Das aktuelle "Epidemiologische Bulletin" des RKI beschäftigt sich mit dem Thema "Long/Post-COVID-Falldefinitionen in nationalen Forschungsprojekten". Es stellt fest, daß sich "kein einheitliches
Krankheitsbild abgrenzen" läßt und "das Fehlen einer allgemein anerkannten und einheitlichen Definition" problematisch ist. Das ist ein bemerkenswertes Eingeständnis nach sechs Jahren mit im Brustton der Überzeugung vorgetragenen Behauptungen über das angeblich gewaltige Ausmaß des Phänomens.
Bezeichnend ist dabei die Feststellung, daß offiziell lediglich der Anschein einer Infektion vorliegen muß, um als Fall gezählt zu werden:




