Der „Lackaffe“ kostete nur 100 Euro

»Anlass für das Verfahren war öffent­lich geäu­ßer­te Kritik bei einem Besuch von Merz in Heilbronn im Oktober ver­gan­ge­nen Jahres. Die ört­li­che Polizei hat­te bei Facebook auf ein Flugverbot für die Zeit des Kanzlerbesuchs hin­ge­wie­sen. Zu dem amt­li­chen Posting wur­den zahl­rei­che Nutzer-Kommentare abge­ge­ben. Bei 38 Einträgen prüf­te die Staatsanwaltschaft dar­auf­hin, ob die­se ins­be­son­de­re mit Blick auf den Tatbestand der „gegen Personen des poli­ti­schen Lebens gerich­te­ten Beleidigung“ nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch (StGB) straf­bar sind…

Der „Lackaffe“ kostete nur 100 Euro

Teilweise wur­den die Verfahren an ande­re Staatsanwaltschaften wei­ter­ge­ge­ben, teil­wei­se man­gels Tatverdacht ein­ge­stellt – etwa bei der Bezeichnung von Merz als „Pinocchio“ oder als „Lügen-Kasper“. Für die Schmähung des Kanzlers als „Lackaffe“ hat­te die Staatsanwaltschaft dage­gen eben­falls 30 Tagessätze bean­tragt. Ein Netto-Durchschnittsgehalt zugrun­de gelegt, sind das deut­lich mehr als 2000 Euro. Das Amtsgericht Heilbronn hat das Verfahren am Freitag gegen Zahlung einer Geldauflage von 100 Euro ein­ge­stellt...

Paragraf 188 StGB ist wegen sei­ner mög­li­chen Einschüchterungswirkung bei poli­ti­schen Diskussionen umstrit­ten. Die Vorschrift soll eine „im poli­ti­schen Leben des Volkes ste­hen­de Person“ beson­ders vor Beleidigungen schüt­zen, wenn die Tat „geeig­net“ ist, des­sen „öffent­li­ches Wirken erheb­lich zu erschwe­ren.“…«



In wel­che Tradition sich die Justiz stellt, wird in einem kennt­nis­rei­chen Artikel auf lto​.de (1.12.24) gezeigt:

»... Weil aus­ge­rech­net die Redakteure sati­ri­scher Blätter rela­tiv sel­ten, dann auch meist nur zu Geldstrafen ver­ur­teilt wur­den, haben die Verfahren wegen Majestätsbeleidigung im histo­ri­schen Gedächtnis gern einen Zug ins Komische.

Wegen Majestätsbeleidigung wur­den wäh­rend der Amtszeit Kaiser Wilhelms II., 1888 bis 1918, aber nicht weni­ger als 12.000 Anklagen erho­ben, es kam zu mehr als 9.200 Verurteilungen. Wer ernst­haf­ten Journalismus betrieb, noch dazu für die sozi­al­de­mo­kra­ti­sche Presse, muss­te mit exi­stenz­ge­fähr­den­den Strafen rech­nen…«

2 Antworten auf „Der „Lackaffe“ kostete nur 100 Euro“

  1. Ist doch fein.
    So kann man auf der einen Seite jede Menge Schotter kas­sie­ren (was wohl der Hauptgrund für der­ar­ti­ge "Verfahren" ist), zum ande­ren eine Reihe an unlieb­sa­men Widerporsten mund­tö­ten, end­lich wie­der den dum­men Pöbel als Untertan und Befehlsempfänger behan­deln und Denunziation salon­fä­hig machen.
    Was will das macht­gei­le Politiker- und Juristenherz mehr ?
    Ich käme auch nie auf die Idee, irgend­wel­che Vertreter die­ser "Berufsgruppen" als "Lackaffen" zu titu­lie­ren. Ich ver­mu­te viel­mehr, daß Lack sau­fen zu deren bevor­zug­ter Tätigkeit gehört.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert