Mahlende Mühlen

Fast zehn Jahre nach der Geburt des Mädchens wur­de das nicht rechts­kräf­ti­ge Urteil gespro­chen. Werden die "Impfopfer" auch so lan­ge war­ten müssen?

focus​.de (19.8.25)

Über einen ähn­li­chen Fall berich­te­te am 5.5.22 der Deutsche Anwaltverein: "Kommt es im Rahmen der Geburt zu Komplikationen, und trägt das Kind dau­er­haf­te Schäden davon, kön­nen lang­wie­ri­ge Rechtsstreitigkeiten fol­gen. Meist müs­sen die Gerichte sehr umfang­reich Beweis erhe­ben…". In sel­te­nen Fällen tun sie es sogar.

2 Antworten auf „Mahlende Mühlen“

  1. Die Impfopfer wer­den nichts bekom­men, denn sie haben eine schrift­li­che "Einverständniserklärung" unter­schrie­ben. Wie bei jedem medi­zi­ni­schen Eingriff nötig. Man unter­schreibt, damit man behan­delt wird. Das mag bei der Geburtshilfe anders sein. Doch sehr oft muss die "Einwilligung" erfolgen…die Texte zu lesen und dann lie­ber die Praxis zu ver­las­sen ohne Behandlung wäre die Alternative, oder eben wie im Falle der "Corona-Impfung" die Diskriminierung in Kauf zu neh­men, bis hin zum Jobverlust u.vielem ande­ren mehr (Besuch von Angehörigen in "Einrichtungen" (Kinder durf­ten auch Mütter und Väter in Haft/​Krankenhaus etc. nicht besu­chen, weil sie ja nicht geimpft wer­den konn­ten, zunächst). Eigentlich ein ekla­tan­ter Fall für Den Haag, doch da wür­de wohl eher ver­han­delt, wenn Menschen, der Zugang zum Impfstoff made in Germany ver­sagt war.

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