
Ein anderes Blatt bringt es fertig, aus der Nachricht das genaue Gegenteil zu konstruieren:

Zwar heißt es auch hier:
"… Konkret warb Coop Vitality mit dem Text: «Covid-Impfung. Schützen Sie sich und andere.» Dieser Satz ist problematisch.
Swissmedic hat den Apothekenriesen gestützt auf das Heilmittelgesetz gebüsst. Dieses regelt auch die «unzulässige Werbung» für Arzneimittel. Verboten ist Werbung, die irreführend ist und zu einem «übermässigen, missbräuchlichen oder unzweckmässigen Einsatz von Arzneimitteln» führt…"
Doch folgt eine "Einordnung":
"… Beim Swissmedic-Entscheid geht es einzig um das Werberecht – nicht um die Pandemiepolitik. Die Vorgaben sind enger gefasst als noch zu Beginn der Impfkampagne: Das BAG bestätigt auf Anfrage, dass die Informationen zum Übertragungsschutz der Impfung nicht generell falsch waren – aber zeitlich begrenzt.
Impfung schützte auch vor Übertragung
Seit der zweiten Hälfte 2022 dominieren Omikron-Varianten das Infektionsgeschehen in der Schweiz. Seither gilt laut BAG: «Die Impfung schützt primär gegen schwere Verläufe der Erkrankung.» Zuvor war die Lage anders: «Die Aussage, dass eine Impfung auch vor Übertragung schützte, war gültig für die damals verfügbaren Impfstoffe gegen Varianten des Virus bis zur Omikron-Variante», schreibt das BAG wörtlich.
Das BAG empfiehlt die Covid-19-Impfung heute nur noch bestimmten Risikogruppen, namentlich Personen ab 65 Jahren, Personen ab 16 Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen, Personen ab 16 Jahren mit Trisomie 21 sowie schwangeren Personen…"
Die Aussage ist nachweislich falsch; noch nicht einmal die Hersteller haben jemals einen Fremdschutz behauptet. Und die Empfehlung bleibt empörend. Dennoch ist die Entscheidung ein Schritt dahin, die Lügengebäude um die "Impfungen" weiter abzutragen.

Zitat BAG:
„Das BAG bestätigt (…], dass die Informationen zum Übertragungsschutz der Impfung nicht generell falsch waren – aber zeitlich begrenzt“.
Falsche Aussage!
Denn die „Informationen zum Übertragungsschutz“ WAREN TATSÄCHLICH von Anfang an GENERELL FALSCH und können demzufolge auch nicht „zeitlich begrenzt“ richtig gewesen sein.
Das haben übrigens nicht einmal die Hersteller in ihren Zulassungsunterlagen behauptet, wie die EMA auf Anfrage des EU-Abgeordneten Marcel de Graaff zugab.
Unser Impfheld Ugur Sahin dagegen schon (Zitat): „Wer geimpft ist, ist nicht mehr ansteckend“.
Eine typische Werbe-Lüge, die von den politischen Corona-Akteuren und Impf-Fanatikern dankbar aufgenommen wurde und letztlich in der "Pandemie der "Ungeimpften" sowie deren weitgehendem Ausschluß aus dem gesellschaftlichen Leben gipfelte.
„Begründung“ des BAG (Zitat): „Die Aussage, dass eine Impfung auch vor Übertragung schützte, war gültig für die damals verfügbaren Impfstoffe gegen Varianten des Virus bis zur Omikron-Variante“.
Falsche Begründung!
Denn der behauptete Übertragungsschutz kommt AUCH DANN NICHT ZUSTANDE, wenn eine eventuelle temporäre Übereinstimmung der produzierten Antigene bzw. IgG-Antikörper mit dem aktuell kursierenden Virustyp besteht.
Vielmehr besteht bei KEINER intramuskulären Impfung gegen respiratorische Viren (z.B. Covid, Influenza, RSV) ein Schutz vor Ansteckung auf den Atemwegs-Schleimhäuten und auch KEIN Schutz vor Weiterverbreitung, ausgehend von den Atemwegs-Schleimhäuten, weil diese Impfungen (egal ob klassisch oder modRNA-basiert), KEINE IgA-Schleimhaut-Antikörper erzeugen, sondern eben nur die o.g. IgG-Antikörper im Blut.
Auch wenn das schon tausendmal thematisiert wurde, muß es trotzdem immer wieder in das Bewußtsein Bevölkerung gerufen werden, damit sie diesen Rattenfängern der „Impf“-Mafia, also deren Lobbyisten, nicht erneut auf den Leim geht.