Drosten-Prozeß: Geiler Bericht im "Tagesspiegel"

Virologe Drosten als Zeuge vor Gericht :„Ich wür­de mich freu­en, wenn sie ihren Medienkonsum über­prü­fen“. So ist am 20.3.24 ein erbo­ster Artikel des lang­jäh­ri­gen "Tagesspiegel"-Beauftragten gegen Querdenkerei über­schrie­ben (Bezahlschranke). Zu lesen ist:

»… Die Akteure: ein trä­ger Richter, drei pro­vo­kan­te Verteidiger und ein Star-Virologe im Kreuzverhör…«

Über die in Anführungszeichen gesetz­ten von der Verteidigung gerüg­ten "Verfahrensverstöße“ ist nichts zu erfahren.

»Es ist teil­wei­se schwer aus­zu­hal­ten, auch für Christian Drosten, das merkt man ihm an. Drei Stunden muss er am Ende als Zeuge der pro­vo­kan­ten Verteidigung Rede und Antwort ste­hen. Die schießt immer wie­der übers Ziel hin­aus, vor allem als schließ­lich Röders Kollegen ver­su­chen, aus dem ein­fa­chen Verfahren wegen Beleidigung und übler Nachrede, eine Corona-Aufarbeitung zu machen. Mit Drosten als Schuldigen…«

»Die Strategie der Verteidigung geht zwi­schen­durch immer wie­der auf: den renom­mier­ten Virologen aus der Fassung zu bringen…

„Ich wür­de mich freu­en, wenn sie ihren Medienkonsum über­prü­fen“, fügt er im Hinblick auf die ver­schwö­rungs­ideo­lo­gi­schen Aussagen hin­zu, die die Frau [eine der Angeklagten, AA] damals auf dem Campingplatz äußerte…«

Augenscheinlich läuft hier etwas aus dem Ruder. Halsstarrig hat­te Drosten trotz mah­nen­der Hinweise des Richters an sei­ner Anzeige fest­ge­hal­ten. Damit ver­bau­te er selbst den Ausweg, das Verfahren ein­zu­stel­len und sei­ne ris­kan­te Vernehmung zu ver­mei­den. Zwar haben die Verteidiger kei­ne Beweisanträge gestellt, was Drosten erheb­lich ent­la­stet, doch steht zu erwar­ten, daß er nicht dar­an vor­bei­kommt, zu sei­ner umstrit­te­nen Promotion aus­zu­sa­gen. Denn in einem Geständnis erklär­te der Hauptangeklagte genau sie zum Grund für sei­ne Beschimpfungen. Aus die­ser Nummer wird Drosten kaum herauskommen.

Ein wei­te­res Problem für ihn ist eine Behauptung, über die Prozeßbeobachter berich­ten. Danach hat Drosten erklärt, zu kei­nem Zeitpunkt Personenschutz erhal­ten zu haben. Das wider­spricht sowohl der offen­sicht­li­chen Begleitung durch zwei Bodyguards an die­sem Tag als auch frü­he­ren Presseberichten. Damit steht der Verdacht einer uneid­li­chen Falschaussage im Raum.


Über die "Berichterstattung" von Julius Geiler zu den Corona-Protesten sie­he https://​www​.coro​dok​.de/​?​s​=​g​e​i​ler.

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