Ende Oktober 2024 hatte die "Welt" bei den Staatsanwaltschaften recherchiert und kam dabei auf mindestens 1.000 Strafverfahren, die allerdings nicht alle mit Verurteilungen endeten.

»Die Ausstellung von sogenannten Masken-Attesten in der Corona-Pandemie hat für Mediziner in Deutschland weitreichende juristische Konsequenzen. Wie WELT AM SONNTAG erfuhr, sind mit Stand Oktober 2024 bereits mindestens 1000 Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Dabei verhängten Richter Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro, Berufsverbote und Freiheitsstrafen. Das geht aus den Auskünften der Generalstaatsanwaltschaften der Bundesländer hervor. WELT AM SONNTAG hatte von ihnen den Stand der Verfahren und Urteile nach Paragraf 278 des Strafgesetzbuches erbeten. Das Gesetz behandelt den Umgang mit dem „Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“. „Was, wenn Kennedys Zahlen stimmen?“ weiterlesen




