Und welche Impfung dagegen hilft, das erfahren wir nicht auf t‑online.de. Doch die schon aus Corona-Zeiten vertraute Melanie Rannow, die in "Potsdam Linguistik und Kommunikationswissenschaften studiert" hat, berichtet:

Warum wußten wir das bisher nicht? "Senioren mit schweren Atemwegserkrankungen wurden bisher durchgängig auf Influenza und Covid getestet, nicht aber auf RSV. Sicher erkannt wird die Infektion nur durch einen PCR-Test". Zwei Impfstoffe werden von der Stiko nicht empfohlen. Aber Melanie gibt zu bedenken: "Bisherige Untersuchungen zeigen: Der Schutz vor einem schweren Verlauf liegt bei etwa 95 Prozent und hält bei Älteren für mindestens ein Jahr an – und das mit einer einzigen Impfdosis."
Viele weitere lustige Geschichten von ihr gibt es hier und hier.
Geht dies als Nachricht oder ernstgemeinte Information/Analyse bei einem solchen Medium durch? Handelt es sich bei einem solchen Medium nicht eher um das Gratis-Anzeigenblättchen, das früher im Briefkasten lag?
Interessant wäre ein Wettbewerb zwischen KI und den "Journalisten/Redakteuren" dieses herausragenden Mediums. Man kann dies in beide Richtungen testen, wobei der Favorit wäre: Wer bringt es absurder? Die Wetten für die "Journalisten/Redakteure" dürften gefühlt recht gut stehen.
@Clarence…
"Gratis-Anzeigenblättchen"??
Das Niveau passt in der Tat.
Ist aber immerhin eine "seriöse Firma" https://www.stroeer.de/ , die eher nicht gratis arbeitet, sondern (immer noch!) liefert wie bestellt (von WEM??)
https://www.corodok.de/t‑online-corona-meinungsmacht/
Die verstehen auch echt etwas vom Geschäft:
unter der Muttermarke hätten die platten Nachrichten wohl eher keine besondere Reichweite (jedenfalls nicht auf einem Level oberhalb von, z.B., heise.de), so hat man (in weiser Voraussicht?) rechtzeitig eine alte, hochadlige Tochter eingekauft:
https://www.fnp.de/wirtschaft/telekom-verkauft-t-online-interactive-media-stroeer-10853467.html
die von einem guten Teil der Bevölkerung als seriöser Nachkomme der guten, alten, verlässlichen Bundespost wahrgenommen wird.
Ein Freund von mir war kerngesund. Bis man ihm gesagt hat daß er Krebs hat. Nach der dritten Operation ist er gestorben.
Sollte man den Affen lieber Zucker geben?
"Keuchhusten-Fälle nehmen zu – vermutlich auch wegen der Impfung
"Trotz hoher Impfraten steigen die Keuchhusten-Erkrankungen in westlichen Ländern seit Jahren. Studien mit Affen geben zu denken"
"Jenkinson befasst sich seit Jahrzehnten mit dem Keuchhusten, kennt auch die wichtigen Studien dazu und hat ein Buch über die Erkrankung und seine Erfahrungen verfasst. Er begründet seine Vermutung mit Affen-Experimenten. Mitarbeiterinnen der US-Arzneimittelbehörde FDA veröffentlichten die Ergebnisse im August 2023 online in «The Journal of Infectious Diseases». Ihr Bericht sei sowohl «ein grosser Durchbruch» als auch «ein Schock», schreibt Jenkinson in seinem Blog.
Die Keuchhusten-Infektion bei Pavianen verlaufe der beim Menschen sehr ähnlich, erläutert Jenkinson. Frühere Experimente hätten bereits gezeigt, dass Paviane nach der Keuchhusten-Impfung zwar nicht mehr schwer erkrankten – aber sie waren wochenlang ansteckend und gaben die Keuchhusten-Bakterien an andere Tiere weiter. Sie waren sogar länger ansteckend als nicht geimpfte Paviane. Ähnlich Befunde gab es auch bei Mäusen.
Impfung programmierte das Immunsystem um
Den geimpften Pavianen fehlte jene Immunabwehr, die hilft, Keuchhusten-Bakterien auf den Schleimhäuten zu eliminieren, beispielsweise im Rachen. Solche Immunität würde im Gefolge einer Keuchhusten-Infektion gebildet – nicht aber nach Impfung mit den heute in westlichen Ländern üblichen Impfstoffen.
Die im Februar veröffentlichte Studie der FDA-Forscherinnen hat noch mehr herausgefunden. Denn sie zeigte, dass die gegen Keuchhusten geimpften Paviane mindestens zwei durchgemachte Keuchhusten-Infektionen benötigten, um ihr Immunsystem wieder «umzuprogrammieren», so dass es diese Immunabwehr auf der Schleimhaut wieder zustande brachte.
Auch Geimpfte könnten die Babys anstecken
Durch die Impfung werde das Immunsystem der Affen «korrumpiert», schreibt Jenkinson in seinem Blog. Erst nach mehrmaliger «Stimulierung durch eine Neuinfektion» sei es wieder in der Lage, die Immunität zu erzeugen, die es braucht, um die Bakterien auf der Schleimhaut zu beseitigen.
In dem Experiment wurden die Paviane mit einem in den USA zugelassenen Impfstoff geimpft, der in der Schweiz nicht verwendet wird. Der Befund passt aber zu einer Studie an Menschen mit einem Impfstoff, der hierzulande zugelassen ist, und die in eine ganz ähnliche Richtung wies.
Falls diese an Pavianen gewonnenen Erkenntnisse auf den Menschen übertragbar seien, dann verhindere der Keuchhusten-Impfstoff eine umfassende Immunreaktion. Erst nach wiederholten Infektionen mit den Keuchhusten-Bakterien gelinge dem Immunsystem eine normale Immunreaktion. «Übertragen auf Menschen würde das bedeuten, dass gegen Keuchhusten Geimpfte sich trotzdem infizieren und die Erreger unwissentlich weiterverbreiten, weil sie selbst keine oder nur leichte Symptome haben. Wir haben das ja auch bei der Covid-Impfung erlebt», sagt Jenkinson. Aus diesem Grund halte er es für «keine sehr erfolgreiche Strategie», wenn sich rings um ein Baby alle gegen Keuchhusten impfen lassen würden. Denn sie könnten das Baby trotzdem anstecken."
https://www.infosperber.ch/gesundheit/keuchhusten-faelle-nehmen-zu-vermutlich-auch-wegen-der-impfung/
@RSV
henning rosenbusch
@h_rosenbusch
·
2h
Zum ersten mRNA-RSV-Impfstoff für die EI noch ein Hinweis aufs IFSG, das im Sommerloch 2023 um RSV ergänzt wurde:
Im Omnisbus-Verfahren
eine RSV-Meldepflicht
einfach ans “Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz” angehängt,
damit es niemand mitbekommt.
https://media.gettr.com/group4/getter/2024/07/01/07/3d9691b8-5e45-dd5c-5097–6d8b574c061e/968e47452dd9f4ba153c3add6e2455bb_768x0.jpg
Unseredemokratie bei der Arbeit.
https://gettr.com/post/p37viph9785
[ergänzend eingefügt:
Bundesgesetzblatt Teil I
2023 Ausgegeben zu Bonn am 20. Juli 2023 Nr. 190
Gesetz
zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes,
des Infektionsschutzgesetzes,
personenstands- und dienstrechtlicher Regelungen sowie
der Medizinprodukte- Abgabeverordnung
Vom 17. Juli 2023
…
Artikel 1a
Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Das Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045),
das zuletzt durch Artikel 8b des Gesetzes
vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2793) geändert worden ist,
wird wie folgt geändert:
1. § 7 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt:
„6a. Candida auris; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Blut oder anderen normalerweise sterilen Substraten“.
bb) Die bisherige Nummer 6a wird Nummer 6b.
cc) Nach Nummer 36a wird folgende Nummer 36b eingefügt:
„36b. Plasmodium spp.“.
dd) Nach Nummer 38 wird folgende Nummer 38a eingefügt:
„38a. Respiratorische Synzytial Viren“.
b) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Nummer 4 wird aufgehoben.
bb) Die bisherigen Nummern 5 bis 7 werden die Nummern 4 bis 6.
2. Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe j wird folgender Buchstabe k eingefügt:
„k) bei Plasmodium spp.: Angaben zu einer zum wahrscheinlichen Zeitpunkt der Infektion erfolgten Maßnahme
der spezifischen Prophylaxe,“.
3. In § 10 Absatz 2 Satz 3 Nummer 11 werden nach dem Wort „HIV“ das Komma und die Angabe „Plasmodium sp.“
gestrichen.
4. Nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe m wird folgender Buchstabe n eingefügt:
„n) bei Plasmodium spp.: Angaben zu einer zum wahrscheinlichen Zeitpunkt der Infektion erfolgten Maßnahme
der spezifischen Prophylaxe,“.
5. § 12 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden die Wörter „des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 22. Oktober 2013 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur
Aufhebung der Entscheidung Nr. 2119/98/EG (ABl. L 293 vom 5.11.2013, S. 1; L 231 vom 4.9.2015, S. 16)“
durch die Wörter „der Verordnung (EU) 2022/2371 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 23. November 2022
zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und
zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU (ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 26)“ und
die Wörter „nach den Artikeln 6 bis 9
des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU“
durch die Wörter „nach den Artikeln 13, 14 und 17 bis 19 der
Verordnung (EU) 2022/2371“ ersetzt.
b) In Satz 4 werden die Wörter „im Sinne der Artikel 6 und 8 bis 10 des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU“ durch die
Wörter „im Sinne der Artikel 13 und 18 bis 20 der Verordnung (EU) 2022/2371“ ersetzt.
6. Dem § 22a wird folgender Absatz 10 angefügt:
„(10) Die Verpflichtung nach Absatz 7
besteht nur solange und soweit
die Bundesrepublik Deutschland nach
der Verordnung (EU) 2021/953
zur Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur
Bescheinigung von COVID-19-Tests verpflichtet ist.“
Artikel 2
Weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes
§ 13 Absatz 6 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045),
das zuletzt durch Artikel 1a
dieses Gesetzes geändert worden ist, wird aufgehoben.
…
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/190/VO.html
siehe auch
https://www.buzer.de/IfSG.htm
henning rosenbusch
@h_rosenbusch
·
4h
„Damit wird der erste mRNA-Impfstoff jenseits der Coronoia auch in Europa verfügbar…“
https://www.ema.europa.eu/en/news/meetin…
t.me/Rosenbusch
„Damit wird der erste mRNA-Impfstoff jenseits der Coronoia auch in Europa verfügbar…“ https://www.ema.europa.eu/en/news/meeting-highlights-committee-med
https://media.gettr.com/group5/getter/2024/07/01/07/46d8eaf6-9e55-89d6-4593–469a9e310b40/bb81e6647e049e43f1c5546511ec1c8b_768x0.jpg
https://gettr.com/post/p37vgnw2b0c