Schluß mit Picknick in Berlin, der Sicherheits- und Überwachungsstaat schlägt zu. Bei nun ermöglichten anlaßlosen Kontrollen im gesamten ÖPNV haben schon am ersten Tag über 100 Polizeikräfte "bei 600 Kontrollen elf Messer beschlagnahmt" (tagesspiegel.de, 18.7.25). Die Großdealer des Waffengeschäfts aus dem Bundestag sind nicht dabei, sie fahren auch eher nicht mit der U‑Bahn.
"Ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann"
Das weiß rbb24.de (19.7.25):
»Berlinweit in allen Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personennahverkehrs – also in S- und Regionalbahnen, U‑Bahnen, Straßenbahnen und Bussen. Auch in den zugehörigen Bahnhöfen und auf den Bahnsteigen beziehungsweise an den Tram-Haltestellen gilt das Verbot. Es soll keine extra Schilder geben, die die Verbotszone ausweisen…
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, dem Rettungsdienst oder im Katastrophenschutz dürfen selbstverständlich Messer und Waffen mit sich führen.
Auch Menschen, die im Bahnhofsgebäude arbeiten und Messer für ihre Arbeit brauchen – Beschäftigte von Restaurants und Imbissbuden oder Friseure beispielsweise – dürfen diese nutzen, ebenso wie Kundinnen und Kunden der Gastrobetriebe (beim Essen). Darüber hinaus kann es weitere Ausnahmen geben, zum Beispiel für Menschen, die ein Messer als Ausrüstungsteil ihres Sports oder für die Jagd transportieren; hierbei sind aber Regeln gemäß Waffengesetz zu beachten.
Besonders knifflig wird es an einem Punkt: Wie in den in Berlin eingerichteten Messerverbotszonen (Görlitzer Park, Kottbusser Tor und Leopoldplatz) ist es erlaubt, Messer im "Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck" zu führen. Das kann zum Beispiel zum Schneiden eines Kuchens oder einer Wassermelone auf dem Weg in den Park sein, sagen Experten. Klar definiert ist es nicht.
Auch ein Messer "nicht zugriffsbereit" von einem Ort zum anderen zu befördern, ist als Ausnahme von der Regel erlaubt – wie beispielsweise ein gerade in einem Laden gekauftes und noch verpacktes Messer. In der Verordnung heißt es: "Ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann."…
Welche Strafe droht?
Beim Mitführen einer verbotenen Waffe beziehungsweise eines Messers handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafen können bis zu 10.000 Euro betragen, zudem kann die betreffende Waffe eingezogen werden.
Wer überwacht die Einhaltung der Regeln?
Die Kontrollen sollen der Berliner Polizei obliegen. Sie hat mit der neuen Rechtslage nun die Möglichkeit, unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten zu kontrollieren, ob jemand zum Beispiel in der U‑Bahn eine Waffe bei sich hat. Bisher war das nicht erlaubt…«
Der Vorwand ist wie so oft die Terrorbekämpfung. Bei Corona war es der Kampf gegen ein brutales neuartiges Virus, dessentwegen Grundrechte suspendiert wurden. Beides ist gleichermaßen absurd, aber nützlich für das stetige Aufrechterhalten einer Angststimmung, die einen "starken Staat" erforderlich zu machen scheint. Hat eigentlich jemand nach den Attentaten mit Autos ein Verbot von Kraftfahrzeugen erwogen?
Videoquellen: youtube.com, youtube.com

Es geht nicht um Sicherheit. Sondern um Unterdrückung.
@aa: Gibt es einen Link zum genauen Wortlaut der Verordnung? Falls "ja" könntest Du ihn bitte hier für mich posten?
Mich täte z.B. interessieren, ob multifunktionale Werkzeuge (Flaschen- Dosenöffner Säge etc.) die zusätzlich mit einer Klinge (im Volksmund "Messer" bezeichnet) ausgestattet sind, ausgenommen sind!?
Hintergrund: Hier in Wien gibt es an einigen Plätzen (u.A. dem Reumannplatz in meiner Nähe) ein Messerverbot. Ich selber trage ein solches multifunktionales Werkzeuge mit Klinge. Es befindet sich an einem Schlüsselbund welcher wiederum an einem Lanyard der an meinem Hosenbund befestigt ist – die Klinge ist knapp 6cm lang.
Frage… käme ich in Berlin (als Touri) damit und mit dieser Argumentation durch?
Viele Grüße
Walter aka Der Ösi
@Der Ösi: Klugerweise verzichtet die Verordnung auf eine Definition des Begriffs "Messer". Damit wird die Willkür der anlaßlosen Kontrollen ausgeweitet. Ich bin mir ziemlich sicher, daß Du und Dein Outfit ausgezeichnet in das Raster der "Sicherheitskräfte" passen. Die Verordnung gibt es hier: https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2025/ausgabe-nr-18-vom-1672025-s-257–264.pdf?ts=1752710443.
Ergänzend gilt die Nutzungsordnung der BVG, die auch untersagt, "Vögel zu füttern", aber auch "das bloße Verweilen, ohne Absicht, die Fahrt anzutreten". Der letzte Punkt ist spaßig in Bezug auf den Berliner Hauptbahnhof, der eine Shopping-Mall mit Gleisanschluß ist.
@aa: Danke für den Link und die Info! Bei uns in Ö scheint die Regierung (ÖVP geführte Innenministerium) eher auf Abschreckung mit Worten, als mit Taten zu setzen…
Bei Veranstaltungen der Stadt, wie z.B. dem Silvesterpfad und dem Donauinselfest werden (insbesondere wenn anlassbezogen) furchteinflößende strenge Kontrollen mittels Drohnen, Polizei in Zivil und rigorose Taschenkontrollen angekündigt. In Wirklichkeit war davon kaum etwas zu merken.
So auch bei den angeblichen Messerkontrollen am Reumannplatz und in der in Richtung Innenstadt weiter verlaufenden Fußgängerzone (Favoritenstraße – Seitengassen einbezogen) stattfinden sollten. Ich bin oft in dem Bereich unterwegs – besonders den Reumannplatz muss ich häufig queren um den Hofer (Aldi) zu erreichen. Also mir wären bisher noch nie irgendwelche derartige Kontrollen aufgefallen. Aber Hauptsache es wird in dem Medien gepoltert wieee Erfolgreich die Kontrollen gewesen seien.
Ganz anders bei euch in D – zumindest mir kommt es so vor – geht es ganz Polizeistaatmäßig recht handfest zu. Erinnerst Dich: https://www.corodok.de/g‑razzia-tedi/?highlight=Tedi 😀
Liebe Grüße,
Walter aka Der Ösi
@Der Ösi: Danke für die Erinnerung! Hatte ich fast schon vergessen. (Wie gut, daß es corodok gibt 🙂 )
Wenn gerade mögliche Straftäter sich daran halten, ist es bestimmt eine Gute Idee. Dann fühlt man sich gleich schon viel Besser!
Btw., haben Sie schonmal versucht ein Schmetterlingsmesser mit einer Hand zu öffnen?
Genau aus diesem Grund sind Schmetterlingsmesser (Butterfly-Lock) in D. verboten. Viel Spaß also beim einhändischen Üben, Notruf der Med. Hilfe im Kopf behalten und Verbandszeug bereitlegen 😉