
»… Mehrere Stars hatten sich für diese Initiative zusammengetan, nämlich Geigerin Anne-Sophie Mutter, die Sänger Christian Gerhaher, Kevin Conners und Wolfgang Ablinger-Sperrhacke sowie die Dirigenten Thomas Hengelbrock und Hansjörg Albrecht. Ihr Vorwurf: Das Veranstaltungsverbot habe sie in ihrer Kunstfreiheit und Berufsausübungsfreiheit verletzt. Wissenschaftliche Untersuchungen hätten ergeben, dass eine Untersagung von Konzerten und Aufführungen nicht gerechtfertigt gewesen sei. Außerdem wurde mit dem Gleichheitsgrundsatz argumentiert: Gottesdienste, Baumärkte und Buchhandlungen seien nicht von den einschneidenden Verboten betroffen gewesen…
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof zieht sich in seiner Entscheidung weitgehend auf formale Begründungen zurück. Vor allem weist er darauf hin, dass die Regelungen längst nicht mehr gelten. Die Popularklage sei unzulässig, „weil es inzwischen mangels objektiven Feststellungsinteresses an einem zulässigen Antragsgegenstand fehlt“, heißt es im Urteil. Es gebe keine „andauernde Rechtswirkung“. Außerdem sei nicht zu befürchten, dass es wieder zu ähnlichen Verboten komme. Die Maßnahmen zum Infektionsschutz, so das Gericht, seien schließlich schon während der Pandemie weiterentwickelt worden und könnten nicht auf künftige Pandemielagen übertragen werden.
Kritik am späten Urteil
Das bayerische Votum trifft auf heftige Kritik der Künstlerinnen und Künstler…
Besonders moniert wird, dass sich das bayerische Gericht so lange Zeit gelassen habe, nämlich viereinhalb Jahre. Der österreichische Verfassungsgerichtshof habe in nur einem Drittel der Zeit zweimal über entsprechende Vorschriften entschieden. Auf mehrfache Nachfrage sei der bayerischen Kunstinitiative „lapidar“ mitgeteilt worden, man könne wegen Arbeitsüberlastung nicht entscheiden. Damit versage der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Kernaufgabe, der Kontrolle der Exekutive, und verstoße gegen das Rechtsstaatsprinzip. „Eine Justiz, die ihre Kernaufgabe verfehlt und Verfahren lieber aussitzt statt entscheidet, macht sich selbst überflüssig.“«

Die beiden Sätze stellen auf den ersten Blick einen Widerspruch in sich dar. Aus Sicht der Richter lässt sich dieser Widerspruch erklären.
Ich nehme an, das Gericht bezieht sich darauf, dass während der ersten Inszenierung einer "Pandemie" die Verfassung per Verordnungen mithilfe eine Ermächtigungsgesetzes ("der Minister wird ermächtigt") außer Kraft gesetzt wurde ("Verbote"). Dagegen ist nun vorsorglich für die folgenden Inszenierungen von "Pandemien" das Grundgesetz in weiten Teilen de facto per Gesetze außer Kraft gesetzt. Der jüngste Gesetzentwurf der Bundesregierung stellt dies als zwingende Folge fest, wenn ein Terrorist der WHO eine "Pandemie" verkündet.
Man nennt eine solche Staatsform, wie sie sich die Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorstellen, einen Unrechtsstaat.
Es gab keine signifikaten Erhöhungen der Sterbezahlen. Das ist Realismus.
Justitz – Flasche leer?
nachgereicht:
Diskussion zum "Streitthema" von dem man scheinbar nichts wissen will. (Da "Oben")
https://www.youtube.com/watch?v=A43mR2cTjaY
Meine Meinung: Wir benötigen keine Regierungsmaßnahmen gegen grippale Infekte. Das schafft das Gesundheitssystem wohl viel besser ohne. Nicht wahr.
Hatten wir nicht eher eine Informationskrise. Und hält diese noch an. Und persönlich extra angefügt: Wenn ja – WARUM?
Ganz einfach: Der Staat ist eben nicht liberal.
@Erfurter:
Würde im logischen Schluß bedeuten er (der Staat) genügte seinen eigenen Anforderungen nicht.
Das widerum kann nicht am Recht und der Verfasstheit liegen. Denn die besagt genau das unmißverständlich. Betrachten wir also "Den Staat". Amtswalter bestimmen. Die kann man angehen. Im Rechtswesen so sogar explizit vorgesehen.
Grundlegender Konsens IST der Rationalismus. Das bestreiten sie möglicherweise gerne, mit anzunehmenderweise allen Mitteln!
Warum sucht dieser "Widerstand" so wehement nach Argumenten und Diskussionen, wo doch die Sachlage mit wenigen Fakten unzweideutig beschreibbar ist. Dahin sollte man vieleicht zu "arbeiten".
Ein Rechtsstaat hängt auch mit einer Übereinkunft der Bürger zusammen. Wir entfernen uns, indem wir den so genannten Amtswaltern und Politikern ihre "Ruhe" lassen. Ist das nicht sehr entgegenkommend?
Es wird zu sehr auf Aktionen durch Autoritäten gesetzt und (vergeblich) gewartet. Es besteht ein Unterschied zum Feudalwesen. Mit letzterem gehen wir übrigens garantiert unter, in der modernen Welt, so es sich einstellen sollte. Und Faschismus führt bestenfalls in ein Feudalwesen, so es überhaupt zu netwas führt. Es geht nicht anders.
Im Uebrigen, was oft verkannt wird. Faschismus versucht den Liberalismus abzuschaffen, und damit als liberales Phänomen sich selbst. Auch das ist logisch. Im Feudalwesen gibt es für Fschismus und seine populären Ansprüche keinen Platz an der Macht.
Somit ist Faschismus, langfristig betrachtet allenfalls ein politisches Werkzeug. Kann alleine nicht funktionieren!
Denke ich zumindest.
> Würde im logischen Schluß bedeuten er (der Staat) genügte seinen eigenen Anforderungen nicht.
Falscher Schluß. Denn der Staat erfüllt ja seinen Auftrag.
> Somit ist Faschismus, langfristig betrachtet allenfalls ein politisches Werkzeug.
Richtig, aber nicht nur langfristig. Faschismus ist nur eine andere Art imperialistischer Politik die ein Staat praktiziert.
Wie könnte ein Gericht in diesem System ein entscheidendes Urteil gegen das System und seine Maßnahmen treffen. Die Karriere der Roben hängt daran. Gut, dass man nichts entscheiden muss, wenn es ausgesessen wurde.
dazu passend – Von Richtern und anderen Sympathisanten:
duck://player/CQef5l97BHs
@Lumumba: Ein Verfahren zu verschleppen und dann ein solches Urteil zu sprechen, ist empörend. Todesurteile und andere Terrormaßnahmen der Nazi-Justiz sind aber damit wirklich nicht zu vergleichen.
Prima, bei der nächsten Plandemie geht das genauso. Die verordnen brutale Einschränkungen, Kunst, Kultur, Industrie, Handel, Schulen, Kitas, Altenheime, egal, wo und hinterher sagt man so nach drei bis sieben Jahren, ist eh alles schon vorbei, kommt ja nicht mehr vor. Wir sitzen die abartigen Grundrechtsverletzungen einer herbei getesteten "Pandemie" einfach aus. Sollen die Künstler doch sehen, wo und wie sie Geld verdienen. Beim nächsten Mal erfinden wir zusammen mit "der Wissenschaft" andere Bedrohungen, tja, ja, jede "Pandemie" ist anders, je nach Gain-of-Function-Labor, was? Mal produzieren wir sone und dann solche oder jene Viren- oder Bakterienbedrohungen, schon klar, da muss die Rechtsprechung flexibel bleiben und gar nicht reagieren oder sehr spät.
Zitat:
Es gebe keine „andauernde Rechtswirkung“. Außerdem sei nicht zu befürchten, dass es wieder zu ähnlichen Verboten komme.
Ende Zitat.
Okay, ich HABE keinen eigenen gelben gefälschten "Impf"-Pass, nur eine selbst gebastelte "Immunkarte", die ich aber niemandem gezeigt habe. Dann hat ja wohl analog auch das "Impfpass"-Fälschen bzw. das Ausstellen eines Dokuments ohne echte Behandlung auch keine **ANDAUERNDE RECHTSWIRKUNG**. Das Ausstellen von Maskenattesten dito. Jeder, der aus Mitleid mit seinen Patienten denen einen Impfpass in die Hand gedrückt hat, ist dann auch ohne andauernde Rechtswirkung zu Unrecht bestraft worden, zu Unrecht eingesperrt worden oder ist es immer noch, ist ohne andauernde Rechtswirkung im Gefängnis.
Das ist überhaupt prima. Ohne andauernde Rechtswirkung. Genial. Das merke ich mir für meinen Alltag. Ich kann morgen jemanden erstechen, erdolchen, vergiften, im Schlaf ersticken, aber egal, die Tat ist ja dann "ohne andauernde Rechtswirkung". Mein Opfer IST ja schon tot.
Mein ziemlich subjektiver Eindruck zu dem Urteil in Bayern: ist das etwa Willkür? Richtige absichtliche Willkür? Ach ja, staatliche Willkür wird hier diskutiert:
https://netzwerkkrista.de/2025/08/04/verfassungsbeschwerde-deckt-willkuer-bei-verurteilung-des-vormaligen-richters-christian-dettmar-auf/
Im Prinzip ist alles ohne andauernde Rechtswirkung in Bezug auf die angebliche "Schutz"-Wirkung der MODrna-Spritzen. Der Betrug in Zahlen ist für mich außerdem, wenn jemand erst nach zwei Wochen "als geimpft galt", aber genau einen Tag nach Anwendung der giftigen Spritzen gestorben ist. Wie wurde er oder sie denn in dem Fall gezählt? "Ungeimpft", ungeimpft in der Statistik. Oder mache ich einen Denkfehler? Wieviel sind denn einen oder zwei Tage direkt nach Besuch im "Impf"-Zentrum tot umgefallen? Weiß man das? Waren die "geimpft" oder GALTEN sie als "ungeimpft"?! Aber klar, es ist ja alles ohne "andauernde Rechtswirkung".
https://dgk.de/fachleute/dgk-fachnewsletter/covid-19-wer-gilt-als-vollstaendig-geimpft.html
Kopiert:
Von COVID-19 genesene Personen benötigen einen Genesenennachweis und eine Impfdosis eines der oben genannten Impfstoffe.
„Ein Genesenennachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 bei der betroffenen Person in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist.“
Bei Genesenen soll die Impfung gegen COVID-19 mit einer Impfstoffdosis 6 Monate nach dem positiven Erregernachweis erfolgen. Das Robert Koch-Institut bietet eine ausführliche FAQ zu dem Thema „Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als vollständig geimpft bzw. genesen“.
Zitat Ende
Unabhängig vom statistischen Trick, alle erst ab zwei Wochen nach Spritze als "geimpft" zu zählen, noch eine Frage: WIESO sollte ich mich damals impfen lassen, wenn oder falls ich längst genesen war oder genauer: immer noch bin? Ich bin genesen, also bin ich immun. Dann brauche ich keine künstlichen Spritzen mehr. Warum zählte die eigene Immunität nicht? Warum hat man das der Allgemeinheit absichtlich verschwiegen?
https://kodoroc.de/2025/08/26/100-seropraevalenz-mitte-2022-als-ueber-allgemeine-impfpflicht-diskutiert-wurde/
die Abgründe der Corona – "Rechtsprechung" und Infos dazu gibt es auch hier:
https://overton-magazin.de/dialog/neue-website-zeigt-abgruende-der-corona-rechtsprechung/