
»Die von der damaligen Bundestagspräsidentin Bärbel Bas am 12. Januar 2022 erlassene Allgemeinverfügung sah verschärfte Zugangsregeln für Abgeordnete vor. In den Bereichen des Bundestages, in denen zuvor die „3G“-Regel gegolten hatte (Plenum, Ausschüsse, Veranstaltungen), galt danach „2G+“. Dies betraf vor allem den Zutritt zum Plenarsaal, der auf Geimpfte und Genesene beschränkt war, die zusätzlich einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest oder eine Auffrischungsimpfung („Boosterung“) nachweisen mussten. Nicht geimpfte Abgeordnete konnten an Plenarsitzungen nur bei Nachweis eines negativen Tests auf gekennzeichneten Plätzen der Tribünen teilnehmen, nicht aber auf der unteren Ebene des Plenarsaals…«
Geklagt hatte die AfD-Bundestagsfraktion, beschlossen wurde am 9.6.26, Az.: 2 BvE 1 /22. Daß es u.a. um die Teilnahme am Gedenktag für die Naziopfer ging, entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie. Update: Jetzt stimmt der Link zum Urteil



