Gestern wurde hier darüber berichtet, daß seit diesem Jahr Männer im Alter von 18 bis 45 Jahren für Auslandsreisen, die länger als drei Monate dauern, eine Genehmigung des "Karrierecenters der Bundeswehr" benötigen. Dies galt zuvor nur für den Spannungs- oder Verteidigungsfall. Noch eine andere Regel wurde am 22.12.25 geändert.
»… In einer bald erscheinenden ARD/WDR-Dokumentation («Hirschhausen und die Deepfake-Mafia», 4. Mai, 20.15 Uhr, Das Erste, ab 1. Mai in der ARD-Mediathek) beschäftigt er sich mit dem kriminellen System dahinter…«
Mehr über Baron von Hirschhausen, den Erfinder des Impf-O-Maten gibt es hier.
»… Konkret geht es um Paragraph 3 des Wehrpflichtgesetzes. Dieser regelt Inhalt und Dauer der Wehrpflicht in Deutschland. Dort heißt es in Absatz 1: „Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder […] den Zivildienst erfüllt.“ Diese Regelung ist seit rund 70 Jahren bekannt und gilt für alle Männer im wehrpflichtigen Alter von 18 bis 45 Jahren. Weitaus weniger bekannt ist Absatz 2: