Weg. Futsch. Perdu. SMS mit NWS

Die EU-Kommission bestä­tigt der "NYT" erst­mals, daß ein Nachrichtenaustausch zwi­schen Ursula von der Leyen und dem Pfizer-Chef Bourla nach einer jour­na­li­sti­schen Anfrage gelöscht wur­de. Die SMS waren offen­bar mit einem NWS (Nimmerwiedersehen)-Vermerk gekenn­zeicht. Außerdem stand sowie­so nichts Wesentliches darin.

Am 14.5.25 hat­te der Europäische Gerichtshof festgestellt,

»… daß die Kommission, indem sie kei­ne plau­si­ble Erklärung dafür gelie­fert hat, war­um sie die ange­for­der­ten Dokumente nicht fin­den konn­te, ihren Verpflichtungen bei der Bearbeitung des Antrags auf Zugang zu Dokumenten nicht nach­ge­kom­men ist. Damit hat sie gegen den in Artikel 41 der Charta der Grundrechte ver­an­ker­ten Grundsatz der guten Verwaltung ver­sto­ßen…«

Unter Bezug dar­auf teilt die EU-Kommission der "NYT" mit:

»10. Die Kommission hat eine neue und umfas­sen­de Suche nach den Dokumenten durch­ge­führt, die der Beschreibung in Ihrem Antrag ent­spre­chen, näm­lich „Alle Textnachrichten zwi­schen Präsidentin Ursula von der Leven und Albert Bourla, dem Vorstandsvorsitzenden von Pfizer, vom 1. Januar 2021 bis heute“.

11. Für die Zwecke die­ser Suche hat das Generalsekretariat sehr eng mit dem Kabinett des Präsidenten der Kommission zusam­men­ge­ar­bei­tet, doch trotz die­ser erneu­ten Bemühungen konn­ten weder im Aktenverwaltungssystem der Kommission noch an ande­ren Speicherorten, die der Kontrolle des Kabinetts unter­lie­gen, Nachrichten gefun­den wer­den, die der in Ihrem Antrag gege­be­nen Beschreibung entsprechen.

12. Im Juli 2025 hat der Kabinettschef des Präsidenten das der­zeit vom Präsidenten der Kommission genutz­te Diensthandy über­prüft. Dies umfass­te Textnachrichten und die Messaging-Anwendung „Signal“, die der Präsident der Kommission gemäß der Empfehlung in den „Leitlinien der Kommission für die zuläs­si­ge Nutzung öffent­li­cher Instant-Messaging-Anwendungen“ vom 1. September 2019 nutzt. Der Kabinettschef des Präsidenten der Kommission fand kei­ne Nachrichten, die der Beschreibung in Ihrem Antrag entsprechen.

13. In die­sem Zusammenhang hat­te der Kabinettschef des Präsidenten bereits im Sommer 2021 das zu die­sem Zeitpunkt vom Kommissionspräsidenten genutz­te Diensthandy über­prüft. Damals hat­te er bestä­tigt, daß Frau Von der Leyen zwi­schen Januar 2021 und Mitte 2021 Textnachrichten mit Herrn Bourla aus­ge­tauscht hat­te, und fest­ge­stellt, daß der ein­zi­ge Zweck die­ser Textnachrichten dar­in bestand, die jewei­li­ge Erreichbarkeit der Präsidentin der Kommission und des CEO von Pfizer für nach­fol­gen­de Telefonate im Zusammenhang mit der anhal­ten­den glo­ba­len Pandemie sicher­zu­stel­len. Da der Inhalt die­ser Textnachrichten nur von kur­zer Dauer war und kei­ne wei­te­ren Maßnahmen sei­tens der Kommission und ihrer Dienststellen erfor­der­te, kam das Kabinett der Präsidentin damals zu dem Schluss, daß sie nicht die Registrierungskriterien gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Beschlusses (EU) 2021/​2121 der Kommission erfüllen…

14. Darüber hin­aus wur­de das Mobiltelefon, das die Präsidentin der Kommission beim Austausch von Textnachrichten mit dem CEO von Pfizer ver­wen­det hat, gemäß der Smartphone-Richtlinie der Kommission seit­dem mehr­mals aus­ge­tauscht, zuletzt Mitte des Jahres 2024. Das Kabinett der Präsidentin hat bestä­tigt, daß ein Teil der Daten aus den alten Mobiltelefonen – ein­schließ­lich der dar­in gespei­cher­ten Textnachrichten – nicht auf das neue Gerät über­tra­gen wur­de. Die alten Telefone wur­den gemäß der übli­chen Praxis for­ma­tiert und recy­celt. Dies erklärt auch, war­um in dem der­zeit von der Präsidentin der Kommission ver­wen­de­ten Mobiltelefon kei­ne Textnachrichten aus dem ent­spre­chen­den Austausch im Jahr 2021 zu fin­den sind.

15. Auf der Grundlage der oben dar­ge­leg­ten mehr als plau­si­blen Erklärungen kommt das Generalsekretariat zu dem Schluss, daß die Kommission über kei­ne der­ar­ti­gen Dokumente ver­fügt, ohne jedoch zu bestrei­ten, daß ein Austausch von Nachrichten zwi­schen dem Kommissionspräsidenten und dem CEO von Pfizer statt­ge­fun­den hat.

16. Gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/​2001 ist der Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten auf „Dokumente, die sich im Besitz eines Organs befin­den“ beschränkt. Wie der Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache C‑491/​15 P, Typke/​Kommission, fest­ge­stellt hat, gilt das Recht auf Zugang nur zu bestehen­den Dokumenten, die sich im Besitz des Organs befin­den, und die Verordnung (EG) Nr. 1049/​2001 ver­pflich­tet ein Organ nicht, ein Dokument zu erstel­len, das nicht exi­stiert [to crea­te a docu­ment that does not exist]. Anträge, die die Kommission zur Erstellung eines neu­en Dokuments ver­pflich­ten wür­den, selbst wenn die­ses Dokument auf Informationen beru­hen wür­de, die bereits in bestehen­den Dokumenten in ihrem Besitz ent­hal­ten sind, fal­len nicht unter die­se Verordnung®

17. Da die Kommission über kei­ne Dokumente ver­fügt, die der Beschreibung in Ihrem Antrag ent­spre­chen, ist sie nicht in der Lage, die­sem Antrag nach­zu­kom­men.«


Der "New York Times" fällt auf:

»… Die Antwort der Kommission impli­ziert, daß sie die Nachrichten ver­nich­tet oder ver­lo­ren hat, nach­dem sie zu dem Schluss gekom­men war, daß sie nicht wich­tig waren und sie nicht ver­pflich­tet war, sie aufzubewahren.

Die Antwort bestä­tigt, daß die Textnachrichten ein­mal exi­stiert haben, was die Kommission zuvor nicht klar gesagt hat­te. Es heißt, daß Björn Seibert, Kabinettchef von Frau von der Leyen, sie „im Sommer 2021“ gele­sen habe.

Dieser Zeitpunkt bedeu­tet, daß die Entscheidung, die Nachrichten nicht auf­zu­be­wah­ren, nach der ersten Anfrage nach deren Herausgabe im Mai 2021 durch Alexander Fanta, damals Journalist bei einer deut­schen Nachrichtenagentur, getrof­fen wur­de. Später folg­te eine eige­ne Anfrage der Times.

Auf Nachfrage erklär­te Fanta: „Ich bin schockiert und ent­setzt, daß sie beschlos­sen haben, die Nachrichten nach mei­ner Anfrage zu löschen“, und bezeich­ne­te dies als eine Maßnahme, die „in böser Absicht“ getrof­fen wurde.

Die Kommission erklärt, daß Herr Seibert fest­ge­stellt habe, daß der „ein­zi­ge Zweck“ der Nachrichten die Terminplanung gewe­sen sei und daß sie nicht auf­be­wahrt wer­den müssten…

Das Bild, das sich dabei ergibt, ist das einer mäch­ti­gen Präsidentin, deren schrift­li­che Mitteilungen zu einer Angelegenheit von gro­ßem öffent­li­chem Interesse in einem kri­ti­schen Moment der jün­ge­ren Geschichte offen­bar nur an ihren eng­sten Berater wei­ter­ge­lei­tet und dann ver­lo­ren gegan­gen oder ver­nich­tet wor­den sind…

Im Jahr 2022, bevor die Times ihre Klage ein­reich­te, erklär­te der EU-Bürgerbeauftragte, die Kommission habe „einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit“ began­gen, indem sie auf die Anfrage von Herrn Fanta nicht ange­mes­sen nach den Nachrichten gesucht habe. Die Kommission teil­te dem Bürgerbeauftragten mit, daß sie im Juli 2021 nach den Nachrichten gesucht und sie nicht gefun­den habe, obwohl sie nun angibt, daß Herr Seibert sie in die­sem Sommer geprüft habe…

Der Umgang mit den Textnachrichten, in Brüssel häu­fig als „Pfizergate“ bezeich­net, ist für Frau von der Leyen ein anhal­ten­des poli­ti­sches Problem. Er löste ins­be­son­de­re Angriffe von der poli­ti­schen Rechten aus und führ­te sogar zu einem Misstrauensvotum gegen sie Anfang des Sommers, dem ersten sei­ner Art seit mehr als einem Jahrzehnt.

Der Versuch, der sich auf „Versäumnisse bei der Gewährleistung von Transparenz“ kon­zen­trier­te, schei­ter­te jedoch. Frau von der Leyen warf dem Abgeordneten, der die Abstimmung vor­an­ge­trie­ben hat­te, vor, „wider­leg­te Verschwörungstheorien über Textnachrichten zu ver­brei­ten“.«

Ob mit der Software Palantir auch Regierungskriminalität ver­folgt wer­den kann?

(Hervorhebungen in blau nicht in den Originalen.)

5 Antworten auf „Weg. Futsch. Perdu. SMS mit NWS“

  1. Richtige Gauner ver­wi­schen natür­lich ihre Spuren. Richtig gro­ße Gauner haben Helfershelfer, die das für sie tun, und die aller­größ­ten Gauner, haben dafür gleich eine gan­ze "Kommission".

    Bei Frau von der Leyen ist die­ses Verhalten schon noto­risch – wir ken­nen es aus ihrer Zeit als Verteidigungsministerin, wo die Spuren ihrer Gaunereien eben­falls auf wun­der­sa­me Weise ver­schwun­den sind.

    Vielleicht könn­te man Albert Bourla fra­gen, der müss­te die SMS ja auch haben. Mal schau­en, was er für ein Gauner ist. Im Zweifelsfall könn­te man sich auch an die NSA wen­den, die sicher Kopien des des lau­schi­gen Tête-à-Tête auf ihren Servern lie­gen hat.

  2. Alle sind gleich, aber man­che sind gleicher.

    Wenn ein ande­res Ergebnis, als das sich in einer Endlosschleife wie­der­ho­len­de Ergebnis erwar­tet wur­de, so ent­spricht dies einer Ignoranz des herr­schen­den kapi­ta­li­sti­schen Systems in sei­ner zu beob­ach­ten­den hoch­kor­rup­ten Ausprägung. Sofern tat­säch­lich ein ent­schei­den­der poli­ti­scher Funktionär aus­ge­tauscht wird, dann ent­we­der weil er die von den Oligarchen erwar­te­ten Ergebnisse nicht mehr lie­fern kann, oder wenn ein Bauernopfer (m/​w/​d) benö­tigt wird, um die Interessen zu sichern. UvdL muss noch Ergebisse lie­fern, die Mission der UvdL ist noch nicht beendet.

  3. > Die EU-Kommission bestätigt … 

    Mit die­sem Satz begin­nen Fake-News. Im Übrigen ist es doch völ­lig Wurst über wel­che Kanäle irgend­wel­che Politiker mit irgend­wel­chen Finanzoligarchen kom­mu­ni­zie­ren. Und die Enthüllungen einer NYT sind was für die ganz Doofen die von der Funktionsweise des real exi­stie­ren­den Kapitalismus nicht die lei­se­ste Ahnung haben.

  4. Ist das wirk­lich wich­tig? Viel wich­ti­ger ist doch das Ergebnis der Mauscheleien, und daß es Mauscheleien waren ist doch mit den so ent­stan­de­nen Verträgen nahe­zu bewiesen. 

    Man kauf­te das Zeugs im Überschuss. Machte man­che sehr reich. Und ver­kauft das auch immer noch erfolg­rei­che Politik der v.d.Leyens und Co. bei der "Bekämpfung der Pandemie".

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