Studie Antisemitismus DIY

faz​.net (30.9.25, Bezahlschranke)

Neben ande­ren Diskriminierungen auf­grund des Glaubens, Geschlechts oder ande­rer Eigenschaften hat der Antisemitismus in Deutschland auf­grund sei­ner mör­de­ri­schen Geschichte einen beson­de­ren Stellenwert. Jahrzehntelang wur­de er geleug­net und beschö­nigt, wenn er von rechts kam. Mit der Hinwendung der BRD zum Staat Israel soll­te ein Schlußstrich unter Auschwitz gezo­gen und zugleich die Beschäftigung mit ande­ren Naziopfern ver­mie­den wer­den. Deren Anerkennung (Sinti und Roma, sowje­ti­sche ZwangsarbeiterInnen, Homosexuelle, Behinderte…) muß­te über eine sehr lan­ge Zeit erst erkämpft wer­den. Widerstand gegen die Nazis wur­de gerau­me Zeit auf Militärs beschränkt, die Hitler besei­ti­gen, aber den Krieg gegen die Sowjetunion effek­ti­ver füh­ren woll­ten; der aus der kom­mu­ni­sti­schen und gewerk­schaf­ti­chen Bewegung wur­de mar­gi­na­li­siert und verpönt. 

So erstaunt nicht, daß als Judenfeindlichkeit heu­te aus­ge­legt wird, wenn es um Kritik an der mör­de­ri­schen Politik Israels geht. Offizielle jüdi­sche Organisationen stel­len sich klar auf die Seite der israe­li­schen Regierung und sind so tat­säch­lich der Gefahr einer Gleichsetzung von jüdi­schem Glauben und staat­li­cher Vernichtungspolitik aus­ge­setzt. Das äußert sich in Diskriminierungen, die eine Studie ermit­telt hat. Wie bei allen Studien stel­len sich Fragen.

»Von einem gera­de­zu explo­si­ons­ar­ti­gen Anstieg des Antisemitismus im Alltag jüdi­scher Bürger nach dem gewalt­sa­men Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hat der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, am Dienstag in Berlin berich­tet. Juden sei­en zuneh­mend von einer gleich­be­rech­tig­ten Teilhabe am gesell­schaft­li­chen Leben aus­ge­schlos­sen…«

Wie äußert sich der explo­si­ons­ar­ti­ge Anstieg?

»Eine von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geför­der­te Studie mit zahl­rei­chen Einzelinterviews zeigt in ihrem Zwischenbericht sozia­le Isolation, Rückzugstendenzen, psy­chi­sche Belastungen und einen gro­ßen Vertrauensverlust. Über ein Jahr lang wur­den 110 Juden befragt…

Die qua­li­ta­ti­ve Studie wur­de vom Kompetenzzentrum für anti­se­mi­tis­mus­kri­ti­sche Bildung und Forschung in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Potsdam durch­ge­führt. Die end­gül­ti­gen Ergebnisse der Studie sol­len im kom­men­den Frühjahr erschei­nen.…«

Wie sich die TeilnehmerInnen zusam­men­set­zen, wel­che Schlüsse sich aus einer qua­li­ta­ti­ven Studie auf die Quantität zie­hen las­sen, wer­den wir viel­leicht im näch­sten Jahr erfahren.

Man soll­te nicht bezwei­feln, daß es die geschil­der­ten Angriffe gab und gibt:

»Verschiedene Interviewpartner berich­te­ten von Übergriffen im öffent­li­chen Nahverkehr – teils mit ver­ba­ler Gewalt, teils durch phy­si­sche Bedrängung, sobald das Hebräische erkannt wur­de. Studienteilnehmer wag­ten es nicht mehr, Schmuck mit jüdi­scher Symbolik zu tra­gen, und ver­ber­gen ihren Namen oder ihre Sprache. Weil sie Übergriffe auf ihre Kinder befürch­ten, such­ten man­che Eltern neue, ver­meint­lich siche­re­re Schulwege oder wech­sel­ten sogar die Schule…«

Zur Anzahl gibt es die­se Informationen:

»Seit ihrem Bestehen wur­den der Antidiskriminierungsstelle des Bundes 456 Fälle von anti­se­mi­ti­scher Diskriminierung gemel­det. In den bei­den ver­gan­ge­nen Jahren hat sich die jähr­li­che Zahl der Beratungsanfragen zu anti­se­mi­ti­scher Diskriminierung ver­dop­pelt. An der Spitze ste­hen Benachteiligungen bei der Jobsuche, gefolgt von Benachteiligungen bei pri­va­ten Dienstleistungen ein­schließ­lich des Wohnungsmarkts, aber auch in den sozia­len Medien, bei der Justiz, bei Ämtern und Behörden sowie in Bildungseinrichtungen und im öffent­li­chen Raum – etwa beim Zutritt zu einem Restaurant…«

In dem Artikel fehlt ein Hinweis auf die sonst übli­che Dunkelziffer. Es wird sie geben. Stattdessen kom­men die aus der Coronazeit bekann­ten rela­ti­ven Einordnungen (Verdoppelung) und ein Ranking auf nied­ri­gem Niveau. Eine Explosion der Zahlen ist nicht zu erken­nen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes  besteht seit 2006.

Deren Bundesbeauftragte ver­langt "mehr Beratungsangebote für Betroffene".

»Auch sol­le das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz refor­miert wer­den. Derzeit sei dar­in etwa eine Diskriminierung auf­grund der Staatsangehörigkeit nicht erfasst. Der Merkmalskatalog im AGG soll­te um das Merkmal Staatsangehörigkeit ergänzt wer­den..«

Frau Ataman wird mit Sicherheit nicht die Diskriminierung rus­si­scher Staatsangehöriger meinen.

12 Antworten auf „Studie Antisemitismus DIY“

  1. Antisemitismus ist "Dämonisierung von Juden".

    "Israel wird zum "Juden unter den Staaten", wie es der Historiker Léon Poliakov for­mu­lier­te, erscheint als "Unrechtsstaat" und als Verkörperung des "Bösen". /​
    Dämonisierung: Israel wird ent­lang von tra­dier­ten Feindbildern oder sol­chen im Gegenwartsbezug wie etwa im Rekurs auf Phantasmen über „Menschenrechtsverbrechen”, „Apartheid” oder in Gleichsetzungen mit dem Nationalsozialismus zum Übel [dem Bösen] erklärt. Die Dämonisierungen fol­gen dem manich­äi­schen Schema der Differenz von „Gut” und „Böse”. Israel wird als Gefahr einer das „abso­lut Gute” ver­kör­pern­den Gemeinschaft dämonisiert. …
    Juden wer­den als Repräsentanten Israels [des jüdi­schen Staates] wahr­ge­nom­men, bewer­tet, belei­digt oder ange­fein­det, also kol­lek­tiv [als ob alle Juden Israelis wären] für ver­meint­li­che Misstände ver­ant­wort­lich gemacht und mit Feindbildern mit Israelbezug kon­fron­tiert.” (Julia Bernstein, Israelbezogener Antisemitismus (Beltz Juventa, Weinheim 2021, S. 24 /​S. 40)

    Die Juden sind die ein­zi­ge Gruppe der Menschheit, die als "Verkörperung des Bösen" ange­fein­det, ver­folgt und ermor­det wer­den, des­halb soll der "jüdi­sche Staat" ver­nich­tet werden.
    Die Bezichtigung des "Bösen" erzeugt "Böses".

    1. @ hol­ger…: Mir begeg­nen in den mei­sten Medien ande­re als „Verkörperung des Bösen“ als Israel. 

      „Gefährdet Israels Existenz“ – Zentralrat der Juden kri­ti­siert Stopp der Waffenlieferungen:
      "… „Die Ankündigung der Bundesregierung, Waffenlieferungen an Israel aus­zu­set­zen, ist ent­täu­schend“, erklär­te Zentralratspräsident Josef Schuster am Freitag."

      »Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat gemein­sam mit sei­nen inter­na­tio­na­len Partnern der J7 Task Force die Entscheidung des Internationalen Gerichtshof gegen Israel vom Freitag, dem 26. Januar, kri­ti­siert. Die Zurückweisung der extre­men Forderung Südafrikas nach einem israe­li­schen Waffenstillstand im Krieg gegen die Hamas in Gaza nimmt die J7 zwar zur Kenntnis, mit der einst­wei­li­gen Anordnung des Gerichts, Israel habe sicher­zu­stel­len, dass kein Völkermord an der palä­sti­nen­si­schen Bevölkerung began­gen wird, ver­leiht der IGH der absur­den Anschuldigung Südafrikas aber ein in kei­ner Weise zu recht­fer­ti­gen­des Gewicht.«
      https://​www​.zen​tral​rat​der​ju​den​.de/​p​r​e​s​s​e​e​r​k​l​a​e​r​u​n​g​e​n​/​s​t​a​t​e​m​e​n​t​-​z​u​r​-​i​g​h​-​e​n​t​s​c​h​e​i​d​u​n​g​-​g​e​g​e​n​-​i​s​r​a​el/

  2. Die ein­tau­sen­der­ste Studie zum Antisemitismus. Hurra. Bitte eine Studie zum Rassismus gegen Palästinenser in Israel. Aber beei­len, damit der lau­fen­de Genozid nicht das Panel eliminiert.

    Wie ist denn die Einstellung der Befragten, die sich belä­stigt fühl­ten, zum lau­fen­den Genozid? Sofern befür­wor­tend oder gleich­gül­tig, lässt das Panel dies "her­aus­hän­gen"?

  3. Lassen Sie sich doch nicht von der Staatspropaganda ver­wir­ren der es nur dar­um geht, den Klassencharakter der Gesellschaft zu ver­schlei­ern. Klassenkampf hat vie­le Gesichter aber nichts mit Religion zu tun.

  4. Wenn Juden in Deutschland ihren Namen ver­ber­gen müssen – 

    oder:

    Wenn Ungeimpfte oder Ungetestete lei­der drau­ßen blei­ben müs­sen, nicht zum Friseur dür­fen, nicht ins Theater oder Kino, nicht zum Schwimmunterricht, so dass es nach der "Pandemie" in 2025 viel Kinder gibt, die nicht schwim­men kön­nen. Als Eltern muss­te man "geimpft" oder "gete­stet" sein, um sein 5- oder 6jähriges Kind ins Schwimmbad zum Seepferdchen-Abzeichen-Üben beglei­ten zu dürfen.

    https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/816/baymbl-2021–816.pdf

    Bayern sym­bo­lisch für ganz Deutschland.

    Wir müs­sen lei­der drau­ßen bleiben.
    Wir dür­fen nicht rein.
    Oder wir müs­sen ab 22.00 Uhr drin­nen bleiben.
    Nur mit dem Hund durf­ten wir Gassi gehen, mit dem Ehemann (ohne Hund) aber trotz­dem an der Leine dage­gen lei­der nicht. Es gab Frauen, die ihren Ehemann an der Leine drau­ßen spa­zie­ren geführt haben. Sie haben auf Gleichheit vor dem Gesetz bestan­den. Warum darf die Hundebesitzerin nach 22.00 Uhr das Haus ver­las­sen, die Ehemann-Angetraute dage­gen nicht? Eine logi­sche Schlussfolgerung, auf die es bis heu­te kei­ne schlüs­si­ge Antwort oder Begründung gibt. 

    Was unter­schei­det die Hundebesitzerin ohne Ehemann, aber mit Hundeleine, von der Frau ohne Hund, die nur ihren Ehemann an der Leine führt? Nur, weil sie etwas fri­sche Luft um Mitternacht atmen will?

    Es ist sehr erstaun­lich, wozu Menschen oder Politiker oder Behörden und Verordnungsgeber fähig sind.

    1. https://​www​.buss​geld​ka​ta​log​.org/​a​u​s​g​a​n​g​s​s​p​e​r​r​e​-​c​o​r​o​na/

      Was für ein schö­ner 3. Oktober 2025. Draußen strahlt die Sonne, gleich gehe ich raus, genie­ße ich die bun­ten Blätter, die da so rumwirbeln. 

      Es ist mir tat­säch­lich heu­te in Deutschland, 3. Oktober 2025, am Tag der Deutschen Einheit erlaubt, mit mei­nem Hund Gassi zu gehen (falls ich einen hät­te) oder jeder­zeit mei­nen Ehemann (die­sen sogar auch *nicht*-angeleint) spa­zie­ren zu füh­ren. Falls ich ver­hei­ra­tet bin. Es ist mir auch erlaubt, nicht ver­hei­ra­tet zu sein und glück­li­cher Single. Ich will nicht über Juden, Christen oder ande­re Religionen reden, son­dern über Freiheit. Seht Euch dazu ein­fach noch mal den Bußgeldkatalog zu Verstößen wegen "Covidschutz"-Maßnahmen an.

      Zitat:
      Trotz Ausgangssperre: Der Hund darf wei­ter­hin Gassi geführt werden.

      Im Fall von Corona wur­de in Deutschland eine Ausgangssperre dis­ku­tiert, um die Ausbreitung des Virus ein­zu­däm­men bzw. zu ver­lang­sa­men. Um die drit­te Welle der Pandemie zu bre­chen, hat der Bundesgesetzgeber die soge­nann­te „Bundes-Notbremse“ auf den Weg gebracht – eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes, unter ande­rem um den neu­en § 28b IfSG, der in Absatz 1 Nr. 2 eine nächt­li­che Ausgangssperre Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr vor­sieht, wenn …
      in einem Landkreis oder einer kreis­frei­en Stadt
      an drei auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen
      die Sieben-Tage-Inzidenz die Grenze von 100 übersteigt.
      Die Ausgangssperre gilt dann ab dem über­näch­sten Tag.
      ————
      Zitat Ende.
      Welche "Sieben-Tage-Inzidenz" (egal, wel­che Viren) ist eigent­lich gera­de heu­te in Deutschland? Weiß es jemand? Und wer hat dafür gesorgt, dass "Inzidenzen" ent­ste­hen? Viele, vie­le Testbetreiber, Teststellenbetrüger, Faketest-Generierer jeder Art. 

      https://​kodo​roc​.de/​2​0​2​5​/​0​9​/​2​7​/​u​n​d​-​d​a​n​n​-​u​n​d​-​w​a​n​n​-​e​i​n​-​w​e​i​s​s​e​r​-​e​l​e​f​a​n​t​-​i​m​-​r​a​um/

      Ich könn­te also auch mit einem wei­ßen Elefanten spa­zie­ren gehen? Draußen im Herbstsonnenschein? Ich ver­mu­te aber, das wür­de auffallen. 

      ~ ~ ~

    2. Zitat aus der Verordnung von 2021:

      Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nichtgenesene
      (1) 1
      Der gemein­sa­me Aufenthalt im öffent­li­chen Raum, in pri­vat genutz­ten Räumen und auf pri­vat genutz­ten Grundstücken ist Personen, die nicht im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 der COVID-19-
      Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) geimpft oder gene­sen sind, nur gestattet
      1. mit den Angehörigen des eige­nen Hausstands sowie
      2. zusätz­lich den Angehörigen eines wei­te­ren Hausstands, solan­ge dabei eine Gesamtzahl von ins­ge­samt fünf Personen nicht über­schrit­ten wird.
      2
      Die zu die­sen Hausständen gehö­ren­den Kinder, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind, sowie Personen, die im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV geimpft oder gene­sen sind, blei­ben für die Gesamtzahl außer Betracht.
      3
      Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen
      Lebensgemeinschaft gel­ten als ein Hausstand, auch wenn sie kei­nen gemein­sa­men Wohnsitz haben.
      Ende kopier­tes Zitat
      ———————
      In mei­ner eige­nen Wohnung, in mei­nem eige­nen Haus durf­te ich als "Ungeimpfte" in Deutschland vor gera­de mal vier Jahren die Anzahl von 5 Personen nicht über­schrei­ten. Das will ich hier mal fest­hal­ten. Was macht eine 5‑Personen-Familie, Mama, Papa, drei Kinder oder 1 Papa und vier Kinder, die alle nicht "geimpft" oder nicht "gene­sen" (wie wur­de das "gene­sen" denn nach­ge­wie­sen?) sind /​waren? Die DURFTEN ÜBERHAUPT NIEMALS Besuch bekom­men. Niemals. Es war verboten.

      Un"geimpfte" durf­ten kei­nen Besuch bekom­men. Sie durf­ten nichts. Gar nichts, weder im "öffent­li­chen Raum" noch in ihrer Wohnung. Eine un"geimpfte" Familie, die zufäl­lig zwei wei­te­re un"geimpfte" Freunde oder Bekannte drau­ßen oder beim Einkaufen trifft, durf­te mit denen nicht reden, nicht mit denen zusam­men sein, denn das waren dann 7 Personen. Das war ver­bo­ten. Sieben nicht "geimpf­te" Personen durf­ten sich weder drau­ßen noch drin­nen treffen.

      Noch frü­her hat man Frauen, die rote Haare hat­ten, als Hexen auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

      1. Also, wenn die Kinder über 13 waren damals in 2021, dann konn­te ein Familie mit 3 Kindern, alle nicht "geimpft", kei­nen Besuch bekom­men. Oder eine Familie mit einem Elternteil, alle 4 Kinder ab 13, durf­ten kei­ne Gäste ein­la­den. Was noch erschreckend ist, Zitat aus der bay­ri­schen Verordnung:

        Geimpft oder gene­sen (2G)
        (1) Im Hinblick auf geschlos­se­ne Räume darf der Zugang zu
        1. der Gastronomie, dem Beherbergungswesen, den Hochschulen, Bibliotheken und Archiven, zu außer­schu­li­schen Bildungsangeboten ein­schließ­lich der beruf­li­chen Aus‑, Fort- und Weiterbildung sowie Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung und infek­tio­lo­gisch ver­gleich­ba­ren Bereichen, Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen und
        2. Dienstleistungen, bei denen eine kör­per­li­che Nähe zum Kunden unab­ding­bar ist und die kei­ne medi­zi­ni­schen, the­ra­peu­ti­schen oder pfle­ge­ri­schen Leistungen sind,
        vor­be­halt­lich spe­zi­el­le­rer Regelungen die­ser Verordnung nur durch Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Besucher, Beschäftigte und ehren­amt­lich Tätige erfol­gen, soweit die­se im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4
        SchAusnahmV geimpft oder gene­sen oder noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind.
        -
        Ende kopier­tes Zitat
        °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°
        Aus einer nie­der­säch­si­schen "Schutz"-Verordnung dazu, Quelle:

        https://​www​.nie​der​sach​sen​.de/​C​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​v​o​r​s​c​h​r​i​f​t​e​n​/​v​o​r​s​c​h​r​i​f​t​e​n​-​d​e​r​-​l​a​n​d​e​s​r​e​g​i​e​r​u​n​g​-​2​0​1​4​6​1​.​h​tml

        Zitat:

        § 7a Kontaktbeschränkungen
        (1) 1
        Gilt min­de­stens die Warnstufe 1 in einem Landkreis oder einer kreis­frei­en Stadt, so ist die pri­va­te Zusammenkunft einer Person, die weder über einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV noch über einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAus-nahmV ver­fügt, mit ande­ren Personen auf die Personen ihres Haushalts und zwei Personen aus einem wei­te­ren Haushalt beschränkt, wobei Kinder bis zu einem Alter von ein­schließ­lich 14 Jahren nicht ein­zu­rech­nen sind und nicht zusam­men­le­ben­de Paare als ein Haushalt gelten.
        2
        Außerdem wer­den auch Begleitpersonen und Betreuungskräfte, die erfor­der­lich sind, um Menschen mit einer wesent­li­chen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermög­li­chen, sowie Dritte im Sinne des § 1684 Abs. 4 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jeweils nicht eingerechnet.
        Ende Zitat, nie­der­säch­si­sche Verordnung
        °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°
        Immerhin "durf­ten" Kinder hier in Niedersachsen bis 14 Jahre "nicht berech­net" wer­den. Es spielt aber kei­ne Rolle, wer 13 oder 14 Jahre alt oder jung war, unge­impf­te Familien durf­ten kei­nen Besuch bekom­men. Es ist der abso­lu­te Wahnsinn, wenn man sich die Mühe macht, durch die­se elen­den "Infektionsschutz"-Verordnungen zu blät­tern. Die GAB es wirk­lich in Deutschland, das habe ich mir nicht aus­ge­dacht, das ist nicht erfun­den, die kann sich jeder immer wie­der anse­hen. Mit wel­cher Akribie die Grundrechte allen Un"geimpften" von den Behörden weg­ge­nom­men wur­den, wie detail­liert die staat­li­chen Übergriffe for­mu­liert wur­den, jeder Lebensbereich wur­de im Detail erfasst.

        DAS DARFST DU BÖSE UNGEIMPFTE NICHT! DAS IST VERBOTEN.

        ~ ~ ~

        1. Und wie haben die Verordnungsgeber, die Regierenden seit 2020 argu­men­tiert? Du kannst als "Ungeimpfte" die­sen un"geimpften" Zustand jeder­zeit ändern, dann darfst Du wie­der alles. Du bist "frei", Dich den gefähr­li­chen, kaum gete­ste­ten Produkten aus­zu­set­zen. Wenn Du nicht willst, hast Du *SELBST* Schuld, wenn Deine Grundrechte weg sind, wenn Du aus­ge­schlos­sen bist, wenn Du nicht mehr frei und selbst bestimmt leben darfst. Das war die poli­ti­sche Doktrin. Oder soll­te ich sagen: der Psychoterror? Ich sage Doktrin. 

          Nur heu­te in 2025 sind alle "dop­pelt-geimpf­ten" von damals schon längst wie­der nicht "geimpft", denn die angeb­li­che "Schutz"-Wirkung der Spritzen ist ja nicht dau­er­haft, nur die Neben- und Langzeitwirkungen sind bei den Opfern noch vor­han­den und die wis­sen nicht, wie sie die Schäden wie­der loswerden.

          https://​www​.mor​gen​post​.de/​v​e​r​m​i​s​c​h​t​e​s​/​a​r​t​i​c​l​e​2​3​3​6​8​9​0​9​1​/​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​u​n​g​-​i​m​p​f​p​a​s​s​-​n​a​c​h​w​e​i​s​-​g​u​e​l​t​i​g​k​e​i​t​.​h​tml

          Ich "gel­te nicht als Jüdin", ich BIN auch kei­ne, mir sind Juden oder Christen oder wer-auch-immer-welcher-Religion-angehört—egal. Ich könn­te mir heu­te oder näch­ste Woche eine Religion aus­su­chen, wenn ich will. Das ent­schei­de ICH aber, ich kann auch athe­istisch leben oder ich kann an mei­nen eige­nen Gott glau­ben, der mir hilft, der NUR für mich da ist. 

          Aus Tagesspiegel, Zitat:

          So lan­ge ist die Corona-Impfung gültig
          Grundlage dafür ist die Frage, wie lan­ge die Impfung vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützt. Endgültige Erkenntnisse gibt es dies­be­züg­lich bis­her noch nicht. Allerdings wird bestimm­ten Personengruppen bereits jetzt zu einer Auffrischungsimpfung gera­ten. Es scheint nahe­lie­gend, dass auf Dauer noch mehr Menschen oder gar alle Geimpften den soge­nann­ten Booster brau­chen, um wei­ter als geschützt zu gelten.
          (…)
          Doch was ist, wenn man eine Auffrischungsimpfung erhält? "Die Gültigkeitsdauer von euro­päi­schen (EU)-Impfzertifikaten bleibt von dem Angebot einer Booster-Impfung der­zeit unbe­rührt", schreibt das Bundesgesundheitsministerium online. Heißt: Nach einem Jahr gilt man laut digi­ta­lem Impfzertifikat als ungeimpft.
          Ende Auszug

          So gese­hen, haben sich alle völ­lig ver­geb­lich den Spritzen aus­ge­setzt, denn heu­te ist der 5. Oktober 2025 und alle "Impfzertifikate" auf Papier oder digi­tal als QR-Code sind nicht mehr gül­tig. Abgelaufen, vor­bei, umsonst "geimpft". Für nichts und wie­der nichts. 

          ~ ~ ~

  5. Ist Ihnen die 'Operation SIG' bekannt, Herr Aschmoneit? Dabei ging es um die "Palästinenser" und Israel. Da Sie ja in Moskau waren, dach­te ich.

    https://​www​.danisch​.de/​b​l​o​g​/​2​0​2​5​/​1​0​/​0​4​/​w​a​s​-​s​i​n​d​-​p​a​l​a​e​s​t​i​n​e​n​s​er/

    »… . Zentraler Bestandteil des Projekts war die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO). Gegründet 1964 unter sowje­ti­scher Schirmherrschaft, bot die PLO das per­fek­te Vehikel zur Schaffung eines neu­en natio­na­len Bewusstseins. Pacepa ent­hüll­te spä­ter, dass die palä­sti­nen­si­sche Nationalcharta von 1964, das ideo­lo­gi­sche Fundament der PLO, in Moskau ent­wor­fen wur­de. Auffällig ist, dass die Charta nicht die Souveränität über das Westjordanland oder den Gazastreifen for­der­te, die aus­drück­lich als ägyp­tisch bzw. jor­da­nisch aner­kannt wur­den. Stattdessen kon­zen­trier­te sie sich auf die Zerstörung Israels selbst. In die­sem sowje­tisch ent­wor­fe­nen Dokument tauch­te der Begriff »palä­sti­nen­si­sches Volk« in sei­ner moder­nen poli­ti­schen Bedeutung erst­mals auf.

    Yassir Arafat, ein in Ägypten gebo­re­ner Ingenieur, der vom sowje­ti­schen Geheimdienst rekru­tiert und betreut wur­de, wur­de zum Gesicht die­ser künst­lich geschaf­fe­nen Identität. Arafat gab offen zu, dass die palä­sti­nen­si­sche Nation »durch den Konflikt mit Israel« geformt wer­den würde. … .«

    1. @ sv: Selbst Herr Danisch, der das Zitat bringt, meint: "Gut, da weiß man jetzt auch wie­der nicht, was das für eine Quelle ist, „Der unab­hän­gi­ge Nahost-Thinktank“ – pfff. Schon mal einen unab­hän­gi­gen „Thinktank“ gese­hen?" Natürlich wird kei­ner­lei Quelle für den offen­sicht­li­chen Humbug angegeben.

  6. https://​www​.mor​gen​post​.de/​v​e​r​m​i​s​c​h​t​e​s​/​a​r​t​i​c​l​e​2​3​3​6​8​9​0​9​1​/​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​u​n​g​-​i​m​p​f​p​a​s​s​-​n​a​c​h​w​e​i​s​-​g​u​e​l​t​i​g​k​e​i​t​.​h​tml

    Aus Morgenpost muss es hei­ßen, ich habe vor­hin aus der Morgenpost zitiert, nicht aus dem "Tagesspiegel". Ich fin­de es jeden­falls bezeich­nend, wie schnell so ein "Covidschutz-Impfnachweis" sich in Luft auf­löst. Nach einem Jahr schon wird alles ungül­tig. Nur ich selbst bin genau­so un"geimpft" wie in 2020. 

    ~ ~ ~

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