Bastian Brinkmann ("Mit projektverantwortlich bei großen Investigativ-Recherchen wie den Panama Papers. Ausgezeichnet mit dem Helmut-Schmidt-Journalistenpreis") gibt ein schönes Beispiel dafür, wie in einer weitgehend gleichgerichteten Medienlandschaft auch mal geäußert werden darf, was sich vordergründig als Kritik verstehen läßt.

Brinkmann ist erzürnt. Über den Schwindel von Lars Klingbeil mit dem Bürgergeld und der GKV:
»... Doch dann kam SPD-Chef Lars Klingbeil. Er gab den Verhandlungen über das Sparpaket im Gesundheitssystem einen bemerkenswerten Dreh. Klingbeil nimmt sich zwei Milliarden Euro aus den Krankenkassen, weil das seine Arbeit als Finanzminister leichter macht. Er muss jetzt weniger im Haushalt sparen. Dabei war zuletzt das Gegenteil diskutiert worden: Die gesetzlich Versicherten übernehmen nämlich den Großteil der Gesundheitskosten der Bürgergeldempfänger. Es geht um zwölf Milliarden Euro, die aus Beiträgen finanziert werden und nicht aus Steuern…
Die Krankenkassen sollen zwar kommendes Jahr mehr Geld für die Gesundheitskosten der Bürgergeldempfänger bekommen. Allerdings bietet Klingbeil 250 Millionen Euro. Das ist im Bundeshaushalt nur eine Nachkommastelle. Wer sich dafür feiern lassen will, könnte als Chef auch einen Bonus von fünf Euro an seine Mitarbeiter auszahlen und sich dann wundern, dass die das lächerlich finden«
"Besonders dreist" findet er das, und Recht hat er. Doch zuvor hat er seine Überschrift mal eben relativiert:
»… Die gesetzlichen Krankenkassen überweisen unzählige Milliarden an Ärzte, Apotheker und die Pharmaindustrie. Bei denen zu kürzen, erwärmt das Genossenherz: Ärzte fahren im Klischee häufig Porsche und wählen FDP, Apotheker sind auch nicht besser, und die bösen Pharmakonzerne kassieren uns mit ihrem Chemiekram alle ab und kommen sogar oft aus den USA, igitt. Nehmet den Reichen und gebet den gesetzlich Versicherten, das wären Reformen, für die auch die Linken in der SPD gerne die Hand heben würden. Und jenseits aller Feindbilder stimmt es sogar: Es fließt zu viel Geld in das Gesundheitssystem…«
Feindbilder also der Linken (?) in der SPD. Doch was stimmt? "Es fließt zu viel Geld in das Gesundheitssystem". Da muß man doch einfach sparen!
Sein Kommentar endet in Solidarität mit den Facharbeitern. Und wohl auch mit sich:
»Den Facharbeitern brockt die SPD noch mehr ein. Denn durch das Sparpaket erhöht die Regierung die Beitragsbemessungsgrenze, um Milliarden einzusammeln. Das trifft auch ganz normale Menschen mit IG-Metall-Tarifvertrag. Dabei wäre im Gesundheitssystem woanders noch viel Geld zu holen. Klar, man müsste sich anlegen mit den Ärzten, Apothekern und Pharmakonzernen. Aber war die SPD nicht mal dafür da?«
Das muß verdammt lange her sein. Wohl mehr als hundert Jahre. Die neuere Geschichte der Gesundheitspolitik ist geprägt von Leuten wie Ulla Schmidt (Preisträgerin des "Michael Müller hilft Award") und Karl Lauterbach. Also verknüpft mit Zusatzbeiträgen, Fallpauschalen und Krankenhausschließungen, im Fall Lauterbach auch von Milliarden-Vergeudung und riesigen Verschiebungen in die Taschen der Pharmaindustrie unter dem Vorwand "Corona-Pandemie".
Zur Beitragsbemessungsgrenze:
Gesetzlich geregelt wird sie, orientiert an der Entwicklung der Einkommen, jährlich neu bestimmt. Sie liegt 2026 bei jährlich 69.750 Euro beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat (bundesregierung.de). Verdient jemand mehr, darf er oder sie sich privat versichern, muß es aber nicht. Bliebe die Person in der gesetzlichen Kasse, wäre das sinnvoll für eine solidarische Versicherung. Erhöht sich die Bemessungsgrenze, ist die Flucht in die Privatversicherung etwas erschwert.
Bei der IG Metall erreichen im Autoland Baden-Württemberg Beschäftigte in drei von siebzehn Entgeltgruppen eine monatliche Vergütung oberhalb der Grenze. Im Autoland Niedersachsen sind es noch weniger (igmetall.de, Abruf 30.4.26).

"Verdient jemand mehr, darf er sich privat versichern …"
Darf er denn dann später auch wieder zurück, wenn im Alter die privaten Versicherungsbeiträge ins Unermessliche steigen?
Das mit der Wechselmöglichkeit in die private Krankenversicherung bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze stimmt nicht. Ein Wechsel ist erst möglich, wenn man ein Jahr lang die Jahresarbeitsentgeltgrenze (derzeit 6.450/77.400 €) überschritten hat. Bei einer dauerhaften Unterschreitung der JAEG wird man als freiwillig gesetzlich Versicherter sofort wieder KV-pflichtig. Von daher ist eine "Flucht" in die PV aufgrund der geplanten Erhöhung der BBG für Leute, die nur leicht darüber verdienen, nicht möglich, die höheren Beitragseinnahmen sind also gesichert…
Ab einem Alter von 55 Jahren und 5 Jahren PV kommt man nicht mehr in die gesetzliche KV, egal was man verdient.
@Aneck: Danke!