Zurücktreten tun andere

Quelle: faz​.net (25.9.24)

»… In der jetzt beschlos­se­nen Resolution wer­den die UN-Mitgliedstaaten auf­ge­for­dert, kon­kre­te Schritte zu unter­neh­men, um gegen die anhal­ten­de Präsenz Israels im besetz­ten palä­sti­nen­si­schen Gebiet vorzugehen…

124 Staaten, dar­un­ter auch meh­re­re euro­päi­sche wie Frankreich, hat­ten dem von den Palästinensern ein­ge­brach­ten Text zuge­stimmt. Deutschland hat­te sich gemein­sam mit 42 wei­te­ren Ländern der Stimme ent­hal­ten…«
jue​di​sche​-all​ge​mei​ne​.de (24.9.24) 

2 Antworten auf „Zurücktreten tun andere“

  1. Vielen Menschen hat es "New-York", in "Den Staaten" ein­fach ange­tan. Wo die Banane nicht regiert.

    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​C​J​Y​Q​-​I​E​h​IpA

    Nur aus der reiz­frei­hen, äh Freiheit her­aus, las­sen sich die objek­tiv-reiz­frei­en, äh Entscheidungen fäl­len. Ab-Stand!

    In der Tat! Dieser Ort scheint sei­ne Reize zu besit­zen. Wir könn­ten end­lich alle Frei sein, wenn .……

  2. Auszug
    Sep 16 2024
    McCarthy im Wissenschaftsbetrieb.
    Das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn im Kündigungsschutzprozess von Ulrike Guérot

    19 Minuten Lesedauer

    Roland Stöbe und Falk Meinhardt

    Das erst­in­stanz­li­che Urteil1 im Fall Ulrike Guérot ist nun veröffentlicht.
    Die FAZ preist das 276 Randnummern umfas­sen­de Urteil als „weg­wei­send“ und lobt die „über­zeu­gen­de“ und „lehr­buch­mä­ßig durch­ge­führ­te juri­sti­sche Prüfung“.
    Diese Einschätzung wird von den Verfassern die­ses Beitrags nicht geteilt.

    Schlussgedanken
    Sollte die Strenge des Arbeitsgerichts Bonn Bestand haben, müss­ten im wis­sen­schaft­li­chen Betrieb alle Alarmglocken klin­geln. Denn wenn nur die in „jeder Hinsicht“ feh­ler­freie „eige­ne gei­sti­ge Leistung“ Gewähr bie­ten kann, nicht nach Jahr und Tag wegen einer Täuschung im Bewerbungsprozess einer Kündigung aus­ge­setzt zu sein, steigt der Konformitätsdruck zu „poli­tisch kor­rek­tem“ Verhalten. Auch eine im bestehen­den Anstellungsverhältnis zu einem kon­tro­ver­sen Thema geschrie­be­ne popu­lär­wis­sen­schaft­li­che Streitschrift – eif­rig durch­sucht –, böte mög­li­cher­wei­se Kündigungsgründe, an die bis­lang nicht zu den­ken war. Wer plötz­lich nicht mehr zu den „Guten“ gehört, kann sich dann ganz schnell als Fallbeispiel des dem­nächst erschei­nen­den Buchs „Wer stört, muss weg“18 ein­rei­hen. Welcher (ange­stell­te) Hochschullehrer woll­te sich dann noch zu poli­tisch kon­tro­ver­sen Themen äußern? 

    Es soll­te in die­sem Zusammenhang nach­denk­lich stimmen,
    dass in den USA seit 2013 mehr Vertragsverhältnisse von Hochschullehrern im Kontext kon­tro­ver­ser Äußerungen oder Forschungen been­det wur­den als in der McCarthy-Ära.19

    Ebenso beacht­lich ist es, dass aus­ge­rech­net die Top-Universität Harvard nun in Folge mehr­fach auf dem letz­ten Platz des von der Foundation for Individual Rights and Expression (FIRE) her­aus­ge­ge­be­nen Free Speech Rankings zum Klima der Meinungsfreiheit inner­halb von Universitäten geli­stet wird. 

    Und abschlie­ßend sei noch dem Eindruck Ausdruck ver­lie­hen, dass es sich mit den Grundsätzen der guten wis­sen­schaft­li­chen Praxis und einer Skandalisierung, die einem rechts­för­mi­gen Einschreiten oft­mals vor­aus­geht, wie mit dem mär­chen­haf­ten Knüppel aus dem Sack ver­hält. Beiden Fällen ist ein vol­un­ta­ti­ves Element beim Einsatz nicht fremd. Ist eine main­stream-media­le Skandalisierung – weil die Grenzen des gera­de herr­schen­den Diskurskorridors ver­las­sen wur­den – oppor­tun, wie im hier bespro­che­nen Fall, fin­det die­se statt; die Hochschule lei­tet anschlie­ßend ein förm­li­ches Verfahren ein. Besteht kein poli­ti­sches Interesse an einer genaue­ren Prüfung und soll der Mantel des Schweigens über den jewei­li­gen Fall gebrei­tet wer­den, so hel­fen auch ein­zel­ne Artikel in der Presse nicht, um Licht ins Dunkel zu brin­gen oder ein rele­van­tes Handeln auszulösen. 

    So soll z. B. die sozi­al­phi­lo­so­phi­sche Arbeit „Justice and the Function of Health Care“, mit der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach den Doktortitel an der Harvard School of Public Health erwarb, allen­falls bestreit­ba­ren Wert20 haben und die Umstände, die ihm eine Professur ver­schaff­ten, – vor­sich­tig for­mu­liert – zwei­fel­haft sein. Geschadet hat es ihm bis heu­te nicht. 

    Ebenso sol­len nicht nur das Gutachten, son­dern sogar die Namen der Gutachter im Bestellungsverfahren von PräsBVerfG Stephan Harbarth zum Honorarprofessor an der Universität Heidelberg unter Verschluss bleiben.21 Da bleibt ein Gschmäckle, wie der Schwabe sagen würde.

    18
    Heike Egner und Anke Uhlenwinkel: Wer stört, muss weg!
    Die Entfernung kri­ti­scher Professoren aus Universitäten: Westend Verlag 1. Edition 18.11.2024.

    19
    Lukianoff/​Schlott: The Canceling of the American Mind, S. 59; sie­he auch: Scholars under Fire Database.
    20
    Seibert: Karl Lauterbachs Dissertation und sein abseh­ba­res Versagen als Gesundheitspolitiker.
    21
    VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023, 10 S 314/​23.

    https://​netz​werk​kri​sta​.de/​2​0​2​4​/​0​9​/​1​6​/​m​c​c​a​r​t​h​y​-​i​m​-​w​i​s​s​e​n​s​c​h​a​f​t​s​b​e​t​r​i​eb/

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