Gemeinsam profitieren. Fast 650.000 € aus der Industrie für Kongreß der Kinder- und Jugendmedizin

Zur Wahrung der Unabhängigkeit der ExpertInnen unter­stüt­zen Firmen und Stiftungen deren uner­müd­li­che Arbeit für das Kindeswohl. Dabei sind Danone Deutschland GmbH mit 24.920 €, GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG (29.900 €), Nestlé Deutschland AG (8.190), Novo Nordisk Pharma GmbH (14.000 €). Die Pfizer Pharma GmbH läßt sich mit 43.900 € nicht lum­pen, bleibt aber hin­ter dem Konkurrenten Sanofi-Aventis Deutschland GmbH (113.250 €) zurück (s. indu​strie​.dgkj​-kon​gress​.de).

Die Finanziers gel­ten damit zugleich als "Symposiumsausrichter":

Die ein­zel­nen Beiträge der Firmen mögen läp­pisch erschei­nen. Der Einfluß von Süßwaren- und Pharmaherstellern wird aber nicht nur über finan­zi­el­le Zuwendungen gewahrt. An einem Beispiel, das gar nicht mit die­sen Branchen zu tun hat, wird erkenn­bar, wie eng ver­wo­ben die Themenfelder und Interessen sind. Da gibt es die­sen Workshop:

Die Assistenzärztin am Universitätsklinikum Düsseldorf ist betei­ligt an dem von der Bundesregierung finan­zier­ten Projekt AI-PHCA. Es "zielt dar­auf ab, Möglichkeiten zur Verbesserung der prä­ven­ti­ven Gesundheitsversorgung bei Kindern und Jugendlichen durch künst­li­che Intelligenz (KI)-basierte Ansätze (Smartphone-Apps, web­ba­sier­te Anwendungen) in ethi­scher, recht­li­cher und sozia­ler Hinsicht zu unter­su­chen". Für des­sen ethi­sche Begleitung ver­ant­wort­lich ist Bert Heinrichs, Professor für Ethik und Angewandte Ethik am Institut für Wissenschaft und Ethik (IWE) der Universität Bonn. Er hielt es im April 2020 (!) für gebo­ten, sich mit Begründungen für eine Triage zu beschäf­ti­gen. Denn:

»Die Corona-Pandemie wirft viel­fäl­ti­ge ethi­sche Fragen auf. Aus schwer betrof­fe­nen Ländern wis­sen wir, dass ärzt­li­ches Personal immer wie­der ent­schei­den muss, wer die ver­füg­ba­ren medi­zi­ni­schen Ressourcen (etwa Beatmungsgeräte) erhält, wenn sie nicht für alle ausreichen…«

Das Thema griff er im Dezember 2020 unter dem Titel "Ethische Extremsituation: Triage in der Covid 19-Pandemie" in einem Radio-Interview erneut auf. 

"Durch Lehrer:innen durchgeführtes KI-gestütztes Screening hinsichtlich sozialer oder Verhaltensauffälligkeiten"

Auf sei­ner Homepage emp­fiehlt Heinrichs wenig über­ra­schend einen Artikel von Lisa Reinhart, ihm und ande­ren auf dem Kongreß Referierenden, der die "viel­fäl­ti­gen Möglichkeiten" der KI preist (neben ande­ren ähn­li­chen Elogen):

Im Volltext der Arbeit heißt es:

Eine von drei für "recht­li­che Aspekte" zustän­di­gen Damen (bei der Ethik sind es zwei Herren) ist Marie-Luise Zirngast. Was in ihrer Diplomarbeit "COVID-19 und das Zivilverfahrensrecht – Die COVID-19-Justizbegleitgesetze auf dem Prüfstand" zu lesen ist, habe ich nicht her­aus­fin­den kön­nen. Sie wur­de mit einem "Forschungs­sti­pen­di­um der Wirtschaftskammer Österreich" ver­faßt.


Dieser Beitrag wur­de ange­regt durch einen Tweet von "ste­fa­nie @Quo_vadis_BRD" vom 22.7.25.

(Hervorhebungen in gelb nicht im Original.)

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