Während die Wiederholungstäter Spahn und Lauterbach weiter Karriere machen, geraten auch Jahre nach der Corona-Show ihre Opfer ins Visier der Justiz.

»... Es gehe darum zu klären, „ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt im Zusammenhang einer möglichen Erschleichung einer falschen Beurkundung oder/und Urkundenfälschung (Corona-Zertifikate)“, sagte Simon Kopp, der Leiter der Medienstelle der Staatsanwaltschaft Luzern, der SDA. Für Xhaka gelte die Unschuldsvermutung…«



