Im Entlassungszeitpunkt verschleppte Soldaten

Gestern wur­de hier dar­über berich­tet, daß seit die­sem Jahr Männer im Alter von 18 bis 45 Jahren für Auslandsreisen, die län­ger als drei Monate dau­ern, eine Genehmigung des "Karrierecenters der Bundeswehr" benö­ti­gen. Dies galt zuvor nur für den Spannungs- oder Verteidigungsfall. Noch eine ande­re Regel wur­de am 22.12.25 geändert.

Interessant ist hier, daß eine der­ar­ti­ge Verlängerung bis­lang nur bei Auslandseinsätzen galt:

Ob sich das Gesetz auch auf Soldatinnen aus­wirkt und wie sich Menschen in einem Zeitpunkt befin­den kön­nen, ist mir nicht bekannt.

Finde den Fehler!

In die Überschrift des "FR"-Artikels habe ich eine klit­ze­klei­ne Verbesserung eingebaut.

»… In einer bald erschei­nen­den ARD/WDR-Dokumentation («Hirschhausen und die Deepfake-Mafia», 4. Mai, 20.15 Uhr, Das Erste, ab 1. Mai in der ARD-Mediathek) beschäf­tigt er sich mit dem kri­mi­nel­len System dahin­ter…«

Mehr über Baron von Hirschhausen, den Erfinder des Impf-O-Maten gibt es hier.

Von der Ukraine lernen heißt siegen lernen (?)

»… Konkret geht es um Paragraph 3 des Wehrpflichtgesetzes. Dieser regelt Inhalt und Dauer der Wehrpflicht in Deutschland. Dort heißt es in Absatz 1: „Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder […] den Zivildienst erfüllt.“ Diese Regelung ist seit rund 70 Jahren bekannt und gilt für alle Männer im wehr­pflich­ti­gen Alter von 18 bis 45 Jahren. Weitaus weni­ger bekannt ist Absatz 2:

„Von der Ukraine ler­nen heißt sie­gen ler­nen (?)“ weiterlesen