Was für eine Frage!

»Nach dem erfolg­rei­chen Hackerangriff auf die Berliner Verwaltung flie­ßen die Informationen nur spär­lich – zumin­dest in Richtung Öffentlichkeit. Anfangs hieß es, es sei­en nur ohne­hin öffent­li­che Daten gestoh­len wor­den. Zuletzt muss­te Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) jedoch mehr und mehr besorg­nis­er­re­gen­de Details bekannt geben: Mit 5,79 Tera-Byte soll ein immenses Datenvolumen kopiert wor­den sein, dar­un­ter per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten…

Vermutet wird, dass die Gruppe oder deren Auftraggeber aus Russland oder Osteuropa her­aus agie­ren oder gesteu­ert wer­den. Das gel­te als „wahr­schein­lich“, sag­te ein deut­scher IT-Sicherheitsexperte dem Tagesspiegel am Samstag. Viel mehr ist über die Identität der Hacker nicht bekannt…«

Das ist doch, gemes­sen an der Modellierung von Hitzetoten durch das RKI, eine zutiefst wis­sen­schaft­li­che Darstellung. Was machen die unbe­kann­ten Kriminellen, "wahr­schein­lich" Russen?

»Die kopier­ten Daten wer­den in den ange­grif­fe­nen Netzen meist ver­schlüs­selt, sodass die Opfer nicht mehr dar­auf zugrei­fen kön­nen. Dann wird ein Countdown für die Zahlung des gefor­der­ten Lösegelds akti­viert. Zahlt ein Opfer nicht, dro­hen die Angreifer mit der Veröffentlichung oder dem Verkauf der Daten im Darknet…

Unklar ist, ob die im Darknet ver­öf­fent­lich­te Selbstbezichtigung von Rhysida und deren Angaben zu den gestoh­le­nen Daten belast­bar sind. Beim Senat ist die Rede davon, dass „der­zei­ti­gen Erkenntnissen zufol­ge“ kein grö­ße­rer Schaden ent­stan­den ist als bis­lang bekannt. Zuletzt hat­te der Senat jedoch sei­ne Aussagen zur Schwere des Angriffs wie­der­holt kor­ri­gie­ren müs­sen.«

Einem wei­te­ren Bericht des "Tagesspiegel" ist zu entnehmen:

»… Laut „Spiegel“ könn­ten die Hacker äußerst bri­san­tes Material erlangt haben. Sie behaup­ten, nicht nur Daten von rund 80.000 Ordnungswidrigkeitsverfahren und mehr als 46.500 Verträgen zu besit­zen, son­dern auch Informationen über Einrichtungen der kri­ti­schen Infrastruktur sowie Justizunterlagen, Notfallpläne, Passwörter und knapp 6000 Dateien mit Login-Daten…

Wie das Magazin berich­te­te, poste­ten die Hacker Ausrisse aus ein­zel­nen Dokumenten mit Überschriften wie „Vertrauliche Personalsache“ sowie den Briefköpfen des Bundesrats und der Senatsverwaltung für Mobilität. Die Zahl der kopier­ten Datensätze liegt Tagesspiegel-Informationen zufol­ge zwi­schen 100.000 und 200.000. Zugang zum Landesnetz ver­schaff­ten sich die Täter offen­bar durch den Klick eines Mitarbeiters auf eine Phishing-Mail…

Cyberangriff war tagelang unbemerkt geblieben

Am Mittwoch war bekannt gewor­den, dass der Angriff bereits deut­lich frü­her begon­nen hat­te als zunächst kom­mu­ni­ziert. Wie die Senatskanzlei am Mittwoch auf Nachfrage erklär­te, hat die Senatsverkehrsverwaltung erst­mals am 7. August einen Datenabfluss gemel­det. Warum die Behörde genau wie die eben­falls betrof­fe­ne Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erst sie­ben Tage spä­ter – am 14. August – vom Netz getrennt wur­de, ist unklar.

Zudem bestä­tig­te die Senatskanzlei, dass im Zuge der lau­fen­den Untersuchungen wei­te­re Datenabflüsse fest­ge­stellt wur­den. „Es kann nicht aus­ge­schlos­sen wer­den, dass im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auch per­so­nen­be­zo­ge­ne oder son­sti­ge nicht-öffent­li­che Daten betrof­fen sind“, heißt es in der Pressemitteilung…«
tages​spie​gel​.de (28.8.26)

Jenseits davon, woher der kri­mi­nel­le Angriff kommt, stellt sich die Frage, wie töricht es ist, hoch­sen­si­ble Daten der BürgerInnen auf der­art angreif­ba­re Weise zu spei­chern. In den beklag­ten Zeiten von Fax und Papierakten wäre Derartiges undenk­bar gewe­sen. Zugleich wirft der Vorfall, der ja nicht ein­zig­ar­tig ist, eine Licht auf das voll­mun­di­ge Geschwätz von Dobrindt et al., wonach immer mehr Überwachung im Inneren einen Schutz vor Angriffen erzeuge.

Nicht wirk­lich beru­hi­gend ist die Aussage der Innensenatorin Spranger (SPD):

»„Nach jet­zi­gem Stand ist die Wahlumgebung sicher“, sag­te sie und erklär­te, es sei­en aus den für die Durchführung der wahl­re­le­van­ten Bereiche „kei­ner­lei Daten abge­flos­sen“.«

12 Antworten auf „Was für eine Frage!“

  1. 28.08.2026, 15:39 Uhr – Presse- und Informationsamt des Landes Berlin
    Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner und Innensenatorin Iris Spranger: „Das Land Berlin lässt sich nicht erpressen“

    Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

    Nach dem IKT-Vorfall im Landesnetz Berlin soll das Land Berlin erpresst wer­den. Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, und die Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, erklä­ren dazu am Freitag: „Das Land Berlin lässt sich nicht erpres­sen. Gegen die mut­maß­li­chen Täter des Hacker-Angriffs auf das Landesnetz Berlin ermit­teln in enger Zusammenarbeit das Landeskriminalamt Berlin, die Staatsanwaltschaft und die Sicherheitsbehörden des Bundes mit Hochdruck. Die Untersuchungen zu Inhalt und Umfang der abge­flos­se­nen Daten wer­den mit gro­ßer Intensität vorangetrieben.“

    Nach dem IKT-Vorfall wur­de im Rahmen der lau­fen­den foren­si­schen Untersuchungen fest­ge­stellt, dass es im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt infol­ge des IKT-Vorfalls im Landesnetz Berlin zu wei­te­ren Datenabflüssen gekom­men ist. Inhalt und Umfang der betrof­fe­nen Daten wer­den wei­ter geprüft. Es kann nicht aus­ge­schlos­sen wer­den, dass auch per­so­nen­be­zo­ge­ne oder son­sti­ge nicht-öffent­li­che Daten betrof­fen sind. Der Zeitpunkt des Datenabflusses lag zwi­schen dem 7. und 12. August 2026 – und vor den Netzabtrennungen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen am 14. August 2026. Die zustän­di­gen Stellen wie die Landesdatenschutzbeauftragte und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wer­den fort­lau­fend über die neu­en Kenntnisse unterrichtet.

    Am Freitagmorgen tra­fen sich der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, die Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Ute Bonde, sowie der Chief Digital Officer des Landes Berlin, Florian Hauer, mit Vertretern der Sicherheitsbehörden von Bund und Land. Um 14:00 Uhr wur­de der Senat in einer Sitzung über die aktu­el­le Lage nach dem IKT-Vorfall infor­miert. In Anschluss dar­an infor­mier­ten der Regierende Bürgermeister und die Innensenatorin auch die Vorsitzenden der Abgeordnetenhaus-Fraktionen.

    Die foren­si­schen Untersuchungen und das Scanning des Landesnetzes Berlin dau­ern bis auf Weiteres an. Auch der IKT-Notfallstab bleibt bis auf Weiteres aktiv.

  2. „Nach jet­zi­gem Stand ist die Wahlumgebung sicher"

    Aha. Was für den Wahlkampf alles her­hal­ten muss. Und so wird auch die heu­ti­ge deut­sche Finanzoligarchie ihre Freude an den kom­men­den Wahlergebnissen haben, denn sie haben ganz gezielt dar­auf hingesteuert.

    Also mal ehr­lich: Wen inter­es­sie­ren denn Einbrüche in Privatunternehmen? Das ist per­sön­li­ches Pech, mehr nicht. Das Schlimme ist nur: Es ist Alltag.

  3. 1. Warum klicken Mitarbeiter auf phishing-mails?

    und 2.

    ".…Warum die Behörde genau wie die eben­falls betrof­fe­ne Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erst sie­ben Tage spä­ter – am 14. August – vom Netz getrennt wur­de, ist unklar.…"

    3. Und wie­so sind die Daten nicht auto­ma­tisch vom Internet getrennt gespeichert.

    oder ist das alles womög­lich sowie­so irrele­vant, wenn die Geheimdienste alle mög­li­chen Befugnisse haben, die kei­ner Kontrolle mehr unterliegen.

  4. Außer Acht las­send, dass der Leibhaftige selbst dahin­ter­stecken mag: Selbst wenn eine sol­che "Gruppe" aus dem moder­nen Mordor (umgangs­sprach­lich auch schlicht Russland genannt) agie­ren soll­te, ist dies für die zen­tra­le Frage voll­kom­men irrele­vant. Warum funk­tio­niert der Datenschutz nicht? Es ist nicht eine Frage des Hackings, es ist eine Frage, war­um der Datenschutz immer und immer wie­der sich als hoch defi­zi­tär her­aus­stellt. Neben der Frage, ob eine mög­li­cher­wei­se grö­ße­re men­ge an Daten für die eigent­li­chen Aufgaben über­haupt noch not­wen­dig waren (aber wis­sent­lich oder unwis­sent­lich nicht gelöscht wurden).

    1. Kleiner Tipp@Clarence O'Mikron

      Es ging noch nie um Datenschutz bzw. den Schutz per­sön­li­cher Daten oder den Schutz der Privatsphäre. Das Gefasel von Datenschutz war schon immer eine hoh­le Phrase.

      Nur mal ein Beispiel:
      Bei einem Bewerbungsgespräch fie­len mir meh­re­re Mappen ins Auge die auf dem Tisch des Personalers rum­la­gen. Ganz oben­drauf eine Mappe mit dem Foto eines ehe­ma­li­gen Kollegen. Als ich nach weni­gen Sätzen merk­te daß hier eine Anstellung kei­nen Sinn machen wür­de, sag­te ich mei­nem Gegenüber, mit der Hand auf das Foto wei­send: So, der Achim hat sich hier auch bewor­ben? Da kön­nen Sie mir ja sei­ne Mappe gleich mitgeben.

  5. klingt irgend­wie komisch:

    01.09.2026, 13:09 Uhr – Presse- und Informationsamt des Landes Berlin
    Entschließungsantrag des Landes Berlin zur Verbesserung des straf­recht­li­chen Schutzes vor ter­ro­ri­sti­schen Gefahren und zur Fortentwicklung des Jugendstrafrechts

    Aus der Sitzung des Senats am 1. September 2026:

    Der Senat hat heu­te auf Vorlage von Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, beschlos­sen, eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung des straf­recht­li­chen Schutzes vor ter­ro­ri­sti­schen Gefahren und zur Fortentwicklung des Jugendstrafrechts einzubringen.

    Die Initiative benennt drei zen­tra­le Bereiche gesetz­ge­be­ri­schen Handlungsbedarfs:

    Staatsschutzkompetenzen bün­deln: Nach gel­ten­der Rechtslage sind für Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender im Regelfall die Jugendgerichte zustän­dig. Das gilt auch für zahl­rei­che Staatsschutzdelikte. Künftig sol­len auch für ent­spre­chen­de Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender allein die Staatsschutzkammern der Landgerichte zustän­dig sein. Diese befas­sen sich fort­lau­fend mit ter­ro­ri­sti­schen und ande­ren Staatsschutzverfahren und ver­fü­gen des­halb über beson­de­re Erfahrung und Expertise in die­sem Bereich.

    Strafbarkeitslücke beim Verbreiten von Propagandamitteln ter­ro­ri­sti­scher Organisationen schlie­ßen: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Juni 2026 ist Paragraf 86 Strafgesetzbuch (StGB), der das Verbreiten von Propagandamitteln ver­fas­sungs­wid­ri­ger und ter­ro­ri­sti­scher Organisationen unter Strafe stellt, auf die Terrororganisation „Islamistischer Staat“ nicht anwend­bar. Die Verbreitung ent­spre­chen­der Propagandamittel kann des­halb bis­lang nur nach dem Vereinsgesetz mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahn­det wer­den, Paragraf 86 StGB sieht dage­gen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor und ermög­licht zudem wei­ter­ge­hen­de Ermittlungsmaßnahmen. Der Anwendungsbereich des Paragrafen 86 StGB soll des­halb ent­spre­chend erwei­tert werden.

    Anwendung von Erwachsenenstrafrecht als Regelfall bei Heranwachsenden: Die Rechtsordnung weist Heranwachsenden zwi­schen 18 und 21 Jahren grund­sätz­lich die Eigenverantwortung Erwachsener zu. Dennoch wird nach der der­zei­ti­gen gericht­li­chen Praxis im Bereich der schwer­sten Kriminalität in etwa 90 Prozent der Fälle das Jugendstrafrecht zur Anwendung gebracht. Dies erscheint nicht sach­ge­recht. Der Grundsatz, dass ein jun­ger Mensch mit Eintritt der Volljährigkeit ein mit allen Rechten und Pflichten aus­ge­stat­te­tes Mitglied der Gesellschaft wird, muss auch für das Strafrecht gel­ten. Künftig soll des­halb bei Volljährigen grund­sätz­lich das Erwachsenenstrafrecht gel­ten. Nur dann, wenn im Einzelfall erheb­li­che Verzögerungen in der gei­sti­gen und sitt­li­chen Entwicklung des Täters fest­ge­stellt wer­den, soll wei­ter­hin Jugendstrafrecht ange­wen­det wer­den können.

    Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz: „Der Anschlag auf den Berliner CSD hat uns auf schreck­li­che Weise vor Augen geführt, wie ernst die Bedrohung durch isla­mi­sti­schen Terrorismus wei­ter­hin ist. Unser Rechtsstaat muss dar­auf ent­schlos­sen reagie­ren kön­nen: Mit einem Strafrecht, das kla­re Regeln für die straf­recht­li­che Verantwortung Volljähriger setzt, Zuständigkeiten dort bün­delt, wo beson­de­re Expertise gefragt ist, und Strafbarkeitslücken beim Verbreiten von Propagandamitteln ter­ro­ri­sti­scher Organisationen kon­se­quent schließt. Ein wehr­haf­ter Rechtsstaat braucht ein Strafrecht, das den Bedrohungen unse­rer Zeit gewach­sen ist.“

  6. 03.09.2026, 17:13 Uhr – Presse- und Informationsamt des Landes Berlin
    Aktuelle Lage nach dem IKT-Vorfall im Landesnetz Berlin

    Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

    Nach dem IKT-Vorfall im Landesnetz Berlin hat die Sicherheit des Landesnetzes, der Schutz der Beschäftigten im Land Berlin sowie der Berlinerinnen und Berliner höch­ste Priorität. Wie bereits mit­ge­teilt, hat sich eine Gruppe mit dem Namen Rhysida zu der Tat bekannt und behaup­tet, im Besitz von gestoh­le­nen Daten im Umfang von 5,7 Terabyte zu sein. Seit ver­gan­ge­nen Freitag erpres­sen die mut­maß­li­chen Täter das Land Berlin und haben die gestoh­le­nen Daten im Rahmen einer Versteigerung zum Kauf ange­bo­ten. Das Mindestgebot lag bei 30 Bitcoins, also ca. zwei Millionen Euro. Es ist nicht aus­zu­schlie­ßen, dass die mut­maß­li­chen Täter am mor­gi­gen Freitag, den 4. September 2026, die von ihnen gestoh­le­nen Daten ver­öf­fent­li­chen. Darunter kön­nen nach jet­zi­gem Kenntnisstand auch per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten von Beschäftigten des Landes Berlin, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen sein.

    Der Senat und die bei­den betrof­fe­nen Senatsverwaltungen für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen arbei­ten eng mit dem Landeskriminalamt Berlin (LKA), der Staatsanwaltschaft Berlin, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und wei­te­ren Sicherheitsbehörden im Bund zusam­men. Das LKA als auch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt haben jeweils soge­nann­te Besondere Aufbauorganisationen (BAO) ein­ge­rich­tet, um die Kräfte zu den Ermittlungen, zur Analyse des Angriffs, zur Sicherung der Daten und zur Beratung der Beschäftigten zu bün­deln. Darüber hin­aus wur­de eine Taskforce zwi­schen den bei­den Senatsverwaltungen ein­ge­rich­tet. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen koor­di­niert alle Maßnahmen über den ein­ge­setz­ten Krisenstab, hat für die Bediensteten eine Ansprechstelle ein­ge­rich­tet und bin­det einen exter­nen Vertrauensanwalt als Ansprechpartner in ver­trau­li­chen oder
    recht­lich rele­van­ten Sachverhalten.

    Es lie­gen der­zeit kei­ne Erkenntnisse vor, dass das Landesnetz noch infil­triert ist. Die foren­si­schen Untersuchungen dau­ern aber an. Gegenstand der Untersuchungen ist auch, ob mög­li­cher­wei­se wei­te­re Daten abge­flos­sen sind. Auch der IKT-Notfallstab tagt bis auf Weiteres.

    Sofern im Rahmen der Analyse der abge­flos­se­nen Daten ein­zel­ne betrof­fe­ne Personen iden­ti­fi­ziert wer­den, wer­den die­se risi­ko­ba­siert, ent­spre­chend der gesetz­li­chen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Berliner Datenschutzgesetzes von den zustän­di­gen Senatsverwaltungen informiert.

    Betroffene, deren Daten ver­öf­fent­licht wer­den, soll­ten Strafanzeige erstat­ten – ent­we­der über die Internetwache der Polizei Berlin oder über jede ört­li­che Polizeidienststelle. Die Beschäftigten sind infor­miert, dass ihnen Beratung zur Verfügung steht.

    Florian Hauer, Chief Digital Officer des Landes Berlin: „Das Land Berlin lässt sich nicht erpres­sen. Die Sicherheit der Beschäftigten im Land Berlin und der Berlinerinnen und Berliner steht für uns im Vordergrund. Wir arbei­ten mit den Sicherheitsbehörden des Landes und des Bundes mit Hochdruck dar­an, das Landesnetz Berlin zu sichern und die Sicherheit wei­ter zu erhö­hen. Wer unser Landesnetz und damit Berlin angreift, begeht eine schwer­ste Straftat – und scha­det damit uns allen. Ich dan­ke allen Beteiligten aus Land und Bund für die her­aus­ra­gen­de und ver­trau­ens­vol­le Zusammenarbeit in den ver­gan­ge­nen Tagen. Gemeinsam wer­den wir die Krise bewältigen.“

  7. die sind außer­ge­wöhn­lich groß, die­se landespressemitteilungen.
    ich dach­te, ich lege das hier als doku­ment ab, für die zukunft.
    ich dach­te, der bei­trag ist schon vor­bei, es stört nie­mand, wenn ich das hier poste. ver­lin­ken ist lang­wei­lig. wenn es eine kosten­fra­ge ist, neh­me ich mich zurück.

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