Neben dem Urteil, wonach "Ungeimpften" keine Lohnfortzahlung nach Quarantäne zusteht, hat das Bundesverwaltungsgericht einen weiteren Spruch in gleicher unwissenschaftlicher Logik gefällt. Er beantwortet die Frage des letzten Beitrags "Was ist eigentlich mit den "abgesonderten Geimpften", die positiv getestet waren?".

»Die Klägerin ist ein Unternehmen des Gebäudereinigungs-Handwerks und beschäftigte im Rahmen eines Minijobs eine Arbeitnehmerin, die im November 2022 mittels eines PCR-Tests positiv auf SARS-CoV‑2 getestet wurde. Aufgrund dieses Ergebnisses war die mehrfach geimpfte Arbeitnehmerin nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet, sich abzusondern. Die Klägerin hat der Arbeitnehmerin auch für diese Zeit das vereinbarte Arbeitsentgelt ausbezahlt und begehrt dessen Erstattung. In ihrem Erstattungsantrag gab sie an, ihre Arbeitnehmerin sei nicht "arbeitsunfähig krank" gewesen, habe ihre Tätigkeit aber nicht von zu Hause ausüben können. Der Beklagte hat den Antrag abgelehnt. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf Erstattung, weil sie ihre Arbeitnehmerin nicht im Sinne von § 56 Abs. 1 und 5 IfSG entschädigt habe, sondern nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zur Zahlung verpflichtet geblieben sei. Das Verwaltungsgericht hat die hierauf erhobene Klage unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts abgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die dagegen eingelegte Sprungrevision der Klägerin zurückgewiesen. Arbeitgebern sind die Beträge zu erstatten, die sie als Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG ihren Arbeitnehmern für einen Verdienstausfall ausbezahlen, den diese durch eine Absonderung erleiden. An einem Verdienstausfall fehlt es jedoch, wenn der Arbeitnehmer abweichend von der Grundregel "keine Leistung, kein Entgelt" einen Anspruch auf das Arbeitsentgelt hat. Das ist hier der Fall. Die Arbeitnehmerin der Klägerin hatte einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG). Die Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus begründet einen regelwidrigen körperlichen Zustand und ist eine Krankheit. Verläuft sie ohne Symptome, so ist der Arbeitnehmer zwar nicht schon wegen einer Beeinträchtigung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit oder wegen seiner gesundheitlichen Wiederherstellung daran gehindert, die von ihm geschuldete Tätigkeit zu erbringen. Er ist aber auch dann infolge seiner Krankheit arbeitsunfähig, wenn er sich wegen der Infektion in häusliche Quarantäne abzusondern hat und es ihm deswegen rechtlich nicht möglich ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Der Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an.«
(Hervorhebungen in blau nicht im Original.)

eine krankheit, die ohne symptome verläuft.
Aufgrund dieses Ergebnisses war die mehrfach geimpfte Arbeitnehmerin nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet, sich abzusondern.
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Übersetzt: es spielt also, Stand heute, gar keine Rolle (mehr) , ob jemand "geimpft" oder nicht "geimpft" war. Er wurde von einem Testzeltbetrüger /Testbetreiber "positiv"getestet und das gilt und hat gegolten für die "Absonderung". Der Testbetrüger mit seinen Wattestäbchen, Gesichtsvisieren und Plastikhandschuhen hat immer Recht, der Arbeitnehmer dagegen kann sich "impfen" lassen, so oft er will, alle Nebenwirkungen inkludiert, entscheidend ist das Faketest-Ergebnis. Klar, die Testbetrüger wollten sich ja auch den heiß begehrten Lamborghini ergaunern zum Schnäppchenpreis von 140.000 Euro. 🙂 Ich lache jetzt über die Gauner, die unbedingt Lamborghini fahren wollen.
Es ist nur noch komisch, wenn es nicht so traurig wäre. Traurig für alle Opfer der Spritzen und auch für die Maßnahmenopfer. Dafür habe ich nur : 🙁 🙁 🙁
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https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-corona-test-und-quarantaeneverordnung-vollstaendig-geimpfte-kontaktpersonen
Das da ist eine Mitteilung von damals zu einer "Quarantäneverordnung" aus NRW. Zitat:
Hierzu führt die Verordnung aus: „Bei symptomlosen Personen, die über einen gemäß RKI-Definition vollständigen Impfschutz gegen eine SARS-CoV-2-Infektion mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff verfügen, entfällt die Quarantänepflicht.” Nach RKI-Definition als vollständig geimpft gelten Personen 14 Tage nach der zweiten (BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca) beziehungsweise einmaligen (Johnson & Johnson) Impfung, das heißt am 15. Tag. Entwickelt die Kontaktperson trotz vorausgegangener Impfung Symptome, so muss sie sich unverzüglich in Quarantäne begeben und eine zeitnahe Testung veranlassen.
Zitat Ende.
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Was hatten die "Schutzgeimpften" also von ihrer "Schutzimpfung"? Welche Vorteile? Nichts. Sie hatten keine Vorteile. Sie konnten trotzdem noch krank werden, sie haben bis heute Nebenwirkungen, die irgendwas mit ihrer Gesundheit anstellen, sie mussten trotzdem in "Absonderung". Sie mussten sich einsperren, isolieren bei "positiv-getestet". Sie hatten keine Vorteile, nichts. Sie waren nur "geimpft" mit Stempel oder QR-Code.
Und noch etwas Seltsames dazu:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw18-de-infektionsschutz-839000
Zitate:
Konkret soll es geimpften und genesenen Personen künftig wieder möglich sein, ohne vorherige Testung zum Beispiel Ladengeschäfte zu betreten. Gleiches gilt auch für den Besuch von Zoos oder botanischen Gärten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Friseuren und Fußpflegern. (…)
Da es aber keinen vollständigen Schutz für geimpfte und genesene Personen gebe, blieben auch für diese insbesondere Gebote zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen und Abstandsgebote unberührt.
Ende Zitate
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Die Versuchskaninchen der Pharmaindustrie mussten genauso weiter Masken tragen, OBWOHL sie die schädlichen Stoffe im Körper hatten und immer noch haben. "Schutz"-Geimpft und zur Strafe keine Luft bekommen unter Plastikmasken. Wenn das alles nicht komplett WAHNSINNIG, HIRNRISSIG, IDIOTISCH war!! Wo war da auch nur ein Hauch von Vernunft? Was hat man seitens der Regierenden seit 2020 den Menschen zugemutet? Lass Dich impfen, dann wirst Du nicht krank! LÜGE! Lass Dich impfen, dann brauchst Du keine Masken mehr, denn die Impfung schützt Dich und Andere. LÜGE! Trag Deine Maske, dann schützt Du andere. LÜGE! Oder schwächer formuliert: reine Phantasie. Sie haben phantasiert, schöne Geschichten erzählt, ihre Märchenerzählungen im ganzen Land verbreitet. Es waren Märchenerzähler. Wahrscheinlich wollten die Regierenden testen, wer ihre Märchen glaubt, eine andere Erklärung habe ich nicht.
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https://archive.is/JiBRO
Wenn es keinen Ausweg mehr gibt, bringen sich die "Geimpften" um. Ist das der Plan? Viele "Geimpfte" leiden so lange, bis sie sich von selbst verabschieden und sind damit solidarisch, denn der Staat = die Gesellschaft muss dann nicht zahlen. Aber vielleicht haben die Eltern des Opfers Glück und erhalten Schmerzensgeld.
Dies ist das Problem der Definition, die eben nichts mit der Realität zu tun hat. Daher nun das aus Arbeitgebersicht desaströse Ergebnis: Der Arbeitnehmer soll sich auf jeden Fall impfen lassen, Impfungen werden im betrieb angeboten etc. Erkrankt dieser dann als Regelfall, da die Impfung ja nur die schweren Verläufe, wie auch immer definiert, verhindert haben soll, dann zahlt er Entgelt im Krankheitsfall. Hat er ordentlich Impfverweigerer in der Belegschaft, wird es günstiger.
Die DDR war ein «Unrechtsstaat», die BRD ist «unsere Demokratie» – na dann.
Hab ich das jetzt richtig verstanden, dass es ohne RNA-Spritze keine Verdienstausfallentschädigung gibt, mit Spritze aber schon? Das riecht nach Diskriminierung anhand von körperlichen Merkmalen und Impf-Rassismus.
Was will man auch erwarten, von einem "Bundesgericht" in einem psychotisch gestören Land.
https://x.com/VegeNaturell/status/1978821689950564629/photo/1
Ich habe hier noch etwas, X‑Fund.
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