Zur Wahrung der Unabhängigkeit der ExpertInnen unterstützen Firmen und Stiftungen deren unermüdliche Arbeit für das Kindeswohl. Dabei sind Danone Deutschland GmbH mit 24.920 €, GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG (29.900 €), Nestlé Deutschland AG (8.190), Novo Nordisk Pharma GmbH (14.000 €). Die Pfizer Pharma GmbH läßt sich mit 43.900 € nicht lumpen, bleibt aber hinter dem Konkurrenten Sanofi-Aventis Deutschland GmbH (113.250 €) zurück (s. industrie.dgkj-kongress.de).

Die Finanziers gelten damit zugleich als "Symposiumsausrichter":


Die einzelnen Beiträge der Firmen mögen läppisch erscheinen. Der Einfluß von Süßwaren- und Pharmaherstellern wird aber nicht nur über finanzielle Zuwendungen gewahrt. An einem Beispiel, das gar nicht mit diesen Branchen zu tun hat, wird erkennbar, wie eng verwoben die Themenfelder und Interessen sind. Da gibt es diesen Workshop:

Die Assistenzärztin am Universitätsklinikum Düsseldorf ist beteiligt an dem von der Bundesregierung finanzierten Projekt AI-PHCA. Es "zielt darauf ab, Möglichkeiten zur Verbesserung der präventiven Gesundheitsversorgung bei Kindern und Jugendlichen durch künstliche Intelligenz (KI)-basierte Ansätze (Smartphone-Apps, webbasierte Anwendungen) in ethischer, rechtlicher und sozialer Hinsicht zu untersuchen". Für dessen ethische Begleitung verantwortlich ist Bert Heinrichs, Professor für Ethik und Angewandte Ethik am Institut für Wissenschaft und Ethik (IWE) der Universität Bonn. Er hielt es im April 2020 (!) für geboten, sich mit Begründungen für eine Triage zu beschäftigen. Denn:
»Die Corona-Pandemie wirft vielfältige ethische Fragen auf. Aus schwer betroffenen Ländern wissen wir, dass ärztliches Personal immer wieder entscheiden muss, wer die verfügbaren medizinischen Ressourcen (etwa Beatmungsgeräte) erhält, wenn sie nicht für alle ausreichen…«
Das Thema griff er im Dezember 2020 unter dem Titel "Ethische Extremsituation: Triage in der Covid 19-Pandemie" in einem Radio-Interview erneut auf.
"Durch Lehrer:innen durchgeführtes KI-gestütztes Screening hinsichtlich sozialer oder Verhaltensauffälligkeiten"
Auf seiner Homepage empfiehlt Heinrichs wenig überraschend einen Artikel von Lisa Reinhart, ihm und anderen auf dem Kongreß Referierenden, der die "vielfältigen Möglichkeiten" der KI preist (neben anderen ähnlichen Elogen):

Im Volltext der Arbeit heißt es:


Eine von drei für "rechtliche Aspekte" zuständigen Damen (bei der Ethik sind es zwei Herren) ist Marie-Luise Zirngast. Was in ihrer Diplomarbeit "COVID-19 und das Zivilverfahrensrecht – Die COVID-19-Justizbegleitgesetze auf dem Prüfstand" zu lesen ist, habe ich nicht herausfinden können. Sie wurde mit einem "Forschungsstipendium der Wirtschaftskammer Österreich" verfaßt.
Dieser Beitrag wurde angeregt durch einen Tweet von "stefanie @Quo_vadis_BRD" vom 22.7.25.
(Hervorhebungen in gelb nicht im Original.)
