Arbeitsunfall bei Impfung im Betrieb nicht ausgeschlossen

Auch wenn es bei der Pressemitteilung des Bundessozialgerichts unter obi­gem Titel um eine frei­wil­li­ge "Impfung gegen Schweinegrippe" geht, könn­te die Entscheidung für Geschädigte der "ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Corona-Impfpflicht" inter­es­sant sein:

»Ein Krankenhauskoch kann unter Unfallversicherungsschutz ste­hen, wenn er an einer von der Krankenhausverwaltung ange­bo­te­nen Impfung gegen Schweinegrippe teil­nimmt. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heu­te ent­schie­den (Aktenzeichen B 2 U 3/​22 R).

Der Kläger war als Mitarbeiter einer Catering‑GmbH Gastronomieleiter in einer Krankenhausküche. Er nahm an einer vom Krankenhaus orga­ni­sier­ten Impfung gegen Schweinegrippe (Influenza A/​H1N1 ) teil. Jahre spä­ter tra­ten Fieberschübe auf, die der Kläger auf die Impfung zurück­führt. Die beklag­te Berufsgenossenschaft und die Vorinstanzen lehn­ten es ab, einen Arbeitsunfall festzustellen.

Die Revision des Klägers war im Sinne der Zurückverweisung an das Landessozialgericht erfolg­reich. Auch eine plan­mä­ßig und frei­wil­lig durch­ge­führ­te Impfung kann ein Unfallereignis sein, wenn sie zu einer Impfkomplikation und einem Gesundheitserstschaden führt. Hinzukommen muss ein inne­rer Zusammenhang der kon­kre­ten Impfung mit der ver­si­cher­ten Tätigkeit. Dieser ist nicht schon dann gege­ben, wenn die Impfung vom Arbeitgeber emp­foh­len, finan­ziert und anschlie­ßend im Betrieb durch­ge­führt wird. Für all­ge­mei­ne Grippeschutzimpfungen im Betrieb hat der Senat dies bereits ent­schie­den. Ein inne­rer Zusammenhang kann aber ange­nom­men wer­den, wenn die Teilnahme an der Impfung wesent­lich betrieb­li­chen Zwecken dient. In einem Krankenhaus mit einem gestei­ger­ten Interesse an einem mög­lichst umfas­sen­den Gesundheitsschutz für Patienten kann dies auch dann der Fall sein, wenn die Impfung auf­grund des Beschäftigungsverhältnisses unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission erfor­der­lich war oder der Beschäftigte dies auf­grund beson­de­rer Umstände berech­tig­ter­wei­se anneh­men durfte.

Feststellungen zu die­sen beson­de­ren Umständen hat das Landessozialgericht nicht getrof­fen. Die feh­len­den Feststellungen wer­den des­halb nach­zu­ho­len sein.

Hinweise zur Rechtslage:
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung
§ 8 Arbeitsunfall (in der Fassung des Gesetzes vom 7. August 1996, Bundesgesetzblatt I Seite 1254 mit Wirkung vom 1. Januar 1997)
(1) 1 Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infol­ge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begrün­den­den Tätigkeit (ver­si­cher­te Tätigkeit). 2 Unfälle sind zeit­lich begrenz­te, von außen auf den Körper ein­wir­ken­de Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod füh­ren…«
bsg​.bund​.de (27.6.24)

4 Antworten auf „Arbeitsunfall bei Impfung im Betrieb nicht ausgeschlossen“

  1. Warum den­ke ich bei jedem Rettungswagen dem ich die unge­hin­der­te Vorbeifahrt gewäh­re, daß es gar nicht dar­um geht Menschen zu retten?

    Weil uns stän­dig erklärt wird, das Gesundheitswesen müs­se sich rechnen!

    1. @Erfordia.…..

      Für ste­tig schrump­fen­de Kreise rech­net es sich in steig wach­sen­der Weise. Exponentiell, Sie verstehen?

      Wie lang? – Solange die Kasse es her­gibt. Glauben Sie nicht – bes­ser Sie täten es. Denn es bie­tet gleich­zei­tig bereits den "Täterhinweis". (für "Historiker" zumindest) 😉

      Masterfrage: Wie zer­stört man Kassen solan­ge das noch ver­bo­ten ist? – Ich wei­ses jaa­nich, näh?

  2. Wir "machen durch bis Morgen-Früh .… "

    Dem Koch und allen ande­ren gön­ne ich das zwar. Aber mei­nes Erachtens ste­hen die Versicherungen nun in der Pflicht den Staat und sei­ne Verantwortlichen dran zu krie­gen. Denn war es nicht der CDU-Spahn wel­cher groß­mäu­lig behaup­tet hat dass der Staat in der Haftung stün­de. Warum bezah­len wir unse­re "Verantwortlichen" eigent­lich für die "Verantwortung" extra, wenn im Falle des Bedarfes nie­mals eine Verantwortung ein­zu­ge­ste­hen ist. Mit Verlaub, in der "Corona-Krise" muss es erlaubt sein eine Quote von 99% (Geschätzt natür­lich), als "nie­mals" gleich­wer­tig zu set­zen. Da drücken wir doch ger­ne gleich ein paar "Hühneraugen" mit zu, oder nicht?

    Demnach wäre ich dafür, dass wir bei allen Verantwortungsträgern 99% über Mindestlohn ein­fach weg-kür­zen. Das erhöh­te m.E. dann (lang­sam) die Quote. Schlechteres Personal bekä­men wir dadurch jeden­falls NICHT. Das mei­ne ich abso­lut im Ernst! Wir fin­den zum Mindestlohn adäqua­te Leute, wenn nicht noch bes­ser, weil die Latte hängt wirk­lich extrem tief. Jeder NICHT-Legastheniker besitzt das Potential unse­rer Nationenlenker, wenn nicht sogar drü­ber. Meine Meinung!

    Die Meinung wur­de dabei, gestern Abend wie­der bestärkt nach­dem ich mal wie­der seit lan­gem die Öffis kon­su­miert habe, weil Steinbrecher vom SWR mich so ver­wun­dert hat! Doch nach "Illner" (würg) kam "Lanz" (dop­pel­plus­würg) – Alles wie gewohnt. Illner hat­te Dr. Drosten ein­zu­la­den gehabt, und bei Lanz drosch mal wie­der Alles auf Frau Wagenknecht ein. Über Die Hälfte von "Lanz" war bezahlt/​aufgenötigtes Geschwafel, wel­ches dabei wie­der­um auf das NON-Quality-Niveau des Fotographen zurück­zu­füh­ren schien. Man hät­te auch die­se Sendezeit zur Informationsverbreitung nut­zen kön­nen, aber NEIN. Das dies­be­züg­li­che Niveau beweg­te sich mal wie­der knapp über der Landarztserie, wobei dort die Protagonisten noch kei­ne Kriegspropaganda agie­ren. Das kommt ver­mut­lich noch. Ein Frage des Drehbuches, wie wir alle eigent­lich bereits wis­sen sollten.

    Wie sieht es also mit der vor­sätz­li­chen Schädigung im Bezug zur arg­li­sti­gen Täuschung aus, denn dar­um ging es bei "Illner" ja im Eigentlichen. Ich mein' ja nur, wenn Herr Drosten per­sön­lich schon­mal da sitzt? Stattdessen geriert er sich als "Massnahmengegner" der für "Aufarbeitung steht", die­se aber nicht den fal­schen Leuten über­las­sen möch­te. Falsche Leute – Das war sei­ne eigen Wortwahl. Warum befrägt man einen Virologen zu "Pandemien". gibt's aus­ge­rech­net da kei­ne Spezialisten oder wie???? Warum sitzt der da über­haupt? Sogar Herr Liefers hät­te die Sterbestatistiken zu 2020 kor­rekt aus­wer­ten können.

    Jeden Tag ster­ben in Deutschland tau­sen­de von Menschen, jeden Tag wer­den Tausende gebo­ren, und eini­ge wan­dern ein. Über jeden ein­zel­nen Sterbefall lie­sse sich eine gan­ze "Soap" dre­hen. Und genau das hat man eingeführt.

    Leute, die Sterbezahlen stie­gen mit "Impfbeginn" signi­fi­kant an, und kei­ner weiss war­um. Weil man es nicht unter­sucht hat. Wie miste­ri­ös – UPS!?!

    Es ist gut wenn auf klei­nen Sendern wie­der Journalismus betrie­ben wird, aber wie geht die­ses Sprichwort – weni­ge Schwalben machen noch kei­nen Sommer, oder so ähn­lich? Die "Propagandamschine" ist wie­der voll­ends im Gange. Journallie, bist Du schon ein­ge­knickt, oder hat man Dir ein­fach noch nicht genug Geld ange­bo­ten? Es bleibt wohl nach wie vor "span­nend". Immer und immer wie­der, der glei­che Käse!

    Schade eigent­lich.

  3. "ange­bo­te­nen Impfung"
    Die betrof­fe­nen Menschen wur­den von Verbrechern belo­gen und genö­tigt.

    Zu den Verbrechern zäh­le ich auch alle Richter bis ins Bundesverfassungsgericht, die den Menschen ihre Rechte ver­sag­ten, noch immer ver­sa­gen und statt­des­sen das Unrechtsregime bis heu­te unter­stüt­zen. Zu den weni­gen Ausnahmen zäh­le ich Richter wie den Familienrichter Christian Dettmar aus Weimar, der selbst Opfer des Regimes wurde.

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