b eingefügt:
    „36b. Plasmodium spp.“.
    dd) Nach Nummer 38 wird fol­gen­de Nummer 38a eingefügt:
    „38a. Respiratorische Synzytial Viren“.

    b) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:

    aa) Nummer 4 wird aufgehoben.
    bb) Die bis­he­ri­gen Nummern 5 bis 7 wer­den die Nummern 4 bis 6.
    2. Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe j wird fol­gen­der Buchstabe k eingefügt:

    „k) bei Plasmodium spp.: Angaben zu einer zum wahr­schein­li­chen Zeitpunkt der Infektion erfolg­ten Maßnahme
    der spe­zi­fi­schen Prophylaxe,“.

    3. In § 10 Absatz 2 Satz 3 Nummer 11 wer­den nach dem Wort „HIV“ das Komma und die Angabe „Plasmodium sp.“
    gestrichen.

    4. Nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe m wird fol­gen­der Buchstabe n eingefügt:
    „n) bei Plasmodium spp.: Angaben zu einer zum wahr­schein­li­chen Zeitpunkt der Infektion erfolg­ten Maßnahme
    der spe­zi­fi­schen Prophylaxe,“.

    5. § 12 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
    a) In Satz 1 wer­den die Wörter „des Beschlusses Nr. 1082/​2013/​EU des Europäischen Parlaments und des
    Rates vom 22. Oktober 2013 zu schwer­wie­gen­den grenz­über­schrei­ten­den Gesundheitsgefahren und zur
    Aufhebung der Entscheidung Nr. 2119/​98/​EG (ABl. L 293 vom 5.11.2013, S. 1; L 231 vom 4.9.2015, S. 16)“ 

    durch die Wörter „der Verordnung (EU) 2022/​2371 des Europäischen Parlaments und
    des Rates vom 23. November 2022
    zu schwer­wie­gen­den grenz­über­schrei­ten­den Gesundheitsgefahren und
    zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1082/​2013/​EU (ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 26)“ und
    die Wörter „nach den Artikeln 6 bis 9
    des Beschlusses Nr. 1082/​2013/​EU“
    durch die Wörter „nach den Artikeln 13, 14 und 17 bis 19 der
    Verordnung (EU) 2022/​2371“ ersetzt.

    b) In Satz 4 wer­den die Wörter „im Sinne der Artikel 6 und 8 bis 10 des Beschlusses Nr. 1082/​2013/​EU“ durch die 

    Wörter „im Sinne der Artikel 13 und 18 bis 20 der Verordnung (EU) 2022/​2371“ ersetzt.

    6. Dem § 22a wird fol­gen­der Absatz 10 angefügt:
    „(10) Die Verpflichtung nach Absatz 7
    besteht nur solan­ge und soweit
    die Bundesrepublik Deutschland nach
    der Verordnung (EU) 2021/​953
    zur Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung inter­ope­ra­bler Zertifikate zur 

    Bescheinigung von COVID-19-Tests ver­pflich­tet ist.“

    Artikel 2
    Weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes
    § 13 Absatz 6 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045),
    das zuletzt durch Artikel 1a
    die­ses Gesetzes geän­dert wor­den ist, wird aufgehoben.

    https://​www​.recht​.bund​.de/​b​g​b​l​/​1​/​2​0​2​3​/​1​9​0​/​V​O​.​h​tml

    sie­he auch
    https://​www​.buzer​.de/​I​f​S​G​.​htm

  5. RSV - „Damit wird der erste mRNA-Impfstoff jenseits der Coronoia auch in Europa verfügbar...“ (H. Rosenbusch) sagt:

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