Bisher hat eine dpa-Meldung nur den Weg in die Lokalpresse gefunden.

»Hamm – Ein neues Kapitel Rechtsgeschichte wird am Donnerstag, 9. Oktober, am Bundesgerichtshof in Karlsruhe geschrieben werden. Anlass ist ein besonders bitterer Corona-Fall aus Hamm, in dem es um eine Schmerzensgeldforderung von mehreren 100.000 Euro geht. Die Richter am obersten deutschen Zivilgericht werden darüber zu entscheiden haben, ob Impf-Ärzte für Impfschäden ihrer Patienten in die Haftung genommen werden können beziehungsweise ob Amtshaftungsansprüche gegen das zuständige Bundesland bestehen. Der Fall betrifft hunderte potenziell Impfgeschädigte in der ganzen Republik. Sie alle warten mit Spannung auf ein höchstrichterliches Grundsatzurteil, das nun vom BGH erwartet wird.
Für Björn Wetter war die Corona-Impfung wie der „Euro-Jackpot“ im negativen Sinn. Der heute 36-jährige Hammer ließ sich am 15. Dezember 2021 in einer Hammer Gemeinschafts-Arztpraxis eine Booster-Impfung mit dem Impfstoff Moderna verabreichen. Spätestens drei Wochen später stellten sich massive Herzprobleme ein. Wetter kam ins Krankenhaus, wurde alsbald in die Uniklinik Münster verlegt und schließlich mit einem Hubschrauber in die Charité nach Berlin geflogen. „Mein Leben hing nur noch an einem seidenen Faden“, sagt der 36-Jährige.
Nach Booster-Impfung: „Mein Leben hing nur noch an einem seidenen Faden“
Wie Wetter weiter berichtet, war er bis dahin kerngesund gewesen. Sporttaucher sei er gewesen und wegen dieses Hobbys sei er engmaschig medizinisch durchgecheckt worden. „Bei mir wurden regelmäßig EKGs geschrieben. Ich hatte definitiv keinen Herzfehler“, versichert der 36-Jährige.
Damit war es seit der Moderna-Impfung vorbei…
Prozess- und Gutachterkosten beziffert Björn Wetter ebenfalls im sechsstelligen Bereich. Bislang hat seine Rechtsschutzversicherung gezahlt.«


Da hört man schon den Schlachtruf: das kostet den steuerzahler.
https://www.t‑online.de/gesundheit/krankheiten-symptome/id_100828760/fuer-wen-ist-corona-noch-gefaehrlich-.html
Das da ist auch gefährlich. Zwar winzig klein oben in einer Ecke gekennzeichnet als "Anzeige", doch so mancher Depp liest: lass Dich gegen Corona "impfen" und der macht das auch. Enkeltrick war gestern, heute trickst man mit Anzeigen.
Ist eigentlich jede neue, jede weitere "Coronaschutzimpfung" eine Booster-Behandlung? Zwei Mal grund-"immunisiert", alle Spritzen, die danach kommen, sind Booster. Und mit jedem Booster steigen die Gefahren von Nebenwirkungen, aber der Arzt im weißen Kittel auf dem Foto empfiehlt den "Schutz". Ja, ja, Halloween ist immer.
Ein Urteil, dass dies nur über Amtshaftung laufen kann, erreicht lediglich, dass die geschädigte Gemeinschaft ihre eigenen Kosten zahlt. Da der Zaster organsiert werden muss, sind weitere Kürzungsorgien angesagt. Würde der Arzt über seine Berufshaftpflicht zahlen müssen, dürften die entsprechenden Haftpflichtversicherungen überfordert werden bei einer Anspruchsflut. Auch hier: Hallo, Staat zur Sozialisierung der Verluste.
Am Ergebnis des für das Kapital erfolgreichen Corona-Raubzugs ändert sich nichts wirklich, nur die Zusammensetzung variiert.
Den Gedanken kann man gerne weiterführen und die Frage nach der straf- und vor allem zivilrechtlichen Haftung der in der Exekutive und als Legislative tätigen Personen stellen. Auch hier wäre das Endergebnis, dass die Gemeinschaft die Kosten zu tragen haben wird.
Omikron, die Kosten trägt immer die werktätige Bevölkerung.
Paul-Ehrlich-Institut hält Untererfassung von Impfnebenwirkungen für „Spekulation“
Behörde: Wegen „Änderung der Rechtslage“ und „einfachen“ Meldemöglichkeiten werden Verdachtsfälle „systematisch erfasst“ /Wissenschaftliche Publikationen liegen nicht vor /Aussage widerspricht früheren Publikationen der Behörde
9. Oktober 2025
https://multipolar-magazin.de/meldungen/0324
Urteil vom 9. Oktober 2025 – III ZR 180/24
… Die Tätigkeit einer Privatperson ist als hoheitlich zu beurteilen, wenn ein innerer Zusammenhang und eine engere Beziehung zwischen der Betätigung und der hoheitlichen Aufgabe besteht.
… Darüber hinaus wies dieser Impfanspruch jedenfalls zeitweise einen engen Bezug zur Eingriffsverwaltung auf. Es bestand zwar keine Impfpflicht. Die Ablehnung einer Schutzimpfung konnte jedoch nachteilige Folgen haben, wie etwa zum Zeitpunkt der Impfung des Klägers am 15. Dezember 2021 in Form von bußgeldbewehrten Zugangs- und Kontaktbeschränkungen, dem bußgeldbewehrten Erfordernis eines Testnachweises für das Betreten der Arbeitsstätte oder der Verhängung eines Betretungs- oder Tätigkeitsverbots für in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen.
Schließlich stand den privaten Leistungserbringern nur ein stark eingeschränkter Entscheidungsspielraum zu, wie der Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 zu erfüllen war. Ihnen wurde durch den Verordnungsgeber vorgegeben, auf welche Weise die Schutzimpfung und die begleitenden Leistungen vorzunehmen waren.
Demzufolge sind die Schutzimpfungen, die auf der Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung erfolgten, als noch dem Bereich hoheitlicher Betätigung angehörend anzusehen und alle privaten Leistungserbringer – wie die Beklagte – als Verwaltungshelfer einzuordnen. Die Verantwortlichkeit für etwaige Aufklärungs- und Behandlungsfehler dieser Verwaltungshelfer trifft deshalb grundsätzlich den Staat.
bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025185.html
Egal, was das Gericht entscheidet, das Geld ist bereits für Kriegsspielzeug ausgegeben. Die Koalition versucht gerade, es bei den Ärmsten, den Bürgergeldbeziehern wieder reinzuholen. Viel wird da nicht zu holen sein.
@Henning:
Daß das Geld bereits "ausgegeben" sei, wird die (Un-) Verantwortlichen kaum jucken. Das hat es bisher noch nie.
Sie (Die V.) sind eher am eigenen "Einkommen" von werten Zuwächsen, selbstredend auch dem ihrer (wahren) Clientel, Gönner und Honorratioren interessiert.
Weil aber "Geld", das Speichermedium für geleistete Arbeit ist, kommt es zu Inflationen. Es läßt sich wohl die Menge, aber eben nicht der Wert vervielfachen.
Sie wissen noch nicht ganz genau wie sie mit den "Besitzlosen" umzugehen haben, weil das die am stärksten wachsende Gruppe dabei sein wird.
Eine Theorie für eine Art Impfpflicht, verordbarer massenhafter Injektionen von Wasweißwerwas … ?
Wie auch immer, "Kriegsspielzeugs" hat einen geringeren Wert im Betracht auf den Wertschöpfungsprozess. Es beschleunigt lediglich die Vorgänge.
Der Krieg, dessen Gefahr dadurch ansteigt, verändert nicht bloß die "Eigentumsverhältnisse" (nach menschlicher Definition), sondern auch die Werte. Das bedeutet daß sich "Preisverhältnisse", aber auch der "Marktzugang" von "Werten und Liegenschaften" verändern.
So oder so ähnlich, sehen es wohl die "Kapitalinteressierten". – Das vermute ich zumindest mal!
Daher vermute ich zudem, daß die Aufrüstung, und der Druck auf die Besitzlosen, gleichgerichtete "kapitale" Interessen ihrer Erreher sind. Ob jetzt über einen "Impfzwang" (der keiner ist), oder über den Entzug von Mitteln, ist moralisch betrachtet ein Niveau.
Deswegen sträube ich mich so gerne dagegen diese Leute, diese "Verursacher", als "verrückt" darzustellen. Sie verfolgen extrem rationale Zielsetzungen. Sollten sie also "verrückt" sein, wäre es ehedem ihr privates Problem. Dann hätten sie aber echt Pech, bei den "Medizinern" .… ;-D
Aber im Ernst, der Angriff auf den Sozialstaat war absehbar. Wir müssen dei "Attacke" abwarten, was dabei "rauskommt", und was dann geschieht oder zumindest zu geschehn hätte. Es geht GEGEN DIE MENSCEHN! Soviel ist klar.
henning rosenbusch
@rosenbusch_
18m
„
„Aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe geht hervor…“
…, dass die Opfer des Massenexperiments und die Steuerzahler alle Kosten selbst tragen, inkl. der Anwälte der Pharmaindustrie. Diese Fortsetzung ist nicht vom BGH
Tolles Vollkasko-Geschäft aller Beteiligten auf Kosten der Allgemeinheit.
IHR seid Deutschland.
https://www.zeit.de/gesundheit/2025–10/corona-impfschaeden-haftung-aerzte
https://nitter.net/rosenbusch_/status/1976346760164348411#m