RKI verhindert Antikörpertests. Aus dem freigeklagten Schriftwechsel zwischen BMG und RKI

Das Journalistenkollektiv Investigativstation, das die­se Dokumente ver­öf­fent­licht, legt Wert auf die Feststellung, daß eini­ge Schwärzungen "von uns aus recht­li­chen Gründen ergänzt" wur­den. Ob es sich hier um einen sol­chen Fall han­delt, ist nicht erkenn­bar; er stellt auch eine Ausnahme dar:

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Kann ins Auge gehen. Schießerei bei "realitätsnaher freilaufender Volltruppenübung"

»…Am Mittwoch gegen 17 Uhr wur­de die Polizei dar­über infor­miert, dass im Südosten von Erding eine ver­däch­ti­ge Person unter­wegs ist – in Tarnkleidung und mit einem Gewehr bewaff­net. Daraufhin schick­te die Einsatzzentrale ein Großaufgebot an Einsatzkräften in den Stadtteil Altenerding, auch ein Hubschrauber war im Einsatz.

Dann der fol­gen­schwe­re Irrtum: Was die Polizeibeamten offen­bar nicht wuss­ten – bei dem bewaff­ne­ten Mann in Tarnkleidung han­del­te es sich um einen Bundeswehrsoldaten, der an der Großübung "Marshal-Power" teil­nahm. Die Soldaten wie­der­um hiel­ten das Anrücken der Polizei für einen Teil des Trainings-Szenarios und eröff­ne­ten das Feuer mit Manövermunition. Diese Art von Munition gibt aber nur einen Knall von sich und kei­ne Projektile. Die Polizei, die einen ech­ten Angriff ver­mu­te­te, erwi­der­te mit schar­fen Waffen. Dabei erlitt ein Soldat einen Streifschuss und wird leicht ver­letzt.«
br​.de (23.10.25, Hervorhebungen von mir)

Das "Zusammenwirken im rück­wär­ti­gen Raum" klappt schon in Friedenszeiten nicht:

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