Hirnschaden. Aber grundsätzlich ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis

Berufsgenossenschaft und Versorgungsamt haben den Impfschaden aner­kannt. Astrazeneca kommt aber wei­ter unge­scho­ren davon. Die Richterin lebt eine Tradition. Ist sie auch Immobilienmaklerin?

»Die Klage eines Corona-Impfopfers gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca ist vor dem Landgericht Trier abge­wie­sen wor­den. Die Klägerin aus Trier habe aus recht­li­chen Gründen kei­nen Anspruch auf Schmerzensgeld, sag­te die Vorsitzende Richterin Judith Selbach.

Die Kammer gehe davon aus, dass der Impfstoff grund­sätz­lich ein posi­ti­ves Nutzen-Risiko-Verhältnis gehabt habe. Das hät­ten Experten zuvor bereits abge­bil­det. Daher wer­de von einem wei­te­ren Gutachten abge­se­hen, sag­te die Richterin.

Auch der Anspruch der Klägerin auf eine Auskunftspflicht des Herstellers zu bekann­ten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffes wer­de zurück­ge­wie­sen. Astrazeneca habe die Triererin im Verfahren voll­um­fäng­lich informiert.

Impfopfer wird heute rund um die Uhr betreut

Klägerin Mandy Klöckner hat­te nach der Corona-Impfung Anfang März 2021 eine Sinusvenenthrombose, eine gefähr­li­che Verstopfung der Venen, erlit­ten, an der sie fast gestor­ben wäre. Bis heu­te ist die 51-Jährige auf Betreuung rund um die Uhr angewiesen.

Die Berufsgenossenschaft und das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung haben den Impfschaden der frü­he­ren Erzieherin in einem Kindergarten aner­kannt. Klöckner führt die Schäden auf den Impfstoff zurück und meint, die­ser habe kein posi­ti­ves Nutzen-Risiko-Verhältnis gehabt.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Die Klägerin sei sehr früh geimpft wor­den, sag­te die Richterin. Damals sei­en nur weni­ge Fälle von Sinusvenenthrombosen bekannt gewe­sen. In Deutschland waren am 19. März 2021 Impfungen mit dem Vakzin von Astrazeneca vor­über­ge­hend aus­ge­setzt wor­den. Dann emp­fahl die Ständige Impfkommission den Stoff nur noch für Menschen über 60 Jahre.

Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig...«


Ein ganz ähn­li­ches Urteil fäll­te Frau Selbach 2021 in einem ande­ren – aktu­ell wie­der inter­es­san­ten – Zusammenhang:

Jemand hat den Artikel gesi­chert (ihmcder​maid​.com). Darin ist zu lesen:

»Obwohl es völ­lig unstrit­tig ist, dass gefähr­li­che „Ewigkeits-Chemikalien“ der Airbase Spangdahlem aus ihren Weg in Bäche, Teiche und Kanäle fin­den, ist die Verbandsgemeinde (VG) Wittlich-Land mit ihrer Schadensersatzklage vor dem Trierer Landgericht am Dienstag geschei­tert. Sie bleibt auf ihrem Schaden sit­zen und muss zudem die Prozesskosten tra­gen – und das wer­den auch die in der VG leben­den Bürger finan­zi­ell zu spü­ren bekommen. 

Wieso die Airbase und die Verbandsgemeinde vor Gericht standen 

Die Kommune hat­te Schadensersatz von der Bundesrepublik gefor­dert, die die USStreitkräfte vor Gericht ver­tritt. Der Grund für die Klage: Weil das Binsfelder Abwasser mit gesund­heits­schäd­li­chen Chemikalien ver­un­rei­nigt ist, muss die Gemeinde ihren Klärschlamm ver­bren­nen las­sen. Und das kostet deut­lich mehr Geld, als ihn an Bauern abzu­ge­ben, die ihn als Dünger auf Feldern ausbringen.

Bekannt und berüch­tigt sind die krebs­er­re­gen­den Stoffe unter den Abkürzungen PFT, PFC oder inter­na­tio­nal: PFAS. Man fin­det sie unter ande­rem in Regenkleidung oder Anti-HaftBeschichtungen. Jahrzehntelang waren sie aber auch Bestandteil von Löschschaum, der auf der Airbase Spangdahlem bei Übungen in gro­ßen Mengen ver­sprüht wurde.

Bis 2017 hat­te die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für ihren Nato-Partner USA anstands­los Schadensersatz gezahlt – ins­ge­samt 460 000 Euro. Doch dann wei­ger­te die Behörde sich und ver­wies plötz­lich dar­auf, dass die Verantwortlichkeit der US-Streitkräfte nicht hin­rei­chend geklärt sei. 123 000 Euro Schaden blie­ben über die Jahre so unbeglichen.

Gutachten deckt auf: Nicht nur die Airbase vergiftet die Kanalisation 

Ein im Laufe des Prozesses bean­trag­tes Gutachten hat­te zwar ein­deu­tig gezeigt, dass mit Schadstoffen bela­ste­tes Wasser von der Airbase Spangdahlem in die Binsfelder Kanalisation gelangt. Allerdings hat­te es auch zuta­ge geför­dert, dass es in Binsfeld noch wei­te­re PFAS-Quellen gab: Rund um ein Feuerwehrhaus und da, wo die Feuerwehr vor Jahren bei einem Polterabend einen deko­ra­ti­ven Schaumteppich aus­ge­legt hat­te. Eine Party, die die Menschen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land nun teu­er zu ste­hen kommt. Denn da die Kommune weder die 123 000 Euro zurück­be­kommt und allein das Gutachten 40 000 Euro geko­stet hat, wer­den die Abwassergebühren wohl dem­nächst steigen.

Wieso die VG Wittlich-Land den Prozess verloren hat 

Richterin Judith Selbach erläu­tert ihr Urteil an einem unge­wöhn­li­chen Ort. Nicht im Gerichtssaal, son­dern in einem Flur des Landgerichts trifft sie auf die war­ten­de Leiterin der kla­gen­den Verbandsgemeindewerke, Annegret Heinz, auf zwei Journalistinnen und zwei Umweltschützer. 

Dort begrün­det sie ihr Urteil damit, dass zu 100 Prozent fest­ste­hen müs­se, wo genau die Schadstoffe im betrof­fe­nen Zeitraum zwi­schen 2016 und 2017 her­ka­men. „Und das tut es nicht“, sagt sie. Der Gutachter hat­te betont, dass es nicht mög­lich sei, her­aus­zu­fin­den, wie vie­le der Schadstoffe von der Airbase kom­men und wie vie­le aus dem Ort selbst. Zudem sei es mög­lich, dass der bela­ste­te Löschschaum bereits vor 2006 ver­sprüht wur­de. Und damals gal­ten die­se Stoffe noch gar nicht als was­ser­ge­fähr­dend…

Von der Bundesanstalt war am Dienstag nie­mand vor Ort. Einen Vergleich hat­te die Behörde schon des­we­gen strikt abge­lehnt, da es noch zahl­rei­che wei­te­re Klagen gibt, die für den deut­schen Steuerzahler teu­er wer­den könn­ten. Selbst wenn die USA voll für die Schäden ver­ant­wort­lich wären, kann sich Deutschland gemäß Nato-Truppenstatut höch­stens 75 Prozent des Geldes zurück­ho­len…«


Während hier kei­ne Zweifel mög­lich sind, daß es sich um die glei­che Frau han­delt, kann es sich bei der Immobilienmaklerin aus Trier um eine zufäl­li­ge Namensgleichheit han­deln (um die Dokumente zu sehen, muß wahr­schein­lich eine neue Suche nach "Eygalieres Verwaltungs-GmbH" auf han​dels​re​gi​ster​.de durch­ge­führt werden):

Viel mehr habe ich über das Unternehmen nicht erfah­ren kön­nen. Auch die Nachrichtenlage zu Frau Selbach ist eher bescheiden.

(Hervorhebungen in blau nicht im Original.)

2 Antworten auf „Hirnschaden. Aber grundsätzlich ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis“

  1. Das sind ja gleich drei Probleme in einem thread. Man darf Jens Spahn ger­ne alles Mögliche vor­wer­fen. Auf eine dif­fu­se Lage bzgl. Schadensersatz wg. "Corona-Impfung" hat er ganz klar hin­ge­wie­sen. Es geht juri­stisch eher um Betrug als um was ande­res. Es hat mich, gera­de wegen der Offenheit des ex-Ministers gewun­dert daß so vie­le Leute sich "ab-sprit­zen" lie­ßen. Vieleicht haben die Leute es nicht so wahr­ge­nom­men, im ersten Moment, weil es wur­de ja viel Angst geschürt, um die im Endeffekt ja auch wir­kungs­lo­se Impfung. Und wie soll eine "imp­fung" vor Ansteckungen schüt­zen, wenn die­se vor der Erkrankung schon nicht schützt. Und das mit den schwe­ren Verläufen ohne "Impfung" ist bis heu­te wohl eher Spekulation als durch angeb­li­che "gro­ße Studien" bewie­sen. Jens Spahn wies höchst­per­sön­lich dar­auf hin daß die Impfung selbst der "Großversuch" gewe­sen sein muß. Alles Andere ist mal wie­der Augenwischerei, derer er sich am lieb­sten zu bedie­nen scheint. Und ich bin per­sön­lich der Auffassung daß er das noch nicht mal beson­ders geschickt macht. Den Deutschen ist schwer­lich nur zu hel­fen, wie der Fall um die Richterin wohl genau­so offen legt. Die Hauptversursacher konn­ten da wohl ermit­telt wer­den, und die Mehrkosten sind dar­ge­legt. Man soll­te wei­ter gehen und die Frage auf­wer­fen, ob die Löschmittel ein­fa­cher zu erset­zen wären, und ob die "Übungen" mit dem ech­ten Stoff immer not­wen­dig sind. Da lie­ße sich bestimmt was ein­spa­ren. Eine Strafe und ein Schadenersatz wären da aus­nahms­wei­se, bestimmt recht hilfreich.

    Und, wenn man ehr­lich ist – bei einer Forderung gegen die Army. Wer wür­de die­se ein­for­dern, und wie, wenn die U.S. Army nicht zu zah­len geneigt sei? – Auch blöd für so ein "Gericht". Und so offensichtlich!

    BM Spahn wies dar­auf hin daß die Haftung bzgl. "Corona-Impfung" beim staat liegt, und die Hersteller sich ver­trag­lich davon distan­zier­ten. So wur­de es 2020 kom­mu­ni­ziert. Es gab aber Dokumente die qua­si bewie­sen haben, woher dei "mRNA-Corona-Impfung" kam. Davon will bis heu­te nie­mand etwas hören – auch nicht im so genann­ten "Corona-Widerstand".

    Die "Impf-Opfer" ohne aus­rei­chen­de Entschädigung sind die Leidtragenden. Sie kön­nen sich ver­mut­lich nicht mehr selbst um "Ihr Recht" küm­mern. Daher ver­mu­te ich, daß es einen enor­men "Graubereich" gibt. Leute, die falsch dia­gno­sti­ziert ver­star­ben und vor­über­ge­hend wie fol­gen­schwer erkrank­ten. Eine "Riesen-saue­rei", ent­spre­chend der klei­ne­ren S. die wir in D‑Land sowie­so schon "gewöhnt" sind? So scheint es!

    Vermutlich kommt es dicke­rer. Weil die Umstände schlecht bis nicht "auf­ge­ar­bei­tet" wur­den. – Deswegen!

  2. https://​www​.ber​li​ner​-zei​tung​.de/​m​e​n​s​c​h​-​m​e​t​r​o​p​o​l​e​/​i​m​p​f​q​u​o​t​e​-​u​n​d​-​p​r​a​e​m​i​e​n​-​w​i​e​-​i​n​-​d​e​r​-​d​d​r​-​b​e​r​l​i​n​e​r​-​a​e​r​z​t​i​n​-​w​a​r​n​t​-​v​o​r​-​k​o​l​l​a​p​s​-​i​d​e​r​-​v​e​r​s​o​r​g​u​n​g​-​l​i​.​1​0​0​1​5​220

    Wer sich mal gru­seln will, liest Berliner Zeitung, im Moment noch ohne Bezahlschranke.

    Zitat:
    Um was für Impfungen geht es denn überhaupt?
    Um alle. Es ist egal, was geimpft wird, Hauptsache, wir imp­fen. Jeder Impfstoff. Tetanus, Diphtherie, Grippe, RSV, MMR. All die­se Impfungen wer­den jetzt Schritt für Schritt umge­wan­delt in mRNA-Impfungen. Als Ärztin habe ich dabei kein gutes Gefühl. Aber die Hausärzte wer­den es tun, weil die­se Lohnerhöhung gigan­tisch ist.
    Ende Zitat

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