"Nicht die Kinder treiben die Erwachsenen vor sich her, sondern eher umgekehrt". Aus dem freigeklagten Schriftwechsel zwischen BMG und RKI (7)

Diese geheim gehal­te­ne Erkenntnis von Lothar Wieler ist zu lesen in einer Erwiderung vom 20.11.20 (!) auf Vorschläge, die offen­bar von Christian Drosten stammen.

Das Papier, auf das sich Wieler bezieht, wird in den Dokumenten ohne Verfasserangaben wiedergegeben.

Diktion und das Hauptthema "rück­blicken­de Clusterkontrolle" legen die Vermutung sehr nahe, daß es sich hier um ein Werk von Christian Drosten handelt.

»… Im Kern der Strategie stün­de eine rück­blicken­de Clusterkontrolle. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass Superspreader ent­schei­dend für die Verbreitung der Infektion sind. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass zwi­schen 60 und 80% der Neuinfektionen durch Superspreading-Cluster ent­ste­hen. Die mei­sten Patienten ver­ur­sa­chen selbst kei­ne Cluster, haben sich aber mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem Cluster infi­ziert. Die Suche nach der Infektionsquelle bei neu­dia­gno­sti­zier­ten Patienten ist oft schwie­rig. Bei neu­dia­gno­sti­zier­ten Schülern ist der Verdacht aber offen­sicht­lich, dass die Schulklasse der Infektionsort ist. Da die mei­sten Verläufe bei Schülern wenig sym­pto­ma­tisch sind, gilt in Schulen um so mehr die Regel: Jeder clu­ster­be­zo­ge­ne Indexfall ist mit höhe­rer Wahrscheinlichkeit im Cluster infi­ziert wor­den, als dass er die Infektion zum Zeitpunkt der Testung selbst ins Cluster ein­ge­tra­gen hat. Die Cluster-defi­nie­ren­de Einheit ist der Klassenverband. Hier ist im Fall einer Neudiagnose von einem uner­kann­ten Cluster auszugehen. 

Nach Diagnose des Indexfalls erfolgt eine sofor­ti­ge Quarantäne aller Klassenmitglieder zu Hause für zunächst 5 Tage ab dem Diagnosetag des Indexfalls. Der Infektionszeitpunkt des Indexfalls liegt zu die­sem Zeitpunkt ca. 6–12 Tage zurück. Eine von heu­te an ver­häng­te Isolation von fünf Tagen ent­spricht also einer im Nachhinein ver­häng­ten Quarantäne von 12–15 Tagen . 

Man geht nun davon aus, dass nicht der Indexfall, son­dern ein ande­rer, noch unbe­kann­ter Schüler (oder ein Lehrer) das Cluster zu dem Zeitpunkt gestar­tet hat, zu dem sich unser bekann­ter Indexfall infi­ziert hat. Die Quarantäne wird ver­hängt, weil es wahr­schein­lich ist, dass sich zum sel­ben Zeitpunkt auch ande­re Klassenmitglieder infi­ziert haben. Die Infektionen lau­fen hier sehr syn­chron, d.h. es liegt die ein­zei­ti­ge Charakteristik eines Superspreading-Events vor. Wegen des unbe­stä­tig­ten Status der auf Verdacht unter Quarantäne ste­hen­den Klassenmitglieder wer­den dage­gen deren Eltern und ande­re Haushaltsmitglieder nicht unter Quarantäne gestellt. Nur bei Auftreten von Symptomen tritt eine Haushaltsquarantäne in Kraft. Wegen des zeit­lich befri­ste­ten und anders struk­tu­rier­ten Kontakts wer­den auch die Lehrer nicht in die Clusterisolation ein­be­zo­gen. Lehrern soll­te eine nied­rig­schwel­li­ge und sym­ptom­ge­rich­te­te Diagnostik zur Verfügung gestellt wer­den…«

Das rea­li­täts­leug­nen­de Geschwurbel (mir gefällt am besten "die ein­zei­ti­ge Charakteristik eines Superspreading-Events") war selbst Wieler zu viel. Zu Drostens Steckenpferd Cluster sie­he sei­nen hin­rei­ßen­den Podcast vom 1.9.20, in der auch die kasa­chi­sche Wüstenmaus, Perkolation und die Selbstwahrnehmung "Ich spre­che bewusst ein biss­chen dif­fus" vor­kom­men:

Wenige Wochen spä­ter leg­te er nach:

Viel mehr via https://​www​.coro​dok​.de/​?​s​=​c​l​u​s​ter.

»Es ist mit Fortschreiten der Epidemie nach den Herbstferien also mit einer Amplifikation in den Schulen zu rech­nen.«

So heißt es in dem von Wieler zer­leg­ten Papier. So kann nur Drosten spre­chen. Wieler hin­ge­gen hielt sein Wissen vor der Öffentlichkeit versteckt.

Wie sehr sich inter­nes Wissen im RKI und nach außen kom­mu­ni­zier­te Aussagen unter­schei­den, wird aus einem wei­te­ren Dokument der Sammlung erkenn­bar ("Stand: 18.11.2020"). Hier spricht aus jeder Formulierung Christian Drosten:

3 Antworten auf „"Nicht die Kinder treiben die Erwachsenen vor sich her, sondern eher umgekehrt". Aus dem freigeklagten Schriftwechsel zwischen BMG und RKI (7)“

  1. "Carlos A. Gebauer
    @GebauerCarlosA
    3h
    Ich wer­de bis­wei­len gefragt, war­um ich die Sicherheit man­cher Produkte, die in jün­ge­rer Vergangenheit viel­fach zum Einsatz kamen, mit einer gewis­sen Vorsicht beurteile.

    Darauf ant­wor­te ich, mich nicht auf all­ge­mei­ne Ondits zu ver­las­sen, son­dern u.a. die eige­nen Risikobeschreibungen von Herstellern gegen­über stren­gen Börsenaufsichten zu lesen.

    Zulassungsbehörden machen so etwas sicher bei ihren Routinen auch ganz vor­dring­lich. Denn was könn­te zur Einschätzung ins­be­son­de­re von Innovationen authen­ti­scher sein als die Beschreibung des Erfinders?

    Hier habe ich – rein exem­pla­risch – ein Beispiel aus dem März 2021 ange­fügt. Ich erin­ne­re mich, wie leb­haft wir die­se Themen damals im Freundeskreis dis­ku­tiert haben.

    https://​www​.sec​.gov/​A​r​c​h​i​v​e​s​/​e​d​g​a​r​/​d​a​t​a​/​1​7​7​6​9​8​5​/​0​0​0​1​5​6​4​5​9​0​2​1​0​1​6​7​2​3​/​b​n​t​x​-​2​0​f​_​2​0​2​0​1​2​3​1​.​htm
    "

    https://nitter.net/pic/orig/media%2FG661QZGXMAAgF2T.jpg

    Achten Sie auf "könn­te" …

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