Das sind die Richtigen…

Die Strahlemänner, die Dame und der ICE-Verschnitt wer­den gewiß nicht "auto­ma­ti­sier­te Datenanalyse" und "den bio­me­tri­schen Internetabgleich" nut­zen, um die SMS zwi­schen von der Leyen und Bourla aus­fin­dig zu machen. Eine "Beweislastumkehr ins­be­son­de­re bei auf­fäl­li­gen Vermögens-Einkommens-Diskrepanzen" wird kaum bei den Amigos der Masken- und Impfstoffdeals stattfinden.

Schauen wir mal, ob Jens Spahn für sei­ne Einkäufe bei kri­mi­nel­len Unternehmen zur Rechenschaft gezo­gen wird. Das Lobbyportal phar​mez​ti​sche​-zei​tung​.de ver­öf­fent­licht am 25.2.26 die­se dpa-Meldung:

»Ein Unternehmer muss wegen Steuerhinterziehung nach Geschäften mit Corona-Schutzmasken in Millionenhöhe eine mehr­jäh­ri­ge Haftstrafe absit­zen. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II ver­ur­teil­te den 39-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten unter ande­rem wegen Steuerhinterziehung in neun Fällen, uner­laub­tem Besitz einer Schusswaffe und weil er sich fal­sche amt­li­che Ausweisen verschaffte.

Das Urteil beruht dem­nach auf einer Verständigung, nach dem der Angeklagte ein Geständnis vor Gericht abge­legt hat­te. Es ist noch nicht rechts­kräf­tig. Das Gericht ord­ne­te zudem Wertersatz in Höhe der hin­ter­zo­ge­nen Steuern gegen den Angeklagten und Nebenbeteiligte an.

Masken für 22 Millionen Euro

Dem Urteil zufol­ge hat­te der Angeklagten aus dem ober­baye­ri­schen Gauting (Landkreis Starnberg) im Jahr 2020 für das Bundesgesundheitsministerium fünf Millionen FFP2-Masken beschafft und zum Preis von rund 22 Millionen Euro aus­ge­lie­fert. Allerdings gab er dies bei der Steuerklärung nicht rich­tig an: Er zahl­te den Angaben zufol­ge 10,7 Millionen Euro Steuern zu wenig.

Sein Geltungsbedürfnis und der luxu­riö­se Lebensstil hät­ten den Angeklagten auf den fal­schen Weg geführt, urtei­le der Vorsitzende Richter laut einer Gerichtssprecherin. Bei sei­ner Festnahme habe die­ser einen gela­de­nen Revolver und Munition sowie zwei gefälsch­te slo­we­ni­sche Ausweise mit sich geführt.«

Update:

mer​kur​.de (25.2.26)

»... Der bereits vor­be­straf­te Mann, unter ande­rem wegen Vermögensdelikten und Betrugs, räum­te wesent­li­che Teile der Anklage ein…«

Eine Antwort auf „Das sind die Richtigen…“

  1. Tja, so ist das eben wenn die gan­ze Gesellschaftsordnung das Privateigentum ( Art. 14 GG ) und damit pri­va­te Interessen zum ober­sten Grundsatz erhebt.

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