Maskenbefreiungsatteste: StA fordert vier Jahre und zehn Monate Haft und Berufsverbot

Meist unter der Überschrift "Falsche Corona-Atteste – Staatsanwalt plä­diert auf Haftstrafe", aber auch unter "SÄCHSISCHE ÄRZTIN FÄLSCHTE CORONA-ATTESTE: STAATSANWALT FORDERT HAFTSTRAFE!" (tag24​.de, 4.6.24) wird die­se dpa-Melung ver­brei­tet: »Dresden. Im Prozess gegen eine Ärztin wegen gefälsch­ter Corona-Atteste am Landgericht Dresden hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe gefor­dert. Sie sieht es als erwie­sen an, … Maskenbefreiungsatteste: StA for­dert vier Jahre und zehn Monate Haft und Berufsverbot weiterlesen