Irreführende Werbung bestraft: "Schützen Sie sich und andere"

Ein ande­res Blatt bringt es fer­tig, aus der Nachricht das genaue Gegenteil zu konstruieren:

Zwar heißt es auch hier:

"… Konkret warb Coop Vitality mit dem Text: «Covid-Impfung. Schützen Sie sich und ande­re.» Dieser Satz ist problematisch.

Swissmedic hat den Apothekenriesen gestützt auf das Heilmittelgesetz gebüsst. Dieses regelt auch die «unzu­läs­si­ge Werbung» für Arzneimittel. Verboten ist Werbung, die irre­füh­rend ist und zu einem «über­mä­ssi­gen, miss­bräuch­li­chen oder unzweck­mä­ssi­gen Einsatz von Arzneimitteln» führt…"

Doch folgt eine "Einordnung":

"… Beim Swissmedic-Entscheid geht es ein­zig um das Werberecht – nicht um die Pandemiepolitik. Die Vorgaben sind enger gefasst als noch zu Beginn der Impfkampagne: Das BAG bestä­tigt auf Anfrage, dass die Informationen zum Übertragungsschutz der Impfung nicht gene­rell falsch waren – aber zeit­lich begrenzt.

Impfung schützte auch vor Übertragung

Seit der zwei­ten Hälfte 2022 domi­nie­ren Omikron-Varianten das Infektionsgeschehen in der Schweiz. Seither gilt laut BAG: «Die Impfung schützt pri­mär gegen schwe­re Verläufe der Erkrankung.» Zuvor war die Lage anders: «Die Aussage, dass eine Impfung auch vor Übertragung schütz­te, war gül­tig für die damals ver­füg­ba­ren Impfstoffe gegen Varianten des Virus bis zur Omikron-Variante», schreibt das BAG wörtlich.

Das BAG emp­fiehlt die Covid-19-Impfung heu­te nur noch bestimm­ten Risikogruppen, nament­lich Personen ab 65 Jahren, Personen ab 16 Jahren mit bestimm­ten Vorerkrankungen, Personen ab 16 Jahren mit Trisomie 21 sowie schwan­ge­ren Personen…"

Die Aussage ist nach­weis­lich falsch; noch nicht ein­mal die Hersteller haben jemals einen Fremdschutz behaup­tet. Und die Empfehlung bleibt empö­rend. Dennoch ist die Entscheidung ein Schritt dahin, die Lügengebäude um die "Impfungen" wei­ter abzutragen.

Eine Antwort auf „Irreführende Werbung bestraft: "Schützen Sie sich und andere"“

  1. Zitat BAG:
    „Das BAG bestä­tigt (…], dass die Informationen zum Übertragungsschutz der Impfung nicht gene­rell falsch waren – aber zeit­lich begrenzt“.

    Falsche Aussage!

    Denn die „Informationen zum Übertragungsschutz“ WAREN TATSÄCHLICH von Anfang an GENERELL FALSCH und kön­nen dem­zu­fol­ge auch nicht „zeit­lich begrenzt“ rich­tig gewe­sen sein.

    Das haben übri­gens nicht ein­mal die Hersteller in ihren Zulassungsunterlagen behaup­tet, wie die EMA auf Anfrage des EU-Abgeordneten Marcel de Graaff zugab.

    Unser Impfheld Ugur Sahin dage­gen schon (Zitat): „Wer geimpft ist, ist nicht mehr ansteckend“.

    Eine typi­sche Werbe-Lüge, die von den poli­ti­schen Corona-Akteuren und Impf-Fanatikern dank­bar auf­ge­nom­men wur­de und letzt­lich in der "Pandemie der "Ungeimpften" sowie deren weit­ge­hen­dem Ausschluß aus dem gesell­schaft­li­chen Leben gipfelte.

    „Begründung“ des BAG (Zitat): „Die Aussage, dass eine Impfung auch vor Übertragung schütz­te, war gül­tig für die damals ver­füg­ba­ren Impfstoffe gegen Varianten des Virus bis zur Omikron-Variante“.

    Falsche Begründung!

    Denn der behaup­te­te Übertragungsschutz kommt AUCH DANN NICHT ZUSTANDE, wenn eine even­tu­el­le tem­po­rä­re Übereinstimmung der pro­du­zier­ten Antigene bzw. IgG-Antikörper mit dem aktu­ell kur­sie­ren­den Virustyp besteht.

    Vielmehr besteht bei KEINER intra­mus­ku­lä­ren Impfung gegen respi­ra­to­ri­sche Viren (z.B. Covid, Influenza, RSV) ein Schutz vor Ansteckung auf den Atemwegs-Schleimhäuten und auch KEIN Schutz vor Weiterverbreitung, aus­ge­hend von den Atemwegs-Schleimhäuten, weil die­se Impfungen (egal ob klas­sisch oder modRNA-basiert), KEINE IgA-Schleimhaut-Antikörper erzeu­gen, son­dern eben nur die o.g. IgG-Antikörper im Blut.

    Auch wenn das schon tau­send­mal the­ma­ti­siert wur­de, muß es trotz­dem immer wie­der in das Bewußtsein Bevölkerung geru­fen wer­den, damit sie die­sen Rattenfängern der „Impf“-Mafia, also deren Lobbyisten, nicht erneut auf den Leim geht.

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