BGH: Wenn überhaupt, dann zahlt die Allgemeinheit für Impfschäden

Es war zu erwar­ten und ent­behrt einer gewis­sen Logik nicht. Die Pharmahersteller sind durch die Regierung von der Haftung frei­ge­stellt, das ärzt­li­che Personal kann nicht zur Rechenschaft gezo­gen wer­den, weil es "gleich­sam als blo­ßes 'Werkzeug' oder 'Erfüllungsgehilfe' des Hoheitsträgers han­delt". Sollte es also jemals zu Entschädigungen der Impfopfer kom­men, wer­den die Kosten aus der Steuerkasse beglichen.

In der Pressemitteilung des BGH ist zu lesen:

»… Die Schutzimpfungen waren ein zen­tra­les Mittel zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Der dar­auf gerich­te­te Anspruch war ein wesent­li­cher Bestandteil der staat­li­chen "Corona-Impfkampagne", in die die Leistungserbringer aus­drück­lich ein­ge­bun­den wur­den. Die Erfüllung des staat­li­chen Impfanspruchs dien­te nicht nur dem indi­vi­du­el­len Gesundheitsschutz, son­dern auch der Aufrechterhaltung zen­tra­ler staat­li­cher Funktionen und zen­tra­ler Bereiche der Daseinsfürsorge.

Darüber hin­aus wies die­ser Impfanspruch jeden­falls zeit­wei­se einen engen Bezug zur Eingriffsverwaltung auf. Es bestand zwar kei­ne Impfpflicht. Die Ablehnung einer Schutzimpfung konn­te jedoch nach­tei­li­ge Folgen haben, wie etwa zum Zeitpunkt der Impfung des Klägers am 15. Dezember 2021 in Form von buß­geld­be­wehr­ten Zugangs- und Kontaktbeschränkungen, dem buß­geld­be­wehr­ten Erfordernis eines Testnachweises für das Betreten der Arbeitsstätte oder der Verhängung eines Betretungs- oder Tätigkeitsverbots für in bestimm­ten Einrichtungen und Unternehmen täti­ge Personen.

Schließlich stand den pri­va­ten Leistungserbringern nur ein stark ein­ge­schränk­ter Entscheidungsspielraum zu, wie der Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 zu erfül­len war. Ihnen wur­de durch den Verordnungsgeber vor­ge­ge­ben, auf wel­che Weise die Schutzimpfung und die beglei­ten­den Leistungen vor­zu­neh­men waren.

Demzufolge sind die Schutzimpfungen, die auf der Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung erfolg­ten, als noch dem Bereich hoheit­li­cher Betätigung ange­hö­rend anzu­se­hen und alle pri­va­ten Leistungserbringer – wie die Beklagte – als Verwaltungshelfer ein­zu­ord­nen. Die Verantwortlichkeit für etwa­ige Aufklärungs- und Behandlungsfehler die­ser Verwaltungshelfer trifft des­halb grund­sätz­lich den Staat…«

Zum ver­han­del­ten Fall siehe

22 Antworten auf „BGH: Wenn überhaupt, dann zahlt die Allgemeinheit für Impfschäden“

  1. Aha. Ich zah­le also aus mei­nen Steuerabzügen, von mei­nen Sozialabgaben all­ge­mein für die enor­men Schäden der Versuchskaninchen der Pharmabranche. Interessant. Wieviel Geschädigte gibt es aktu­ell? Jeder von denen will 800.000 Euro. 

    Ich bin also ver­ant­wort­lich dafür, dass ich selbst seit 2020, spä­te­stens aber ab 2021 von den soli­da­ri­schen, altru­isti­schen gehor­sa­men ange­pass­ten Impflingen und der "Gesellschaft" als böser Sozialschädling bezeich­net wur­de, weil ich mich NICHT und NIEMALS damit behan­deln las­sen will, und darf ihnen jetzt hel­fen, wenig­stens eini­ger­ma­ßen leben zu kön­nen. Soll ich eigent­lich noch Mitleid mit "Geimpften" haben? Oder was? Soll ich mich jetzt über das Urteil freu­en? Ich muss deren Therapie, die Folgen ihrer Gutgläubigkeit, die Folgen ihrer Ahnungslosigkeit, die Folgen ihrer ver­meint­li­chen Solidarität, auch die Folgen ihrer ein­ge­trich­ter­ten Angst vor Infektionen bezah­len. Sie tun mir leid, aber ich habe sie nicht gebe­ten, sich das Gift geben zu las­sen. Wieso soll ich für "Impfschäden" zahlen?

    1. Die Entscheidung des BGH war lei­der zu erwar­ten. Es war bereits von Beginn an nahe­zu sicher, dass neben den exor­bi­tan­ten Beschaffungskosten der gegen das omi­nö­se Virus im Sinne eines auf­grund man­geln­der Gefährlichkeit nicht not­wen­di­gen Schutzes ver­bun­den mit ver­ab­reich­ten hoch­pa­tho­ge­nen Stoffen (u.a. Spike-Protein) auch sämt­li­che Folgekosten als Umverteilungsmaßnahmen von unten nach wir­ken wür­den. Nichts ande­res ist ein­ge­tre­ten. Statt den kaum zu erwar­te­ten Umweg über Haftpflichtversicherungen von Ärzten zu wäh­len, der einen gewal­ti­gen Aufwand nach sich gezo­gen hät­te, wur­de grad­li­nig die Umverteilung von unten nach oben gewählt.

      Ob sich ein Wald- und Wiesenarzt der schä­di­gen­den Eigenschaften der ver­ab­reich­ten "Impfung" bewusst war, ist eine eben­falls inter­es­san­te Frage. Dass die­ses Fachpersonal dies zu wis­sen gehabt hät­te und sich die not­wen­di­gen Informationen hät­te aus ver­schie­de­nen Quellen beschaf­fen müs­sen, ist auch klar. Stattdessen ideo­lo­gisch beding­tes Vertrauen (bis heu­te, ger­ne ein­her­ge­hend mit Profitgier), Bequemlichkiet und – bei dem einen oder ande­ren trotz des Wissens – pure allei­ni­ge Profitgier. 

      Nicht sicht­bar sind die wahr­schein­lich in den näch­sten Jahren sich mani­fe­stie­ren­den Gentherapieschäden durch Krebs, neu­ro­lo­gi­sche Erkrankungen etc., die durch die als soge­nann­te Schutzimpfung ver­ab­reich­ten hoch­to­xi­schen Stoffe aus­ge­löst wer­den. Auch hier trägt die Gemeinschaft die Kosten. Umverteilung von unten nach oben. Der Mensch im Sinne des Kapitals ist und bleibt eine rei­ne Humanresource, die erbar­mungs­los aus­ge­beu­tet wird. 

      Corona ist einer der größ­ten glo­ba­len Raubzüge des Kapitals.

    2. Bitte grä­men Sie sich nicht zu sehr, bei einer anders­lau­ten­den Gerichtsentscheidung wür­de es ledig­lich ande­re Finanzströme geben mit dem letzt­lich glei­chen Ergebnis für Steuerzahler und Gesellschaft.
      Dem Umstand, daß bei den Ärzten als Berufsgruppe noch eini­ges zu holen ist ste­hen die Profitinteressen von Big Pharma ent­ge­gen, und das auch in Bezug auf alle ande­ren Impfungen, ja sogar vie­len son­sti­gen Therapeutika.
      Herzlich, Steffen Duck!

    3. @Impfgegnerin: Die aner­kann­ten Impfgeschädigten bekom­men in der Regel ein paar hun­dert Euro und zwar aus Landeskasse. Ein sehr gro­ßer Teil wird nicht anerkannt.
      https://www.tagesspiegel.de/politik/corona-impfschaden-bislang-253-entschadigungsantrage-genehmigt–uber-1800-antrage-abgelehnt-9258075.html

      ".… Im Extremfall erhal­ten Geschädigte bis zu 15.000 Euro pro Monat

      Ab einem gewis­sen Schädigungsgrad bie­tet der Staat laut dem Blatt eine lebens­lan­ge Grundrente zwi­schen 164 und 854 Euro monat­lich an. Dazu über­nimmt er, wenn nötig, die Behandlungskosten und zahlt einen Berufsschadensausgleich. In Hessen etwa erhiel­ten Menschen mit aner­kann­tem Impfschaden im Jahr 2021 durch­schnitt­lich monat­lich 1395 Euro.

      Im Extremfall kön­ne die monat­li­che Gesamtsumme bis zu 15.000 Euro betra­gen. Hinterbliebene von Impftoten haben laut „WamS“ eben­falls Anspruch auf staat­li­che Versorgung sowie Bestattungs- und Sterbegeld. Die Kosten tra­gen die Länder. (AFP)"

  2. Zitat:

    "»… Die Schutzimpfungen waren ein zen­tra­les Mittel zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Der dar­auf gerich­te­te Anspruch war ein wesent­li­cher Bestandteil der staat­li­chen "Corona-Impfkampagne", in die die Leistungserbringer aus­drück­lich ein­ge­bun­den wur­den. Die Erfüllung des staat­li­chen Impfanspruchs dien­te nicht nur dem indi­vi­du­el­len Gesundheitsschutz, son­dern auch der Aufrechterhaltung zen­tra­ler staat­li­cher Funktionen und zen­tra­ler Bereiche der Daseinsfürsorge."

    Die Pflege bzw. Aufrechterhaltung von geneh­men Lügenkonstrukten soll­te nicht zu den Kernaufgaben von jenen Institutionen gehö­ren. Wer braucht denn bit­te über­haupt noch letzt­in­stanz­li­che Gerichte, die vor­zugs­wei­se anhand von der­ar­tig vie­len nach­weis­ba­ren Falschbehauptungen wei­ter­hin ver­su­chen, ihr letzt­lich gespro­che­nes Urteil genau damit begrün­den zu wollen?

    Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Bundesgerichtshof insze­nie­ren sich zuneh­mend nur noch als Verteidiger staat­li­cher Maßnahmen, anstatt ("wie eigent­lich vor­ge­se­hen") dem Bürger als letz­tes Abwehrmittel gegen­über einer über­grif­fi­gen Regierung zu dienen.

  3. Die Ärzte hät­ten aber auch abra­ten kön­nen, wenn sie die "Impfung" für kon­tra­in­di­ziert, oder das Risiko-Nutzen-Verhältnis bei einem Patienten für unvor­teil­haft hiel­ten. Hätten sie tun kön­nen. Wie bei ande­ren Impfungen auch.

    Die Begründung des BGH scheint mir hier nicht schlüssig.

  4. ste­fa­nie
    @Quo_vadis_BRD
    13h
    1/​Der Bundesgerichtshof BGH in Karlsruhe hat in einem bri­san­ten Urteil nun offen­bar tat­säch­lich bestätigt: 

    Impfärzte waren rei­ne „Erfüllungsgehilfen“, „blo­ßes Werkzeug“ des Staates bei des­sen Impfkampagne. …

    https://​nit​ter​.net/​Q​u​o​_​v​a​d​i​s​_​B​R​D​/​s​t​a​t​u​s​/​1​9​7​6​3​9​5​8​5​2​6​8​0​9​2​1​1​1​6#m

  5. BVerwG​.de
    @BVerwG_de
    19h
    Quarantäne wegen Corona-Infektion – kei­ne Verdienstausfall-Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bei Vermeidbarkeit der Infektion durch Inanspruchnahme einer öffent­lich emp­foh­le­nen und für den Betroffenen mög­li­chen Schutzimpfung: bverwg​.de/​d​e​/​p​m​/​2​0​2​5​/77

    https://​nit​ter​.net/​B​V​e​r​w​G​_​d​e​/​s​t​a​t​u​s​/​1​9​7​6​2​9​5​5​1​2​6​4​8​3​9​7​2​0​8#m

    aus
    https://​nit​ter​.net/​a​u​f​m​e​r​k​e​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​9​7​6​5​3​7​9​8​2​4​4​7​5​6​7​0​8​4#m

    1. @DDR2.0

      "Die Sieger über­neh­men die Verhaltensweisen der Besiegten"
      frei nach Norman Mailer, Autor (1923–2007)

      Daher ver­mut­lich auch "DDR2.0", dem Eindrucke nach! (wei­ter auch nichts)

  6. Zitat BGH: „… Die Schutzimpfungen waren ein zen­tra­les Mittel zur Bewältigung der Corona-Pandemie“.

    Waren sie eben NICHT! Von der EMA – Vorsitzenden Emer Cook höchst­per­sön­lich fest­ge­stellt am 18.10.2023 in eine Antwort auf eine Anfrage von Marcel de Graff :

    „You are inde­ed cor­rect to point out that COV ID ‑19 vac­ci­nes have not been aut­ho­ri­sed for
    pre­ven­ting trans­mis­son from one per­son to ano­ther . The indi­ca­ti­ons are for pro­tec­ting the
    vac­ci­na­ted indi­vi­du­als only“ (wobei der „Schutz“ nur im evtl. Schutz vor schwe­rer Erkrankung bestand, NICHT aber im Schutz vor Infektion auf den Schleimhäuten, genau­so wenig wie vor Transmission von den Schleimhäuten)

    Achtung- Sarkasmus folgt (KEINE man­geln­de Empathie mit dem impf­ge­schä­dig­ten Kläger, ganz im Gegenteil):

    Wie heißt es doch so schön: „Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sor­gen“, oder
    „Recht haben und Recht bekom­men, sind zwei unter­schied­li­che Socken“.

    Das gilt erst recht, wenn wie im Fall Deutschland, die feh­len­de Unabhängigkeit der Judikative per EugH bereits 2019 fest­ge­stellt wur­de und trotz Aufforderung die­se beson­ders in den letz­ten Jahren auch nicht her­ge­stellt wurde.
    Eher ist das Gegenteil der Fall:

    Das Prozedere der Bestellung und Besetzung von höchst­rich­ter­li­chen Ämtern z.B. gleicht in Deutschland eher einem Gekungel der Regierungsparteien.

  7. https://​www​.bun​des​ge​richts​hof​.de/​S​h​a​r​e​d​D​o​c​s​/​P​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​e​n​/​D​E​/​2​0​2​5​/​2​0​2​5​1​8​5​.​h​t​m​l​?​n​n​=​1​0​6​9​0​868

    Zitat aus dem Urteil:
    Es bestand zwar kei­ne Impfpflicht. Die Ablehnung einer Schutzimpfung konn­te jedoch nach­tei­li­ge Folgen haben, wie etwa zum Zeitpunkt der Impfung des Klägers am 15. Dezember 2021 in Form von buß­geld­be­wehr­ten Zugangs- und Kontaktbeschränkungen, dem buß­geld­be­wehr­ten Erfordernis eines Testnachweises für das Betreten der Arbeitsstätte oder der Verhängung eines Betretungs- oder Tätigkeitsverbots für in bestimm­ten Einrichtungen und Unternehmen täti­ge Personen.
    Zitat Ende.
    ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
    Heute ist einer die­ser Tage, an dem ich wie­der ein­mal sehr erleich­tert, glück­lich und froh dar­über bin, nicht mod-rna-behan­delt zu sein. (Auch nicht die­je­ni­gen in mei­nem Umfeld, die mir wich­tig sind.) Ich wer­de jedem, der es wagt, mich in mei­nem Leben noch jemals wie­der per Verordnung dazu zu zwin­gen, gefähr­li­che medi­zi­ni­sche Produkte anwen­den zu müs­sen, GENAU die­ses Urteil in die Hand zu drücken.

    Niemand hilft einem "Geimpften", wenn er oder sie krank wird von Nebenwirkungen. Niemand, weder der "Impf"-Arzt, noch die Hersteller, noch der Staat, noch die Verordnungsgeber, nie­mand über­nimmt die Verantwortung für poten­ti­el­le Schäden nach sol­cher Behandlung. Also habe ich das Recht, NEIN zu sagen zu jeder Art "Impf"-oder Medikamentenzwang. Gestern, heu­te, mor­gen und in Zukunft. Ich habe das Recht, gesund zu blei­ben ohne "Impf"-Zwang.

    1. Headline der Pressemitteilung:
      Amts- und nicht Privathaftung für etwa­ige Impfschäden nach einer bis zum 7. April 2023 vor­ge­nom­me­nen Corona-Schutzimpfung
      —————————————-
      So, so. Und was ist, wenn jemand am 8. April 2023 oder am 8. Oktober 2025 von einem Arzt oder einer Ärztin die MOD-RNA-"Impfung" = Genbehandlung erhält, erhal­ten hat? Haftet DANN die Apotheke, der "Impf"-Arzt? Oder haf­tet der Staat, die Allgemeinheit nur bis ein­schließ­lich 7. April 2023?

      Sind die Substanzen in den Spritzen NACH dem 7. April 2023 anders als VOR dem 7. April 2023? Wenn ja, war­um oder war­um hat die­ses Datum Einfluss auf die Haftung der Ärzte/​Ärztinnen bei Schäden der "Geimpften"?

      1. https://​impf​da​sh​board​.de/

        Was unter­schei­det den 7. April 2023 vom 8. April 2023 von dem Zeitraum der "vor­ge­nom­me­nen Impfungen" bis heute?

        Kopiert aus dem Link:

        Hinweis
        Bis zum 8. April 2023 wur­de auf dem Impfdashboard tages­ak­tu­ell dar­ge­stellt, wie vie­le Menschen in Deutschland eine Corona-Schutzimpfung erhal­ten haben. Aktuelle Zahlen und Meldungen zur Corona-Schutzimpfung erhal­ten Sie wei­ter­hin hier.
        =========================================

        Es kann doch nicht sein, dass nach dem 7. April 2023 die "Impfungen" plötz­lich anders sind als die "Impfungen", die am 1. März 2022 oder 6. April 2023 "vor­ge­nom­men" wurden.

        Wer haf­tet ab wann genau?

        1. Auslaufen des Rechtsrahmens für Corona-Schutzmaßnahmen am 07. April 2023

          Quelle: https://​impf​da​sh​board​.de/

          Die so genann­ten "Coronaschutz"-Maßnahmen hat­ten ab dem 7. April 2023 kei­ne Gültigkeit mehr, danach ist die Haftung eine ande­re? Weiß es jemand? Gesetzt den Fall, irgend­ein igno­ran­ter Arzt will mir auch jetzt noch eine "Coronaschutz"- oder Influenzaimpfung auf­schwat­zen oder andre­hen. Kann ich dem dann sagen: "Das wür­de ich an Ihrer Stelle nicht machen, hören Sie mal auf, mir was Unsicheres mit nach­ge­wie­se­nen Nebenwirkungen schmack­haft machen zu wol­len. Wir haben kei­nen "Rechtsrahmen" mehr, wir haben 2025. Und Sie, genau SIE, Doktorchen, haf­ten dafür, wenn es mir gleich oder in 5 Tagen dreckig geht. Das kön­nen Sie nicht wirk­lich wol­len, Herr Doktor /​Frau Doktor, was?" Das geht ans eige­ne Geldbeutelchen. 

          Wer haf­tet NACH dem 7. April 2023, bei Setzen einer "Coronaschutzimpfung" ab dem 8. April 2023 bis heute?

  8. ste­fa­nie
    @Quo_vadis_BRD
    8m
    „Für den Medizinrechtler Christian Becker aus Trier hat das BGH-Urteil weit­rei­chen­de Folgen. … ‚Damit wird jedem Arzt sei­ne urei­gen­ste Verantwortung abge­nom­men.‘ Auch ande­re pri­va­te Berufe und pri­vat­wirt­schaft­li­che Unternehmen, die im Auftrag des Staates tätig wer­den, kön­nen künf­tig dem­nach kaum noch für Schäden haft­bar gemacht wer­den, die sie mög­li­cher­wei­se ver­ur­sacht haben. …

    …
    https://​www​.ber​li​ner​-zei​tung​.de/​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​-​o​e​k​o​l​o​g​i​e​/​o​b​e​r​s​t​e​s​-​g​e​r​i​c​h​t​-​a​e​r​z​t​e​-​w​a​r​e​n​-​i​n​-​c​o​r​o​n​a​-​e​r​f​u​e​l​l​u​n​g​s​g​e​h​i​l​f​e​n​-​d​e​s​-​s​t​a​a​t​s​-​l​i​.​2​3​6​1​551

    https://​nit​ter​.net/​Q​u​o​_​v​a​d​i​s​_​B​R​D​/​s​t​a​t​u​s​/​1​9​7​6​7​0​4​2​7​8​8​4​5​5​9​5​8​0​8#m

  9. https://​www​.ndr​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​m​e​c​k​l​e​n​b​u​r​g​-​v​o​r​p​o​m​m​e​r​n​/​P​o​s​t​-​V​a​c​-​H​a​s​s​-​L​o​n​g​-​C​o​v​i​d​-​W​i​e​-​C​o​r​o​n​a​-​S​c​h​i​c​k​s​a​l​-​e​i​n​e​r​-​F​a​m​i​l​i​e​-​w​i​r​d​,​f​a​m​i​l​i​e​n​s​c​h​i​c​k​s​a​l​1​0​0​.​h​tml

    Textauszug:
    Mutter Anja steckt sich bei ihrem Mann, der selbst nur mil­de Symptome hat, mit Corona an. Trotz drei­fa­cher Impfung wird sie schwer krank – rich­tig schwer. Die Diagnose lau­tet Long Covid. Wieder ken­nen die Ärzte sich mit die­sem mul­ti­plen Krankheitsbild nicht aus. Von Behandlung zu Behandlung ver­schlech­tert sich Anjas Gesundheitszustand rapi­de, so Peter. Aus der gesun­den, lebens­fro­hen Mutter, Sportlerin und Physiotherapeutin wird bin­nen weni­ger Monate ein bett­lä­ge­ri­ger Pflegefall. Die zer­rei­ßen­den Kopfschmerzen Tag und Nacht sind das schlimm­ste, aber bald kommt sie auch kei­ne Treppe mehr hoch, hat Krämpfe und etli­che Symptome im gan­zen Körper, nimmt ber­ge­wei­se Medikamente. Nichts hilft. Als Anja nicht mehr kann und will, been­det sie mit letz­ter Kraft ihr Leben.
    Textauszug Ende
    .….….….….….….….….….…..
    Longcovid bekom­men die "drei­fach Geimpften", nach der "Schutzimpfung". Sie sind dau­er­krank trotz oder wegen der "Schutzimpfung". Folgerichtig sind Longcovid-Patienten Postvac-Patienten. Warum hat die "Impfung" nicht vor Longcovid geschützt? Wieso sol­len sich auch heu­te noch Leute gegen Coronainfektionen "imp­fen" las­sen, wenn der NDR schon vor län­ge­rer Zeit von Longcovid-Folgen NACH (POSTvac) "Impfungen" berich­tet? In dem Fall hat­te die MRNA-Behandlung sogar gra­vie­ren­de see­li­sche Auswirkungen, die Patientin hat sich umge­bracht. In dem Fall muss der Staat nicht für ihre Nebenwirkungen zah­len, das hat sie dem Staat qua­si erspart. Diese Patientin kostet nichts mehr, sie ist tot. Wievielen Opfern geht es ähn­lich? Kurz vor dem Suizid, kei­ne Aussicht auf Heilung? Dennoch habe ich kein Mitleid, denn alle "Impf"- und Maßnahmengegner haben vor den Spritzen gewarnt. Es war bekannt: die Substanzen sind gefähr­lich, im schlimm­sten Fall töd­lich, im harm­lo­se­sten Fall wirkungslos.

  10. Sind eigent­lich die Richter an sol­chen Gerichten objek­tiv? Oder sind sie selbst "geimpft" mit etwas, von dem sie inzwi­schen wis­sen, es ist nicht gesund, kann töten und scha­den? Können sol­che Richter wirk­lich objek­tiv über Schutzimpfungen oder ver­meint­li­che "Schutzimpfungen" urtei­len? Wie neu­tral und objek­tiv und distan­ziert sind sämt­li­che Richter und Richterinnen in Deutschland? 

    Ich bin, ange­nom­men, Richter und habe mir selbst das Zeug in 2021 auch ein"impfen" las­sen, sonst hät­te ich nicht wei­ter­ar­bei­ten kön­nen. Jetzt lese und sehe und höre ich von schwerst geschä­dig­ten Impflingen mit Schadenersatzforderungen. 

    Kann ich über­haupt noch objek­tiv urtei­len? Oder muss ich, um mei­nes eige­nen men­ta­len Zustands wil­len, abstru­se, unlo­gi­sche Urteile ver­kün­den, die das ursprüng­li­che, doch inzwi­schen fal­sche Narrativ des "Schutzes vor Infektionen" auf­recht halten?

    Ich bin ein süßes, nied­li­ches Barbiepüppchen, blond gelockt, daher bit­te ich um Verzeihung, falls ich zu viel gefragt habe.

  11. https://​kodo​roc​.de/​2​0​2​5​/​1​0​/​0​9​/​b​g​h​-​w​e​n​n​-​u​e​b​e​r​h​a​u​p​t​-​d​a​n​n​-​z​a​h​l​t​-​d​i​e​-​a​l​l​g​e​m​e​i​n​h​e​i​t​-​f​u​e​r​-​i​m​p​f​s​c​h​a​e​d​e​n​/​#​c​o​m​m​e​n​t​-​1​9​634

    Falls hier Juristen mit­le­sen, wie ist das mit der Haftung der "Impf"-Ärzte? Wer haf­tet für Schäden bei Anwendungen der Spritzen nach dem 7. April 2023? Dieser so genann­te "Rechtsrahmen" exi­stiert nicht mehr. Ich bin kei­ne Juristin, nur jemand, der sich nie­mals mit den Spritzen gegen "Coronaviren" behan­deln las­sen wird. Mich "impft" kei­ner. Das steht fest. 

    Trotzdem will ich wis­sen, wer haf­tet ab dem 8. April 2023 bis heu­te und in Zukunft für Schäden aus den Spritzen? Der Staat, also alle Steuer- und Sozialabgabenzahler, oder der Arzt/​die Ärztin, die eine Covid"schutzimpfung" dem Patienten geben?

    Genau genom­men sind damit schon wie­der alle seit 2020 "Geimpften" die Leute mit gro­ßen Nachteilen, denn sie sind ihrer­seits auch Steuer- und Abgabenzahler, müs­sen also im Fall, dass immer nur der Staat haf­tet, ihre eige­nen Gesundheitsschäden mit­be­zah­len. Gruselig. Die gan­ze Situation ist gespen­stisch. Man "impft" gesun­de Leute mit MRNA-Spritzen krank unter dem Vorwand, "Spritzen schüt­zen", und alle sol­len für die Schäden der krank und inva­li­de "geimpf­ten" bezahlen.

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