STIKO-Protokolle: Wer wegen möglicher Befangenheit von Beratungen ausgenommen wurde. Und wer nicht
Die Geschäftsordnung der STIKO sieht vor, daß unter bestimmten Umständen einzelne Mitglieder nicht an Beratung und Beschlußfassung teilnehmen dürfen. Das ist u.a. dann der Fall, wenn die Empfehlung eines Impfstoffs beraten wird, für dessen Hersteller sie in bestimmter Weise tätig sind oder in einem gewissen Zeitraum waren. In den Protokollen der STIKO findet man eine ganze Reihe … STIKO-Protokolle: Wer wegen möglicher Befangenheit von Beratungen ausgenommen wurde. Und wer nicht weiterlesen
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