Maskenbefreiungsatteste: StA fordert vier Jahre und zehn Monate Haft und Berufsverbot

Meist unter der Überschrift "Falsche Corona-Atteste – Staatsanwalt plä­diert auf Haftstrafe", aber auch unter "SÄCHSISCHE ÄRZTIN FÄLSCHTE CORONA-ATTESTE: STAATSANWALT FORDERT HAFTSTRAFE!" (tag24​.de, 4.6.24) wird die­se dpa-Melung verbreitet:

»Dresden. Im Prozess gegen eine Ärztin wegen gefälsch­ter Corona-Atteste am Landgericht Dresden hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe gefor­dert. Sie sieht es als erwie­sen an, dass die Hausärztin aus Moritzburg wäh­rend der Corona-Pandemie 2021 und 2022 an fünf Sammelterminen im gan­zen Bundesgebiet auf Bestellung Atteste aus­stell­te, die vom Tragen der Schutzmaske, vom Impfzwang oder Schnelltest per Nasen- oder Rachenabstrich befrei­ten, wie Vertreter der Anklagebehörde in sei­nem Plädoyer am Dienstag sagte.

Die Angeklagte habe ihre Tätigkeit trotz Gesetzesverschärfung 2021 und deut­li­cher Warnungen durch die Landesärztekammer Sachsen fort­ge­setzt, sag­te der Staatsanwalt. Er for­der­te auch ein Berufsverbot von vier Jahren und die Einziehung der Taterträge in Höhe von über 47.000 Euro. Pro Attest habe sie min­de­stens 30 Euro kas­siert und sich daher unter ande­rem wegen Ausstellens unrich­ti­ger Gesundheitszeugnisse in zusam­men 1.003 Fällen schul­dig gemacht.

Der Prozess hat­te im November 2023 begon­nen. Die Medizinerin äußer­te sich bis­her nicht zu den Vorwürfen. Aus Sicht der Anklage ist „zwei­fels­frei“ erwie­sen, dass sie aus Überzeugung gegen die staat­li­chen Schutzmaßnahmen in der Pandemie gehan­delt habe, mit hoher kri­mi­nel­ler Energie, so der Staatsanwalt. Sie habe die Atteste nach Angaben der Empfänger aus­ge­stellt, bevor sie die Menschen bei den Sammelterminen traf und da eine Behandlung nur vorgetäuscht.

Die Plädoyers wer­den am 11. Juni mit der Verteidigung fort­ge­setzt, ein Urteil soll noch im Juni gespro­chen wer­den. (dpa)«
aerz​te​zei​tung​.de (4.6.24 – im Ressort "Wirtschaft")

Selbst wenn die Angaben stim­men soll­ten, wel­chen Schaden soll die Ärztin wem damit zuge­fügt haben?


Nur einer der zahl­rei­chen Fälle, bei denen Steuergelder in Millionenhöhe ver­un­treut wurden:

br​.de (31.8.21)

»Die Staatsanwaltschaft München I hat im soge­nann­ten "Masken-Deal" das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt "man­gels Vorliegens straf­ba­ren Handelns" ein­ge­stellt. Das teil­te die Justizbehörde am Dienstag mit.

Vorwurf: Kauf von einer Million über­teu­er­ter FFP2-Masken
Zuvor waren dort meh­re­re Anzeigen gegen nament­lich nicht genann­te Mitarbeiter des baye­ri­schen Gesundheitsministeriums ein­ge­gan­gen. Ihnen wur­de vor­ge­wor­fen, im März 2020 eine Million über­teu­er­te FFP2-Masken für 8,90 Euro das Stück von dem Unternehmen Emix gekauft und man­gel­haf­te Ware akzep­tiert zu haben. Der Vorwurf lau­te­te auf (Haushalts-)Untreue.

Staatsanwaltschaft: Schnelle Masken-Beschaffung nachvollziehbar
"Der Vorwurf straf­ba­ren Handelns hat sich durch die Ermittlungen nicht bestä­tigt", teil­te die Staatsanwaltschaft mit. Der Abschluss des Vertrages sei zu einer Zeit erfolgt, als sich die pan­de­mi­sche Lage in Deutschland dra­ma­tisch zuspitz­te…«

Nur ein Fall ging – wegen Steuerhinterziehung – nicht gut aus:

spie​gel​.de (12.12.23)

Kein Verantwortlicher aus Bundes- und Landesregierung muß sich wegen Beihilfe zu mil­lio­nen­fa­chem Testbetrug ver­ant­wor­ten. Der Erwerb hun­der­ter Millionen unnö­ti­ger "Impfstoffdosen", die den Pharmaunternehmen Milliarden in die Tasche spül­ten und für die näch­sten Jahre wei­ter spü­len wer­den, bleibt eben­so unge­ahn­det. Mit aller Härte des Rechtsstaates, die die Politblase täg­lich zu ande­ren Anlässen androht, wird kei­ner der Täter die­ser kri­mi­nel­len Machenschaften verfolgt.

5 Antworten auf „Maskenbefreiungsatteste: StA fordert vier Jahre und zehn Monate Haft und Berufsverbot“

  1. "Sammeltermine"

    Nun ja: Wie bei der Impfkampagne eben. Immerhin haben die Leute ihren Dienst zum Gesundheitsschutz frei­wil­lig in Aspruch genommen.

    Bestechungen mit Bratwürsten gibts nur bei expe­ri­men­tel­len Menschenversuchen. Die sind auch straf­frei, denn die Regierung sagt, das wäre gut für die Bevölkerung.

  2. Die Logik der Staatsanwaltschaft bezieht sich auf §278(2)
    https://​deju​re​.org/​g​e​s​e​t​z​e​/​S​t​G​B​/​2​7​8​.​h​tml
    eigens im November 2021 hinzugefügt.
    Dies hält es wahr­schein­lich auch noch für beson­ders "mil­de", zwei Monate weni­ger als die vol­len Fünf Jahre zu for­dern (mög­li­cher­wei­se wird das 4‑jährige Berufsverbot wie 2 Monate Knast gewertet).

    Wen, bzw,. wel­ches "Rechtsgut" man im "Zweiten Reich" 1871 damit "schüt­zen" woll­te, wur­de damals sogar klar benannt:
    "Behörde oder Versicherungsgesellschaft"
    https://​lexe​ti​us​.com/​S​t​G​B​/​2​7​8,4
    (vul­go: bit­te kei­nen Missbrauch von Krankschreibungen oder Invaliditätsbescheinigungen zum Nachteil derselben)
    und hat so im wesent­li­chen (bis auf die Ersetzung des "Gefängniß" durch "Freiheitsstrafe") unver­än­dert gut 150 Jahre überdauert.

    Dass das Regime es nach andert­halb Jahren "Pandemie" für nötig hielt, nicht nur das ursprüng­lich erkenn­ba­re "Rechtsgut" zu ver­schlei­ern, indem man es abstrakt erwei­ter­te ("Täuschung im Rechtsverkehr") und noch ein "(b)" hin­zu­füg­te, das das "Delikt" auf die Ebene eines Raubes (§249 StGB) erhob?
    Rechtgläubige Juristen ent­blö­den sich sicher nicht, dies­be­züg­lich als "Rechtsgut", das der zusam­men­ge­schu­ster­te §278 "schüt­zen" soll Art .2 (2) GG (Recht auf Leben und kör­per­li­cher Unversehrtheit) zu benennen.
    Bleibt das Problem, der "appro­bier­ten Medizinalperson" sowohl den Zweck der "Täuschung" als auch die Existenz von "Getäuschten" nach­zu­wei­sen. Nach der Logik der Rechtgläubigen reicht für erste­res blo­ßes "Corona-Leugnen" und für zwei­te­res eine Mischung aus "gesun­dem Volksempfinden" und jener bedau­erns­wer­ten Person, die das "Maskenbefreiungsattest" zäh­ne­knir­schend hat­te akzep­tie­ren müssen.
    Es wun­dert mich, dass das bis­her noch nicht the­ma­ti­siert wur­de und wie hoch die Bandbreite der ein­schlä­gi­gen Urteile ist:
    https://​www​.lto​.de/​r​e​c​h​t​/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​n​/​a​g​-​w​e​i​n​h​e​i​m​-​c​o​r​o​n​a​-​m​a​s​k​e​n​-​f​a​l​s​c​h​e​-​a​t​t​e​s​t​e​-​a​e​r​z​t​i​n​-​h​a​f​t​s​t​r​a​f​e​-​b​e​r​u​f​s​v​e​r​b​ot/

  3. Meine Hoffnung daß die Blogisten samt ihrer Leser und Senf-dazu-Geber nur ein bischen was dazu­ge­lernt haben in den letz­ten 4 Jahren hat sich lei­der nicht erfüllt. Der Betreiber schnappt nach wie vor nach jedem Stöckchen was man ihm zuwirft und nach jeder Zeitungsente die ihn anschnat­tert und fällt damit prak­tisch auf jeden bil­li­gen Propagandatrick herein. 

    Und noch Eins: Im Kapitalismus gibt es kei­ne Korruption, der Kapitalismus ist Korruption! Weil er nicht anders fuktioniert!

  4. Es braucht auch kei­ne indi­vi­du­el­le "Behandlung", da die­se Bazillenzuchtanlagen offen­kun­dig unwirk­sam sind.
    Außerdem wur­de bis heu­te die Unschädlichkeit nicht nachgewiesen.

    Unfassbar, daß Richter bis heu­te hart, herz­los sowie unbe­lehr­bar den Schmonzes durchziehen.

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