Ausgerechnet im Ernst-Heilmann-Saal des Berliner Abgeordnetenhauses fand am 15. September die Anhörung des Ausschusses für Verfassungsschutz zu den schwarz-roten Überwachungsplänen statt. Der sozialdemokratische Jurist und Politiker Heilmann war von den Nazis ab Juni 1933 in Konzentrationslagern wie Oranienburg, Sachsenhausen und Dachau gefoltert und im Mai 1940 in Buchenwald ermordet worden.

Auf netzpolitik.org ist unter der Überschrift "Der Spion im Einkaufszentrum" zu lesen:
»…Videoüberwachung aus Parks, Einkaufszentren, Krankenhäusern
Das bedeutet: Observiert der Verfassungsschutz eine Person, kann er sich dafür im Zweifel Live-Zugang zu den Überwachungskameras eines Einkaufszentrums oder einer S‑Bahn geben lassen. Der Jurist David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) stuft das in seiner Stellungnahme als verfassungswidrig ein.
Bei einer solchen Maßnahme sind regelmäßig unzählige Personen betroffen, die nicht im Fokus des Inlandsgeheimdienstes stehen. „Wer sich in Berlin im öffentlichen Raum bewegt, müsste daher künftig permanent damit rechnen, durch den Inlandsgeheimdienst beobachtet zu werden“, schreibt Werdermann. „Die Befugnis ermöglicht eine nahezu durchgängige Rundumüberwachung aus der Ferne.“
Das schreibt auch die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Meike Kamp. Im Gegensatz zu klassischen Observationen gehe es beim Zugriff auf die Videoüberwachungseinrichtungen auch privater Stellen um „deutlich eingriffsintensivere Maßnahmen, für die strengere Maßstäbe und gesetzliche Erfordernisse gelten“. Sie zählt eine ganze Reihe Orte auf, die von der neuen Regelung erfasst wären, „sogar der Besucherbereich einer Arztpraxis oder eines Krankenhauses während der Öffnungs- bzw. Besuchszeiten“…
Werdermann bemerkt außerdem, dass die Auskunftsersuchen – auch diejenigen zu Verkehrs- und anderen Daten – nicht im Kapitel für „Nachrichtendienstliche Mittel“ eingegliedert sind. Das habe zur Folge, dass die Ersuchen nicht nur gegen eine bestimmte Zielperson eingesetzt werden könnten, sondern zusätzlich gegen Dritte. „Damit eröffnet der Gesetzgeber eine ins Blaue hineingehende Möglichkeit der Überwachung des gesamten Umfelds einer Zielperson mittels Auskunftsersuchen“, so Werdermann…Staatstrojaner und mangelnde Kontrolle..
Neben diesen Punkten enthält das geplante Gesetz eine Vielzahl weiterer grundrechtssensibler Vorschläge. Der Berliner Verfassungsschutz soll künftig Staatstrojaner für die sogenannte Online-Durchsuchung nutzen dürfen, um eine „konkretisierte Gefahr für ein besonders bedeutendes Rechtsgut“ abzuwehren. Das soll dann erlaubt sein, wenn „geeignete polizeiliche Hilfe“ nicht rechtzeitig erlangt werden könne…«
Die Zielrichtung ist klar:


Ein totalitäres Regime kommt nicht ohne erzeugte Furcht vor ständiger Überwachung aus, da Selbstzensur die beste Zensur überhaupt ist.
Es sind nicht die Parteien die dahinterstecken sondern der Staat respektive derjenigen dessen Interessen der Staat vertritt. Und diese Interessen sind privater Natur. Das heißt, daß alle Maßnahmen die der Staat ergreift (Überwachung), dazu dienen diese privaten Interessen zu schützen.
Die "Vierte Generation" der d. Regierung schreckt vor nichts zurück.