Die EU-Kommission bestätigt der "NYT" erstmals, daß ein Nachrichtenaustausch zwischen Ursula von der Leyen und dem Pfizer-Chef Bourla nach einer journalistischen Anfrage gelöscht wurde. Die SMS waren offenbar mit einem NWS (Nimmerwiedersehen)-Vermerk gekennzeicht. Außerdem stand sowieso nichts Wesentliches darin.


Am 14.5.25 hatte der Europäische Gerichtshof festgestellt,
»… daß die Kommission, indem sie keine plausible Erklärung dafür geliefert hat, warum sie die angeforderten Dokumente nicht finden konnte, ihren Verpflichtungen bei der Bearbeitung des Antrags auf Zugang zu Dokumenten nicht nachgekommen ist. Damit hat sie gegen den in Artikel 41 der Charta der Grundrechte verankerten Grundsatz der guten Verwaltung verstoßen…«
Unter Bezug darauf teilt die EU-Kommission der "NYT" mit:
»10. Die Kommission hat eine neue und umfassende Suche nach den Dokumenten durchgeführt, die der Beschreibung in Ihrem Antrag entsprechen, nämlich „Alle Textnachrichten zwischen Präsidentin Ursula von der Leven und Albert Bourla, dem Vorstandsvorsitzenden von Pfizer, vom 1. Januar 2021 bis heute“.
11. Für die Zwecke dieser Suche hat das Generalsekretariat sehr eng mit dem Kabinett des Präsidenten der Kommission zusammengearbeitet, doch trotz dieser erneuten Bemühungen konnten weder im Aktenverwaltungssystem der Kommission noch an anderen Speicherorten, die der Kontrolle des Kabinetts unterliegen, Nachrichten gefunden werden, die der in Ihrem Antrag gegebenen Beschreibung entsprechen.
12. Im Juli 2025 hat der Kabinettschef des Präsidenten das derzeit vom Präsidenten der Kommission genutzte Diensthandy überprüft. Dies umfasste Textnachrichten und die Messaging-Anwendung „Signal“, die der Präsident der Kommission gemäß der Empfehlung in den „Leitlinien der Kommission für die zulässige Nutzung öffentlicher Instant-Messaging-Anwendungen“ vom 1. September 2019 nutzt. Der Kabinettschef des Präsidenten der Kommission fand keine Nachrichten, die der Beschreibung in Ihrem Antrag entsprechen.
13. In diesem Zusammenhang hatte der Kabinettschef des Präsidenten bereits im Sommer 2021 das zu diesem Zeitpunkt vom Kommissionspräsidenten genutzte Diensthandy überprüft. Damals hatte er bestätigt, daß Frau Von der Leyen zwischen Januar 2021 und Mitte 2021 Textnachrichten mit Herrn Bourla ausgetauscht hatte, und festgestellt, daß der einzige Zweck dieser Textnachrichten darin bestand, die jeweilige Erreichbarkeit der Präsidentin der Kommission und des CEO von Pfizer für nachfolgende Telefonate im Zusammenhang mit der anhaltenden globalen Pandemie sicherzustellen. Da der Inhalt dieser Textnachrichten nur von kurzer Dauer war und keine weiteren Maßnahmen seitens der Kommission und ihrer Dienststellen erforderte, kam das Kabinett der Präsidentin damals zu dem Schluss, daß sie nicht die Registrierungskriterien gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Beschlusses (EU) 2021/2121 der Kommission erfüllen…
14. Darüber hinaus wurde das Mobiltelefon, das die Präsidentin der Kommission beim Austausch von Textnachrichten mit dem CEO von Pfizer verwendet hat, gemäß der Smartphone-Richtlinie der Kommission seitdem mehrmals ausgetauscht, zuletzt Mitte des Jahres 2024. Das Kabinett der Präsidentin hat bestätigt, daß ein Teil der Daten aus den alten Mobiltelefonen – einschließlich der darin gespeicherten Textnachrichten – nicht auf das neue Gerät übertragen wurde. Die alten Telefone wurden gemäß der üblichen Praxis formatiert und recycelt. Dies erklärt auch, warum in dem derzeit von der Präsidentin der Kommission verwendeten Mobiltelefon keine Textnachrichten aus dem entsprechenden Austausch im Jahr 2021 zu finden sind.
15. Auf der Grundlage der oben dargelegten mehr als plausiblen Erklärungen kommt das Generalsekretariat zu dem Schluss, daß die Kommission über keine derartigen Dokumente verfügt, ohne jedoch zu bestreiten, daß ein Austausch von Nachrichten zwischen dem Kommissionspräsidenten und dem CEO von Pfizer stattgefunden hat.
16. Gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ist der Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten auf „Dokumente, die sich im Besitz eines Organs befinden“ beschränkt. Wie der Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache C‑491/15 P, Typke/Kommission, festgestellt hat, gilt das Recht auf Zugang nur zu bestehenden Dokumenten, die sich im Besitz des Organs befinden, und die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 verpflichtet ein Organ nicht, ein Dokument zu erstellen, das nicht existiert [to create a document that does not exist]. Anträge, die die Kommission zur Erstellung eines neuen Dokuments verpflichten würden, selbst wenn dieses Dokument auf Informationen beruhen würde, die bereits in bestehenden Dokumenten in ihrem Besitz enthalten sind, fallen nicht unter diese Verordnung®
17. Da die Kommission über keine Dokumente verfügt, die der Beschreibung in Ihrem Antrag entsprechen, ist sie nicht in der Lage, diesem Antrag nachzukommen.«
Der "New York Times" fällt auf:
»… Die Antwort der Kommission impliziert, daß sie die Nachrichten vernichtet oder verloren hat, nachdem sie zu dem Schluss gekommen war, daß sie nicht wichtig waren und sie nicht verpflichtet war, sie aufzubewahren.
Die Antwort bestätigt, daß die Textnachrichten einmal existiert haben, was die Kommission zuvor nicht klar gesagt hatte. Es heißt, daß Björn Seibert, Kabinettchef von Frau von der Leyen, sie „im Sommer 2021“ gelesen habe.
Dieser Zeitpunkt bedeutet, daß die Entscheidung, die Nachrichten nicht aufzubewahren, nach der ersten Anfrage nach deren Herausgabe im Mai 2021 durch Alexander Fanta, damals Journalist bei einer deutschen Nachrichtenagentur, getroffen wurde. Später folgte eine eigene Anfrage der Times.
Auf Nachfrage erklärte Fanta: „Ich bin schockiert und entsetzt, daß sie beschlossen haben, die Nachrichten nach meiner Anfrage zu löschen“, und bezeichnete dies als eine Maßnahme, die „in böser Absicht“ getroffen wurde.
Die Kommission erklärt, daß Herr Seibert festgestellt habe, daß der „einzige Zweck“ der Nachrichten die Terminplanung gewesen sei und daß sie nicht aufbewahrt werden müssten…
Das Bild, das sich dabei ergibt, ist das einer mächtigen Präsidentin, deren schriftliche Mitteilungen zu einer Angelegenheit von großem öffentlichem Interesse in einem kritischen Moment der jüngeren Geschichte offenbar nur an ihren engsten Berater weitergeleitet und dann verloren gegangen oder vernichtet worden sind…
Im Jahr 2022, bevor die Times ihre Klage einreichte, erklärte der EU-Bürgerbeauftragte, die Kommission habe „einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit“ begangen, indem sie auf die Anfrage von Herrn Fanta nicht angemessen nach den Nachrichten gesucht habe. Die Kommission teilte dem Bürgerbeauftragten mit, daß sie im Juli 2021 nach den Nachrichten gesucht und sie nicht gefunden habe, obwohl sie nun angibt, daß Herr Seibert sie in diesem Sommer geprüft habe…
Der Umgang mit den Textnachrichten, in Brüssel häufig als „Pfizergate“ bezeichnet, ist für Frau von der Leyen ein anhaltendes politisches Problem. Er löste insbesondere Angriffe von der politischen Rechten aus und führte sogar zu einem Misstrauensvotum gegen sie Anfang des Sommers, dem ersten seiner Art seit mehr als einem Jahrzehnt.
Der Versuch, der sich auf „Versäumnisse bei der Gewährleistung von Transparenz“ konzentrierte, scheiterte jedoch. Frau von der Leyen warf dem Abgeordneten, der die Abstimmung vorangetrieben hatte, vor, „widerlegte Verschwörungstheorien über Textnachrichten zu verbreiten“.«
Ob mit der Software Palantir auch Regierungskriminalität verfolgt werden kann?
(Hervorhebungen in blau nicht in den Originalen.)

Richtige Gauner verwischen natürlich ihre Spuren. Richtig große Gauner haben Helfershelfer, die das für sie tun, und die allergrößten Gauner, haben dafür gleich eine ganze "Kommission".
Bei Frau von der Leyen ist dieses Verhalten schon notorisch – wir kennen es aus ihrer Zeit als Verteidigungsministerin, wo die Spuren ihrer Gaunereien ebenfalls auf wundersame Weise verschwunden sind.
Vielleicht könnte man Albert Bourla fragen, der müsste die SMS ja auch haben. Mal schauen, was er für ein Gauner ist. Im Zweifelsfall könnte man sich auch an die NSA wenden, die sicher Kopien des des lauschigen Tête-à-Tête auf ihren Servern liegen hat.
Alle sind gleich, aber manche sind gleicher.
Wenn ein anderes Ergebnis, als das sich in einer Endlosschleife wiederholende Ergebnis erwartet wurde, so entspricht dies einer Ignoranz des herrschenden kapitalistischen Systems in seiner zu beobachtenden hochkorrupten Ausprägung. Sofern tatsächlich ein entscheidender politischer Funktionär ausgetauscht wird, dann entweder weil er die von den Oligarchen erwarteten Ergebnisse nicht mehr liefern kann, oder wenn ein Bauernopfer (m/w/d) benötigt wird, um die Interessen zu sichern. UvdL muss noch Ergebisse liefern, die Mission der UvdL ist noch nicht beendet.
> Die EU-Kommission bestätigt …
Mit diesem Satz beginnen Fake-News. Im Übrigen ist es doch völlig Wurst über welche Kanäle irgendwelche Politiker mit irgendwelchen Finanzoligarchen kommunizieren. Und die Enthüllungen einer NYT sind was für die ganz Doofen die von der Funktionsweise des real existierenden Kapitalismus nicht die leiseste Ahnung haben.
@ Erfurter: Also für alle außer "Erfurter".
Ist das wirklich wichtig? Viel wichtiger ist doch das Ergebnis der Mauscheleien, und daß es Mauscheleien waren ist doch mit den so entstandenen Verträgen nahezu bewiesen.
Man kaufte das Zeugs im Überschuss. Machte manche sehr reich. Und verkauft das auch immer noch erfolgreiche Politik der v.d.Leyens und Co. bei der "Bekämpfung der Pandemie".