Verboten: Messer, Gabel, Schere, Licht

Schluß mit Picknick in Berlin, der Sicherheits- und Überwachungsstaat schlägt zu. Bei nun ermög­lich­ten anlaß­lo­sen Kontrollen im gesam­ten ÖPNV haben schon am ersten Tag über 100 Polizeikräfte "bei 600 Kontrollen elf Messer beschlag­nahmt" (tages​spie​gel​.de, 18.7.25). Die Großdealer des Waffengeschäfts aus dem Bundestag sind nicht dabei, sie fah­ren auch eher nicht mit der U‑Bahn.

"Ein Messer ist nicht zugriffs­be­reit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht wer­den kann"

Das weiß rbb24​.de (19.7.25):

»Berlinweit in allen Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personennahverkehrs – also in S- und Regionalbahnen, U‑Bahnen, Straßenbahnen und Bussen. Auch in den zuge­hö­ri­gen Bahnhöfen und auf den Bahnsteigen bezie­hungs­wei­se an den Tram-Haltestellen gilt das Verbot. Es soll kei­ne extra Schilder geben, die die Verbotszone ausweisen…

Gibt es Ausnahmen?
Ja. Die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, dem Rettungsdienst oder im Katastrophenschutz dür­fen selbst­ver­ständ­lich Messer und Waffen mit sich führen.

Auch Menschen, die im Bahnhofsgebäude arbei­ten und Messer für ihre Arbeit brau­chen – Beschäftigte von Restaurants und Imbissbuden oder Friseure bei­spiels­wei­se – dür­fen die­se nut­zen, eben­so wie Kundinnen und Kunden der Gastrobetriebe (beim Essen). Darüber hin­aus kann es wei­te­re Ausnahmen geben, zum Beispiel für Menschen, die ein Messer als Ausrüstungsteil ihres Sports oder für die Jagd trans­por­tie­ren; hier­bei sind aber Regeln gemäß Waffengesetz zu beachten.

Besonders kniff­lig wird es an einem Punkt: Wie in den in Berlin ein­ge­rich­te­ten Messerverbotszonen (Görlitzer Park, Kottbusser Tor und Leopoldplatz) ist es erlaubt, Messer im "Zusammenhang mit einem all­ge­mein aner­kann­ten Zweck" zu füh­ren. Das kann zum Beispiel zum Schneiden eines Kuchens oder einer Wassermelone auf dem Weg in den Park sein, sagen Experten. Klar defi­niert ist es nicht.

Auch ein Messer "nicht zugriffs­be­reit" von einem Ort zum ande­ren zu beför­dern, ist als Ausnahme von der Regel erlaubt – wie bei­spiels­wei­se ein gera­de in einem Laden gekauf­tes und noch ver­pack­tes Messer. In der Verordnung heißt es: "Ein Messer ist nicht zugriffs­be­reit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht wer­den kann."…

Welche Strafe droht?
Beim Mitführen einer ver­bo­te­nen Waffe bezie­hungs­wei­se eines Messers han­delt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafen kön­nen bis zu 10.000 Euro betra­gen, zudem kann die betref­fen­de Waffe ein­ge­zo­gen werden.

Wer über­wacht die Einhaltung der Regeln?
Die Kontrollen sol­len der Berliner Polizei oblie­gen. Sie hat mit der neu­en Rechtslage nun die Möglichkeit, unab­hän­gig von kon­kre­ten Verdachtsmomenten zu kon­trol­lie­ren, ob jemand zum Beispiel in der U‑Bahn eine Waffe bei sich hat. Bisher war das nicht erlaubt…«

Der Vorwand ist wie so oft die Terrorbekämpfung. Bei Corona war es der Kampf gegen ein bru­ta­les neu­ar­ti­ges Virus, des­sent­we­gen Grundrechte sus­pen­diert wur­den. Beides ist glei­cher­ma­ßen absurd, aber nütz­lich für das ste­ti­ge Aufrechterhalten einer Angststimmung, die einen "star­ken Staat" erfor­der­lich zu machen scheint. Hat eigent­lich jemand nach den Attentaten mit Autos ein Verbot von Kraftfahrzeugen erwogen?


Videoquellen: you​tube​.comyou​tube​.com 

7 Antworten auf „Verboten: Messer, Gabel, Schere, Licht“

  1. @aa: Gibt es einen Link zum genau­en Wortlaut der Verordnung? Falls "ja" könn­test Du ihn bit­te hier für mich posten?
    Mich täte z.B. inter­es­sie­ren, ob mul­ti­funk­tio­na­le Werkzeuge (Flaschen- Dosenöffner Säge etc.) die zusätz­lich mit einer Klinge (im Volksmund "Messer" bezeich­net) aus­ge­stat­tet sind, aus­ge­nom­men sind!?
    Hintergrund: Hier in Wien gibt es an eini­gen Plätzen (u.A. dem Reumannplatz in mei­ner Nähe) ein Messerverbot. Ich sel­ber tra­ge ein sol­ches mul­ti­funk­tio­na­les Werkzeuge mit Klinge. Es befin­det sich an einem Schlüsselbund wel­cher wie­der­um an einem Lanyard der an mei­nem Hosenbund befe­stigt ist – die Klinge ist knapp 6cm lang.

    Frage… käme ich in Berlin (als Touri) damit und mit die­ser Argumentation durch?

    Viele Grüße
    Walter aka Der Ösi

    1. @Der Ösi: Klugerweise ver­zich­tet die Verordnung auf eine Definition des Begriffs "Messer". Damit wird die Willkür der anlaß­lo­sen Kontrollen aus­ge­wei­tet. Ich bin mir ziem­lich sicher, daß Du und Dein Outfit aus­ge­zeich­net in das Raster der "Sicherheitskräfte" pas­sen. Die Verordnung gibt es hier: https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2025/ausgabe-nr-18-vom-1672025-s-257–264.pdf?ts=1752710443.

      Ergänzend gilt die Nutzungsordnung der BVG, die auch unter­sagt, "Vögel zu füt­tern", aber auch "das blo­ße Verweilen, ohne Absicht, die Fahrt anzu­tre­ten". Der letz­te Punkt ist spa­ßig in Bezug auf den Berliner Hauptbahnhof, der eine Shopping-Mall mit Gleisanschluß ist.

      1. @aa: Danke für den Link und die Info! Bei uns in Ö scheint die Regierung (ÖVP geführ­te Innenministerium) eher auf Abschreckung mit Worten, als mit Taten zu setzen…
        Bei Veranstaltungen der Stadt, wie z.B. dem Silvesterpfad und dem Donauinselfest wer­den (ins­be­son­de­re wenn anlass­be­zo­gen) furcht­ein­flö­ßen­de stren­ge Kontrollen mit­tels Drohnen, Polizei in Zivil und rigo­ro­se Taschenkontrollen ange­kün­digt. In Wirklichkeit war davon kaum etwas zu merken.
        So auch bei den angeb­li­chen Messerkontrollen am Reumannplatz und in der in Richtung Innenstadt wei­ter ver­lau­fen­den Fußgängerzone (Favoritenstraße – Seitengassen ein­be­zo­gen) statt­fin­den soll­ten. Ich bin oft in dem Bereich unter­wegs – beson­ders den Reumannplatz muss ich häu­fig que­ren um den Hofer (Aldi) zu errei­chen. Also mir wären bis­her noch nie irgend­wel­che der­ar­ti­ge Kontrollen auf­ge­fal­len. Aber Hauptsache es wird in dem Medien gepol­tert wieee Erfolgreich die Kontrollen gewe­sen seien.

        Ganz anders bei euch in D – zumin­dest mir kommt es so vor – geht es ganz Polizeistaatmäßig recht hand­fest zu. Erinnerst Dich: https://www.corodok.de/g‑razzia-tedi/?highlight=Tedi 😀

        Liebe Grüße,
        Walter aka Der Ösi

  2. Wenn gera­de mög­li­che Straftäter sich dar­an hal­ten, ist es bestimmt eine Gute Idee. Dann fühlt man sich gleich schon viel Besser!

  3. Btw., haben Sie schon­mal ver­sucht ein Schmetterlingsmesser mit einer Hand zu öffnen? 

    Genau aus die­sem Grund sind Schmetterlingsmesser (Butterfly-Lock) in D. ver­bo­ten. Viel Spaß also beim ein­hän­di­schen Üben, Notruf der Med. Hilfe im Kopf behal­ten und Verbandszeug bereitlegen 😉

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