Es war zu erwarten und entbehrt einer gewissen Logik nicht. Die Pharmahersteller sind durch die Regierung von der Haftung freigestellt, das ärztliche Personal kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden, weil es "gleichsam als bloßes 'Werkzeug' oder 'Erfüllungsgehilfe' des Hoheitsträgers handelt". Sollte es also jemals zu Entschädigungen der Impfopfer kommen, werden die Kosten aus der Steuerkasse beglichen.

In der Pressemitteilung des BGH ist zu lesen:
»… Die Schutzimpfungen waren ein zentrales Mittel zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Der darauf gerichtete Anspruch war ein wesentlicher Bestandteil der staatlichen "Corona-Impfkampagne", in die die Leistungserbringer ausdrücklich eingebunden wurden. Die Erfüllung des staatlichen Impfanspruchs diente nicht nur dem individuellen Gesundheitsschutz, sondern auch der Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen und zentraler Bereiche der Daseinsfürsorge.
Darüber hinaus wies dieser Impfanspruch jedenfalls zeitweise einen engen Bezug zur Eingriffsverwaltung auf. Es bestand zwar keine Impfpflicht. Die Ablehnung einer Schutzimpfung konnte jedoch nachteilige Folgen haben, wie etwa zum Zeitpunkt der Impfung des Klägers am 15. Dezember 2021 in Form von bußgeldbewehrten Zugangs- und Kontaktbeschränkungen, dem bußgeldbewehrten Erfordernis eines Testnachweises für das Betreten der Arbeitsstätte oder der Verhängung eines Betretungs- oder Tätigkeitsverbots für in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen.
Schließlich stand den privaten Leistungserbringern nur ein stark eingeschränkter Entscheidungsspielraum zu, wie der Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 zu erfüllen war. Ihnen wurde durch den Verordnungsgeber vorgegeben, auf welche Weise die Schutzimpfung und die begleitenden Leistungen vorzunehmen waren.
Demzufolge sind die Schutzimpfungen, die auf der Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung erfolgten, als noch dem Bereich hoheitlicher Betätigung angehörend anzusehen und alle privaten Leistungserbringer – wie die Beklagte – als Verwaltungshelfer einzuordnen. Die Verantwortlichkeit für etwaige Aufklärungs- und Behandlungsfehler dieser Verwaltungshelfer trifft deshalb grundsätzlich den Staat…«
Zum verhandelten Fall siehe

Aha. Ich zahle also aus meinen Steuerabzügen, von meinen Sozialabgaben allgemein für die enormen Schäden der Versuchskaninchen der Pharmabranche. Interessant. Wieviel Geschädigte gibt es aktuell? Jeder von denen will 800.000 Euro.
Ich bin also verantwortlich dafür, dass ich selbst seit 2020, spätestens aber ab 2021 von den solidarischen, altruistischen gehorsamen angepassten Impflingen und der "Gesellschaft" als böser Sozialschädling bezeichnet wurde, weil ich mich NICHT und NIEMALS damit behandeln lassen will, und darf ihnen jetzt helfen, wenigstens einigermaßen leben zu können. Soll ich eigentlich noch Mitleid mit "Geimpften" haben? Oder was? Soll ich mich jetzt über das Urteil freuen? Ich muss deren Therapie, die Folgen ihrer Gutgläubigkeit, die Folgen ihrer Ahnungslosigkeit, die Folgen ihrer vermeintlichen Solidarität, auch die Folgen ihrer eingetrichterten Angst vor Infektionen bezahlen. Sie tun mir leid, aber ich habe sie nicht gebeten, sich das Gift geben zu lassen. Wieso soll ich für "Impfschäden" zahlen?
Die Entscheidung des BGH war leider zu erwarten. Es war bereits von Beginn an nahezu sicher, dass neben den exorbitanten Beschaffungskosten der gegen das ominöse Virus im Sinne eines aufgrund mangelnder Gefährlichkeit nicht notwendigen Schutzes verbunden mit verabreichten hochpathogenen Stoffen (u.a. Spike-Protein) auch sämtliche Folgekosten als Umverteilungsmaßnahmen von unten nach wirken würden. Nichts anderes ist eingetreten. Statt den kaum zu erwarteten Umweg über Haftpflichtversicherungen von Ärzten zu wählen, der einen gewaltigen Aufwand nach sich gezogen hätte, wurde gradlinig die Umverteilung von unten nach oben gewählt.
Ob sich ein Wald- und Wiesenarzt der schädigenden Eigenschaften der verabreichten "Impfung" bewusst war, ist eine ebenfalls interessante Frage. Dass dieses Fachpersonal dies zu wissen gehabt hätte und sich die notwendigen Informationen hätte aus verschiedenen Quellen beschaffen müssen, ist auch klar. Stattdessen ideologisch bedingtes Vertrauen (bis heute, gerne einhergehend mit Profitgier), Bequemlichkiet und – bei dem einen oder anderen trotz des Wissens – pure alleinige Profitgier.
Nicht sichtbar sind die wahrscheinlich in den nächsten Jahren sich manifestierenden Gentherapieschäden durch Krebs, neurologische Erkrankungen etc., die durch die als sogenannte Schutzimpfung verabreichten hochtoxischen Stoffe ausgelöst werden. Auch hier trägt die Gemeinschaft die Kosten. Umverteilung von unten nach oben. Der Mensch im Sinne des Kapitals ist und bleibt eine reine Humanresource, die erbarmungslos ausgebeutet wird.
Corona ist einer der größten globalen Raubzüge des Kapitals.
Bitte grämen Sie sich nicht zu sehr, bei einer anderslautenden Gerichtsentscheidung würde es lediglich andere Finanzströme geben mit dem letztlich gleichen Ergebnis für Steuerzahler und Gesellschaft.
Dem Umstand, daß bei den Ärzten als Berufsgruppe noch einiges zu holen ist stehen die Profitinteressen von Big Pharma entgegen, und das auch in Bezug auf alle anderen Impfungen, ja sogar vielen sonstigen Therapeutika.
Herzlich, Steffen Duck!
@Impfgegnerin, zahlen tun wir alle, auch die die keine Steuern zahlen.
@Impfgegnerin: Die anerkannten Impfgeschädigten bekommen in der Regel ein paar hundert Euro und zwar aus Landeskasse. Ein sehr großer Teil wird nicht anerkannt.
https://www.tagesspiegel.de/politik/corona-impfschaden-bislang-253-entschadigungsantrage-genehmigt–uber-1800-antrage-abgelehnt-9258075.html
".… Im Extremfall erhalten Geschädigte bis zu 15.000 Euro pro Monat
Ab einem gewissen Schädigungsgrad bietet der Staat laut dem Blatt eine lebenslange Grundrente zwischen 164 und 854 Euro monatlich an. Dazu übernimmt er, wenn nötig, die Behandlungskosten und zahlt einen Berufsschadensausgleich. In Hessen etwa erhielten Menschen mit anerkanntem Impfschaden im Jahr 2021 durchschnittlich monatlich 1395 Euro.
Im Extremfall könne die monatliche Gesamtsumme bis zu 15.000 Euro betragen. Hinterbliebene von Impftoten haben laut „WamS“ ebenfalls Anspruch auf staatliche Versorgung sowie Bestattungs- und Sterbegeld. Die Kosten tragen die Länder. (AFP)"
Zitat:
"»… Die Schutzimpfungen waren ein zentrales Mittel zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Der darauf gerichtete Anspruch war ein wesentlicher Bestandteil der staatlichen "Corona-Impfkampagne", in die die Leistungserbringer ausdrücklich eingebunden wurden. Die Erfüllung des staatlichen Impfanspruchs diente nicht nur dem individuellen Gesundheitsschutz, sondern auch der Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen und zentraler Bereiche der Daseinsfürsorge."
Die Pflege bzw. Aufrechterhaltung von genehmen Lügenkonstrukten sollte nicht zu den Kernaufgaben von jenen Institutionen gehören. Wer braucht denn bitte überhaupt noch letztinstanzliche Gerichte, die vorzugsweise anhand von derartig vielen nachweisbaren Falschbehauptungen weiterhin versuchen, ihr letztlich gesprochenes Urteil genau damit begründen zu wollen?
Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Bundesgerichtshof inszenieren sich zunehmend nur noch als Verteidiger staatlicher Maßnahmen, anstatt ("wie eigentlich vorgesehen") dem Bürger als letztes Abwehrmittel gegenüber einer übergriffigen Regierung zu dienen.
Ach. Was für eine Überraschung. Daran sieht man doch wessen Interessen dieser Staat hier vertritt.
Die Versager in Roben sprechen noch immer von "Schutzimpfungen". Auch die gehören zur Kleptokratie.
Die Ärzte hätten aber auch abraten können, wenn sie die "Impfung" für kontraindiziert, oder das Risiko-Nutzen-Verhältnis bei einem Patienten für unvorteilhaft hielten. Hätten sie tun können. Wie bei anderen Impfungen auch.
Die Begründung des BGH scheint mir hier nicht schlüssig.
stefanie
@Quo_vadis_BRD
13h
1/Der Bundesgerichtshof BGH in Karlsruhe hat in einem brisanten Urteil nun offenbar tatsächlich bestätigt:
Impfärzte waren reine „Erfüllungsgehilfen“, „bloßes Werkzeug“ des Staates bei dessen Impfkampagne. …
https://nitter.net/Quo_vadis_BRD/status/1976395852680921116#m
BVerwG.de
@BVerwG_de
19h
Quarantäne wegen Corona-Infektion – keine Verdienstausfall-Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bei Vermeidbarkeit der Infektion durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen und für den Betroffenen möglichen Schutzimpfung: bverwg.de/de/pm/2025/77
https://nitter.net/BVerwG_de/status/1976295512648397208#m
aus
https://nitter.net/aufmerken/status/1976537982447567084#m
@DDR2.0
"Die Sieger übernehmen die Verhaltensweisen der Besiegten"
frei nach Norman Mailer, Autor (1923–2007)
Daher vermutlich auch "DDR2.0", dem Eindrucke nach! (weiter auch nichts)
Zitat BGH: „… Die Schutzimpfungen waren ein zentrales Mittel zur Bewältigung der Corona-Pandemie“.
Waren sie eben NICHT! Von der EMA – Vorsitzenden Emer Cook höchstpersönlich festgestellt am 18.10.2023 in eine Antwort auf eine Anfrage von Marcel de Graff :
„You are indeed correct to point out that COV ID ‑19 vaccines have not been authorised for
preventing transmisson from one person to another . The indications are for protecting the
vaccinated individuals only“ (wobei der „Schutz“ nur im evtl. Schutz vor schwerer Erkrankung bestand, NICHT aber im Schutz vor Infektion auf den Schleimhäuten, genauso wenig wie vor Transmission von den Schleimhäuten)
Achtung- Sarkasmus folgt (KEINE mangelnde Empathie mit dem impfgeschädigten Kläger, ganz im Gegenteil):
Wie heißt es doch so schön: „Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen“, oder
„Recht haben und Recht bekommen, sind zwei unterschiedliche Socken“.
Das gilt erst recht, wenn wie im Fall Deutschland, die fehlende Unabhängigkeit der Judikative per EugH bereits 2019 festgestellt wurde und trotz Aufforderung diese besonders in den letzten Jahren auch nicht hergestellt wurde.
Eher ist das Gegenteil der Fall:
Das Prozedere der Bestellung und Besetzung von höchstrichterlichen Ämtern z.B. gleicht in Deutschland eher einem Gekungel der Regierungsparteien.
@W. Bähring: Siehe dazu Was ist das wirklich Brisante am Brief der EMA an acht EU-Abgeordnete? (https://www.corodok.de/was-brisante-brief/?highlight=Emer%20Cook)
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025185.html?nn=10690868
Zitat aus dem Urteil:
Es bestand zwar keine Impfpflicht. Die Ablehnung einer Schutzimpfung konnte jedoch nachteilige Folgen haben, wie etwa zum Zeitpunkt der Impfung des Klägers am 15. Dezember 2021 in Form von bußgeldbewehrten Zugangs- und Kontaktbeschränkungen, dem bußgeldbewehrten Erfordernis eines Testnachweises für das Betreten der Arbeitsstätte oder der Verhängung eines Betretungs- oder Tätigkeitsverbots für in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen.
Zitat Ende.
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Heute ist einer dieser Tage, an dem ich wieder einmal sehr erleichtert, glücklich und froh darüber bin, nicht mod-rna-behandelt zu sein. (Auch nicht diejenigen in meinem Umfeld, die mir wichtig sind.) Ich werde jedem, der es wagt, mich in meinem Leben noch jemals wieder per Verordnung dazu zu zwingen, gefährliche medizinische Produkte anwenden zu müssen, GENAU dieses Urteil in die Hand zu drücken.
Niemand hilft einem "Geimpften", wenn er oder sie krank wird von Nebenwirkungen. Niemand, weder der "Impf"-Arzt, noch die Hersteller, noch der Staat, noch die Verordnungsgeber, niemand übernimmt die Verantwortung für potentielle Schäden nach solcher Behandlung. Also habe ich das Recht, NEIN zu sagen zu jeder Art "Impf"-oder Medikamentenzwang. Gestern, heute, morgen und in Zukunft. Ich habe das Recht, gesund zu bleiben ohne "Impf"-Zwang.
Headline der Pressemitteilung:
Amts- und nicht Privathaftung für etwaige Impfschäden nach einer bis zum 7. April 2023 vorgenommenen Corona-Schutzimpfung
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So, so. Und was ist, wenn jemand am 8. April 2023 oder am 8. Oktober 2025 von einem Arzt oder einer Ärztin die MOD-RNA-"Impfung" = Genbehandlung erhält, erhalten hat? Haftet DANN die Apotheke, der "Impf"-Arzt? Oder haftet der Staat, die Allgemeinheit nur bis einschließlich 7. April 2023?
Sind die Substanzen in den Spritzen NACH dem 7. April 2023 anders als VOR dem 7. April 2023? Wenn ja, warum oder warum hat dieses Datum Einfluss auf die Haftung der Ärzte/Ärztinnen bei Schäden der "Geimpften"?
https://impfdashboard.de/
Was unterscheidet den 7. April 2023 vom 8. April 2023 von dem Zeitraum der "vorgenommenen Impfungen" bis heute?
Kopiert aus dem Link:
Hinweis
Bis zum 8. April 2023 wurde auf dem Impfdashboard tagesaktuell dargestellt, wie viele Menschen in Deutschland eine Corona-Schutzimpfung erhalten haben. Aktuelle Zahlen und Meldungen zur Corona-Schutzimpfung erhalten Sie weiterhin hier.
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Es kann doch nicht sein, dass nach dem 7. April 2023 die "Impfungen" plötzlich anders sind als die "Impfungen", die am 1. März 2022 oder 6. April 2023 "vorgenommen" wurden.
Wer haftet ab wann genau?
Auslaufen des Rechtsrahmens für Corona-Schutzmaßnahmen am 07. April 2023
Quelle: https://impfdashboard.de/
Die so genannten "Coronaschutz"-Maßnahmen hatten ab dem 7. April 2023 keine Gültigkeit mehr, danach ist die Haftung eine andere? Weiß es jemand? Gesetzt den Fall, irgendein ignoranter Arzt will mir auch jetzt noch eine "Coronaschutz"- oder Influenzaimpfung aufschwatzen oder andrehen. Kann ich dem dann sagen: "Das würde ich an Ihrer Stelle nicht machen, hören Sie mal auf, mir was Unsicheres mit nachgewiesenen Nebenwirkungen schmackhaft machen zu wollen. Wir haben keinen "Rechtsrahmen" mehr, wir haben 2025. Und Sie, genau SIE, Doktorchen, haften dafür, wenn es mir gleich oder in 5 Tagen dreckig geht. Das können Sie nicht wirklich wollen, Herr Doktor /Frau Doktor, was?" Das geht ans eigene Geldbeutelchen.
Wer haftet NACH dem 7. April 2023, bei Setzen einer "Coronaschutzimpfung" ab dem 8. April 2023 bis heute?
stefanie
@Quo_vadis_BRD
8m
„Für den Medizinrechtler Christian Becker aus Trier hat das BGH-Urteil weitreichende Folgen. … ‚Damit wird jedem Arzt seine ureigenste Verantwortung abgenommen.‘ Auch andere private Berufe und privatwirtschaftliche Unternehmen, die im Auftrag des Staates tätig werden, können künftig demnach kaum noch für Schäden haftbar gemacht werden, die sie möglicherweise verursacht haben. …
…
https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/oberstes-gericht-aerzte-waren-in-corona-erfuellungsgehilfen-des-staats-li.2361551
https://nitter.net/Quo_vadis_BRD/status/1976704278845595808#m
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Post-Vac-Hass-Long-Covid-Wie-Corona-Schicksal-einer-Familie-wird,familienschicksal100.html
Textauszug:
Mutter Anja steckt sich bei ihrem Mann, der selbst nur milde Symptome hat, mit Corona an. Trotz dreifacher Impfung wird sie schwer krank – richtig schwer. Die Diagnose lautet Long Covid. Wieder kennen die Ärzte sich mit diesem multiplen Krankheitsbild nicht aus. Von Behandlung zu Behandlung verschlechtert sich Anjas Gesundheitszustand rapide, so Peter. Aus der gesunden, lebensfrohen Mutter, Sportlerin und Physiotherapeutin wird binnen weniger Monate ein bettlägeriger Pflegefall. Die zerreißenden Kopfschmerzen Tag und Nacht sind das schlimmste, aber bald kommt sie auch keine Treppe mehr hoch, hat Krämpfe und etliche Symptome im ganzen Körper, nimmt bergeweise Medikamente. Nichts hilft. Als Anja nicht mehr kann und will, beendet sie mit letzter Kraft ihr Leben.
Textauszug Ende
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Longcovid bekommen die "dreifach Geimpften", nach der "Schutzimpfung". Sie sind dauerkrank trotz oder wegen der "Schutzimpfung". Folgerichtig sind Longcovid-Patienten Postvac-Patienten. Warum hat die "Impfung" nicht vor Longcovid geschützt? Wieso sollen sich auch heute noch Leute gegen Coronainfektionen "impfen" lassen, wenn der NDR schon vor längerer Zeit von Longcovid-Folgen NACH (POSTvac) "Impfungen" berichtet? In dem Fall hatte die MRNA-Behandlung sogar gravierende seelische Auswirkungen, die Patientin hat sich umgebracht. In dem Fall muss der Staat nicht für ihre Nebenwirkungen zahlen, das hat sie dem Staat quasi erspart. Diese Patientin kostet nichts mehr, sie ist tot. Wievielen Opfern geht es ähnlich? Kurz vor dem Suizid, keine Aussicht auf Heilung? Dennoch habe ich kein Mitleid, denn alle "Impf"- und Maßnahmengegner haben vor den Spritzen gewarnt. Es war bekannt: die Substanzen sind gefährlich, im schlimmsten Fall tödlich, im harmlosesten Fall wirkungslos.
Sind eigentlich die Richter an solchen Gerichten objektiv? Oder sind sie selbst "geimpft" mit etwas, von dem sie inzwischen wissen, es ist nicht gesund, kann töten und schaden? Können solche Richter wirklich objektiv über Schutzimpfungen oder vermeintliche "Schutzimpfungen" urteilen? Wie neutral und objektiv und distanziert sind sämtliche Richter und Richterinnen in Deutschland?
Ich bin, angenommen, Richter und habe mir selbst das Zeug in 2021 auch ein"impfen" lassen, sonst hätte ich nicht weiterarbeiten können. Jetzt lese und sehe und höre ich von schwerst geschädigten Impflingen mit Schadenersatzforderungen.
Kann ich überhaupt noch objektiv urteilen? Oder muss ich, um meines eigenen mentalen Zustands willen, abstruse, unlogische Urteile verkünden, die das ursprüngliche, doch inzwischen falsche Narrativ des "Schutzes vor Infektionen" aufrecht halten?
Ich bin ein süßes, niedliches Barbiepüppchen, blond gelockt, daher bitte ich um Verzeihung, falls ich zu viel gefragt habe.
https://kodoroc.de/2025/10/09/bgh-wenn-ueberhaupt-dann-zahlt-die-allgemeinheit-fuer-impfschaeden/#comment-19634
Falls hier Juristen mitlesen, wie ist das mit der Haftung der "Impf"-Ärzte? Wer haftet für Schäden bei Anwendungen der Spritzen nach dem 7. April 2023? Dieser so genannte "Rechtsrahmen" existiert nicht mehr. Ich bin keine Juristin, nur jemand, der sich niemals mit den Spritzen gegen "Coronaviren" behandeln lassen wird. Mich "impft" keiner. Das steht fest.
Trotzdem will ich wissen, wer haftet ab dem 8. April 2023 bis heute und in Zukunft für Schäden aus den Spritzen? Der Staat, also alle Steuer- und Sozialabgabenzahler, oder der Arzt/die Ärztin, die eine Covid"schutzimpfung" dem Patienten geben?
Genau genommen sind damit schon wieder alle seit 2020 "Geimpften" die Leute mit großen Nachteilen, denn sie sind ihrerseits auch Steuer- und Abgabenzahler, müssen also im Fall, dass immer nur der Staat haftet, ihre eigenen Gesundheitsschäden mitbezahlen. Gruselig. Die ganze Situation ist gespenstisch. Man "impft" gesunde Leute mit MRNA-Spritzen krank unter dem Vorwand, "Spritzen schützen", und alle sollen für die Schäden der krank und invalide "geimpften" bezahlen.