Schulleiter Handlanger totalitärer Corona-Maßnahmen. BVerfG hebt Beleidigungsurteil auf

bun​des​ver​fas​sungs​ge​richt​.de (25.2.26)

»Mit heu­te ver­öf­fent­lich­ten Beschlüssen hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei Verfassungsbeschwerden statt­ge­ge­ben, mit denen sich die Beschwerdeführer gegen fach­ge­richt­li­che Entscheidungen wen­den, in denen von ihnen getä­tig­te Äußerungen als Beleidigung bewer­tet wurden…

Die Beschwerdeführer wur­den durch die fach­ge­richt­li­chen Entscheidungen jeweils in ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) verletzt…

Die Kammer hat die in zuläs­si­ger Weise ange­grif­fe­nen Entscheidungen der Fachgerichte auf­ge­ho­ben und die Sache zur erneu­ten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht bezie­hungs­wei­se das Oberlandesgericht zurück­ver­wie­sen. Die Kammer hat nicht ent­schie­den, dass die getä­tig­ten Äußerungen kei­ne Beleidigungen dar­stel­len…«

Im ersten Fall gingt es um den Vater eines Schülers, der vom Präsenzunterricht aus­ge­schlos­sen wur­de. In ver­schie­de­nen Mails an die Schulleitung hat­te er u.a. aus­ge­führt, er wer­de sich dafür ein­set­zen, "dass Amtsträger, die sich die­sen faschi­sto­iden Anordnungen nicht wie in § 36 Beamtenstatusgesetz for­dert wider­setzt, son­dern die­se unter­stützt haben per­sön­lich zur Rechenschaft gezo­gen wer­den" [sic].

Der zwei­te Fall liegt betrifft einen "Beschwerdeführer in der Psychiatrie". Er hat­te der für ihn bestell­ten Verfahrenspflegerin eine Mitschuld dar­an vor­ge­wor­fen, "dass sich der psych­ia­tri­sche Mob des (…)Krankenhauses gestützt auf ille­gal vor­ge­hen­de Uniformierte, nach 2019 noch­mals in 2022 wie­der­hol­ten konn­te". Er war fixiert wor­den und sei "wie­der­holt auf dem Krankenhausflur von teil­wei­se mehr als zehn Personen − Ärzten, Pflegepersonal und Polizisten − " bedrängt worden.

Das Bundesverfassungsgericht sieht in bei­den Fällen kei­ne hin­rei­chen­de Abwägung von Rechtsgütern durch die unte­ren Instanzen, bis hin zu einem "prak­tisch voll­stän­di­gen Abwägungsausfall".

»Verfahren I.:

Die ange­grif­fe­nen fach­ge­richt­li­chen Entscheidungen wer­den den ver­fas­sungs­ge­richt­li­chen Anforderungen an eine der Meinungsfreiheit Rechnung tra­gen­de Auslegung des Tatbestands der Beleidigung nicht in jeder Hinsicht gerecht…

Verfahren II.:

Die ange­grif­fe­ne Entscheidung des Oberlandesgerichts wird den ver­fas­sungs­recht­li­chen Anforderungen an eine die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers berück­sich­ti­gen­de Abwägung nicht gerecht. Eine sol­che war vor­lie­gend auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Schmähkritik oder Formalbeleidigung ent­behr­lich…«

7 Antworten auf „Schulleiter Handlanger totalitärer Corona-Maßnahmen. BVerfG hebt Beleidigungsurteil auf“

  1. Ich muss irgend­wie an Boris Büche den­ken, der sei­nen Sohn, damals im Teenageralter, auch vor der Schule und vor den unlo­gi­schen, stark dis­kri­mi­nie­ren­den, her­ab­wür­di­gen­den "Coronaschutz"-Maßnahmen beschützt hat. Wie, weiß ich nicht mehr genau. Es kann aber auch ein ganz ande­rer super star­ker Vater sein, der sich für sein Kind gegen die will­kür­li­chen (Schul-) Behörden ein­ge­setzt hat.

    Gibt das Urteil Anlass, zu ver­mu­ten oder bes­ser: zu hof­fen, wir hät­ten noch mini­ma­le Reste eines Rechtsstaates?

    1. @Mondlicht: So schwer war das gar nicht – denn der "Distanzunterricht" war nach Berliner Schulgesetz rechts­wid­rig (kein Unterricht).

  2. "Außer Rand und Band" gera­te­nen Pflegern und Polizisten wird hie und da tat­säch­lich Einhalt gebo­ten, daß die­se sich aber juri­stisch zu ver­ant­wor­ten hät­ten wäre mir per­sön­lich, so in der Art, jeden­falls Neu. Hier dürf­te unse­re Justitz deut­lich "Blind auf dem Rechten Auge " sein. Meine Meinung.

    Im Übrigen ist die "Falschgutachterei" eine sehr flo­rie­ren­de Wirtschaft. Man kann es objek­tiv, lei­der nicht mehr anders bewer­ten. Je mehr "bezahl­te" fal­sche Zeugnisse, desto hef­ti­ger die Umsäte. (-> ePA und Zumüllung mit ver­aka­de­mi­sier­ter Sch…ß…)

    Auch die dies­be­züg­li­chen Verfolgungen, wie etwa die "Corona-Atteste" erzeu­gen Umsätze, Umsätze.….. .….und mül­len am Ende die Aktenlagen zu. – Realität aus­dün­nend und verdeckend!

    Realjustitz pfeift auf "Letztes Loch" oder doch eher noch "Notstrom" Betrieb?

  3. Was die Sozialisten aller Couleur immer (!) zuwe­ge brin­gen – a posteriori: 

    1. Alles an die Wand fahren
    2. Zensur

    Stellen Sie sich vor, es gibt Eigentümer und es gibt Nicht-Eigentümer. Und wird es immer geben. Und das ist auch gar nicht schlimm. Denn das gött­li­che Kapital sorgt für den Ausgleich. A posteriori!

    Sie ste­hen auf der fal­schen Seite der Geschichte. Wahnartig. Das Sozialistengeblubber reflek­tiert die gei­sti­ge Einschränkung.

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