Rechtsstaat Bayern hatte keine Zeit

mer​kur​.de (16.8.25)

»… Mehrere Stars hat­ten sich für die­se Initiative zusam­men­ge­tan, näm­lich Geigerin Anne-Sophie Mutter, die Sänger Christian Gerhaher, Kevin Conners und Wolfgang Ablinger-Sperrhacke sowie die Dirigenten Thomas Hengelbrock und Hansjörg Albrecht. Ihr Vorwurf: Das Veranstaltungsverbot habe sie in ihrer Kunstfreiheit und Berufsausübungsfreiheit ver­letzt. Wissenschaftliche Untersuchungen hät­ten erge­ben, dass eine Untersagung von Konzerten und Aufführungen nicht gerecht­fer­tigt gewe­sen sei. Außerdem wur­de mit dem Gleichheitsgrundsatz argu­men­tiert: Gottesdienste, Baumärkte und Buchhandlungen sei­en nicht von den ein­schnei­den­den Verboten betrof­fen gewesen…

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof zieht sich in sei­ner Entscheidung weit­ge­hend auf for­ma­le Begründungen zurück. Vor allem weist er dar­auf hin, dass die Regelungen längst nicht mehr gel­ten. Die Popularklage sei unzu­läs­sig, „weil es inzwi­schen man­gels objek­ti­ven Feststellungsinteresses an einem zuläs­si­gen Antragsgegenstand fehlt“, heißt es im Urteil. Es gebe kei­ne „andau­ern­de Rechtswirkung“. Außerdem sei nicht zu befürch­ten, dass es wie­der zu ähn­li­chen Verboten kom­me. Die Maßnahmen zum Infektionsschutz, so das Gericht, sei­en schließ­lich schon wäh­rend der Pandemie wei­ter­ent­wickelt wor­den und könn­ten nicht auf künf­ti­ge Pandemielagen über­tra­gen werden.

Kritik am späten Urteil

Das baye­ri­sche Votum trifft auf hef­ti­ge Kritik der Künstlerinnen und Künstler…

Besonders moniert wird, dass sich das baye­ri­sche Gericht so lan­ge Zeit gelas­sen habe, näm­lich vier­ein­halb Jahre. Der öster­rei­chi­sche Verfassungsgerichtshof habe in nur einem Drittel der Zeit zwei­mal über ent­spre­chen­de Vorschriften ent­schie­den. Auf mehr­fa­che Nachfrage sei der baye­ri­schen Kunstinitiative „lapi­dar“ mit­ge­teilt wor­den, man kön­ne wegen Arbeitsüberlastung nicht ent­schei­den. Damit ver­sa­ge der Bayerische Verfassungsgerichtshof in sei­ner Kernaufgabe, der Kontrolle der Exekutive, und ver­sto­ße gegen das Rechtsstaatsprinzip. „Eine Justiz, die ihre Kernaufgabe ver­fehlt und Verfahren lie­ber aus­sitzt statt ent­schei­det, macht sich selbst über­flüs­sig.“«

12 Antworten auf „Rechtsstaat Bayern hatte keine Zeit“

  1. […] Außerdem sei nicht zu befürch­ten, dass es wie­der zu ähn­li­chen Verboten kom­me. Die Maßnahmen zum Infektionsschutz, so das Gericht, sei­en schließ­lich schon wäh­rend der Pandemie wei­ter­ent­wickelt wor­den und könn­ten nicht auf künf­ti­ge Pandemielagen über­tra­gen werden.

    Die bei­den Sätze stel­len auf den ersten Blick einen Widerspruch in sich dar. Aus Sicht der Richter lässt sich die­ser Widerspruch erklären.

    Ich neh­me an, das Gericht bezieht sich dar­auf, dass wäh­rend der ersten Inszenierung einer "Pandemie" die Verfassung per Verordnungen mit­hil­fe eine Ermächtigungsgesetzes ("der Minister wird ermäch­tigt") außer Kraft gesetzt wur­de ("Verbote"). Dagegen ist nun vor­sorg­lich für die fol­gen­den Inszenierungen von "Pandemien" das Grundgesetz in wei­ten Teilen de fac­to per Gesetze außer Kraft gesetzt. Der jüng­ste Gesetzentwurf der Bundesregierung stellt dies als zwin­gen­de Folge fest, wenn ein Terrorist der WHO eine "Pandemie" verkündet.

    Man nennt eine sol­che Staatsform, wie sie sich die Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof vor­stel­len, einen Unrechtsstaat.

  2. Es gab kei­ne signi­fi­ka­ten Erhöhungen der Sterbezahlen. Das ist Realismus.

    Justitz – Flasche leer?

  3. nach­ge­reicht:

    Diskussion zum "Streitthema" von dem man schein­bar nichts wis­sen will. (Da "Oben")

    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​A​4​3​m​R​2​c​T​jaY

    Meine Meinung: Wir benö­ti­gen kei­ne Regierungsmaßnahmen gegen grip­pa­le Infekte. Das schafft das Gesundheitssystem wohl viel bes­ser ohne. Nicht wahr.

    Hatten wir nicht eher eine Informationskrise. Und hält die­se noch an. Und per­sön­lich extra ange­fügt: Wenn ja – WARUM?

      1. @Erfurter:

        Würde im logi­schen Schluß bedeu­ten er (der Staat) genüg­te sei­nen eige­nen Anforderungen nicht.

        Das wider­um kann nicht am Recht und der Verfasstheit lie­gen. Denn die besagt genau das unmiß­ver­ständ­lich. Betrachten wir also "Den Staat". Amtswalter bestim­men. Die kann man ange­hen. Im Rechtswesen so sogar expli­zit vorgesehen.

        Grundlegender Konsens IST der Rationalismus. Das bestrei­ten sie mög­li­cher­wei­se ger­ne, mit anzu­neh­men­der­wei­se allen Mitteln!

        Warum sucht die­ser "Widerstand" so wehe­ment nach Argumenten und Diskussionen, wo doch die Sachlage mit weni­gen Fakten unzwei­deu­tig beschreib­bar ist. Dahin soll­te man viel­eicht zu "arbei­ten".

        Ein Rechtsstaat hängt auch mit einer Übereinkunft der Bürger zusam­men. Wir ent­fer­nen uns, indem wir den so genann­ten Amtswaltern und Politikern ihre "Ruhe" las­sen. Ist das nicht sehr entgegenkommend?

        Es wird zu sehr auf Aktionen durch Autoritäten gesetzt und (ver­geb­lich) gewar­tet. Es besteht ein Unterschied zum Feudalwesen. Mit letz­te­rem gehen wir übri­gens garan­tiert unter, in der moder­nen Welt, so es sich ein­stel­len soll­te. Und Faschismus führt besten­falls in ein Feudalwesen, so es über­haupt zu net­was führt. Es geht nicht anders.

        Im Uebrigen, was oft ver­kannt wird. Faschismus ver­sucht den Liberalismus abzu­schaf­fen, und damit als libe­ra­les Phänomen sich selbst. Auch das ist logisch. Im Feudalwesen gibt es für Fschismus und sei­ne popu­lä­ren Ansprüche kei­nen Platz an der Macht.

        Somit ist Faschismus, lang­fri­stig betrach­tet allen­falls ein poli­ti­sches Werkzeug. Kann allei­ne nicht funktionieren!

        Denke ich zumindest.

        1. > Würde im logi­schen Schluß bedeu­ten er (der Staat) genüg­te sei­nen eige­nen Anforderungen nicht.

          Falscher Schluß. Denn der Staat erfüllt ja sei­nen Auftrag.

          > Somit ist Faschismus, lang­fri­stig betrach­tet allen­falls ein poli­ti­sches Werkzeug.

          Richtig, aber nicht nur lang­fri­stig. Faschismus ist nur eine ande­re Art impe­ria­li­sti­scher Politik die ein Staat praktiziert.

  4. Wie könn­te ein Gericht in die­sem System ein ent­schei­den­des Urteil gegen das System und sei­ne Maßnahmen tref­fen. Die Karriere der Roben hängt dar­an. Gut, dass man nichts ent­schei­den muss, wenn es aus­ge­ses­sen wurde.

      1. @Lumumba: Ein Verfahren zu ver­schlep­pen und dann ein sol­ches Urteil zu spre­chen, ist empö­rend. Todesurteile und ande­re Terrormaßnahmen der Nazi-Justiz sind aber damit wirk­lich nicht zu vergleichen.

  5. Prima, bei der näch­sten Plandemie geht das genau­so. Die ver­ord­nen bru­ta­le Einschränkungen, Kunst, Kultur, Industrie, Handel, Schulen, Kitas, Altenheime, egal, wo und hin­ter­her sagt man so nach drei bis sie­ben Jahren, ist eh alles schon vor­bei, kommt ja nicht mehr vor. Wir sit­zen die abar­ti­gen Grundrechtsverletzungen einer her­bei gete­ste­ten "Pandemie" ein­fach aus. Sollen die Künstler doch sehen, wo und wie sie Geld ver­die­nen. Beim näch­sten Mal erfin­den wir zusam­men mit "der Wissenschaft" ande­re Bedrohungen, tja, ja, jede "Pandemie" ist anders, je nach Gain-of-Function-Labor, was? Mal pro­du­zie­ren wir sone und dann sol­che oder jene Viren- oder Bakterienbedrohungen, schon klar, da muss die Rechtsprechung fle­xi­bel blei­ben und gar nicht reagie­ren oder sehr spät. 

    Zitat:
    Es gebe kei­ne „andau­ern­de Rechtswirkung“. Außerdem sei nicht zu befürch­ten, dass es wie­der zu ähn­li­chen Verboten komme.
    Ende Zitat.

    Okay, ich HABE kei­nen eige­nen gel­ben gefälsch­ten "Impf"-Pass, nur eine selbst geba­stel­te "Immunkarte", die ich aber nie­man­dem gezeigt habe. Dann hat ja wohl ana­log auch das "Impfpass"-Fälschen bzw. das Ausstellen eines Dokuments ohne ech­te Behandlung auch kei­ne **ANDAUERNDE RECHTSWIRKUNG**. Das Ausstellen von Maskenattesten dito. Jeder, der aus Mitleid mit sei­nen Patienten denen einen Impfpass in die Hand gedrückt hat, ist dann auch ohne andau­ern­de Rechtswirkung zu Unrecht bestraft wor­den, zu Unrecht ein­ge­sperrt wor­den oder ist es immer noch, ist ohne andau­ern­de Rechtswirkung im Gefängnis.

    Das ist über­haupt pri­ma. Ohne andau­ern­de Rechtswirkung. Genial. Das mer­ke ich mir für mei­nen Alltag. Ich kann mor­gen jeman­den erste­chen, erdol­chen, ver­gif­ten, im Schlaf ersticken, aber egal, die Tat ist ja dann "ohne andau­ern­de Rechtswirkung". Mein Opfer IST ja schon tot.

    Mein ziem­lich sub­jek­ti­ver Eindruck zu dem Urteil in Bayern: ist das etwa Willkür? Richtige absicht­li­che Willkür? Ach ja, staat­li­che Willkür wird hier diskutiert:

    https://​netz​werk​kri​sta​.de/​2​0​2​5​/​0​8​/​0​4​/​v​e​r​f​a​s​s​u​n​g​s​b​e​s​c​h​w​e​r​d​e​-​d​e​c​k​t​-​w​i​l​l​k​u​e​r​-​b​e​i​-​v​e​r​u​r​t​e​i​l​u​n​g​-​d​e​s​-​v​o​r​m​a​l​i​g​e​n​-​r​i​c​h​t​e​r​s​-​c​h​r​i​s​t​i​a​n​-​d​e​t​t​m​a​r​-​a​uf/

    1. Im Prinzip ist alles ohne andau­ern­de Rechtswirkung in Bezug auf die angeb­li­che "Schutz"-Wirkung der MODrna-Spritzen. Der Betrug in Zahlen ist für mich außer­dem, wenn jemand erst nach zwei Wochen "als geimpft galt", aber genau einen Tag nach Anwendung der gif­ti­gen Spritzen gestor­ben ist. Wie wur­de er oder sie denn in dem Fall gezählt? "Ungeimpft", unge­impft in der Statistik. Oder mache ich einen Denkfehler? Wieviel sind denn einen oder zwei Tage direkt nach Besuch im "Impf"-Zentrum tot umge­fal­len? Weiß man das? Waren die "geimpft" oder GALTEN sie als "unge­impft"?! Aber klar, es ist ja alles ohne "andau­ern­de Rechtswirkung".

      https://​dgk​.de/​f​a​c​h​l​e​u​t​e​/​d​g​k​-​f​a​c​h​n​e​w​s​l​e​t​t​e​r​/​c​o​v​i​d​-​1​9​-​w​e​r​-​g​i​l​t​-​a​l​s​-​v​o​l​l​s​t​a​e​n​d​i​g​-​g​e​i​m​p​f​t​.​h​tml

      Kopiert:
      Von COVID-19 gene­se­ne Personen benö­ti­gen einen Genesenennachweis und eine Impfdosis eines der oben genann­ten Impfstoffe.
      „Ein Genesenennachweis ist ein Nachweis hin­sicht­lich des Vorliegens einer vor­he­ri­gen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 bei der betrof­fe­nen Person in deut­scher, eng­li­scher, fran­zö­si­scher, ita­lie­ni­scher oder spa­ni­scher Sprache in ver­kör­per­ter oder digi­ta­ler Form, wenn die zugrun­de­lie­gen­de Testung durch eine Labordiagnostik mit­tels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder wei­te­re Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist.“

      Bei Genesenen soll die Impfung gegen COVID-19 mit einer Impfstoffdosis 6 Monate nach dem posi­ti­ven Erregernachweis erfol­gen. Das Robert Koch-Institut bie­tet eine aus­führ­li­che FAQ zu dem Thema „Wer gilt laut recht­li­chen Verordnungen als voll­stän­dig geimpft bzw. genesen“.
      Zitat Ende

      Unabhängig vom sta­ti­sti­schen Trick, alle erst ab zwei Wochen nach Spritze als "geimpft" zu zäh­len, noch eine Frage: WIESO soll­te ich mich damals imp­fen las­sen, wenn oder falls ich längst gene­sen war oder genau­er: immer noch bin? Ich bin gene­sen, also bin ich immun. Dann brau­che ich kei­ne künst­li­chen Spritzen mehr. Warum zähl­te die eige­ne Immunität nicht? Warum hat man das der Allgemeinheit absicht­lich verschwiegen?

      https://​kodo​roc​.de/​2​0​2​5​/​0​8​/​2​6​/​1​0​0​-​s​e​r​o​p​r​a​e​v​a​l​e​n​z​-​m​i​t​t​e​-​2​0​2​2​-​a​l​s​-​u​e​b​e​r​-​a​l​l​g​e​m​e​i​n​e​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​d​i​s​k​u​t​i​e​r​t​-​w​u​r​de/

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