Und dann noch 2.000 Tonnen verbrannter FFP2-Masken

Wie vie­len klei­nen Gewerbetreibenden könn­te die Rückzahlung der "Corona-Hilfen" erlas­sen wer­den für die Summe, die nun wegen Panikmache und mafiö­ser Bestellungen durch Jens Spahn fäl­lig wird?

»Wie das Kölner Oberlandesgericht mit­teil­te, fäll­te es schon Ende Mai ein Urteil gegen den Bund (Aktenzeichen 8 U 123/​25). Dabei ging es um die Klage eines Maskenhändlers mit Sitz auf Mallorca, der in der Vorinstanz – dem Bonner Landgericht – rund 33 Millionen Euro zuge­spro­chen bekom­men hat­te (Aktenzeichen 8 U 14/​25).

Das OLG Köln kor­ri­gier­te die­sen Betrag nun aber auf rund 220 Millionen Euro nach oben. Hinzu kom­men noch Zinsen und Zinseszinsen, die bei mehr als 100 Millionen Euro lie­gen dürf­ten. Zuvor hat­te der „Spiegel“ dar­über berich­tet. Das Urteil ist bis­lang nicht rechts­kräf­tig, der Bund ist Gerichtsangaben zufol­ge in Revision gegangen.…

Viele Händler wur­den ihre Masken trotz Vertrags nicht los – der Bund ver­wei­ger­te ihnen wegen angeb­li­cher Mängel oder wegen ver­meint­li­cher Fristversäumnis die Abnahme. Dagegen klag­ten eine Vielzahl von Firmen, die Vergleichsversuche und Gerichtsverhandlungen zogen sich hin. Nach eini­gen Urteilen wird inzwi­schen aber deut­lich, dass es rich­tig teu­er wer­den könn­te für den Bund. Der Streitwert sum­miert sich laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums von ver­gan­ge­ner Woche auf 2,3 Milliarden Euro. Rechtskräftig abge­schlos­sen sind bis­lang nur weni­ge Verfahren.

Das Urteil des Kölner Oberlandesgerichts ist nun eine wei­te­re schlech­te Nachricht für das Bundesgesundheitsministerium. In der ersten Instanz war es noch rela­tiv glimpf­lich davon­ge­kom­men, da das Bonner Landgericht die Zahlungsverpflichtung nur auf Masken bezog, die der Bund als man­gel­haft bean­stan­det hat­te. Laut Lieferant waren sie das nicht. Deutlich mehr Masken des Klägers hat­te der Bund gar nicht erst ange­nom­men und sich hier­bei auf ein ver­meint­li­ches Fristversäumnis beru­fen. Der Lieferant monier­te, dass er gar kei­ne Chance auf Warenabgabe bekom­men hatte.

Die Bonner Richter lie­ßen das Fristversäumnis gel­ten, die Kölner Richter hin­ge­gen nicht...«

Würden wir nicht alle als Steuerzahlende zur Kasse gebe­ten, könn­te man fei­xend auf die Absurdität ver­wei­sen, die sehr schön Aspekte des kapi­ta­li­sti­schen Wirtschaftens illustriert:

Wegen einer (von vie­len befrag­ten) gesund­heit­li­chen Notlage bestellt der Bund zum extrem über­höh­ten Preis von 4,50 Euro Milliarden FFP2-Masken. Bereits damals war nicht nur nör­geln­den Maßnahmen-GegnerInnen klar: Derartige Staubschutzmasken haben, rich­tig und ein­ge­wie­sen getra­gen, Vorteile etwa im Straßenbau. Für gesund­heit­li­che Zwecke sind sie völ­lig unge­eig­net (s.u.). Dennoch wur­de künst­lich ein Markt für sie geschaffen.

Als die "Marktteilnehmer" und Glücksritter, ger­ne mit Sitz auf Mallorca, zugrei­fen woll­ten, zog Spahn die ille­ga­le Notbremse. Doch weil Marktgesetze zumin­dest gleich­ran­gig dem Grundgesetz sind, zieht der Staat (wir alle als Zahlende) zugleich den Kürzeren. Erneut wer­den nie­mals gelie­fer­te Waren für sehr viel Geld bezahlt. Doch auch ver­gü­te­te (ver­sil­ber­te?) kom­men uns teu­er zu stehen:

Warum eigent­lich, fragt der SWR. Na, weil sie abge­lau­fen sind. Warum sie über­haupt in Unmassen bestellt wur­den, inter­es­siert so wenig wie beim glei­chen Vorgehen mit "Impfstoffen".


Interessant in die­sem Zusammenhang:

4 Antworten auf „Und dann noch 2.000 Tonnen verbrannter FFP2-Masken“

  1. Ja war­um wohl? Warum ein Ablaufdatum? Ich bins leid, das hier stän­dig erklä­ren zu müs­sen. Es gibt eben Menschen die wer­den den Kapitalismus nie verstehen.

      1. Ach @aa, sind die­se Masken etwa pro­du­ziert wor­den weil sie gebraucht wur­den? Sehen Sie, genau des­we­gen gibt es das Ablaufdatum. Weil nicht nur die Masken son­dern jedes Produkt zu einen bestimm­ten Zeitpunkt an einem bestimm­ten Ort sein muß (Logistik). Überbestände infol­ge Überlagerung sind Gift für Waren-Termin-Geschäfte und füh­ren außer­dem zu schlech­ten Bewertungen der Unternehmen (Rating).

        Und dar­um wird beim hap­py end im Film jewöhn­lich abjeblendt.

    1. Nach Ablaufdatum, könn­te man ein zwei­tes Ablaufdatum drauf­drucken, näm­lich für "Corona o.ä.". Da gel­ten ande­re Raten. Extrem for­mu­liert: Wenn Maske nix nüt­ze, dann Ablaufdatum (fast) Egal. Dann auf­ge­druckt ab wann die Maske mehr Bakterien und Prtikel ab x‑micrometers pro­du­ziert als abhält, und ab damit in die Atombunkerscapacities. – sssst…

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