Verträge veröffentlicht: Moderna für 12 Jahre von jeglicher Haftung befreit

Bastian Barucker weist in einem Tweet vom 17.4.26 auf jetzt ver­öf­fent­lich­te Verträge mit der Schweiz hin. Die immer noch gehei­men deut­schen Abkommen dürf­ten ähn­lich lau­ten. Die ent­spre­chen­den Bestimmungen im Vertrag mit Pfizer blei­ben geschwärzt.

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Der gesam­te Passus lau­tet in deut­scher Übersetzung so:

»4. VERPFLICHTUNGEN DES KÄUFERS.

4.1 Freistellung der Moderna-Parteien. Der Käufer stellt jede der Moderna-Parteien von jeg­li­chen Verlusten, Verbindlichkeiten, Ansprüchen, Geldbußen, Schäden, Kosten und Aufwendungen jeg­li­cher Art frei (ein­schließ­lich aller Zinsen, Strafen und Rechtskosten (berech­net auf der Grundlage einer voll­stän­di­gen Entschädigung) sowie aller son­sti­gen pro­fes­sio­nel­len Kosten und Aufwendungen und ein­schließ­lich aller Kosten für die Untersuchung und Verteidigung gegen tat­säch­li­che oder dro­hen­de Forderungen. Anspruch, Klage oder Verfahren) („Verluste“ und jeweils ein „Verlust“):

(i) die einer sol­chen Moderna-Partei im Zusammenhang mit Ansprüchen, Klagen oder Verfahren jeg­li­cher Art durch eine ande­re Person als den Käufer oder die­se Moderna-Partei oder eines ihrer ver­bun­de­nen Unternehmen (jeweils ein „frei­stel­len­der Dritter“) ent­ste­hen oder von die­ser getra­gen wer­den, im Zusammenhang mit der Herstellung, Prüfung, Entwicklung, Lieferung, dem Export, dem Import, dem Vertrieb, der Verabreichung, dem Verkauf, dem Verkaufsangebot, der Spende oder der Verwendung des dem Käufer (oder dem Fürstentum Liechtenstein oder einem Spenderland, je nach Anwendbarkeit) im Rahmen die­ser Vereinbarung gelie­fer­ten Produkts;

(ii) die einer sol­chen Moderna-Partei im Zusammenhang mit der Bereitstellung von kli­ni­schen Interventionen oder Entschädigungen für Teilnehmer an kli­ni­schen Studien für das Produkt im Gebiet (oder in Liechtenstein oder dem Land oder der Gerichtsbarkeit eines etwa­igen Spendenlandes, je nach Anwendbarkeit) ent­stan­den sind, die im Zusammenhang mit sol­chen kli­ni­schen Studien im Gebiet (oder in Liechtenstein oder dem Land oder der Gerichtsbarkeit eines etwa­igen Spendenlandes, je nach Anwendbarkeit) Ansprüche gel­tend machen oder den Tod oder Personenschäden erlei­den; vor­aus­ge­setzt jedoch, dass sol­che kli­ni­schen Studien von der Zulassungsbehörde im Gebiet (oder der zustän­di­gen staat­li­chen Behörde im Spendenland) ange­for­dert wurden.

mit Ausnahme der Fälle (i) bis (ii) oben, soweit ein sol­cher Verlust (a) auf vor­sätz­li­ches Fehlverhalten einer sol­chen Moderna-Partei zurück­zu­füh­ren ist oder (b) bei einer außer­halb der Vereinigten Staaten ansäs­si­gen Moderna-Partei auf (1) gro­ber Fahrlässigkeit, sofern die Haftung für die­se gro­be Fahrlässigkeit nach den Gesetzen des Sitzlandes die­ser Moderna-Partei nicht aus­ge­schlos­sen oder beschränkt wer­den kann; oder (2) der Nichteinhaltung von cGMP oder GDP* infol­ge einer vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen, nicht GMP- (bzw. gege­be­nen­falls nicht GDP-) kon­for­men Herstellung (bzw. gege­be­nen­falls eines nicht GMP- (bzw. gege­be­nen­falls nicht GDP-) kon­for­men Vertriebs) durch die­se Moderna-Partei. „Vorsätzliches Fehlverhalten“ bezeich­net ein Verhalten, das Folgendes umfasst: (1) eine vor­sätz­li­che Handlung, die auf die Erreichung eines unrecht­mä­ßi­gen Zwecks abzielt und wis­sent­lich began­gen wird; (2) das Fehlen einer recht­li­chen oder tat­säch­li­chen Rechtfertigung; und (3) die Missachtung eines bekann­ten oder offen­sicht­li­chen Risikos, das so groß ist, dass es höchst wahr­schein­lich ist, dass der Schaden den Nutzen über­wiegt. Handlungen, die mit den von den zustän­di­gen staat­li­chen Behörden fest­ge­leg­ten Vorschriften oder Leitlinien im Einklang ste­hen, gel­ten als aus­rei­chend recht­lich oder tat­säch­lich gerechtfertigt.

4.2 Entschädigungsverfahren. Wenn ein ent­schä­di­gungs­be­rech­tig­ter Dritter eine Forderung, einen Anspruch, eine Klage oder ein Verfahren gegen eine sol­che Moderna-Partei gel­tend macht oder die Absicht ankün­digt, eine sol­che Forderung, einen sol­chen Anspruch, eine sol­che Klage oder ein sol­ches Verfahren gel­tend zu machen, die ver­nünf­ti­ger­wei­se als wahr­schein­lich anzu­se­hen ist, einen Verlust zu ver­ur­sa­chen oder der Entschädigungspflicht gemäß Abschnitt 4.1 oben zu unter­lie­gen (nach gebüh­ren­der Berücksichtigung der dor­ti­gen Ausnahmen) (eine „Forderung“):

(i) wird Moderna im Namen die­ser Moderna-Partei so bald wie ver­nünf­ti­ger­wei­se mög­lich, spä­te­stens jedoch zehn (10) Tage nach Erhalt der Forderung, den Käufer schrift­lich über die Forderung infor­mie­ren und dabei die Art der Forderung in ange­mes­se­ner Ausführlichkeit dar­le­gen, wobei die Unterlassung einer unver­züg­li­chen Mitteilung den Käufer nicht von sei­nen Verpflichtungen aus die­ser Vereinbarung ent­bin­det, sofern eine Verzögerung der Mitteilung kei­ne tat­säch­li­che Beeinträchtigung der Rechte des Käufers aus die­ser Vereinbarung ver­ur­sacht hat;

(ii) Moderna wird alle Unterstützung und Informationen bereit­stel­len, die vom Käufer und sei­nen Rechtsvertretern bei der Untersuchung und Abwehr des Anspruchs ver­nünf­ti­ger­wei­se benö­tigt wer­den, und wird ange­mes­se­ne Maßnahmen ergrei­fen, um die­se Moderna-Partei dazu zu ver­an­las­sen, dies eben­falls zu tun, wobei alle Kosten vom Käufer zu tra­gen sind; und

(iii) nach eige­nem Ermessen von Moderna und nach Rücksprache mit der betref­fen­den Moderna-Partei, sofern erfor­der­lich, entweder:

a. Moderna wird die erfor­der­li­chen Maßnahmen ergrei­fen und die betref­fen­de Moderna-Partei dazu ver­an­las­sen, alle ange­mes­se­nen und geeig­ne­ten Maßnahmen zu ergrei­fen, um den Anspruch zu ver­mei­den, anzu­fech­ten, einen Vergleich zu erzie­len oder sich dage­gen zu ver­tei­di­gen, wobei alle damit ver­bun­de­nen Kosten und Verluste dem Käufer schrift­lich vor­zu­le­gen sind. Der Käufer zahlt die­se Kosten und Verluste inner­halb von acht­und­zwan­zig (28) Tagen nach Vorlage einer Rechnung über die­se Kosten und Verluste durch eine Moderna-Partei an den Käufer (vor­be­halt­lich der zusätz­li­chen Zahlung von Zinsen auf den aus­ste­hen­den Rechnungsbetrag zu einem Jahreszinssatz (wobei die Zinsen jedoch täg­lich anfal­len) in Höhe des nied­ri­ge­ren Wertes aus dem im Wall Street Journal, Eastern Edition, der an dem Tag gilt, an dem die Zahlung erst­mals fäl­lig gewe­sen wäre, und dem gesetz­li­chen Verzugszinssatz nach Schweizer Recht. wobei die­se Zinsen ab drei­ßig (30) Tagen nach dem Datum des Eingangs der ent­spre­chen­den Rechnung beim Käufer bis zur voll­stän­di­gen Begleichung der­sel­ben ein­schließ­lich die­ser Zinsen lau­fen), wobei die Moderna-Parteien den Anspruch jedoch jeder­zeit (nach vor­he­ri­ger schrift­li­cher Mitteilung der Vergleichsbedingungen an den Käufer und nach Erhalt der schrift­li­chen Zustimmung des Käufers (wobei die­se Zustimmung nicht unan­ge­mes­sen ver­wei­gert oder ver­zö­gert wer­den darf)) ver­glei­chen kön­nen; oder

b. vom Käufer ver­lan­gen, (mit eige­nem Rechtsbeistand und auf eige­ne Kosten) die allei­ni­ge Kontrolle über die Verteidigung und den Vergleich der Forderung zu über­neh­men; vor­aus­ge­setzt fer­ner, dass: (1) der Käufer die Interessen von Moderna und der betref­fen­den Moderna-Parteien in ange­mes­se­ner Weise berück­sich­tigt und ohne die vor­he­ri­ge schrift­li­che Zustimmung von Moderna (wobei die­se Zustimmung nicht unan­ge­mes­sen an Bedingungen geknüpft, ver­wei­gert oder ver­zö­gert wer­den darf) kei­ne Vereinbarung mit einer Person in Bezug auf die­sen Anspruch schließt oder einen Vergleich oder eine Einigung mit einer Person erzielt; und (2) die betrof­fe­nen Moderna-Parteien das Recht, jedoch nicht die Verpflichtung haben, sich an der Verteidigung oder Beilegung der Forderung zu betei­li­gen und im Zusammenhang mit die­ser Forderung auf eige­ne Kosten einen eige­nen Rechtsbeistand zu beauftragen.

4.3 Beschränkungen der Freistellung. Die oben in Abschnitt 4.1 dar­ge­leg­te Freistellung und die damit ver­bun­de­nen Bestimmungen in den Abschnitten 4.2 bis 4.8 sind weit im Sinne der Freistellung aus­zu­le­gen und sol­len eine Freistellung in dem Umfang gewäh­ren, wie dies nach schwei­ze­ri­schem Recht und die­ser Vereinbarung zuläs­sig ist. Die oben dar­ge­leg­te Freistellung ist wie im letz­ten Absatz von Abschnitt 4.1 beschrie­ben beschränkt. Die in Abschnitt 4.1 dar­ge­leg­te Freistellung und die damit ver­bun­de­nen Bestimmungen in den Abschnitten 4.2 bis 4.8 unter­lie­gen anson­sten kei­ner finan­zi­el­len Obergrenze. Sie gel­ten für alle Verluste, die nach schwei­ze­ri­schem Recht erstat­tungs­fä­hig sind, und gel­ten für alle im Rahmen die­ser Vereinbarung gelie­fer­ten Produkte, unab­hän­gig davon, wann und wie die­se ver­trie­ben, ver­wen­det oder ver­ab­reicht wer­den. Die in Abschnitt 4.1 dar­ge­leg­ten Freistellungen und die damit ver­bun­de­nen Bestimmungen in den Abschnitten 4.2 bis 4.8 blei­ben bis zum 12. (zwölf­ten) Jahrestag nach dem Datum des Inkrafttretens (das „Fortbestehungsdatum“) bestehen; vor­aus­ge­setzt, dass, wenn dem Käufer am oder vor dem Fortbestehungsdatum eine Schadensmeldung zuge­stellt wird, in der das Recht einer Moderna-Partei auf Freistellung und Haftungsfreistellung gemäß die­ser Vereinbarung gel­tend gemacht wird, die im Zusammenhang mit die­ser Schadensmeldung ent­ste­hen­den Ansprüche zugun­sten aller Moderna-Parteien über das Ablaufdatum des Fortbestehungsdatums hin­aus bestehen blei­ben, bis alle die­se Ansprüche voll­stän­dig und end­gül­tig geklärt sind.

4.4 Meistbegünstigungsklausel für Freistellungsbedingungen. Der Käufer ver­si­chert Moderna hier­mit und garan­tiert, dass die Freistellung in Abschnitt 4.1 und die damit ver­bun­de­nen Bestimmungen in den Abschnitten 4.2 bis 4.8 zum Wirksamkeitsdatum eben­so gün­stig sind wie jede Freistellung, die der Käufer einem Dritten in Bezug auf einen dem Käufer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gelie­fer­ten Impfstoff gewährt. Wenn der Käufer oder eine ver­bun­de­ne Partei eine Freistellung in Bezug auf einen dem Käufer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gelie­fer­ten Impfstoff zu Bedingungen gewährt, die (ein­zeln oder ins­ge­samt) für die­se ande­re Partei vor­teil­haf­ter sind als für die Moderna-Parteien, wird der Käufer Moderna unver­züg­lich über die­se vor­teil­haf­te­ren Bedingungen infor­mie­ren, wobei die­se vor­teil­haf­te­ren Bedingungen an die Stelle der vor­lie­gen­den Vereinbarung tre­ten und für die­se gel­ten (anstel­le der weni­ger vor­teil­haf­ten Bedingungen), sofern Moderna nicht gegen eine sol­che Ersetzung Einspruch erhebt; vor­aus­ge­setzt jedoch, dass eine sol­che Ersetzung kei­ne rück­wir­ken­de Wirkung hat.

4.5 Immunität vor Klagen. Falls und sobald der Käufer Rechtsvorschriften ein­führt, die eine Immunität vor Klagen für Entwickler, Lieferanten, Exporteure, Importeure, Hersteller, Vertreiber oder ande­re Mitglieder der Lieferkette für Impfstoffe, Arzneimittel, Medizinprodukte oder ande­re kom­mer­zi­el­le Produkte vor­se­hen, die dem Käufer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gelie­fert wer­den, gel­ten die­se Rechtsvorschriften gemäß ihren Bestimmungen für alle Moderna-Parteien in Bezug auf das Produkt.

4.6 Anwaltskosten und ‑aus­la­gen. Die Parteien erken­nen an, dass die hier­in fest­ge­leg­ten Freistellungsbestimmungen und damit ver­bun­de­nen Verpflichtungen ein wesent­li­cher Anreiz für Moderna zum Abschluss die­ser Vereinbarung sind. Für den Fall, dass Moderna recht­li­che Schritte (ein­schließ­lich eines Schiedsverfahrens) ein­lei­tet, um ein Recht auf Freistellung und damit ver­bun­de­ne Verpflichtungen aus die­ser Vereinbarung durch­zu­set­zen, und dabei ganz oder im Wesentlichen obsiegt, trägt der Käufer alle Anwaltskosten und son­sti­gen Aufwendungen, die den Moderna-Parteien im Zusammenhang mit sol­chen Maßnahmen ent­ste­hen, sodass die Moderna-Parteien voll­stän­dig ent­schä­digt wer­den. Sollte Moderna ein sol­ches Verfahren (ein­schließ­lich eines Schiedsverfahrens) ver­lie­ren, trägt Moderna die vom Gericht ange­ord­ne­ten Anwaltskosten und son­sti­gen Aufwendungen. In allen ande­ren Fällen ent­schei­det das zustän­di­ge Gericht über die Aufteilung der Anwaltskosten und Aufwendungen auf der Grundlage des Ausgangs des Rechtsstreits.

4.7 Aussetzung und Kündigung. Für den Fall, dass der Käufer einer sei­ner Verpflichtungen gemäß den Abschnitten 4.1 bis 4.8 nicht nach­kommt und den Verstoß nicht inner­halb von drei­ßig (30) Kalendertagen nach Erhalt einer ent­spre­chen­den schrift­li­chen Mahnung behebt, ist Moderna berech­tigt, (i) nach eige­nem Ermessen (a) die Erfüllung einer oder aller ihrer Verpflichtungen aus die­ser Vereinbarung und (b) alle dem Käufer im Rahmen die­ser Vereinbarung gewähr­ten Rechte in Bezug auf die Herstellung, Prüfung, Entwicklung, Lieferung, den Export, den Import, den Vertrieb, die Verabreichung, den Verkauf, das Verkaufsangebot, die Spende oder die Nutzung des Produkts aus­zu­set­zen, jeweils bis zur voll­stän­di­gen Behebung der Nichteinhaltung und ohne dass dies einen Verstoß gegen die­se Vereinbarung dar­stellt oder Moderna auf ihr Recht ver­zich­tet, eine Entschädigung gemäß die­ser Vereinbarung zu ver­lan­gen, oder (ii) die­se Vereinbarung gemäß Abschnitt 12.2(v) als wesent­li­che Verletzung die­ser Vereinbarung zu kündigen.

4.8 Aufrechnung. Moderna ist im vol­len Umfang des gel­ten­den Rechts berech­tigt, alle an den Käufer (ein­schließ­lich gemäß Ziffer 5.7) oder eine ver­bun­de­ne Partei zu zah­len­den Beträge (mit Ausnahme von Ein- und Ausfuhrzöllen, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Mehrwertsteuer oder son­sti­gen Steuern) alle Beträge, die der Käufer Moderna oder einer ande­ren Moderna-Partei gemäß der Freistellung in den Abschnitten 4.1 bis 4.8 oder gemäß Abschnitt 5.2(ii) oder 5.3 schul­det. Jedes ande­re Aufrechnungsrecht von Moderna wird aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen (was, zur Vermeidung von Zweifeln, Kürzungen der in Abschnitt 5.7 vor­ge­se­he­nen ver­zö­ger­ten Ausgleichszahlung nicht verhindert).

4.9 Pflichten des Käufers. Vorbehaltlich der Bestimmungen die­ser Vereinbarung über­nimmt der Käufer auf eige­ne Kosten und zu sei­nen Lasten die allei­ni­ge Kontrolle und die gesam­te Verantwortung für die fol­gen­den Aufgaben und Pflichten:

(i) die Zahlung der ersten Ausgleichszahlung und der Kosten für die ver­zö­ger­te Ausgleichszahlung, wie in Abschnitt 5 beschrieben;

(ii) das Produkt nach der Lieferung an den Käufer im Gebiet oder an die ver­bun­de­nen Parteien und/​oder die vom Käufer benann­ten Dritten im Gebiet gemäß den Spezifikationen und dem anwend­ba­ren Recht zu lagern; sowie an die von

(iii) das Produkt im Gebiet zu ver­trei­ben, sei es über den Drittkäufer oder auf ande­re Weise;

(iv) Moderna gemäß die­ser Vereinbarung und den gel­ten­den Gesetzen, wie in den Abschnitten 4.1 bis 4.8 näher beschrie­ben, schad­los zu halten;

(v) die gel­ten­den Gesetze in Bezug auf sei­ne Rechte und Pflichten hin­sicht­lich des Produkts und sei­ner Tätigkeiten im Rahmen die­ser Vereinbarung ein­zu­hal­ten; und

(vi) keine Maßnahmen zu ergrei­fen, die eine wesent­li­che nach­tei­li­ge Auswirkung auf etwa­ige Marktzulassungen für das Produkt im Gebiet haben oder nach ver­nünf­ti­gem Ermessen haben könn­ten.«

* cGMP steht für Current Good Manufacturing Practice (CGMP), GDP für Good Distribution Practice, AA

So sieht der Text des Pfizer-Vertrags aus:

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(Hervorhebungen in blau nicht im Original.)

11 Antworten auf „Verträge veröffentlicht: Moderna für 12 Jahre von jeglicher Haftung befreit“

  1. Warum soll­ten sie auch haf­ten, für eine groß ange­leg­te Feldstudie.

    Die Studienteilnehmer wur­den halt vor­her nur nicht auf­ge­klärt, dass sie Probanden für expe­ri­men­tel­le Pharmazeutika sind. Wofür hat man schließ­lich eine "Pandemie".

    Also, mer­ken fürs näch­ste Mal: Pandemie = Pharmastudie.

  2. SITTENWIDRIG und damit NICHTIG!

    Genauso wie die mir vor­lie­gen­de (etwas holp­ri­ge) Übersetzung zum Pfizer-Liefervertrag mit Albanien (Ziat):

    „8. Haftungsfreistellung
    8.1 Haftungsfreistellung durch den Käufer.

    Der Käufer ver­pflich­tet sich hier­mit, Pfizer, BioNTech, jedes ihrer ver­bun­de­nen Unternehmen, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Lizenzgeber, Lizenznehmer, Unterlizenznehmer, Händler, Auftragshersteller, Dienstleister, Forscher für kli­ni­sche Studien, Dritte, denen Pfizer oder BioNTech oder eines ihrer jewei­li­gen ver­bun­de­nen Unternehmen direkt oder indi­rekt eine Entschädigung auf­grund der Forschung, Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Kommerzialisierung oder Verwendung des Impfstoffs schul­den, sowie alle lei­ten­den Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und son­sti­gen Vertreter sowie die Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Kommerzialisierung oder Verwendung des Impfstoffs schul­den, sowie alle lei­ten­den Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und son­sti­gen Beauftragten und Vertreter sowie die jewei­li­gen Vorgänger, Nachfolger und Bevollmächtigten der Vorgenannten („Entschädigungsempfänger“), von bzw. gegen alle(n) Klagen, Ansprüche(n), Forderungen, Schadensersatzansprüche(n), Haftungen, Vergleiche(n), Strafen, Bußgelder(n), Kosten und Ausgaben (ein­schließ­lich, ohne Einschränkung, ange­mes­se­ner Anwaltsgebühren und ande­rer Kosten einer Untersuchung oder eines Rechtsstreits) von jeg­li­cher Haftung frei­zu­stel­len, zu ver­tei­di­gen und schad­los zu hal­ten, unab­hän­gig davon, ob sie auf einem Vertrag, einer uner­laub­ten Handlung, gei­sti­gem Eigentum oder einer ande­ren Theorie beru­hen, und unab­hän­gig davon, ob sie recht­lich, gesetz­lich, nach Billigkeit oder ander­wei­tig begrün­det sind (zusam­men­fas­send, „Verluste“), die sich aus dem Impfstoff erge­ben, mit ihm in Verbindung ste­hen oder aus ihm resul­tie­ren, ein­schließ­lich, aber nicht beschränkt auf jede Phase des Entwurfs, der Entwicklung, der Untersuchung, der Formulierung, der Prüfung, der kli­ni­schen Prüfung, der Herstellung, der Kennzeichnung, der Verpackung, des Transports, der Lagerung, des Vertriebs, der Vermarktung, der Verkaufsförderung, des Verkaufs, des Kaufs, der Lizenzierung, der Spende, der Abgabe, der Verschreibung, Verabreichung, Bereitstellung oder Verwendung des Impfstoffs.S. 22 des Vertrags.“

    Kurzfassung:

    (Ich unter­stel­le vor­ab, dass der Vertrag mit der EU bzw. deren Mitgliedsstaaten ähn­lich gestrickt ist, zumin­dest was die Haftungsfreistellung betrifft)

    Pfizer/​Biontech befreit also nicht nur sich selbst aus jeg­li­cher Haftung für irgend­wel­che Schäden, son­dern auch sämt­li­che Drittbeteiligte an der Produktion, an der Distribution, der Vermarktung sowie auch die beauf­trag­ten Forscher und die Verabreicher des Impfstoffs usw. sind von jeg­li­cher Haftung befreit.

    Wird gegen Pfizer/​Biontech irgend­wo vor Gericht geklagt, müs­sen die Vertragspartner (also die Regierungen und damit letzt­lich die Impfgeschädigten selbst über ihre Steuern!) sämt­li­che Anwalts- und Gerichtskosten, Vergleichskosten, Entschädigungen, Bußen und ande­re Ausgaben an den Hersteller ZURÜCKERSTATTEN, sofern die „Impfung“ als Schadensursache gericht­lich fest­ge­stellt und der Hersteller zum Schadenersatz ver­ur­teilt wurde.

    1. Danke! Genau DEN Gedanken hat­te ich sofort beim Lesen. Ist das nicht sit­ten­wid­rig und damit von vorn­her­ein nichtig?

      https://de.wikipedia.org/wiki/Sittenwidrigkeit_%28Deutschland%29

      Zitat:
      Strafrecht
      Im Strafrecht kann Sittenwidrigkeit die Einwilligung zu einer Körperverletzung unwirk­sam machen, so dass die­ser Rechtfertigungsgrund ent­fällt (§ 228 StGB) und die Tat damit rechts­wid­rig wird. Dabei sind in erster Linie der Umfang der vom Opfer hin­ge­nom­me­nen kör­per­li­chen Misshandlung oder Gesundheitsschädigung und der Grad der damit ver­bun­de­nen Leibes- oder Lebensgefahr maßgeblich.[5]
      Ende Zitat

      Die "Einwilligung" der Impflinge zu der Körperverletzung durch die Produkte in Spritzenform (Probanden eines Gentherapeutikums) kann unwirk­sam sein. Wenn ich das rich­tig lese, wäre danach jede in irgend­ei­nen Arm gesetz­te Spritze mit MODrna-Stoffen rechtswidrig?

      Würde man also argu­men­tie­ren, na was denn, die "Impflinge" haben ja unter­schrie­ben und zuge­stimmt, zählt das gar nicht? Das wäre wie als wenn jemand sagt: Du wil­ligst doch ein, dass ich Dir gleich die Bratpfanne auf den Kopf knal­le und du danach schwer ver­letzt am Boden liegst? Und das Opfer stimmt zu, dann ist es trotz der Einwilligung des Opfers eine Straftat?

  3. Was soll das hier werden?

    Achja, die Lehre von der Gewaltenteilung: Legislative, Judikative, Exekutive. Und die Gesetze macht der Gesetzgeber. Unabhängig.

    Es gibt Menschen die glau­ben aber auch jeden Bockmist.

  4. Noch ein Absatz Zitat:
    "(vi) kei­ne Maßnahmen zu ergrei­fen, die eine wesent­li­che nach­tei­li­ge Auswirkung auf etwa­ige Marktzulassungen für das Produkt im Gebiet haben oder nach ver­nünf­ti­gem Ermessen haben könnten.« "
    ———————————————————-
    Zitat Ende.

    Das heißt, egal, was in den MRNA-"Coronaschutz"-Spritzen drin ist und drin war, "der Käufer", also jede Regierung jedes Landes muss nach dem Vertrag dafür sor­gen, dass die Zulassung der Spritzen /​der Medikamente (Genbehandlung) so pas­siert, wie von den Herstellern gewünscht ist? Wozu braucht es dann über­haupt noch RKI, PEI, Stiko? Politiker haben will­kür­lich als "Käufer" fest­ge­legt, he, Zulassungsbehörden, lasst gefäl­ligst die expe­ri­men­tel­len Stoffe in Spritzenform zu im Gebiet, sonst krie­gen wir Ärger mit den Herstellern. Wir MÜSSEN das denen abkau­fen, ob wir wol­len oder nicht. 

    Ich ver­su­che, den Text in Umgangssprache zu über­set­zen und bin echt fas­sungs­los. Das heißt, das kann in Zukunft jeder Hersteller JEDES belie­bi­gen Produkts so hand­ha­ben? Egal, in wel­cher Branche? Ich stel­le mir Produzenten von elek­tri­schen oder elek­tro­ni­schen Produkten, Bauteilen, Elementen vor. Es gibt kei­ne Kontrollen zur Zulassung und wen der Stromschlag trifft, Pech gehabt???? Du hät­test ja das Kabel nicht kau­fen müssen!!

    1. https://​mul​ti​po​lar​-maga​zin​.de/​m​e​l​d​u​n​g​e​n​/​0​401

      Das ist nun hier ein Vertrag des Herstellers Moderna.
      Noch ein Absatz Zitat:
      "(vi) kei­ne Maßnahmen zu ergrei­fen, die eine wesent­li­che nach­tei­li­ge Auswirkung auf etwa­ige Marktzulassungen für das Produkt im Gebiet haben oder nach ver­nünf­ti­gem Ermessen haben könnten.« "
      .….….….….….….….….….….….….….….….….….….….….…
      Ich bin nicht so sicher, ob das auf ALLE so genann­ten "Covidschutzimpfungen" aller Produzenten zu über­tra­gen ist? Multipolar berich­tet heu­te, Zitat:

      Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erkennt in den 1223 Todesverdachtsfallmeldungen in einem Postmarketing-Bericht des Pharmakonzerns Pfizer kein Risikosignal. Der Bericht umfasst die ersten drei Monate nach der beding­ten Zulassung des Impfstoffes Comirnaty von BioNTech/​Pfizer (1. Dezember 2020 bis 28. Februar 2021). Helmut Sterz, ehe­ma­li­ger Cheftoxikologe von Pfizer, sag­te bei sei­ner Anhörung vor der Corona-Enquete-Kommission im März bezug­neh­mend auf die­sen Bericht: „Spätestens da hät­te man Comirnaty wie­der vom Markt neh­men müs­sen“. Das PEI ist die in Deutschland zustän­di­ge Bundesbehörde für die Zulassung und die Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen.
      Ende Zitat

      Insofern ver­hal­ten sich die Zulassungsbehörden wie das PEI genau nach der Forderung, die hier im Fall "Moderna" sicht­bar ist: "kei­ne Maßnahmen zu ergrei­fen, die eine wesent­li­che nach­tei­li­ge Auswirkung auf etwa­ige Marktzulassungen für das Produkt im Gebiet haben". 

      Ich darf ein­fach nicht nach­den­ken, wenn ich mir vor­stel­le, ICH hät­te mich damit behan­deln las­sen und alle, die mir wich­tig und lieb sind! Mein Leben hing sozu­sa­gen am sei­de­nen Faden, je nach Charge hät­te ich eine Dunkelziffer (von vie­len) unter den Todesopfern post Vaccination = Postvac-Tote sein können.

      1. Der Faktenfuchs von BR sagt: Impfungen sei­en unge­fähr­lich. Nur mini­mal gefähr­lich, kann man glatt ignorieren. 

        https://​www​.br​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​b​a​y​e​r​n​/​a​f​d​-​s​a​c​h​v​e​r​s​t​a​e​n​d​i​g​e​r​-​v​e​r​b​r​e​i​t​e​t​-​h​a​l​t​l​o​s​e​-​z​a​h​l​-​z​u​-​i​m​p​f​t​o​t​e​n​,​V​H​P​9​ScG

        Und ein Sachverständiger wür­de "halt­lo­se Zahlen zu Impftoten" ver­brei­ten. Aha. Doch selbst wenn nur EIN Mensch wäh­rend der Postmarketing-Versuche mit MRNA-Spritzen stirbt, wür­de ich die Spritzen ableh­nen. Ich könn­te sonst näm­lich die Nummer Zwei sein.

  5. https://search.brave.com/search?q=Wie+lange+ist+Pfizer+in+Deutschland+von+der+Haftung+f%C3%BCr+die+Impfstoffe+befreit&source=web&summary=1&conversation=08fc0fcf437459352b0a4735796e7564d370#:~:text=Die%20Haftungsfreiheit%20von,die%20Vertr%C3%A4ge%20gelten

    Inhalt der Haftungsklauseln müs­sen bis zu 10 Jahre nach Vertragsauflösung streng geheim gehal­ten wer­den, wobei in Fällen wie Israel sogar 30 Jahre ver­ein­bart sein sollen. 

    10 Jahre nach Vertragsauflösung erfah­ren wir mehr

    https://search.brave.com/search?q=Wann+enden+die+Vertr%C3%A4ge+f%C3%BCr+die+Impfstoffe+von+Pfizer&source=web&summary=1&conversation=08fdabc66f7e46fab5f9f6db2bc5c0935dc7#:~:text=Die%20aktuellen%20Vertr%C3%A4ge,weiterhin%20gepr%C3%BCft%20wird

    Ursprünglicher Vertrag (2021: Also 2031
    Bin gespannt

    Wie war das noch?

    Ich bestel­le eine Impfung,
    "die vor Infektionskrankheiten schützt , indem sie das Immunsystem zur Bildung von Antikörpern und Gedächtniszellen anre­gen, ohne dass eine ech­te Infektion durch­ge­macht wer­den muss. ,

    erhal­te aber eine Injektionslösung,
    "die Schutz vor schwe­ren Erkrankungsverläufen und Todesfällen, nicht pri­mär die Verhinderung von Ansteckungen"dient

    (Oder war's anders?)

    Eigentlich müsste/​n der Vertrag/​die Verträge doch von daher schon null und nichtig/​unwirksam sein

    Aber unse­re Volksvertreter sind schein­bar ganz zufrie­den mit dem, was sie aus­ge­han­delt haben

    1. > Aber unse­re Volksvertreter sind schein­bar ganz zufrie­den mit dem, was sie aus­ge­han­delt haben

      Zuviel Fernsehen ist unge­sund @Petra Steingen.

    2. https://​mul​ti​po​lar​-maga​zin​.de/​m​e​l​d​u​n​g​e​n​/​0​404

      Und der Clou, @ Petra Steingen, nie­mand in Deutschland weiß so rich­tig, ob oder DASS alle Longcovidpatienten real Postvaclongcovidpatienten sind, zumin­dest nach Carmen Scheibenbogen sind 80 bis 90 Prozent der Patienten min­de­stens ein­mal behan­delt mit der Spritze. Sie wer­den NACH (künst­lich-che­mi­scher, men­schen­ge­mach­ter) Injektion mit der Viren-Infektion krank. Immerhin, die Krankenkassen zah­len ihre Medikamente, also ich zah­le indi­rekt mit, obwohl ich NIE in den letz­ten Jahrzehnten auch nur irgend­ei­ne Kassenleistung in Anspruch genom­men habe, viel­leicht mal irgend­wann im letz­ten Jahrhundert, 90er Jahre, müss­te ich zurück­rech­nen, spielt hier aber kei­ne Rolle, .… , jeden­falls: erst wer­den die Leute zu den selt­sa­men Spritzen genö­tigt, danach weiß nie­mand, was ihnen hel­fen kann und war­um sie LONGCOVID-dau­er­krank sind. 

      https://​kodo​roc​.de/​2​0​2​6​/​0​4​/​0​3​/​w​i​n​-​w​i​n​-​w​in/

      Es ist die­se Definitionsfrage, nicht? Sind die Longcovidpatienten NACH "Impfung" (1,5 Mio. in Deutschland) alle Postvacschäden? Ja. Post Vaccination = Nach "Impfung". Sie sind "geimpft", infi­zie­ren sich schlim­mer und län­ger als die nicht"geimpften". Man kann das "Impf"-Versagen, "Impf"-Durchbruch nen­nen, es trifft aber nicht, denn es war kei­ne Impfung, son­dern eine medi­zi­nisch-phar­ma­zeu­ti­sche Anwendung mit Substanzen, die nicht (sehr lan­ge, wenn über­haupt) geschützt haben. Und die Politiker, die das in 2022 für ALLE ab 18 in Deutschland als "Impfpflicht" via Zwang durch­set­zen woll­ten, stel­len sich in 2026 hin und behaup­ten: oh, schon wie­der eine Corona-Infektion, die über­haupt nicht auf­hört, die nicht abklingt. Sie ver­ges­sen ein­fach zwei Wörter. Es muss hei­ßen: schon wie­der eine lang­an­dau­ern­de Infektion *nach Injektion*, für die es kaum Hilfe gibt.

  6. https://​www​.rki​.de/​D​E​/​A​k​t​u​e​l​l​e​s​/​P​u​b​l​i​k​a​t​i​o​n​e​n​/​E​p​i​d​e​m​i​o​l​o​g​i​s​c​h​e​s​-​B​u​l​l​e​t​i​n​/​2​0​2​6​/​1​7​_​2​6​.​p​d​f​?​_​_​b​l​o​b​=​p​u​b​l​i​c​a​t​i​o​n​F​i​l​e​&​v=2

    Vom 23. April 2026

    Das RKI schreibt vor zwei Tagen über "Long/Post-COVID-Falldefinitionen in natio­na­len Forschungsprojekten"

    Im Text fin­de ich KEINEN ein­zi­gen Hinweis dar­auf, wer oder genau­er: wie­viel die­ser Fälle mit MOD-RNA-Substanzen behan­delt sind. Das wird über­haupt nicht erwähnt. Sie las­sen die­se Angabe ein­fach unter den Tisch fal­len, wo sie die Information über den "Impf"-Behandlungs-Status der Befragten unter den Teppich keh­ren. Das ist doch DIE Frage über­haupt! Warum hat­te ich eine sehr wahr­schein­li­che Coronainfektion OHNE Langzeitfolgen im Sommer 2022 und nach den paar Tagen im Sommer 2022 nichts mehr?

    Warum tau­che ich da – sym­bo­lisch natür­lich – nicht auf? Sie müss­ten fra­gen: Wieviel der Long-Postcovid-Patienten waren min­de­stens ein­mal mit MOD-RNA-Produkten behan­delt, so wie Tom Lausen die Frage an Carmen Scheibenbogen gestellt hat.

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