Verantwortung für Impfschäden: Bleibt alles beim Alten?

Bisher hat eine dpa-Meldung nur den Weg in die Lokalpresse gefunden.

»Hamm – Ein neu­es Kapitel Rechtsgeschichte wird am Donnerstag, 9. Oktober, am Bundesgerichtshof in Karlsruhe geschrie­ben wer­den. Anlass ist ein beson­ders bit­te­rer Corona-Fall aus Hamm, in dem es um eine Schmerzensgeldforderung von meh­re­ren 100.000 Euro geht. Die Richter am ober­sten deut­schen Zivilgericht wer­den dar­über zu ent­schei­den haben, ob Impf-Ärzte für Impfschäden ihrer Patienten in die Haftung genom­men wer­den kön­nen bezie­hungs­wei­se ob Amtshaftungsansprüche gegen das zustän­di­ge Bundesland bestehen. Der Fall betrifft hun­der­te poten­zi­ell Impfgeschädigte in der gan­zen Republik. Sie alle war­ten mit Spannung auf ein höchst­rich­ter­li­ches Grundsatzurteil, das nun vom BGH erwar­tet wird.

Für Björn Wetter war die Corona-Impfung wie der „Euro-Jackpot“ im nega­ti­ven Sinn. Der heu­te 36-jäh­ri­ge Hammer ließ sich am 15. Dezember 2021 in einer Hammer Gemeinschafts-Arztpraxis eine Booster-Impfung mit dem Impfstoff Moderna ver­ab­rei­chen. Spätestens drei Wochen spä­ter stell­ten sich mas­si­ve Herzprobleme ein. Wetter kam ins Krankenhaus, wur­de als­bald in die Uniklinik Münster ver­legt und schließ­lich mit einem Hubschrauber in die Charité nach Berlin geflo­gen. „Mein Leben hing nur noch an einem sei­de­nen Faden“, sagt der 36-Jährige.

Nach Booster-Impfung: „Mein Leben hing nur noch an einem seidenen Faden“

Wie Wetter wei­ter berich­tet, war er bis dahin kern­ge­sund gewe­sen. Sporttaucher sei er gewe­sen und wegen die­ses Hobbys sei er eng­ma­schig medi­zi­nisch durch­ge­checkt wor­den. „Bei mir wur­den regel­mä­ßig EKGs geschrie­ben. Ich hat­te defi­ni­tiv kei­nen Herzfehler“, ver­si­chert der 36-Jährige.

Damit war es seit der Moderna-Impfung vorbei…

Prozess- und Gutachterkosten bezif­fert Björn Wetter eben­falls im sechs­stel­li­gen Bereich. Bislang hat sei­ne Rechtsschutzversicherung gezahlt.«

9 Antworten auf „Verantwortung für Impfschäden: Bleibt alles beim Alten?“

  1. https://www.t‑online.de/gesundheit/krankheiten-symptome/id_100828760/fuer-wen-ist-corona-noch-gefaehrlich-.html

    Das da ist auch gefähr­lich. Zwar win­zig klein oben in einer Ecke gekenn­zeich­net als "Anzeige", doch so man­cher Depp liest: lass Dich gegen Corona "imp­fen" und der macht das auch. Enkeltrick war gestern, heu­te trickst man mit Anzeigen.

    Ist eigent­lich jede neue, jede wei­te­re "Coronaschutzimpfung" eine Booster-Behandlung? Zwei Mal grund-"immunisiert", alle Spritzen, die danach kom­men, sind Booster. Und mit jedem Booster stei­gen die Gefahren von Nebenwirkungen, aber der Arzt im wei­ßen Kittel auf dem Foto emp­fiehlt den "Schutz". Ja, ja, Halloween ist immer.

  2. Ein Urteil, dass dies nur über Amtshaftung lau­fen kann, erreicht ledig­lich, dass die geschä­dig­te Gemeinschaft ihre eige­nen Kosten zahlt. Da der Zaster organ­siert wer­den muss, sind wei­te­re Kürzungsorgien ange­sagt. Würde der Arzt über sei­ne Berufshaftpflicht zah­len müs­sen, dürf­ten die ent­spre­chen­den Haftpflichtversicherungen über­for­dert wer­den bei einer Anspruchsflut. Auch hier: Hallo, Staat zur Sozialisierung der Verluste. 

    Am Ergebnis des für das Kapital erfolg­rei­chen Corona-Raubzugs ändert sich nichts wirk­lich, nur die Zusammensetzung variiert. 

    Den Gedanken kann man ger­ne wei­ter­füh­ren und die Frage nach der straf- und vor allem zivil­recht­li­chen Haftung der in der Exekutive und als Legislative täti­gen Personen stel­len. Auch hier wäre das Endergebnis, dass die Gemeinschaft die Kosten zu tra­gen haben wird.

  3. Paul-Ehrlich-Institut hält Untererfassung von Impfnebenwirkungen für „Spekulation“

    Behörde: Wegen „Änderung der Rechtslage“ und „ein­fa­chen“ Meldemöglichkeiten wer­den Verdachtsfälle „syste­ma­tisch erfasst“ /​Wissenschaftliche Publikationen lie­gen nicht vor /​Aussage wider­spricht frü­he­ren Publikationen der Behörde
    9. Oktober 2025 

    https://​mul​ti​po​lar​-maga​zin​.de/​m​e​l​d​u​n​g​e​n​/​0​324

  4. Urteil vom 9. Oktober 2025 – III ZR 180/​24

    … Die Tätigkeit einer Privatperson ist als hoheit­lich zu beur­tei­len, wenn ein inne­rer Zusammenhang und eine enge­re Beziehung zwi­schen der Betätigung und der hoheit­li­chen Aufgabe besteht. 

    … Darüber hin­aus wies die­ser Impfanspruch jeden­falls zeit­wei­se einen engen Bezug zur Eingriffsverwaltung auf. Es bestand zwar kei­ne Impfpflicht. Die Ablehnung einer Schutzimpfung konn­te jedoch nach­tei­li­ge Folgen haben, wie etwa zum Zeitpunkt der Impfung des Klägers am 15. Dezember 2021 in Form von buß­geld­be­wehr­ten Zugangs- und Kontaktbeschränkungen, dem buß­geld­be­wehr­ten Erfordernis eines Testnachweises für das Betreten der Arbeitsstätte oder der Verhängung eines Betretungs- oder Tätigkeitsverbots für in bestimm­ten Einrichtungen und Unternehmen täti­ge Personen. 

    Schließlich stand den pri­va­ten Leistungserbringern nur ein stark ein­ge­schränk­ter Entscheidungsspielraum zu, wie der Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 zu erfül­len war. Ihnen wur­de durch den Verordnungsgeber vor­ge­ge­ben, auf wel­che Weise die Schutzimpfung und die beglei­ten­den Leistungen vor­zu­neh­men waren. 

    Demzufolge sind die Schutzimpfungen, die auf der Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung erfolg­ten, als noch dem Bereich hoheit­li­cher Betätigung ange­hö­rend anzu­se­hen und alle pri­va­ten Leistungserbringer – wie die Beklagte – als Verwaltungshelfer ein­zu­ord­nen. Die Verantwortlichkeit für etwa­ige Aufklärungs- und Behandlungsfehler die­ser Verwaltungshelfer trifft des­halb grund­sätz­lich den Staat. 

    bun​des​ge​richts​hof​.de/​S​h​a​r​e​d​D​o​c​s​/​P​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​e​n​/​D​E​/​2​0​2​5​/​2​0​2​5​1​8​5​.​h​tml

  5. Egal, was das Gericht ent­schei­det, das Geld ist bereits für Kriegsspielzeug aus­ge­ge­ben. Die Koalition ver­sucht gera­de, es bei den Ärmsten, den Bürgergeldbeziehern wie­der rein­zu­ho­len. Viel wird da nicht zu holen sein.

    1. @Henning:

      Daß das Geld bereits "aus­ge­ge­ben" sei, wird die (Un-) Verantwortlichen kaum jucken. Das hat es bis­her noch nie.
      Sie (Die V.) sind eher am eige­nen "Einkommen" von wer­ten Zuwächsen, selbst­re­dend auch dem ihrer (wah­ren) Clientel, Gönner und Honorratioren interessiert.

      Weil aber "Geld", das Speichermedium für gelei­ste­te Arbeit ist, kommt es zu Inflationen. Es läßt sich wohl die Menge, aber eben nicht der Wert vervielfachen.

      Sie wis­sen noch nicht ganz genau wie sie mit den "Besitzlosen" umzu­ge­hen haben, weil das die am stärk­sten wach­sen­de Gruppe dabei sein wird.

      Eine Theorie für eine Art Impfpflicht, ver­ord­ba­rer mas­sen­haf­ter Injektionen von Wasweißwerwas … ?

      Wie auch immer, "Kriegsspielzeugs" hat einen gerin­ge­ren Wert im Betracht auf den Wertschöpfungsprozess. Es beschleu­nigt ledig­lich die Vorgänge.
      Der Krieg, des­sen Gefahr dadurch ansteigt, ver­än­dert nicht bloß die "Eigentumsverhältnisse" (nach mensch­li­cher Definition), son­dern auch die Werte. Das bedeu­tet daß sich "Preisverhältnisse", aber auch der "Marktzugang" von "Werten und Liegenschaften" verändern.
      So oder so ähn­lich, sehen es wohl die "Kapitalinteressierten". – Das ver­mu­te ich zumin­dest mal!

      Daher ver­mu­te ich zudem, daß die Aufrüstung, und der Druck auf die Besitzlosen, gleich­ge­rich­te­te "kapi­ta­le" Interessen ihrer Erreher sind. Ob jetzt über einen "Impfzwang" (der kei­ner ist), oder über den Entzug von Mitteln, ist mora­lisch betrach­tet ein Niveau.
      Deswegen sträu­be ich mich so ger­ne dage­gen die­se Leute, die­se "Verursacher", als "ver­rückt" dar­zu­stel­len. Sie ver­fol­gen extrem ratio­na­le Zielsetzungen. Sollten sie also "ver­rückt" sein, wäre es ehe­dem ihr pri­va­tes Problem. Dann hät­ten sie aber echt Pech, bei den "Medizinern" .… ;-D

      Aber im Ernst, der Angriff auf den Sozialstaat war abseh­bar. Wir müs­sen dei "Attacke" abwar­ten, was dabei "raus­kommt", und was dann geschieht oder zumin­dest zu geschehn hät­te. Es geht GEGEN DIE MENSCEHN! Soviel ist klar.

  6. hen­ning rosenbusch
    @rosenbusch_
    18m
    „
    „Aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe geht hervor…“

    …, dass die Opfer des Massenexperiments und die Steuerzahler alle Kosten selbst tra­gen, inkl. der Anwälte der Pharmaindustrie. Diese Fortsetzung ist nicht vom BGH

    Tolles Vollkasko-Geschäft aller Beteiligten auf Kosten der Allgemeinheit.

    IHR seid Deutschland.

    https://www.zeit.de/gesundheit/2025–10/corona-impfschaeden-haftung-aerzte

    https://​nit​ter​.net/​r​o​s​e​n​b​u​s​c​h​_​/​s​t​a​t​u​s​/​1​9​7​6​3​4​6​7​6​0​1​6​4​3​4​8​4​1​1#m

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

şans casino |
vidobet |
vidobet |
vidobet güncel giriş |
vidobet giriş |
casinolevant |
casinolevant |
casinolevant |
vidobet giriş |
şans casino |
casinolevant giriş |
casino şans |
şans casino giriş |
casino levant |
casino şans |
casino şans |
boostaro |
casinolevant giriş |
şans casino giriş |
casinolevant giriş |
şanscasino |
vidobet |
vidobet giriş |
levant casino |
vidobet giriş |
nigeria betting |
sports betting |
goka |
nigeria betting |
goka |
gokabet |
vidobet |
deneme bonusu veren siteler |
deneme bonusu veren siteler |
deneme bonusu veren siteler |
goka casino |
gokabet |
teosbet |
casinolevant |
casinolevant giriş |
golegol |
gorabet |
bahisvar |
casinolevant |
casinolevant |
casinolevant |
casinolevant |
casinolevant |
casinolevant |
casinolevant giriş |
casinolevant güncel giriş