STIKO-Protokolle: Wer wegen möglicher Befangenheit von Beratungen ausgenommen wurde. Und wer nicht

Die Geschäftsordnung der STIKO sieht vor, daß unter bestimm­ten Umständen ein­zel­ne Mitglieder nicht an Beratung und Beschlußfassung teil­neh­men dür­fen. Das ist u.a. dann der Fall, wenn die Empfehlung eines Impfstoffs bera­ten wird, für des­sen Hersteller sie in bestimm­ter Weise tätig sind oder in einem gewis­sen Zeitraum waren. In den Protokollen der STIKO fin­det man eine gan­ze Reihe … STIKO-Protokolle: Wer wegen mög­li­cher Befangenheit von Beratungen aus­ge­nom­men wur­de. Und wer nicht weiterlesen