
»Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei Verfassungsbeschwerden stattgegeben, mit denen sich die Beschwerdeführer gegen fachgerichtliche Entscheidungen wenden, in denen von ihnen getätigte Äußerungen als Beleidigung bewertet wurden…
Die Beschwerdeführer wurden durch die fachgerichtlichen Entscheidungen jeweils in ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) verletzt…
Die Kammer hat die in zulässiger Weise angegriffenen Entscheidungen der Fachgerichte aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht beziehungsweise das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Die Kammer hat nicht entschieden, dass die getätigten Äußerungen keine Beleidigungen darstellen…«
Im ersten Fall gingt es um den Vater eines Schülers, der vom Präsenzunterricht ausgeschlossen wurde. In verschiedenen Mails an die Schulleitung hatte er u.a. ausgeführt, er werde sich dafür einsetzen, "dass Amtsträger, die sich diesen faschistoiden Anordnungen nicht wie in § 36 Beamtenstatusgesetz fordert widersetzt, sondern diese unterstützt haben persönlich zur Rechenschaft gezogen werden" [sic].
Der zweite Fall liegt betrifft einen "Beschwerdeführer in der Psychiatrie". Er hatte der für ihn bestellten Verfahrenspflegerin eine Mitschuld daran vorgeworfen, "dass sich der psychiatrische Mob des (…)Krankenhauses gestützt auf illegal vorgehende Uniformierte, nach 2019 nochmals in 2022 wiederholten konnte". Er war fixiert worden und sei "wiederholt auf dem Krankenhausflur von teilweise mehr als zehn Personen − Ärzten, Pflegepersonal und Polizisten − " bedrängt worden.
Das Bundesverfassungsgericht sieht in beiden Fällen keine hinreichende Abwägung von Rechtsgütern durch die unteren Instanzen, bis hin zu einem "praktisch vollständigen Abwägungsausfall".
»Verfahren I.:
Die angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen werden den verfassungsgerichtlichen Anforderungen an eine der Meinungsfreiheit Rechnung tragende Auslegung des Tatbestands der Beleidigung nicht in jeder Hinsicht gerecht…
Verfahren II.:
Die angegriffene Entscheidung des Oberlandesgerichts wird den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers berücksichtigende Abwägung nicht gerecht. Eine solche war vorliegend auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Schmähkritik oder Formalbeleidigung entbehrlich…«

Ich muss irgendwie an Boris Büche denken, der seinen Sohn, damals im Teenageralter, auch vor der Schule und vor den unlogischen, stark diskriminierenden, herabwürdigenden "Coronaschutz"-Maßnahmen beschützt hat. Wie, weiß ich nicht mehr genau. Es kann aber auch ein ganz anderer super starker Vater sein, der sich für sein Kind gegen die willkürlichen (Schul-) Behörden eingesetzt hat.
Gibt das Urteil Anlass, zu vermuten oder besser: zu hoffen, wir hätten noch minimale Reste eines Rechtsstaates?
@Mondlicht: So schwer war das gar nicht – denn der "Distanzunterricht" war nach Berliner Schulgesetz rechtswidrig (kein Unterricht).
"Außer Rand und Band" geratenen Pflegern und Polizisten wird hie und da tatsächlich Einhalt geboten, daß diese sich aber juristisch zu verantworten hätten wäre mir persönlich, so in der Art, jedenfalls Neu. Hier dürfte unsere Justitz deutlich "Blind auf dem Rechten Auge " sein. Meine Meinung.
Im Übrigen ist die "Falschgutachterei" eine sehr florierende Wirtschaft. Man kann es objektiv, leider nicht mehr anders bewerten. Je mehr "bezahlte" falsche Zeugnisse, desto heftiger die Umsäte. (-> ePA und Zumüllung mit verakademisierter Sch…ß…)
Auch die diesbezüglichen Verfolgungen, wie etwa die "Corona-Atteste" erzeugen Umsätze, Umsätze.….. .….und müllen am Ende die Aktenlagen zu. – Realität ausdünnend und verdeckend!
Realjustitz pfeift auf "Letztes Loch" oder doch eher noch "Notstrom" Betrieb?
Was die Sozialisten aller Couleur immer (!) zuwege bringen – a posteriori:
1. Alles an die Wand fahren
2. Zensur
Stellen Sie sich vor, es gibt Eigentümer und es gibt Nicht-Eigentümer. Und wird es immer geben. Und das ist auch gar nicht schlimm. Denn das göttliche Kapital sorgt für den Ausgleich. A posteriori!
Sie stehen auf der falschen Seite der Geschichte. Wahnartig. Das Sozialistengeblubber reflektiert die geistige Einschränkung.
@SV: Ich fürchte, Sie meinen das gar nicht satirisch.
Und ich fürchte, Sie schämen sich nicht vor Ihren Kindern.
@sv:
Am Anfang war der Eigentuemer! So steht es nun geschrieben.