Bastian Barucker weist in einem Tweet vom 17.4.26 auf jetzt veröffentlichte Verträge mit der Schweiz hin. Die immer noch geheimen deutschen Abkommen dürften ähnlich lauten. Die entsprechenden Bestimmungen im Vertrag mit Pfizer bleiben geschwärzt.

Der gesamte Passus lautet in deutscher Übersetzung so:
»4. VERPFLICHTUNGEN DES KÄUFERS.
4.1 Freistellung der Moderna-Parteien. Der Käufer stellt jede der Moderna-Parteien von jeglichen Verlusten, Verbindlichkeiten, Ansprüchen, Geldbußen, Schäden, Kosten und Aufwendungen jeglicher Art frei (einschließlich aller Zinsen, Strafen und Rechtskosten (berechnet auf der Grundlage einer vollständigen Entschädigung) sowie aller sonstigen professionellen Kosten und Aufwendungen und einschließlich aller Kosten für die Untersuchung und Verteidigung gegen tatsächliche oder drohende Forderungen. Anspruch, Klage oder Verfahren) („Verluste“ und jeweils ein „Verlust“):
(i) die einer solchen Moderna-Partei im Zusammenhang mit Ansprüchen, Klagen oder Verfahren jeglicher Art durch eine andere Person als den Käufer oder diese Moderna-Partei oder eines ihrer verbundenen Unternehmen (jeweils ein „freistellender Dritter“) entstehen oder von dieser getragen werden, im Zusammenhang mit der Herstellung, Prüfung, Entwicklung, Lieferung, dem Export, dem Import, dem Vertrieb, der Verabreichung, dem Verkauf, dem Verkaufsangebot, der Spende oder der Verwendung des dem Käufer (oder dem Fürstentum Liechtenstein oder einem Spenderland, je nach Anwendbarkeit) im Rahmen dieser Vereinbarung gelieferten Produkts;
(ii) die einer solchen Moderna-Partei im Zusammenhang mit der Bereitstellung von klinischen Interventionen oder Entschädigungen für Teilnehmer an klinischen Studien für das Produkt im Gebiet (oder in Liechtenstein oder dem Land oder der Gerichtsbarkeit eines etwaigen Spendenlandes, je nach Anwendbarkeit) entstanden sind, die im Zusammenhang mit solchen klinischen Studien im Gebiet (oder in Liechtenstein oder dem Land oder der Gerichtsbarkeit eines etwaigen Spendenlandes, je nach Anwendbarkeit) Ansprüche geltend machen oder den Tod oder Personenschäden erleiden; vorausgesetzt jedoch, dass solche klinischen Studien von der Zulassungsbehörde im Gebiet (oder der zuständigen staatlichen Behörde im Spendenland) angefordert wurden.
mit Ausnahme der Fälle (i) bis (ii) oben, soweit ein solcher Verlust (a) auf vorsätzliches Fehlverhalten einer solchen Moderna-Partei zurückzuführen ist oder (b) bei einer außerhalb der Vereinigten Staaten ansässigen Moderna-Partei auf (1) grober Fahrlässigkeit, sofern die Haftung für diese grobe Fahrlässigkeit nach den Gesetzen des Sitzlandes dieser Moderna-Partei nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann; oder (2) der Nichteinhaltung von cGMP oder GDP* infolge einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen, nicht GMP- (bzw. gegebenenfalls nicht GDP-) konformen Herstellung (bzw. gegebenenfalls eines nicht GMP- (bzw. gegebenenfalls nicht GDP-) konformen Vertriebs) durch diese Moderna-Partei. „Vorsätzliches Fehlverhalten“ bezeichnet ein Verhalten, das Folgendes umfasst: (1) eine vorsätzliche Handlung, die auf die Erreichung eines unrechtmäßigen Zwecks abzielt und wissentlich begangen wird; (2) das Fehlen einer rechtlichen oder tatsächlichen Rechtfertigung; und (3) die Missachtung eines bekannten oder offensichtlichen Risikos, das so groß ist, dass es höchst wahrscheinlich ist, dass der Schaden den Nutzen überwiegt. Handlungen, die mit den von den zuständigen staatlichen Behörden festgelegten Vorschriften oder Leitlinien im Einklang stehen, gelten als ausreichend rechtlich oder tatsächlich gerechtfertigt.
4.2 Entschädigungsverfahren. Wenn ein entschädigungsberechtigter Dritter eine Forderung, einen Anspruch, eine Klage oder ein Verfahren gegen eine solche Moderna-Partei geltend macht oder die Absicht ankündigt, eine solche Forderung, einen solchen Anspruch, eine solche Klage oder ein solches Verfahren geltend zu machen, die vernünftigerweise als wahrscheinlich anzusehen ist, einen Verlust zu verursachen oder der Entschädigungspflicht gemäß Abschnitt 4.1 oben zu unterliegen (nach gebührender Berücksichtigung der dortigen Ausnahmen) (eine „Forderung“):
(i) wird Moderna im Namen dieser Moderna-Partei so bald wie vernünftigerweise möglich, spätestens jedoch zehn (10) Tage nach Erhalt der Forderung, den Käufer schriftlich über die Forderung informieren und dabei die Art der Forderung in angemessener Ausführlichkeit darlegen, wobei die Unterlassung einer unverzüglichen Mitteilung den Käufer nicht von seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung entbindet, sofern eine Verzögerung der Mitteilung keine tatsächliche Beeinträchtigung der Rechte des Käufers aus dieser Vereinbarung verursacht hat;
(ii) Moderna wird alle Unterstützung und Informationen bereitstellen, die vom Käufer und seinen Rechtsvertretern bei der Untersuchung und Abwehr des Anspruchs vernünftigerweise benötigt werden, und wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um diese Moderna-Partei dazu zu veranlassen, dies ebenfalls zu tun, wobei alle Kosten vom Käufer zu tragen sind; und
(iii) nach eigenem Ermessen von Moderna und nach Rücksprache mit der betreffenden Moderna-Partei, sofern erforderlich, entweder:
a. Moderna wird die erforderlichen Maßnahmen ergreifen und die betreffende Moderna-Partei dazu veranlassen, alle angemessenen und geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um den Anspruch zu vermeiden, anzufechten, einen Vergleich zu erzielen oder sich dagegen zu verteidigen, wobei alle damit verbundenen Kosten und Verluste dem Käufer schriftlich vorzulegen sind. Der Käufer zahlt diese Kosten und Verluste innerhalb von achtundzwanzig (28) Tagen nach Vorlage einer Rechnung über diese Kosten und Verluste durch eine Moderna-Partei an den Käufer (vorbehaltlich der zusätzlichen Zahlung von Zinsen auf den ausstehenden Rechnungsbetrag zu einem Jahreszinssatz (wobei die Zinsen jedoch täglich anfallen) in Höhe des niedrigeren Wertes aus dem im Wall Street Journal, Eastern Edition, der an dem Tag gilt, an dem die Zahlung erstmals fällig gewesen wäre, und dem gesetzlichen Verzugszinssatz nach Schweizer Recht. wobei diese Zinsen ab dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Eingangs der entsprechenden Rechnung beim Käufer bis zur vollständigen Begleichung derselben einschließlich dieser Zinsen laufen), wobei die Moderna-Parteien den Anspruch jedoch jederzeit (nach vorheriger schriftlicher Mitteilung der Vergleichsbedingungen an den Käufer und nach Erhalt der schriftlichen Zustimmung des Käufers (wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf)) vergleichen können; oder
b. vom Käufer verlangen, (mit eigenem Rechtsbeistand und auf eigene Kosten) die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und den Vergleich der Forderung zu übernehmen; vorausgesetzt ferner, dass: (1) der Käufer die Interessen von Moderna und der betreffenden Moderna-Parteien in angemessener Weise berücksichtigt und ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Moderna (wobei diese Zustimmung nicht unangemessen an Bedingungen geknüpft, verweigert oder verzögert werden darf) keine Vereinbarung mit einer Person in Bezug auf diesen Anspruch schließt oder einen Vergleich oder eine Einigung mit einer Person erzielt; und (2) die betroffenen Moderna-Parteien das Recht, jedoch nicht die Verpflichtung haben, sich an der Verteidigung oder Beilegung der Forderung zu beteiligen und im Zusammenhang mit dieser Forderung auf eigene Kosten einen eigenen Rechtsbeistand zu beauftragen.
4.3 Beschränkungen der Freistellung. Die oben in Abschnitt 4.1 dargelegte Freistellung und die damit verbundenen Bestimmungen in den Abschnitten 4.2 bis 4.8 sind weit im Sinne der Freistellung auszulegen und sollen eine Freistellung in dem Umfang gewähren, wie dies nach schweizerischem Recht und dieser Vereinbarung zulässig ist. Die oben dargelegte Freistellung ist wie im letzten Absatz von Abschnitt 4.1 beschrieben beschränkt. Die in Abschnitt 4.1 dargelegte Freistellung und die damit verbundenen Bestimmungen in den Abschnitten 4.2 bis 4.8 unterliegen ansonsten keiner finanziellen Obergrenze. Sie gelten für alle Verluste, die nach schweizerischem Recht erstattungsfähig sind, und gelten für alle im Rahmen dieser Vereinbarung gelieferten Produkte, unabhängig davon, wann und wie diese vertrieben, verwendet oder verabreicht werden. Die in Abschnitt 4.1 dargelegten Freistellungen und die damit verbundenen Bestimmungen in den Abschnitten 4.2 bis 4.8 bleiben bis zum 12. (zwölften) Jahrestag nach dem Datum des Inkrafttretens (das „Fortbestehungsdatum“) bestehen; vorausgesetzt, dass, wenn dem Käufer am oder vor dem Fortbestehungsdatum eine Schadensmeldung zugestellt wird, in der das Recht einer Moderna-Partei auf Freistellung und Haftungsfreistellung gemäß dieser Vereinbarung geltend gemacht wird, die im Zusammenhang mit dieser Schadensmeldung entstehenden Ansprüche zugunsten aller Moderna-Parteien über das Ablaufdatum des Fortbestehungsdatums hinaus bestehen bleiben, bis alle diese Ansprüche vollständig und endgültig geklärt sind.
4.4 Meistbegünstigungsklausel für Freistellungsbedingungen. Der Käufer versichert Moderna hiermit und garantiert, dass die Freistellung in Abschnitt 4.1 und die damit verbundenen Bestimmungen in den Abschnitten 4.2 bis 4.8 zum Wirksamkeitsdatum ebenso günstig sind wie jede Freistellung, die der Käufer einem Dritten in Bezug auf einen dem Käufer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gelieferten Impfstoff gewährt. Wenn der Käufer oder eine verbundene Partei eine Freistellung in Bezug auf einen dem Käufer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gelieferten Impfstoff zu Bedingungen gewährt, die (einzeln oder insgesamt) für diese andere Partei vorteilhafter sind als für die Moderna-Parteien, wird der Käufer Moderna unverzüglich über diese vorteilhafteren Bedingungen informieren, wobei diese vorteilhafteren Bedingungen an die Stelle der vorliegenden Vereinbarung treten und für diese gelten (anstelle der weniger vorteilhaften Bedingungen), sofern Moderna nicht gegen eine solche Ersetzung Einspruch erhebt; vorausgesetzt jedoch, dass eine solche Ersetzung keine rückwirkende Wirkung hat.
4.5 Immunität vor Klagen. Falls und sobald der Käufer Rechtsvorschriften einführt, die eine Immunität vor Klagen für Entwickler, Lieferanten, Exporteure, Importeure, Hersteller, Vertreiber oder andere Mitglieder der Lieferkette für Impfstoffe, Arzneimittel, Medizinprodukte oder andere kommerzielle Produkte vorsehen, die dem Käufer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie geliefert werden, gelten diese Rechtsvorschriften gemäß ihren Bestimmungen für alle Moderna-Parteien in Bezug auf das Produkt.
4.6 Anwaltskosten und ‑auslagen. Die Parteien erkennen an, dass die hierin festgelegten Freistellungsbestimmungen und damit verbundenen Verpflichtungen ein wesentlicher Anreiz für Moderna zum Abschluss dieser Vereinbarung sind. Für den Fall, dass Moderna rechtliche Schritte (einschließlich eines Schiedsverfahrens) einleitet, um ein Recht auf Freistellung und damit verbundene Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung durchzusetzen, und dabei ganz oder im Wesentlichen obsiegt, trägt der Käufer alle Anwaltskosten und sonstigen Aufwendungen, die den Moderna-Parteien im Zusammenhang mit solchen Maßnahmen entstehen, sodass die Moderna-Parteien vollständig entschädigt werden. Sollte Moderna ein solches Verfahren (einschließlich eines Schiedsverfahrens) verlieren, trägt Moderna die vom Gericht angeordneten Anwaltskosten und sonstigen Aufwendungen. In allen anderen Fällen entscheidet das zuständige Gericht über die Aufteilung der Anwaltskosten und Aufwendungen auf der Grundlage des Ausgangs des Rechtsstreits.
4.7 Aussetzung und Kündigung. Für den Fall, dass der Käufer einer seiner Verpflichtungen gemäß den Abschnitten 4.1 bis 4.8 nicht nachkommt und den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mahnung behebt, ist Moderna berechtigt, (i) nach eigenem Ermessen (a) die Erfüllung einer oder aller ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung und (b) alle dem Käufer im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte in Bezug auf die Herstellung, Prüfung, Entwicklung, Lieferung, den Export, den Import, den Vertrieb, die Verabreichung, den Verkauf, das Verkaufsangebot, die Spende oder die Nutzung des Produkts auszusetzen, jeweils bis zur vollständigen Behebung der Nichteinhaltung und ohne dass dies einen Verstoß gegen diese Vereinbarung darstellt oder Moderna auf ihr Recht verzichtet, eine Entschädigung gemäß dieser Vereinbarung zu verlangen, oder (ii) diese Vereinbarung gemäß Abschnitt 12.2(v) als wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung zu kündigen.
4.8 Aufrechnung. Moderna ist im vollen Umfang des geltenden Rechts berechtigt, alle an den Käufer (einschließlich gemäß Ziffer 5.7) oder eine verbundene Partei zu zahlenden Beträge (mit Ausnahme von Ein- und Ausfuhrzöllen, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Mehrwertsteuer oder sonstigen Steuern) alle Beträge, die der Käufer Moderna oder einer anderen Moderna-Partei gemäß der Freistellung in den Abschnitten 4.1 bis 4.8 oder gemäß Abschnitt 5.2(ii) oder 5.3 schuldet. Jedes andere Aufrechnungsrecht von Moderna wird ausdrücklich ausgeschlossen (was, zur Vermeidung von Zweifeln, Kürzungen der in Abschnitt 5.7 vorgesehenen verzögerten Ausgleichszahlung nicht verhindert).
4.9 Pflichten des Käufers. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung übernimmt der Käufer auf eigene Kosten und zu seinen Lasten die alleinige Kontrolle und die gesamte Verantwortung für die folgenden Aufgaben und Pflichten:
(i) die Zahlung der ersten Ausgleichszahlung und der Kosten für die verzögerte Ausgleichszahlung, wie in Abschnitt 5 beschrieben;
(ii) das Produkt nach der Lieferung an den Käufer im Gebiet oder an die verbundenen Parteien und/oder die vom Käufer benannten Dritten im Gebiet gemäß den Spezifikationen und dem anwendbaren Recht zu lagern; sowie an die von
(iii) das Produkt im Gebiet zu vertreiben, sei es über den Drittkäufer oder auf andere Weise;
(iv) Moderna gemäß dieser Vereinbarung und den geltenden Gesetzen, wie in den Abschnitten 4.1 bis 4.8 näher beschrieben, schadlos zu halten;
(v) die geltenden Gesetze in Bezug auf seine Rechte und Pflichten hinsichtlich des Produkts und seiner Tätigkeiten im Rahmen dieser Vereinbarung einzuhalten; und
(vi) keine Maßnahmen zu ergreifen, die eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf etwaige Marktzulassungen für das Produkt im Gebiet haben oder nach vernünftigem Ermessen haben könnten.«
* cGMP steht für Current Good Manufacturing Practice (CGMP), GDP für Good Distribution Practice, AA
So sieht der Text des Pfizer-Vertrags aus:

(Hervorhebungen in blau nicht im Original.)

Warum sollten sie auch haften, für eine groß angelegte Feldstudie.
Die Studienteilnehmer wurden halt vorher nur nicht aufgeklärt, dass sie Probanden für experimentelle Pharmazeutika sind. Wofür hat man schließlich eine "Pandemie".
Also, merken fürs nächste Mal: Pandemie = Pharmastudie.
SITTENWIDRIG und damit NICHTIG!
Genauso wie die mir vorliegende (etwas holprige) Übersetzung zum Pfizer-Liefervertrag mit Albanien (Ziat):
„8. Haftungsfreistellung
8.1 Haftungsfreistellung durch den Käufer.
Der Käufer verpflichtet sich hiermit, Pfizer, BioNTech, jedes ihrer verbundenen Unternehmen, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Lizenzgeber, Lizenznehmer, Unterlizenznehmer, Händler, Auftragshersteller, Dienstleister, Forscher für klinische Studien, Dritte, denen Pfizer oder BioNTech oder eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen direkt oder indirekt eine Entschädigung aufgrund der Forschung, Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Kommerzialisierung oder Verwendung des Impfstoffs schulden, sowie alle leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und sonstigen Vertreter sowie die Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Kommerzialisierung oder Verwendung des Impfstoffs schulden, sowie alle leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und sonstigen Beauftragten und Vertreter sowie die jeweiligen Vorgänger, Nachfolger und Bevollmächtigten der Vorgenannten („Entschädigungsempfänger“), von bzw. gegen alle(n) Klagen, Ansprüche(n), Forderungen, Schadensersatzansprüche(n), Haftungen, Vergleiche(n), Strafen, Bußgelder(n), Kosten und Ausgaben (einschließlich, ohne Einschränkung, angemessener Anwaltsgebühren und anderer Kosten einer Untersuchung oder eines Rechtsstreits) von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, unabhängig davon, ob sie auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung, geistigem Eigentum oder einer anderen Theorie beruhen, und unabhängig davon, ob sie rechtlich, gesetzlich, nach Billigkeit oder anderweitig begründet sind (zusammenfassend, „Verluste“), die sich aus dem Impfstoff ergeben, mit ihm in Verbindung stehen oder aus ihm resultieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jede Phase des Entwurfs, der Entwicklung, der Untersuchung, der Formulierung, der Prüfung, der klinischen Prüfung, der Herstellung, der Kennzeichnung, der Verpackung, des Transports, der Lagerung, des Vertriebs, der Vermarktung, der Verkaufsförderung, des Verkaufs, des Kaufs, der Lizenzierung, der Spende, der Abgabe, der Verschreibung, Verabreichung, Bereitstellung oder Verwendung des Impfstoffs.S. 22 des Vertrags.“
Kurzfassung:
(Ich unterstelle vorab, dass der Vertrag mit der EU bzw. deren Mitgliedsstaaten ähnlich gestrickt ist, zumindest was die Haftungsfreistellung betrifft)
Pfizer/Biontech befreit also nicht nur sich selbst aus jeglicher Haftung für irgendwelche Schäden, sondern auch sämtliche Drittbeteiligte an der Produktion, an der Distribution, der Vermarktung sowie auch die beauftragten Forscher und die Verabreicher des Impfstoffs usw. sind von jeglicher Haftung befreit.
Wird gegen Pfizer/Biontech irgendwo vor Gericht geklagt, müssen die Vertragspartner (also die Regierungen und damit letztlich die Impfgeschädigten selbst über ihre Steuern!) sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten, Vergleichskosten, Entschädigungen, Bußen und andere Ausgaben an den Hersteller ZURÜCKERSTATTEN, sofern die „Impfung“ als Schadensursache gerichtlich festgestellt und der Hersteller zum Schadenersatz verurteilt wurde.
Danke! Genau DEN Gedanken hatte ich sofort beim Lesen. Ist das nicht sittenwidrig und damit von vornherein nichtig?
https://de.wikipedia.org/wiki/Sittenwidrigkeit_%28Deutschland%29
Zitat:
Strafrecht
Im Strafrecht kann Sittenwidrigkeit die Einwilligung zu einer Körperverletzung unwirksam machen, so dass dieser Rechtfertigungsgrund entfällt (§ 228 StGB) und die Tat damit rechtswidrig wird. Dabei sind in erster Linie der Umfang der vom Opfer hingenommenen körperlichen Misshandlung oder Gesundheitsschädigung und der Grad der damit verbundenen Leibes- oder Lebensgefahr maßgeblich.[5]
Ende Zitat
Die "Einwilligung" der Impflinge zu der Körperverletzung durch die Produkte in Spritzenform (Probanden eines Gentherapeutikums) kann unwirksam sein. Wenn ich das richtig lese, wäre danach jede in irgendeinen Arm gesetzte Spritze mit MODrna-Stoffen rechtswidrig?
Würde man also argumentieren, na was denn, die "Impflinge" haben ja unterschrieben und zugestimmt, zählt das gar nicht? Das wäre wie als wenn jemand sagt: Du willigst doch ein, dass ich Dir gleich die Bratpfanne auf den Kopf knalle und du danach schwer verletzt am Boden liegst? Und das Opfer stimmt zu, dann ist es trotz der Einwilligung des Opfers eine Straftat?
Was soll das hier werden?
Achja, die Lehre von der Gewaltenteilung: Legislative, Judikative, Exekutive. Und die Gesetze macht der Gesetzgeber. Unabhängig.
Es gibt Menschen die glauben aber auch jeden Bockmist.
Noch ein Absatz Zitat:
"(vi) keine Maßnahmen zu ergreifen, die eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf etwaige Marktzulassungen für das Produkt im Gebiet haben oder nach vernünftigem Ermessen haben könnten.« "
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Zitat Ende.
Das heißt, egal, was in den MRNA-"Coronaschutz"-Spritzen drin ist und drin war, "der Käufer", also jede Regierung jedes Landes muss nach dem Vertrag dafür sorgen, dass die Zulassung der Spritzen /der Medikamente (Genbehandlung) so passiert, wie von den Herstellern gewünscht ist? Wozu braucht es dann überhaupt noch RKI, PEI, Stiko? Politiker haben willkürlich als "Käufer" festgelegt, he, Zulassungsbehörden, lasst gefälligst die experimentellen Stoffe in Spritzenform zu im Gebiet, sonst kriegen wir Ärger mit den Herstellern. Wir MÜSSEN das denen abkaufen, ob wir wollen oder nicht.
Ich versuche, den Text in Umgangssprache zu übersetzen und bin echt fassungslos. Das heißt, das kann in Zukunft jeder Hersteller JEDES beliebigen Produkts so handhaben? Egal, in welcher Branche? Ich stelle mir Produzenten von elektrischen oder elektronischen Produkten, Bauteilen, Elementen vor. Es gibt keine Kontrollen zur Zulassung und wen der Stromschlag trifft, Pech gehabt???? Du hättest ja das Kabel nicht kaufen müssen!!
https://multipolar-magazin.de/meldungen/0401
Das ist nun hier ein Vertrag des Herstellers Moderna.
Noch ein Absatz Zitat:
"(vi) keine Maßnahmen zu ergreifen, die eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf etwaige Marktzulassungen für das Produkt im Gebiet haben oder nach vernünftigem Ermessen haben könnten.« "
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Ich bin nicht so sicher, ob das auf ALLE so genannten "Covidschutzimpfungen" aller Produzenten zu übertragen ist? Multipolar berichtet heute, Zitat:
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erkennt in den 1223 Todesverdachtsfallmeldungen in einem Postmarketing-Bericht des Pharmakonzerns Pfizer kein Risikosignal. Der Bericht umfasst die ersten drei Monate nach der bedingten Zulassung des Impfstoffes Comirnaty von BioNTech/Pfizer (1. Dezember 2020 bis 28. Februar 2021). Helmut Sterz, ehemaliger Cheftoxikologe von Pfizer, sagte bei seiner Anhörung vor der Corona-Enquete-Kommission im März bezugnehmend auf diesen Bericht: „Spätestens da hätte man Comirnaty wieder vom Markt nehmen müssen“. Das PEI ist die in Deutschland zuständige Bundesbehörde für die Zulassung und die Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen.
Ende Zitat
Insofern verhalten sich die Zulassungsbehörden wie das PEI genau nach der Forderung, die hier im Fall "Moderna" sichtbar ist: "keine Maßnahmen zu ergreifen, die eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf etwaige Marktzulassungen für das Produkt im Gebiet haben".
Ich darf einfach nicht nachdenken, wenn ich mir vorstelle, ICH hätte mich damit behandeln lassen und alle, die mir wichtig und lieb sind! Mein Leben hing sozusagen am seidenen Faden, je nach Charge hätte ich eine Dunkelziffer (von vielen) unter den Todesopfern post Vaccination = Postvac-Tote sein können.
Der Faktenfuchs von BR sagt: Impfungen seien ungefährlich. Nur minimal gefährlich, kann man glatt ignorieren.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/afd-sachverstaendiger-verbreitet-haltlose-zahl-zu-impftoten,VHP9ScG
Und ein Sachverständiger würde "haltlose Zahlen zu Impftoten" verbreiten. Aha. Doch selbst wenn nur EIN Mensch während der Postmarketing-Versuche mit MRNA-Spritzen stirbt, würde ich die Spritzen ablehnen. Ich könnte sonst nämlich die Nummer Zwei sein.
https://search.brave.com/search?q=Wie+lange+ist+Pfizer+in+Deutschland+von+der+Haftung+f%C3%BCr+die+Impfstoffe+befreit&source=web&summary=1&conversation=08fc0fcf437459352b0a4735796e7564d370#:~:text=Die%20Haftungsfreiheit%20von,die%20Vertr%C3%A4ge%20gelten
Inhalt der Haftungsklauseln müssen bis zu 10 Jahre nach Vertragsauflösung streng geheim gehalten werden, wobei in Fällen wie Israel sogar 30 Jahre vereinbart sein sollen.
10 Jahre nach Vertragsauflösung erfahren wir mehr
https://search.brave.com/search?q=Wann+enden+die+Vertr%C3%A4ge+f%C3%BCr+die+Impfstoffe+von+Pfizer&source=web&summary=1&conversation=08fdabc66f7e46fab5f9f6db2bc5c0935dc7#:~:text=Die%20aktuellen%20Vertr%C3%A4ge,weiterhin%20gepr%C3%BCft%20wird
Ursprünglicher Vertrag (2021: Also 2031
Bin gespannt
Wie war das noch?
Ich bestelle eine Impfung,
"die vor Infektionskrankheiten schützt , indem sie das Immunsystem zur Bildung von Antikörpern und Gedächtniszellen anregen, ohne dass eine echte Infektion durchgemacht werden muss. ,
erhalte aber eine Injektionslösung,
"die Schutz vor schweren Erkrankungsverläufen und Todesfällen, nicht primär die Verhinderung von Ansteckungen"dient
(Oder war's anders?)
Eigentlich müsste/n der Vertrag/die Verträge doch von daher schon null und nichtig/unwirksam sein
Aber unsere Volksvertreter sind scheinbar ganz zufrieden mit dem, was sie ausgehandelt haben
> Aber unsere Volksvertreter sind scheinbar ganz zufrieden mit dem, was sie ausgehandelt haben
Zuviel Fernsehen ist ungesund @Petra Steingen.
https://multipolar-magazin.de/meldungen/0404
Und der Clou, @ Petra Steingen, niemand in Deutschland weiß so richtig, ob oder DASS alle Longcovidpatienten real Postvaclongcovidpatienten sind, zumindest nach Carmen Scheibenbogen sind 80 bis 90 Prozent der Patienten mindestens einmal behandelt mit der Spritze. Sie werden NACH (künstlich-chemischer, menschengemachter) Injektion mit der Viren-Infektion krank. Immerhin, die Krankenkassen zahlen ihre Medikamente, also ich zahle indirekt mit, obwohl ich NIE in den letzten Jahrzehnten auch nur irgendeine Kassenleistung in Anspruch genommen habe, vielleicht mal irgendwann im letzten Jahrhundert, 90er Jahre, müsste ich zurückrechnen, spielt hier aber keine Rolle, .… , jedenfalls: erst werden die Leute zu den seltsamen Spritzen genötigt, danach weiß niemand, was ihnen helfen kann und warum sie LONGCOVID-dauerkrank sind.
https://kodoroc.de/2026/04/03/win-win-win/
Es ist diese Definitionsfrage, nicht? Sind die Longcovidpatienten NACH "Impfung" (1,5 Mio. in Deutschland) alle Postvacschäden? Ja. Post Vaccination = Nach "Impfung". Sie sind "geimpft", infizieren sich schlimmer und länger als die nicht"geimpften". Man kann das "Impf"-Versagen, "Impf"-Durchbruch nennen, es trifft aber nicht, denn es war keine Impfung, sondern eine medizinisch-pharmazeutische Anwendung mit Substanzen, die nicht (sehr lange, wenn überhaupt) geschützt haben. Und die Politiker, die das in 2022 für ALLE ab 18 in Deutschland als "Impfpflicht" via Zwang durchsetzen wollten, stellen sich in 2026 hin und behaupten: oh, schon wieder eine Corona-Infektion, die überhaupt nicht aufhört, die nicht abklingt. Sie vergessen einfach zwei Wörter. Es muss heißen: schon wieder eine langandauernde Infektion *nach Injektion*, für die es kaum Hilfe gibt.
https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2026/17_26.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Vom 23. April 2026
Das RKI schreibt vor zwei Tagen über "Long/Post-COVID-Falldefinitionen in nationalen Forschungsprojekten"
Im Text finde ich KEINEN einzigen Hinweis darauf, wer oder genauer: wieviel dieser Fälle mit MOD-RNA-Substanzen behandelt sind. Das wird überhaupt nicht erwähnt. Sie lassen diese Angabe einfach unter den Tisch fallen, wo sie die Information über den "Impf"-Behandlungs-Status der Befragten unter den Teppich kehren. Das ist doch DIE Frage überhaupt! Warum hatte ich eine sehr wahrscheinliche Coronainfektion OHNE Langzeitfolgen im Sommer 2022 und nach den paar Tagen im Sommer 2022 nichts mehr?
Warum tauche ich da – symbolisch natürlich – nicht auf? Sie müssten fragen: Wieviel der Long-Postcovid-Patienten waren mindestens einmal mit MOD-RNA-Produkten behandelt, so wie Tom Lausen die Frage an Carmen Scheibenbogen gestellt hat.