Berufsgenossenschaft und Versorgungsamt haben den Impfschaden anerkannt. Astrazeneca kommt aber weiter ungeschoren davon. Die Richterin lebt eine Tradition. Ist sie auch Immobilienmaklerin?

»Die Klage eines Corona-Impfopfers gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca ist vor dem Landgericht Trier abgewiesen worden. Die Klägerin aus Trier habe aus rechtlichen Gründen keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, sagte die Vorsitzende Richterin Judith Selbach.
Die Kammer gehe davon aus, dass der Impfstoff grundsätzlich ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis gehabt habe. Das hätten Experten zuvor bereits abgebildet. Daher werde von einem weiteren Gutachten abgesehen, sagte die Richterin.
Auch der Anspruch der Klägerin auf eine Auskunftspflicht des Herstellers zu bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffes werde zurückgewiesen. Astrazeneca habe die Triererin im Verfahren vollumfänglich informiert.
Impfopfer wird heute rund um die Uhr betreut
Klägerin Mandy Klöckner hatte nach der Corona-Impfung Anfang März 2021 eine Sinusvenenthrombose, eine gefährliche Verstopfung der Venen, erlitten, an der sie fast gestorben wäre. Bis heute ist die 51-Jährige auf Betreuung rund um die Uhr angewiesen.
Die Berufsgenossenschaft und das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung haben den Impfschaden der früheren Erzieherin in einem Kindergarten anerkannt. Klöckner führt die Schäden auf den Impfstoff zurück und meint, dieser habe kein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis gehabt.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Die Klägerin sei sehr früh geimpft worden, sagte die Richterin. Damals seien nur wenige Fälle von Sinusvenenthrombosen bekannt gewesen. In Deutschland waren am 19. März 2021 Impfungen mit dem Vakzin von Astrazeneca vorübergehend ausgesetzt worden. Dann empfahl die Ständige Impfkommission den Stoff nur noch für Menschen über 60 Jahre.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig...«
Ein ganz ähnliches Urteil fällte Frau Selbach 2021 in einem anderen – aktuell wieder interessanten – Zusammenhang:

Jemand hat den Artikel gesichert (ihmcdermaid.com). Darin ist zu lesen:
»Obwohl es völlig unstrittig ist, dass gefährliche „Ewigkeits-Chemikalien“ der Airbase Spangdahlem aus ihren Weg in Bäche, Teiche und Kanäle finden, ist die Verbandsgemeinde (VG) Wittlich-Land mit ihrer Schadensersatzklage vor dem Trierer Landgericht am Dienstag gescheitert. Sie bleibt auf ihrem Schaden sitzen und muss zudem die Prozesskosten tragen – und das werden auch die in der VG lebenden Bürger finanziell zu spüren bekommen.
Wieso die Airbase und die Verbandsgemeinde vor Gericht standen
Die Kommune hatte Schadensersatz von der Bundesrepublik gefordert, die die USStreitkräfte vor Gericht vertritt. Der Grund für die Klage: Weil das Binsfelder Abwasser mit gesundheitsschädlichen Chemikalien verunreinigt ist, muss die Gemeinde ihren Klärschlamm verbrennen lassen. Und das kostet deutlich mehr Geld, als ihn an Bauern abzugeben, die ihn als Dünger auf Feldern ausbringen.
Bekannt und berüchtigt sind die krebserregenden Stoffe unter den Abkürzungen PFT, PFC oder international: PFAS. Man findet sie unter anderem in Regenkleidung oder Anti-HaftBeschichtungen. Jahrzehntelang waren sie aber auch Bestandteil von Löschschaum, der auf der Airbase Spangdahlem bei Übungen in großen Mengen versprüht wurde.
Bis 2017 hatte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für ihren Nato-Partner USA anstandslos Schadensersatz gezahlt – insgesamt 460 000 Euro. Doch dann weigerte die Behörde sich und verwies plötzlich darauf, dass die Verantwortlichkeit der US-Streitkräfte nicht hinreichend geklärt sei. 123 000 Euro Schaden blieben über die Jahre so unbeglichen.
Gutachten deckt auf: Nicht nur die Airbase vergiftet die Kanalisation
Ein im Laufe des Prozesses beantragtes Gutachten hatte zwar eindeutig gezeigt, dass mit Schadstoffen belastetes Wasser von der Airbase Spangdahlem in die Binsfelder Kanalisation gelangt. Allerdings hatte es auch zutage gefördert, dass es in Binsfeld noch weitere PFAS-Quellen gab: Rund um ein Feuerwehrhaus und da, wo die Feuerwehr vor Jahren bei einem Polterabend einen dekorativen Schaumteppich ausgelegt hatte. Eine Party, die die Menschen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land nun teuer zu stehen kommt. Denn da die Kommune weder die 123 000 Euro zurückbekommt und allein das Gutachten 40 000 Euro gekostet hat, werden die Abwassergebühren wohl demnächst steigen.
Wieso die VG Wittlich-Land den Prozess verloren hat
Richterin Judith Selbach erläutert ihr Urteil an einem ungewöhnlichen Ort. Nicht im Gerichtssaal, sondern in einem Flur des Landgerichts trifft sie auf die wartende Leiterin der klagenden Verbandsgemeindewerke, Annegret Heinz, auf zwei Journalistinnen und zwei Umweltschützer.
Dort begründet sie ihr Urteil damit, dass zu 100 Prozent feststehen müsse, wo genau die Schadstoffe im betroffenen Zeitraum zwischen 2016 und 2017 herkamen. „Und das tut es nicht“, sagt sie. Der Gutachter hatte betont, dass es nicht möglich sei, herauszufinden, wie viele der Schadstoffe von der Airbase kommen und wie viele aus dem Ort selbst. Zudem sei es möglich, dass der belastete Löschschaum bereits vor 2006 versprüht wurde. Und damals galten diese Stoffe noch gar nicht als wassergefährdend…
Von der Bundesanstalt war am Dienstag niemand vor Ort. Einen Vergleich hatte die Behörde schon deswegen strikt abgelehnt, da es noch zahlreiche weitere Klagen gibt, die für den deutschen Steuerzahler teuer werden könnten. Selbst wenn die USA voll für die Schäden verantwortlich wären, kann sich Deutschland gemäß Nato-Truppenstatut höchstens 75 Prozent des Geldes zurückholen…«
Während hier keine Zweifel möglich sind, daß es sich um die gleiche Frau handelt, kann es sich bei der Immobilienmaklerin aus Trier um eine zufällige Namensgleichheit handeln (um die Dokumente zu sehen, muß wahrscheinlich eine neue Suche nach "Eygalieres Verwaltungs-GmbH" auf handelsregister.de durchgeführt werden):


Viel mehr habe ich über das Unternehmen nicht erfahren können. Auch die Nachrichtenlage zu Frau Selbach ist eher bescheiden.
(Hervorhebungen in blau nicht im Original.)

Das sind ja gleich drei Probleme in einem thread. Man darf Jens Spahn gerne alles Mögliche vorwerfen. Auf eine diffuse Lage bzgl. Schadensersatz wg. "Corona-Impfung" hat er ganz klar hingewiesen. Es geht juristisch eher um Betrug als um was anderes. Es hat mich, gerade wegen der Offenheit des ex-Ministers gewundert daß so viele Leute sich "ab-spritzen" ließen. Vieleicht haben die Leute es nicht so wahrgenommen, im ersten Moment, weil es wurde ja viel Angst geschürt, um die im Endeffekt ja auch wirkungslose Impfung. Und wie soll eine "impfung" vor Ansteckungen schützen, wenn diese vor der Erkrankung schon nicht schützt. Und das mit den schweren Verläufen ohne "Impfung" ist bis heute wohl eher Spekulation als durch angebliche "große Studien" bewiesen. Jens Spahn wies höchstpersönlich darauf hin daß die Impfung selbst der "Großversuch" gewesen sein muß. Alles Andere ist mal wieder Augenwischerei, derer er sich am liebsten zu bedienen scheint. Und ich bin persönlich der Auffassung daß er das noch nicht mal besonders geschickt macht. Den Deutschen ist schwerlich nur zu helfen, wie der Fall um die Richterin wohl genauso offen legt. Die Hauptversursacher konnten da wohl ermittelt werden, und die Mehrkosten sind dargelegt. Man sollte weiter gehen und die Frage aufwerfen, ob die Löschmittel einfacher zu ersetzen wären, und ob die "Übungen" mit dem echten Stoff immer notwendig sind. Da ließe sich bestimmt was einsparen. Eine Strafe und ein Schadenersatz wären da ausnahmsweise, bestimmt recht hilfreich.
Und, wenn man ehrlich ist – bei einer Forderung gegen die Army. Wer würde diese einfordern, und wie, wenn die U.S. Army nicht zu zahlen geneigt sei? – Auch blöd für so ein "Gericht". Und so offensichtlich!
BM Spahn wies darauf hin daß die Haftung bzgl. "Corona-Impfung" beim staat liegt, und die Hersteller sich vertraglich davon distanzierten. So wurde es 2020 kommuniziert. Es gab aber Dokumente die quasi bewiesen haben, woher dei "mRNA-Corona-Impfung" kam. Davon will bis heute niemand etwas hören – auch nicht im so genannten "Corona-Widerstand".
Die "Impf-Opfer" ohne ausreichende Entschädigung sind die Leidtragenden. Sie können sich vermutlich nicht mehr selbst um "Ihr Recht" kümmern. Daher vermute ich, daß es einen enormen "Graubereich" gibt. Leute, die falsch diagnostiziert verstarben und vorübergehend wie folgenschwer erkrankten. Eine "Riesen-sauerei", entsprechend der kleineren S. die wir in D‑Land sowieso schon "gewöhnt" sind? So scheint es!
Vermutlich kommt es dickerer. Weil die Umstände schlecht bis nicht "aufgearbeitet" wurden. – Deswegen!
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/impfquote-und-praemien-wie-in-der-ddr-berliner-aerztin-warnt-vor-kollaps-ider-versorgung-li.10015220
Wer sich mal gruseln will, liest Berliner Zeitung, im Moment noch ohne Bezahlschranke.
Zitat:
Um was für Impfungen geht es denn überhaupt?
Um alle. Es ist egal, was geimpft wird, Hauptsache, wir impfen. Jeder Impfstoff. Tetanus, Diphtherie, Grippe, RSV, MMR. All diese Impfungen werden jetzt Schritt für Schritt umgewandelt in mRNA-Impfungen. Als Ärztin habe ich dabei kein gutes Gefühl. Aber die Hausärzte werden es tun, weil diese Lohnerhöhung gigantisch ist.
Ende Zitat