
Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil. Vier "Fälle" im Jahr 2025, 204 im Jahr 2024. Ist das ein exponentieller Abstieg? Auch die " StIKo Vet" empfiehlt gleichlautend wie die bekannten Aussagen der Menschen-Stiko umgehendes Spritzen. Frau Köpping ist während Corona von so manchem Pferd getreten worden. Meine Lieblingsmeldung ist diese:
Sachsen hat einen am Köpping
»Sachsen eine neue Schutzverordnung beschlossen. Die neuen Regeln gelten vom 15. Februar bis zum 7. März, wie Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Freitag in Dresden nach einer Kabinettssitzung mitteilte.
Neue Corona-Regeln in Sachsen: Maskenpflicht bei mehr als einem Hausstand im Auto
Unter anderem gilt dann eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken im Auto, wenn mehr als ein Hausstand mitfährt. Das gelte besonders für berufliche Fahrgemeinschaften, sagte Köpping. Auch der Fahrer müsse dann eine Maske tragen – das verstoße nicht gegen die Straßenverkehrsordnung.«
mz-web.de (leider nicht mehr vorhanden, ähnlich auf bild.de, 12.2.21)
»Die Gesetzeslage bildet hier die Straßenverkehrsordnung (StVO):
"(4) Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. […]" (§ 23 Abs. 4 StVO)
Demnach ist zum einen das Fahren mit Maske, o. ä. verboten. Zum anderen schließt das Vermummungsverbot auch Schleier mit ein, wie etwa einen Nikab oder eine Burka. Wer sich verhüllt bzw. vermummt hinter das Steuer setzt, sodass das Gesicht nicht mehr erkennbar ist, hat gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 60 Euro zu erwarten.«
anwalt-kg.de
Auch nett:
Sie tut es wieder. „Mehr Fälle von Keuchhusten – Ministerin empfiehlt Impfung“
Mehr zu ihr via https://www.corodok.de/?s=k%C3%B6pping

Kommt eine Pferdehalterin zur Ärztin und sagt:
"Doktor, hier ist mein Pferd für die Westnilpferdeimpfung."
"Dann machen Sie mal Ihren Oberarm frei."
@Peter Pan
Fügte man an ".… kommt zum Gemüsehändler/In … " ließe sich vieleicht ein Scherz, ein kleiner Witz gar daraus machen?!?
Weiß auch nicht wie ich drauf komme. Seit "Corona" werden die Anekdoten immer merkwürdiger. Jedenfalls geht es mir so.
Wo praktiziert denn dieser Ärztin. Obligatorische Frage, heutzutage. Ich weiß.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 26 Fußgängerüberwege
> An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
Leider steht da nicht geschrieben, WORAN man erkennt, daß jemand die Absicht hat die Fahrbahn via Überweg zu überqueren.
Damit ist dieser $ 26 offensichtlich eine Sache der Auslegung. Genauso wie § 23 Abs. 4 StVO welcher hier zitiert wird.
@Erfordia
Es gab bereits Buerger in unserem schönsten BRD die geglaubt zu haben schienen, daß "Fußgängerüberweg" da sei, wo sie wandeln. Traurig genug, kommt unsere Justitz dem hin und wieder, scheinbar (!Wichtig!) gerne entgegen.
Und was das andere angeht. Mit Integralhelm fuhr ich stets vermummt. Nie anders. Doch Menschen, die das nicht beurteilen zu können scheinen oder möchten, sind nunmal besonders befähigt, im System – so scheint (!Wichtig!) es mir!
Aber ich habe gelernt, daß wahre Anarchisten, möglicherweise nur in Amtsstuben zu finden sind. Und daß Realität und Gesetz, dehnbarer sind als warmfeuchte Kaugummis. Und letztere kriegste am Ende kaum noch vom Trottoir runter. – Wäh!
Wenn's aber schon krämerisch behandelt wird, sollte man nicht versuchen dem Recht, eine Art Esthetik abzugewinnen? – Schwierig