RKI im Verteidigungsmodus. Geleakte Protokolle nun offiziell

"Aufgrund des öffent­li­chen Interesses am Inhalt der COVID-19-Krisenstabsprotokolle stellt das RKI die­se wei­test­ge­hend ohne Schwärzungen zur Verfügung", heißt es im offi­zi­el­len Set vom 18.12.24, das hier gela­den wer­den kann. Am glei­chen Tag wur­den umfas­sen­de "FAQ" frei­ge­schal­tet, die bemüht sind, die bis­he­ri­gen Interpretationen im Sinne des Gesundheitsministeriums gera­de­zu­rücken. Darüber hin­aus stellt das RKI drei "inter­ne Tätigkeitsberichte" zur Verfügung. Ich wer­de berichten.

Die RKI-Ruanda-Connection (Teil 1)

Als Ergänzung zum Beitrag Experimentallabor Ruanda soll hier das Interesse des RKI an dem Land erör­tert werden.

Der Krisenstab des RKI beschäf­tig­te sich des öfte­ren mit Ruanda und ande­ren afri­ka­ni­schen Ländern. Das hat­te sei­ne Gründe. Schon am 7.2.20 heißt es im Protokoll:

ZIG : Zentrum für Internationalen Gesundheitsschutz des RKI (rki​.de)
GHHP: Global Health Protection Programme. "Das GHPP ist eine Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit zur Stärkung des glo­ba­len Gesundheitsschutzes." (ghpp​.de)

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Richterschelte: "Rechtspolitischer Stunt mit billigem Vorführeffekt"

Klaus Ferdinand Gärditz, Rechtsprofessor an der Universität Bonn, hat­te schon Mitte August, wärm­stens gelobt von Alena Buyx und ande­ren Interessierten, geur­teilt: "RKI-PROTOKOLLE: In die­sen Akten steckt kein Skandal" (s. hier). Am 25.9.24 legt er auf faz​.net hin­ter der Bezahlschranke mit einer Urteilsschelte nach:

Wie kommt er zu sei­nem ehr­ab­schnei­den­den Urteil, das wie folgt lau­tet? „Richterschelte: "Rechtspolitischer Stunt mit bil­li­gem Vorführeffekt"“ wei­ter­le­sen

RKI-Krisenstab: Krankenstand "leider im SPAM-Ordner gelandet"

Bei 4 Millionen über Betriebskrankenkassen Beschäftigten tra­ten im Juni 2020 gan­ze 650 Krankschreibungen wegen Corona auf. Darüber infor­mier­te eine Mail vom 3.8.20 des BKK Dachverbands den Krisenstab des RKI. Darin heißt es:

»Die vor­lie­gen­den Analysen basie­ren auf den Arbeitsunfähigkeitsdaten (AU-Daten) von ca. 4 Mio. beschäf­tig­ten BKK Mitgliedern. Für die­se Sonderauswertung wer­den alle AU-Fälle berück­sich­tigt, die als Haupt- bzw. Nebendiagnose die ICD-10-Codes „U07.1“ (COVID-19, Virus nach­ge­wie­sen: gül­tig seit 17.02.2020) bzw. „U07.2“ (COVID-19, Virus nicht nach­ge­wie­sen: gül­tig seit 23.03.2020) beinhalten…

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Die Macht der Modellierer. Werden sie zur Rechenschaft gezogen? Kreationen des Kanzleramtschefs Braun

Zwischen 170.000 und 340.000 "COVID-19 Sterbefälle" bis zum Februar 2021 hat­te der RKI-Modellierer Matthias an der Heiden vor­her­ge­sagt, als das RKI für das Kanzleramt am 26.10.20 eine neue Hochrechnung erstellte:

Das genann­te Dokument ist im Leak mit dem Titel "Mögliche wei­te­re Entwicklung der COVID-19 Epidemie in Deutschland.docx" vor­han­den. Dort wer­den Prognosen vor­ge­nom­men, die anschei­nend vom Kanzleramt noch ein­mal nach oben kor­ri­giert wurden.

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"Die Entscheidung zur Hochstufung der Risikobewertung des RKI auf „hoch“ wurde am Sonntag, dem 15. März 2020 von damaligen Präsidenten des RKI und dem damaligen Vizepräsidenten getroffen; weitere Mitarbeitende des RKI waren daran nicht beteiligt." [sic]

Das erklär­te die Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Dittmar für das Bundesgesundheitsministerium am 12.7.24. Ob die­se Antwort auf eine Anfrage eines AfD-Abgeordneten bereits frü­her ver­öf­fent­licht wur­de, weiß ich nicht. Mir wur­de sie bekannt durch einen Artikel vom 13.9.24 auf mul​ti​po​lar​-maga​zin​.de. Die Frage lautete:

»Welche kon­kre­ten Daten sind bei der Hochstufung der Risikobewertung durch das Robert KochInstitut (RKI) am 2. März 2020 und ins­be­son­de­re am 17. März 2020 in Bezug auf die "Ressourcenbelastung des Gesundheitswesens in Deutschland und in ande­ren Ländern unter Berücksichtigung der jeweils getrof­fe­nen Maßnahmen sowie aller Möglichkeiten der Prävention und Kontrolle" von den Entscheidern ein­be­zo­gen wor­den, und gab es ande­re Entscheider neben den Verantwortlichen Lothar Wieler und Lars Schaade?«
mul​ti​po​lar​-maga​zin​.de
„"Die Entscheidung zur Hochstufung der Risikobewertung des RKI auf „hoch“ wur­de am Sonntag, dem 15. März 2020 von dama­li­gen Präsidenten des RKI und dem dama­li­gen Vizepräsidenten getrof­fen; wei­te­re Mitarbeitende des RKI waren dar­an nicht betei­ligt." [sic]“ wei­ter­le­sen

Kammerschaade! Weitere Eindrücke zu Schaade vor dem VG Osnabrück

Markus Pöhlking von der "Neuen Osnabrücker Zeitung" hat nach­ge­legt. Gestern war über sei­nen Bericht hier zu lesen, am 6.9.24 schreibt er unter der Überschrift "RKI-Unabhängigkeit infra­ge gestellt: Kein Verfahren wie jedes ande­re: So lief die Befragung des RKI-Präsidenten in Osnabrück" hin­ter der Bezahlschranke:

»… [Richter Neuhäuser] hat­ten sich gut vor­be­rei­tet, um den ein­zi­gen gela­de­nen Zeugen ins Verhör zu neh­men: RKI-Präsident Lars Schaade war für das Verfahren nach Osnabrück gereist, um dem Gericht Details zu den Beweismitteln zu erläutern…

Verhandlung mit Show-Charakter

Die Befragung Schaades durch den Richter war pha­sen­wei­se scharf, mit man­cher Spitze gegen den Zeugen. Die Zuschauer im Gerichtssaal dürf­ten sich gut unter­hal­ten gefühlt haben in die­sem schil­lern­den Verfahren. „Kammerschaade! Weitere Eindrücke zu Schaade vor dem VG Osnabrück“ wei­ter­le­sen

Verschollenes RKI-Protokoll doch vorhanden. Über einen Think Tank, fehlende Evidenz und politische Entscheidungen

Als das RKI die teil­ent­schwärz­ten Protokolle frei­gab, fehl­te dar­un­ter das vom 9.5.20. Es war für das RKI nicht auf­find­bar. In den Tiefen des Leaks befin­det es sich aller­dings. Verrutscht in den Ordner vom 14.5.20 gibt es das Dokument "Ergebnisprotokoll_Krisenstabssitzung_2020-05–09.docx" (Quellen hier). Auch ich hat­te es über­se­hen und wur­de erst jetzt durch einen Tweet von @Muh vom 27.7.24 dar­auf auf­merk­sam. Vermutlich ist es der schlam­pi­gen Aktenführung des Krisenstabs zuzu­schrei­ben, daß es offi­zi­ell nicht ver­öf­fent­licht wur­de. Auch hier lesen wir inter­es­san­te und zum Teil bri­san­te Informationen:

Gleich in TOP 1 wird berichtet:

„Verschollenes RKI-Protokoll doch vor­han­den. Über einen Think Tank, feh­len­de Evidenz und poli­ti­sche Entscheidungen“ wei­ter­le­sen

Mehr zu Schaade vor dem VG Osnabrück

Vor zwei Tagen war hier berich­tet wor­den, daß das Gericht erheb­li­che Zweifel an der Unabhängigkeit des RKI fest­ge­stellt hat­te und sich des­halb an das Bundesverfassunggericht wen­det. Ein Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom 3.9.24 unter dem Titel "RKI-Chef macht Aussagen vor Osnabrücker Gericht: Ein Hauch von 'Corona-Tribunal'" mel­det inter­es­san­te Einzelheiten aus dem Verfahren (Bezahlschranke). So wird Gert-Arnim Neuhäuser, Präsident des Osnabrücker Verwaltungsgerichts, mit den abschlie­ßen­den Worten zitiert:

»Die Kammer hat nicht bloß Zweifel, sie ist über­zeugt, dass bestimm­te Grundrechtseingriffe in der Pandemie ver­fas­sungs­wid­rig waren.«

Konkret ging es um die "ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht und die Konsequenzen einer Nichtbefolgung". Diese

»hat­te das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im April 2022 als zuläs­sig aner­kannt. „Mehr zu Schaade vor dem VG Osnabrück“ wei­ter­le­sen

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